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Das Füllhorn · 1835-09-10 · 37 (10.9.1835) · p. Spalte 313-314

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Journal
Das Füllhorn
Volume
I (1835)
Issue
37 (10.9.1835)
Date
1835-09-10
Page
Spalte 313-314 (sequence 3)
Language
German
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8 ES ist vr. Rießner's Meisterhand, die dieseschrieb, jenes trefflichen, jungen Gelehrten, der mit wahrem Feuereifer für die gerechte Sache der Israeliten glüht und sein edles/ volles Wirken derselben widmet. Wir sind, indem wir etwas Näheres über diese Schrift sagen wollen, in einer gewissen Verlegenheit, was wir vorzüglich an derselben lobend hervorheben sollen, ob mehr die Gediegenheit der Darstellung, oder die Gründlichkeit in der Behandlung des Gegenstandes. Beide lassen nichts zu wünschen übrig. Es scheint uns unmöglich, wenn nicht krasse Partheilichkeit der Gerechtigkeit daS Ohr verstopft hat, den ausgestellten Gründen und Forderungen entegen sein zu können. Obgleich nun der Gegenand insbesondere die Hamburgischen JSraeliten betrifft, so ist er doch auch für alle Jene, welche sich für die Angelegenheiten der Israeliten intereffirm^wichtig und merkwürdig, und so Manches daraus auch anwendbar auf die rage der Israeliten in unserem Vaterlande, weShalb wir uns auch erlauben, einige dergleichen Stellen herauszuheben und sie diesem Blatte emzuverleiben. *) . Freilich können wir nur bedauern^ dass unseres Wissens die Schrift bis jezt eine Stunme »n der Wüst« gewesen und dieJsraeliteu in Hamburg noch in der altverjährten Beschränkung leben; aber verlieren wir die Hoffnung nicht! Gewiß wird Wahrheit und Gerechtigkeit noch obsiegen über Vorurtheil und Privatinteresse, und gewiss wird auch diese Schrift einen mächtigen Stein mehr hinweggewäljt haben von der schon vielfach zertrümmerten Pallisade des gehässigen Separatismus, des ausschlicßenden Interesses, und der Verfasser dieser Schrift, (wir hegen reinen Zweifel, daß es vr. Rießner, der feurige Kämfer für Recht und Wahrheit ist,) nehme unfern ^erzlichen Dank dafür hm. Möchte diHes sein edles Wirken auch dadurch die schönste Anerkenkung finden, daß seine Stimme allseits gehört und erhört wurde!. — Joses Klein. *) Obwohl dem Plane Vieler Zeitschrift gemäß, nur An» zeigen und kurze Würdigungen von neuen Schriften Vier gegeben werde» solle», so können wir doch diesen Auszügen, ihres besöndern wichtigen Interesse« wegen die. Aufnahme nicht versagen.. Die Red. kax. 47. Wenn der Zwiespalt zwischen dem alten Her» kommen und den Verhältnissen unserer Zeit, wenn die Verletzung de« positiven Rechtszustande« selber^ wennda« Beispiet aller unsumgebenden Staaten eine gründsiche Verbesserung -uv uvaswetSbühe» Aufgabe der Gesetzgebung macht, so thut t^tzsi»tK Hirse Verbesserung ihrem Innern Werthe, itzr«lAk<MdM, ihren Folge» und ihren Gegenständen nach uä-Ech» betrachten. Wir erkennen als den höchsten Grundsatz dieser Untersuchung neben der Gerechtigkeit das,. Geme inwohl an, und schließen daher keine Rücksicht«!» aus, durch welche unsere Gegner selbst geleitet scheinen möchten. Was dje Gerechtigkeit betrifft, so wird hier die Verständigung nicht schwer fallen, indem sich zur gerechten Bestimmung der Rechte, von eingebornen Staatsangehörigen vom Standpunkte der Gesetzgebung aus kein anderer Maasstab darbietet, als daß der unbedingtesten Gleichheit der Pflichten und des und unbedingtesten Gehorsams gegen die Gesetz« auch die'möglichste Gleichheit derRechte entsprechen müßte. Die Gegner der Gleichstellung berufen sich aber auf das Ge» mein wohl und behaupten, daß dieses durch diebestehenden Beschränkungen geschützt und gefördert «erde. Wir behaupten das Gegentheil und glauben, beweisen zu können, daß jene Beschränkungen demGemeln- ' wohl nicht förderlich, vielmehr nachtheilig sind. Ueber den Begriff des Gemeinwohls, von welchem wir hier ausgehen müssen, werden sich, leicht Alle vereinigen: es ist die Summe des Glückes, de« Wohlstandes, der Freiheit ,ter Bildung, der fruchtbringenden Arbeit, welcheallen Staatsangehörigen zusammen genommen zu Thell wird. Wa« der Nationalreichthum in Beziehung auf das Vermögen ist, lmsist' das Gemeinwohl in Beziehung auf die Gesammthcit jener Verhältnisse, haS Vermögen mit einbegriffen, l Durch die Summe des Wohlstandes Aller ist der Staat reich, durch die Summe des Glückes Aller ist er glücklich. Es ist aber tief ln dem Wesen der gesellschaftlichen Verhältnisse begründet, daß das Gemeinwohl im Allgemeinen eben so wie der Natlvnalwohlstand, insbesondere auf die einzelnen Mitglieder des Etaatsver« kandeS zurück wirkt und ihren Wohlstand, ihr Wohlergehen fördert. Daher kommt «s, daß ein Verlust, welcher unmittelbar nur elneläklaffe von Staatsangehörigen trifft, zunächst die Summe des Gemeinwohl» vermindert und mittelbar auch auf Diejenige» zurück wirkt, welche direkt nicht davvn betroffen werden. Daher darf eine Gesetzgebung, welche dieser Namens und "Ihres Berufs würdig! sein will; nicht auf die Grundffltze ekner ausschlicßenden, engherzige» nur dav Allernächste berechneten Selbstsucht Weniger oder Vieler hauen» sondern fl« muß da» Wohl. A l le r gleichmäßig

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