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Freies Blatt · 1896-06-14 · 219 (14.6.1896) · p. [Seite]

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Journal
Freies Blatt
Volume
V (1896)
Issue
219 (14.6.1896)
Date
1896-06-14
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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Nr. 219 ‘ Jute» 8laM. christlichen Mitmenschen erworben haben, das bestätigt sogar der gewiß nicht sudenfrenndlichc „WilenSkij Wjestnik", der noch vor Kurzem diese jltdischcn Ansicdlunge» als Musterrolonien bezcichnete und de» Kleist und die Redlichkeit der Kolonisten rlihmtc. Man sollte glaube», daß die russischen Machthaber wenigstens dieser Kategorie von oiibtn das Dasein nicht verkümmern würden, allein dem ist nicht so. Senator DrschcwSkij, der (^encralgouvernenr ii» Rordwcstgcbictc, scheint ein Rachkommc dcS salt»ko«v'fchc» Machthabers zu sei». DaS von il,m . cingebrachte Projekt zur Reorganisation dcS im Rordwcstgcbicte bc stehenden ErbzinSrcchtes, eines UeberbleibsclS der ehemaligen polnischen Herrschaft im litthauischen Großfürsteiithumc, wurde von ihm dazu benützt, um die jüdischen Kolonisten dcS ihm nnterstchende» Gon verncnicntS Grodno zu treffen.«Da das Recht der jüdischen Kolonisten ans den ihnen von RikolanS I. geschenkten Grund und Boden nicht verwirkt werde» kan», so hat -Senator Crschcwskij ans diese Kolonien das Erbzinsrccht ausgedehnt, so daß die jüdischen Coloniste» »»»mehr für eine Hcitpcriodc von vicrundscchzig wahren Erbzins cinzahlen »lüsten, wenn sic sich nicht der (Gefahr anSsctzr» wollen, erpropriirt z» werde». Die von den jüdischen Kolonisten gegen die Verfügung des General gonvcrncnrS erhobene Beschwerde wurde znrückgcwiescn, so daß sic gegen wärtig ihr Hab und Gut bereits zu verkaufen beginne» und ihre alten Hcimstüttc» vcrlaffen, wo die <"cbcitic ihzcr Ahne» ruhe» nnd auf welche sic so viel Arbeit »nd ,>lciß verwendete». Der bekannte russische Jurist siürst Urusow, der in dem Tifliffcr BlutbeschuIdiguiigSprocessc die Inden so glänzend vcrlheidigte, hat sich auch der jüdischen Kolonisten in dem (Gouvernement Grodno angenommen nnd in ihrem Raine» dem Peters bnrgcr Senate eine Beschwerde überreicht, aber bevor die Entscheidung in dieser Irage gefällt werden wird, dürften die Coloniste» znni Bcr lasse» iljrcv Höfe gezwungen werde», sogar im KrönnngSmanifcstc, lvelchcS den jüdischen Ackerbaucolonic» im (ffonvcrneincnt Ickatcrinoslaw die ttiibcdcntendc Steuer von wenigen Rubeln nachgelaffcn hat, wurden die jüdischen Kolonisten aus Grodno todtgcschwiegc», ivcit Senator L'rschcwskij die Einzahlung der ihnen anfgcnvthiglcn Erbziiisstcner als unerläßlich empfahl. Und doch hat Czär Rikolans I. den »(»den in ("vobno den (''««mb nnd Boden zur Errichtung von Colonicn geschenkt, so daß sie »ach dem Wortlaute des GcscveS keiner wie immer gearteten ErbzinSstcncr unterliegen. Diese eine Thatsachc illnstrirt deutlich die Vage der oiibcii, die nicht wisse», was ihnen der morgige Tag bringen wird. Aber nicht bloß da, wo cs sich »i» daS materielle OiitfiCMo der ^nde» dreht, auch dort, wo sie ans pnrene Patriotismus ihre ,vähig leite» dem Wohlc des Staates widmen, werden sic. gewaltsam verdrängt und gcdcmüthigt. Bis vor Kurzen« noch «var cS dem Petersburger BildnngSromite, der einzige» Institution in Rußland, «vclchc die Bildung des BolkcS pflegt, gestattet, Inden als Mitglieder anfznnchmcn. Daß man sogar unter Alexander III. nicht gewagt