Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- V (1896)
- Issue
- 217 (31.5.1896)
- Date
- 1896-05-31
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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jtcits Statt. Nr. 217. Seit. 4. . wäre» sie wieder zahlreich in London vertrete», unternahmen ihre alten Geschäfte init gleichem Erfolge wie früher und richteten sich in stattlichen Palästen ein. Indem sie al» Kausleule de« Papste« sich der Geistlichkeit gegenüber behaupleten, trotzten sie zugleich dem Bolke iinter dem Schutze der Großen, deren einige von Matthäus Paris beschuldigt werden, den Cahorsinero Geld aisvertraut zu habe», um damit Geschäfte zu machen. Doch de« König» Gewissen war erwacht, und viele Lahorfiner wurden in diesem Jahre vor die weltlichen Gerichtshöfe gestellt und zum Kerker verurtheilt. Wie sie den Gesetzen von Staat und Kirche au« dem Wege zugehen und eS den Päpsten zu ermöglichen verstanden, sie zu beschützen, gehl auS den Schuldverschreibungen hervor, die sie sich von denen auSstellen ließen, denen sie Geld' geliehen Hallen. Matthäu» Pari« bringt in Folgendem die Abschrift einer solchen Berschreibung: „Der Prior N. und da» Kloster M. entbieten Allen, so dieses Schreiben zu Gesicht bekommen, ihren Gruß in dem Herrn. ES sei hiedurch kundgetha», daß wir zu London von A. und B., iu ihrem eigenen Namen uud dein ihrer Theilhaber, der Bürger und Kausleute dw Stadt E, hundert und vier Mark guter und vollwerthiger Sterlings erhalten haben. Welche hundert nnd vier Mark wir nach gesetzlicher Uebereinkunst, indem wir dazu in unserem eigenen Namen und dem unserer Kirche verpflichtet sind, den oben genannten Kausleute» oder eineni von ihnen oder einem ihrer llnterdiludler, der diese« Schreiben Lberbringt, vollzählig wiederzngeben und zurückzuerstatte» versprechen, und zwar zu Newlemple in London am 1. August, im Jahre dc» Herrn 1235; unter Hinzufügung folgender Bedingung: daß, fall« da» Geld nicht am bestimmten Orte und zu bestimmter Zeit gezahlt wird, wir nach Ablaus der festgrscyteu Frist versprechen, .... ihnen jeden zweiten Monat aus je zehn Mark eine Mark zu zahlen al» Entschädigung für Berluste (pro rt>voiu>»uisation>' llamnorum) für solche Berluste und Aürlagen, wie sie dabei dulden und erleide» möge»; also daß die Entschädiguncf für Berluste und Auslagen und das Eapital eingeklagt werde» können, zusammen mit den Auslagen für einen .«tanfingn» mit einem Pferde und einem Diener, wo immer der Kaufmann sich anfhalten ^möge, bi» zur vollen Rückzahlung de» ganzen vorerwähnten Betrage«. Gleicherweise wollen wir die bei der Wiedererlangung deS Gelder verursachten oder noch zu verursachenden Auslagen den Kaustemen erstatten nnd zurüekzahleu. oder einem von ihnen, oder ihrem Unterhändler. Diese Entschädigung für Berluste, Zinsen und Auslagen verspreche» mir, nicht al« einen Thcil des EapitalS anzusehe» .... Obige Versprechungen zu erfüllen, verpflichten wir un» und nnsere Kirche und unsere Nachfolger, und verschreiben deshalb all unser Eigenthum und da» unserer Kirche, alle bewegliche und uubawegliche Habe, geistliche und weltlich«, gegenwärtige und zukünftige, wo immer sie befunden werde, den vorerwähnten Kausleute» nnd ihren Erbe» bi» znr vollen Zahlung obengenannter Summe, in Anerkennung dessen, daß wir »ni'er Eigenthum nilr ihrem guten Willen verdanken. Und für Borstehende» sind wir willen», aller Orlen uud vor jedem Gerichtshof Rede zu stehen (in bmui koro oonreuiri), indem wir für uns und unsere Nachfolger aus jedwede Hilfe verzichten, die uns erwachsen könnte auS kirchlichem oder bürgerlicbcm stecht, au» den Vorrechten der Geistlichkeit