Das Füllhorn
- Journal
- Das Füllhorn
- Volume
- I (1835)
- Issue
- 37 (10.9.1835)
- Date
- 1835-09-10
- Page
- Spalte 315-316 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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1« Auge haben, sie darf nicht gleichgültig fein gegen »k^a« Dbhkecgehen irgend einer Klasse von StaatSange- ^hörigen; darum treffen die Rücksichten der Humanität ^ANtdrnenderKlugheitbei ihr mehr, als in den Privathältniffen de« Einzelnen,zusammen. S< ist daher unmöglich, dadas Gemeinwohl dadurch befördert werde, wenn man einen Theil der Staatsangehörigen zum vermeintlichen Vortheil der Uebrlgen beschränkt und unterdrückt, wenn man den Einen auf Kosten de« Andern begünstigt; denn die Summe de« Gesammtwohl« wird dadurch.nicht vermehrt, sondern nur der Egoismus aus Kosten der Gerechtigkeit befriedigt. Wenn nun aber vollend« die Nachtheile» welche die Beschränkung den Einen zufügt, unendlich viel größer sind, als die Vortbeile. welche die Andern daraus zu ziehen nu* irgend glauben können; wenn die Leztern so unmerklich sind, daes schwer ist, zu unterscheiden, ob sie wirklich vorhanden, oder bloß eingebildet sind, die erster«» dagegen in die Augen fallend, für die bürgerliche Existenz Vieler vernichtend, und so durchgreifend«- eine schädliche Rückwirkung auf die Gesammtverhältnisse de« Staates unvermeldltch ist. Dann wird ln der That wohl Niemand behaupten wollen, daß eine solche Beschränkung dem Gemeinwohl förderlich sei. Diese« Misverhältniß zwischen einem sehr geringen, sehr zwei, selhasten und höchst wahrscheinlich illusorischen Lorthel« le auf der einen, und einem sehr reellen, für die Betroffenen sehr verderblichen, auf die allgemeinen Verhältnisse sehr schädlich rückwirkenden grachtheile auf der andern Seite findet nun, offenbar in unserem Falls statt. Die Fähigkeit eines Menschen zu arbeiten, sei* ne Kräfte und Anlagen auf die augemessensteihm und andern nützlichste, auf die zweckmäßigste Welse zu ge, brauchen, ist nicht wie «in Gut» da« sich ohne Verringerung von dem Einen auf den Andern übertragen ließe, sie ist etwa« höchst Persönliches, das man wohl läkmen und verderben kann» indem man ihm diefreie Bewegung, den Getrauchversagt, da« man anstatt des nützlichen Weges auf einen schädlichen führen kann, indem man e« gewaltsam von jenem ablenkt, das man aber nicht, wenn man es dem Einem entzogen, dem Ander» geben kann. S« wenig man die Gesundheit, oder die Körpcrkrast, die man bei dem Einen zerstört hat, einem Andern zu Gute lassen kommen kann, eben so wenig kann man es mit der Fähigkeit, durch eine» bestimmten Erwerbszweig am besten, ein nützliches Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft zu «erden; man kan» hier immer nur zerstören, nicht übertragen; e« istals» für die Gesammthelt der Kräfte, für die Summe de« Wohlsein«, für da« Gemeinwohl in dem obea angegebenen Sinne, ein klarer, unläugbacer Verlust vorhanden, an dem nur reine Schadenfreude, bloße Lust an dem Leiden Anderer, selbst ohne eigenen Vortheil, Gefallen stoben könnte. Da« einzige Interesse, da« man dabei könnte geltend machen »ollen, ist das der wegfallenden Eonkurrenj'» diese« aber ist zusörderst vrrtheilt unter eine überwiegend große Menge auf Kosten Weniger, zu winzig und unscheinbar, »m gegen die totale Zerstörung der Existenz dieser Wenigen in die Wagschale gelegt werden zu dürfen; er kann ferner auf keine Weise als rin Interesse des Gemeinwohl« betrachtet werden, da eine Conkurrenz der Tüchtigkeit, die in dem Bedürfnisse -es Publikums ihre natürliche und billige GrLnze findet, der Gesammthelt nur förderlich^-; e« kann endlich in alle« denjenigen Erwerbszcheigen gar nicht in Betracht kommen, bei denen der Staat ausdrücklich erklärt, daß «r die Hemmung der Conkurrenz seinem Vortheile nicht angemessen glaubt, indem er sie, da wo erste ohne Verletzung irgend eine« Rechts, irgendeine« Anspruches der Billigkeit ausschließen konnte — nämlich bei der Aufnahme von Fremden zü Bürgern» — zuläßt. Schluss folgt. Papier aus Kartoffelstengeln. Diese Stengel müssen zuerst einer Rüstung unterworfen werden, welche in dem einfachen Verfahren besteht, sie auf Gras auszubreiten und von Zeit zu Zeit zu wenden. Der Zweck dieses Verfahrens ist, sie zu bleichen. Aus den so zubereitenden Stengeln ist es möglich, recht gutes Papier zu gewinnen, sei es nun aus ihnen allein, oder wenn man sie mit Lumpen vermischt anwendet. Die Stengel allein gebraucht, geben emordinäreS, rauhes, und dem aus Maisstengeln erhaltenen ähnliches Papier. Mengt man sie mit Kartoffelstärke, so erhält man ein starkes, zu Umschlägen und zum Verpacke« des Zuckers brauchbares Papier. Alle diese Papiere haben gemeiniglich ein etwas grünliches Ansehen. Nedigirt von Rabbiner S. W. Rosenfeld. — Verlegt von Fr. Walthr in Dinkel.Lbühl.