hat, die Inden aus diesem Coniitv zu verdränge», erklärt sich dadurch, daß die jüdischen Mitglieder der Sache der BolkSbildung i» Rußland thatsächlich »»schätzbare Dienste erwiesen haben. ES genügt, des Juden Prnga«vin Errvähnnng z» Ihn», der auf eigene Kosten Bolksfchulen errichtete, um die ersprießliche Thätigkcit der jüdischen Mitglieder des BilduiigSconiitvs zu begreife». Riinnichr hat Graf Deljanoiv, der Minister, für — BolkSauftlärung, verfügt, daß Juden fürderhin nicht mehr als Mitglieder des Bildnngs comitös aufgcnommc» «vcrdcn dürfen, und den bereits anfgenominenc» jüdischen Mitglieder» wurde das stiinmrccht entzogen. Diese Maßnahme erstreckt sich in ihren Wirkungen auch auf die spcrisisch jüdische» Interesse», da nach der Durchführung der ncncn Bcrordnnng die Juden in dem Bildnngscomitö nicht mehr imstande sein «verdcn, für die Bcrbrcitung von Bildung unkcr den jüdischen Masten sorge zu tragen. Die christlichen Mitglieder des BildnngSconiitös hatte» die Absicht, den Czar um die Rückgängigmachung der Deljanoivschen Berordnung zu bitten, mußten aber von dieser Absicht ablasten, nachdem RikolauS II. in seinem an Deljanoiv gerichteten Krönungshandschreibc» die Thätigkcit des Ministers rühmte und ihn seiner „Achtung und civigcu Dankbarkeit" versicherte. Daß der Geist der Judenverfolgung in Rußland sich gegenwärtig mit besonderer stärke zu regen beginnt, erhellt ans der Thatsachc, daß sogar ein Man» «vie Graf Schuwalow, der Warschauer General gouverneur, «vclchcr sich noch nie zu den Judenfeinden bekannt hat, nichts dazu that, um die Berfolgungcn der russischen Unterthanc» mosaischer Confessio«« im Weichselgcbicte zu verhindern, so hat der DirectionSrath der Warschauer Handelsakademie, einer schule, «vclchc größtcnthcilS durch jüdisches Geld besteht, neulich beschMcn, die Zahl der jüdischen schüler der Anstalt auf drei Percent der Gesammtzahl zu beschränken, und Graf schuwalow hat diesen Beschluß bestätigt Wer kann angesichts dieser Thatsachc» noch.behaupten, daß die Re gierung RikolauS II. den Juden gegenüber andere Wege cingcschlagen Seite!t habe oder cinzuschlagen gedenke'? Co sührr der Herrscher einen anderen Rainen, das in Alles, was sich seit Alcranders III. Tage» gcände«l hat. Der Conrs ist der alte - der ntiindK Ar^us (ßoiucrbeacno|fcnfd\ift und aeirerb liebe j?robuctipcieno|fenid7aft.*) Die genossenschaftliche Bewegung an» «virlhschasisicheni (Gebiete, die zu' Beginn dieses »Jahrhunderts, in ncne Bahnen geleick'. «ul« so mächtig nnd »lannigsaltig entivickelt hat, ist noch lange itiel» an, Cnd punkte ihrer Entwicklnng angelangt: sic zeitigt immer nnd, immer «viedcr »cnc ,vorinen, die, ans dein Gruiidgedanlcn der A».nial,o» basirend, eine Besserung der Vage der wirihschasllich schwache» Per föne» anitrcben. Die gcnonenichastliche »>dcr. beherrscht das «vir»,schai« lichc Vcben unserer Zeit. Tie ,vormen aber, deren, inan sich zur Bcr «virtlichnng dieser »Idee bedient, eontrastirc» oi'l lebliaii gegen einander, und es geht nicht an, jede nen anftrctcnde »vorn« blindlings als einen „«virthschafrtichc» .vortschritt" zn begrüße». Ter '^edanle' der Ast'v eiation ist nralt, er bat zn allen Zeiten und in den verschiedenartigsten Iornicn eine Rolle gespielt: aber gerade jene mninni. den jeweiligen Zeitverhältnifsen angcpaßt, «vareik es. welche ihm seine Bedeutung per liehen und seine segensreichen Wirtnngcn hcrvortrcie» ließen. Tie Realifirung des Assoeiationsgcdantens muß gleichen schrill