Das Füllhorn
- Journal
- Das Füllhorn
- Volume
- I (1835)
- Issue
- 29 (16.7.1835)
- Date
- 1835-07-16
- Page
- Spalte 229-230 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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MV Gott auf dom Lebenswege; laß vonbeide« nicht. Wählst du den «inen, um ihm nach;», wandeln/ so mag auch der andere dich leiten; dieß wird zu deinem eigenen Heile gereichen, all deine Tag«; denn nur so wirst du stcher und glücklich wandeln." — Also sah ich'-, und also erzähle ich dir -, junger Leser; merke es und versteh« eS!— L. Klein. Die bestätigtem Substituten. - In den Gesetzen und Verordnungen über die kirkichen Verhältnisse der Israeliten m Bayern ist LfterS von bestätigten Substituten die Rede, welch« in Abwesenheit der Rabbiner dieselben zu vertreten haben. Bei der bei weitem 'grißern Mehrzahl solcher Orte, welche kernen Rabbinatssitz haben, ist es von Wichtigkeit zu wissen, wer denn die bestättigten Substituten gesetzlich seien. — Das Beiwort „bestättigt" sezt die Mitwirkung der hohen Behörde zur Ausstellung eine- Substituten nach befundener Tüchtigkeit und daher im weitern Sinne nach bestandner Prüfung, voraus., Don dem Stellvertreter eines so wichtigen Amtes erwartet man mit Recht, daß er eine demselben angemessene Bildung besitze und mit Würde und Rechtskenntniß demselben vorzu stehen wisse. Dieß vorauSgesezt, können wir die Frage, ob die bisherigen Substituten diesen Anforderungen entsprachen, nur verneinend beantworten. Denn abgesehen davon, daß von einer Bestätigung gewöhnlich nicht die Rede ist, waren es in der Regel dir Vorsänger. Ihre Bildung und Anstellung gehört aber einer Zeit an, in der das noch nicht, gefordert wurde/, was inan heutiges Tages von. dem Vertreter eines Rabbiners fordert. Wilweise aber, und ins Desaudre waS dir.Anordnung deS Gottesdienstes und die Handhabung der Synagogenordnung betrifft, sind es die weltlichen Vorsteherwelche den Substituten machen, ohne von dem Gesetze yieM berufen zu sein. Auch sie sind,-vermöge ihres Bildungsgrades^ 'UlS Laien däzn nicht -eeiKiet.. Natur« add sachgemäßer/ anA mit denhttze». henden Gesetzen übereinstimmender' allenthalben, nach dem Beispiele die öffentlichen Religiouslehrer zu SvdftEen » , . bestellt würden. Diese haben eine Reltgidn^äK^ Prüfung erstanden, eS darf bei ihnen eine um- * fassender« Kenntniß der Religion und ihrer Gebräuche vorausgesezt werden; eS harmonirt dieß. Amt mit ihrem Berufe als ReligionSlehrer, die Gebräuche rpüchen mit mehr Würde auSgeübt werde«, die Rabbinen würdiger« Organe zur.AuSübung allenfallsiger Anordnungen finden, und die Lehrer selbst an Achtung bei ihren Gemeinden gewinnen. Schreiber dieses will diesen Gegenstand hiermit nur angeregt haben, und dessen weitere Ausführung geübtem Federn überlassen. Vielleicht findet sich der verehrte Redakteur des Füllhornselbst bewogen, seine Stimme hierüber vernehmen zu lassen. Diese würde nicht nur bei unfern Glaubensgenossen von großem Gewichte sein, sondern auch höher» Orts verdiente Beachtung finden, besonders da man dermalen, mit der Revision der'Gesetze über die Verhältnisse der. ISraeliten .beschäftigt ist,und daher auch dieser Gegenstand zur Sprache kommen dürfte. K. *) Wie.aber, wenn der Religionskehrtt nicht Borstnzer ist, /»dtk enicht seinkann k — " D. Red. j Schiller- „Resignation." Schiller gab über sei« Gedicht „die Resignation" folgende schriftliche Erklärung von sich, der so weit Glauben beizumeffen ist, als in allen seinen nachherigen wie in frühem Schriften keine Spur mehr vou dieser Resignation anzutrcffen ist- .. j .. Der Inhalt, derselben sind die Aufforderungen eineS MensAn an dje ander? Welt, weil erdie Gütvo de» Zeit für.di« Güter der Ewigkeit hingrgeben hat. Um des Lohne- Wellen, der ihm m der Ewigkeit versprochen wurde, hat er aus Genuß indieser Welt resignitt. Zu seinem Schre-