Das Füllhorn
- Journal
- Das Füllhorn
- Volume
- II (1836)
- Issue
- 3 (15.1.1836)
- Date
- 1836-01-15
- Page
- Spalte 19-20 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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und will dell Acker sich selbst überlassen. So wird er verarmen und Noth leiden. Hat sich ein Geist des Unmuths seiner Seele bemächtigt, oder ist er ein Narr worden? fragte der Jüngling. Keines von beiden, antwortete Hillel. Er ist wohlerfahren in göttlicher und menschlicher Weisheit und frommen Sinnes. Aber er sagt: der Herr ist allmächtig , so wird er mir leichtlich die Nahrung verleihen, ohne daß ich mein Haupt zur Erde neige; und er ist gütig, so wird er meinen Tisch segnen und seine milde Hand aufthun. — Und wie läßt sich dem widersprechen? Wie? — sagte der Jüngling:— heißt das nicht, Gott den Herrn versuchen? Hast du ihm das nicht gesagt, Rabbi? Da lächelte Hillel und sprach: Ich will es ihm sagen. Du, mein geliebter Simeon, bist der Freund, von welchem ich rede. Ich? sagte der Jüngling und entsetzte sich. Der Greis aber antwortete und sprach: Versuchtest du nicht auch den Herrn? Ist das Gebet weniger, denn die Arbeit, und die geistige Gab§ geringer, als die Frucht des Feldes? — Und ist Er, der dich heißet das Haupt zur Erde neigen, der irdischen Frucht willen, ist Er ein anderer, als der dich heißet, dein Haupt gei?Himmel erheben, die himmlische Frucht zu empfahen?-O, mein Sohn, sey demüthig, glaube und bete! Also redete Hillel und sah auf gen Himmel. Simeon aber ging hin und betete, und sein Leben war ein göttliches. _ Aus dem Schreiben eines Rabbiners im Rhiinkreise. In dem von Ihnen redigirten Zcitblatte "Füllhorn" las ich im ersten Hefte Rro. 8 u. 9 unter der Aufschrift: »Ein Wort zu seiner Zeit, an die Rabbinen des RheinkreiseS," eine harte, und vermöge ihrer Allgemeinheit immer zur Unzeit vor das FsruM der Publizität gebrachte Rüge, die viele Unkenntnis vmr den israelit. Gemeinden und von den herrschenden Institutionen des Rheinkreises an der Stirne trägt, und daher ein bischen zu voreilig die Rabbiner des Rheinkreises der pädagogischen Unwissenheit oder des JndiffercntismuS zu bezüchtigen gedachte. Der Herr Schreiber jenes Aussatzes, der sich in seinen erdenkbaren zwei Fällen, die die Rabbiner an Vollziehung ihrer Pflicht verhindern könnten, so sehr gefiel, hätte sich noch einen dritten Fall dazu erdenkbar denken sollen, ob nämlich die fraglichen Gemeinden, die ihre Kinder in christliche Schulen schicken, im Stande wären, einen geprüften Lehrer mit einem normalmäßigen Gehalte anstellen zu lassen; dem Schreiber dieses sind wahrlich wenige solcher Gemeinden bekannt. Triefe Gemeinden bestehen gewöhnlich nur ans 6, 8 oder höchstens 10 Familien, ja in vielen Orten wohnen oft nur eine oder zwei Familien, und unter diesen befindet sich gar oft nicht ein einziger Wohlhabender, und was kann man von solchen an Quantität und Qualität so unbedeutenden Gemeinden fordern? Nichts desto weniger waren diese Gemeinden gewöhnt, Religionslehrer zu halten, die zwar, wegen unvollkommener, zum Schulamte erforderlicher Kenntnisse und Lehrfähigkeiten, sich zu feiner Concurs-Prüfung eigneten, wurden aber doch vom Rabbiner dazu angeleitet, die Religion nach einem in deutscher Sprache abgefaßten Religionsbuche und die Bibel nach einer guten deutschen Uebersetzung vorzutragcn, und jährlich bei ei ner Prüfung Rechenschaft davon abzulegen. Allein seit dem Erscheinen des k. Regicrungs-Rescriptes vom 18ten Januar 1835, nach welchem kein ungeprüfter Lehrer im Rheinkreise mehr geduldet werde, hat auch diese Halbheit im Religions-Unterrichte, deren man sich nur aus Noth bediente, aufgehört. Die schwachen unvermögenden Gemeinden sind freilich jetzt noch übler daran, indem sie ihre Kinder ohne allen Religionsunterricht heranwachsen sehen, und dieses muß das Herz eines gewissenhaften, von seiner Pflicht durchdrungenen Rabbiners verwunden, wenn er sonst diesem Ucbelstande nicht abzuhclfen weiß, als die Vereinigung mehrerer Gemeinden zu einem gemeinschaftlichen,- gehörig geprüften Lehrer zu bewirken, wozu der Schreiber dieses bereits vor mehreren Jahrm amtliche Vorschläge machte, bei welchem noch die deß- -falls abgehandelten amtlichen Akten zu ersehen sind; allein diese Vorschläge scheiterten oft an dem unbändigen Willen der Gemeinden, die ihre Kinder nicht über Feld zur Schule gehen lassen möchten, und die, in Folge der im Rheinkreise bestehenden Institutionen,