Hallen mit der «virthschaftlichcn Cntivicklnng :. die ,vorinen der. Afsoeiatio» »nüffc» sich den ivorlfchrittcn ans dein Gebiete der modernen Industrie nnd des (Gewerbes, dem rcgcrcii Handelsvcrtehr nnd den gesteigerten nnd ncncn Bedürfnissen der Prodnelionswciie aeeominodiren: mit einem Worte: der uralte Gedanke der Association muß ein nioderücs Kleid tragen! »inwiefern eine neue ,vorn> der Asiocialion diesen Ansordcrnngcn gerecht-zu «verdcn imstande ist oder nicht, ist eine ,vrage, die »i» so vorsichtigerer Prüfling bedari, als eine unglückliche Realisation des ge »offenschaftlichen Grundgedankens leicht dein. Ansehen des Principes Abbruch tlinn könnte. Bon diesen Gesichtspunttcn geleitet, treten «vir an den Pro-' granimsatz ciiicr »derzeit bestehenden politischen Gewerbepartci heran, ivelchcr lautet: „Uniwandlnng der i^c>verbege»ossenick,a>ie>i in obligatorische Prodlictivgcnosscuschasten." Die erste» Anhaltspnnktc zur Benrtbeilnng djeier' Irage ergeben sich ans döm Wesen der beiden genossenschaftlichen Bereinigungen. Die „t^civcrbegenossenichasb" basirl ans der (^cwerbcordnnng vom -0. Dcceinbcr 1S;-»*.*, respcctivc ans den rcforinirtc» Bcstiinmnnge» der Gcwcrbcgcsctznovclle vom >.'< März l8^."> Rr. l>0 Bl. »nd stellt sich als eine Bereinigniig jener Personen dar. «vclchc gleiche oder' vcrivandtc Gewerbe in einer oder in nachbarlichen (Gemeinden betreiben Eine solche Genossenschaft ist »ach »z!<»> der bczogeiien Rovclle aller. ortS „durch die (^eiverbebehördc her.znstelle», . nnd wer in den, Bezirie einer solchen (Genossenschaft das (bewerbe, für -welckws dieselbe besteht, selbstständig betreibt, «vird nach 107 i it. schon dnrch den Anlrilt des (Gewerbes Mitglied der Genoffcnschait. und hat die damit verbundenen Berpflichtungen zn crsüllcn". AnS der Bcrglcichung dieser Bestimninngen mit denen des «Gesetzes über Erwerbs und Wirlhschastsgcnoffcnicharicn vom April I >7."> Rr. 70 R. G. Bl.», auf «vclchcni die Productivgenoffenschast batirt, ergibt sich die divcrgcutc Bchandlniig, welche die beiden ("cnoftc«iictiafte,, von seile der Gcscvgcbnng erfahre» haben. Die Gewcrbcgcuosscnschaft ist leine freie Bereinigung, sondern verdankt v.xlnichr dem Zwange einer öffentliche» Gcivalt ihre Entstchnng: der Bcisritk zn derselben ist vom freien Willen des Einzelne» »nab' hängig: ihre Roriiien stellt der Staat auf. sie ist eine öffentlich rechtliche Corporation. Die Productivgxnoffcnschaft dagegen ist /ine söci ivilligc Bereinigniig, der Beitritt zu dcrsekt>en ist der T ispositioh des IndividnnntS anhcimgestelll; ihr eigenes Rocht, ihre Statuten, gellen dem Staate "nicht als öffentliches, sonder» als Privatrccht, sic steht als privatrcchtliche Corporation den Behörden gegenüber, während die Gc «vcrbcgcnofsenjchaft gleichsam selbst „Behörde" ist.. Der Zweck der Gcwerbcgcnoffenkchast besteht i» der Pflege des Gcnicingcistcs, in der Erhaltung nnd Hebung'der stauKcschre unter den Mitgliedern, sowie in .der Ivrdcrnng der gemciirsainrn gcivcrblichcn Iiilcresscii. Die Productivgenossenschasl hat nur den rein wirthschaftlichen Zivcck der „Erzeugung oder aiidcrwcitigcu Anschaffung »nd Weiter Veräußerung von allen i» daS bezügliche (bewerbe einschlägigen Artikel» -0 AnS „Die Genossciiichast", Organ des Allgemeine» BerbandcS der aiif Selbsthilse beruheiiden Eriverbs- und WirthschaslSgenoffenschasten in Oesterreich. XXV. Jahrgang, Rr. 2ü vom 6. Juni 189b.

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