und (geistlicher) Gerichtsbarkeit. auS Gewohnheitsrechten oder Satzungen, aus Freibriefen, Nachlassen oder Vorrechten, die zu Gunsten de» Königs von England oder ieiner Unlerthaucn vom päpstlichen Stuhle erlangt find oder erlangt werden können,.... indem wir ferner verzichten auf die Wohlthat des Ersätze», daS^ Recht der Berufung auf rechlSbeschränkendc Erlässe de» Königs von England und aut jeden andere» Einwand gegen diese Urkunde. Zum Zeug»iß dessen haben ivir unter dieses Tocumenl unser Siegel gesetzt, am 19. April 1235." Zufolge dieser ohne Zweifel echten Urkunde wird eine Summe Gelder dem Namen nach nur auf wenig über drei Monate entliehen. Hätte e» der Zufall gewollt, daß daS Kloster im Stande war, da« Geld am 1. August zulückzuernatlen, so wäre für da« Darlehen keine Entschädigung zu leisten gewesen; von jenem Tage an jedoch waten die Klosterleute zu einer Zahlung von «ln Percent da» Jahr verpflichtet, hatten also 17 Percent mehr zu zahlen al« man den Inden zn nchmen gestaltete. E« liegt aus der Hand, daß, falls ein derarligk» Verfahre» zugelaffen wurde, die Geldverleiher zu ihrer Sicherheit nicht» weiter zu thnw brauchten, al» eine Zeit festzusetzen, während welcher für dar Darledcn keine Entschädigung zu zahlen war; diese Zeit konme jedoch sehr kur; bemessen werten, und der Lerleiher lieh wahrscheinlich nur an solche Leute an?, die voraussichtlich nicht imstande waren, ihren Berpflichtungen an dem 'e'igeietzien Tage nachzukommen. Dennoch ist e« interessant, wahrzunehmen, wie aiupüich >m vorliegenden Falle der Berleiher darauf bedacht ist, den Borger ani ictcn Schutz verzichten zu lassen, der ihm durch daS canonische Recht und von den geistlichen Gerichtshöfen zutheil werden könnte. Der Wortlaut de« Uebepemkommen« iü übrigen» etwas dunkel; eS geht auS demselben nicht klar hervor, ob außer der Wiedererstattung deS EapitalS die jeden zweiten Monat zu leistende Zahlung vou einer Mark auf je zehn die-einzige Verpflichtung deS Borgers darsiellt. Allem Anscheine nach verhält eS sich so, und die Worte .Verlust" und .Auslage" werden nur wiederholt, um dieser monatlichen Zahlung den Schein einer gewissen Rechtfertigung zu geben. Bermuthlich wandten die E-Horsinxr bei Ausstellung von Schuldverschreibungen noch andere Formeln an. Größtes» soll, aus seinem Sterbebette liegend, über die Erpressungen „der Kaufleute und Wechsler unseres Herrn, des Papste«", in Klagen ausgebrochen sei» und gesagt haben: sie zwingen einen Man», der hundert Mark von ihnen borgt, und ihnen verspricht, am Ende de« Jahre« hundert Pfund zu zahlen, einen Schein auszustellen, iu welchem e» heißt, daß der Borger hundert Psund empfange» habe; und er sagt weiter: sie sind grausamer al» die Juden, denn wenn der Borger nach knrzer Zeit zurvckzuzahlen lvillen« ist, so nehmen sie nie einen Heller weniger als hundert Pfund, wogegen die Juden für die Zeit, während deren der Borger daS Geld wirklich in Händen gehabt hat, nur die Zinsen von hundert Mark fordern würden. (Die Wahlen in den Stadtrath.) Der fortschrittliche Partei verband des Gemeindcrathes hat für die ihm von den Antisemiten an gebotenen sechs Stadtrathsstcllcn folgende Herren caudidirt: Dr. Bögler, Dr. NechanSky, Wurm, Matzcnauer, Schlechter und Stiaßny. Tic Eandidatur des Letzteren wurde jedoch vom anti seniitischen Bürgerclub abgelehnt und dem fortschrittlichen Partcivcrbandc schriftlich angezeigt, daß diesem die Nominirnng seiner Candidatcn vollständig überlassen werde unter der Boraussetzung, daß unter den zu Nominirendcn kein Jude sich befinde. Erfreulicherweise ließen cs die Liberalen an einer würdigen Antwort nicht fehlen. Sie lautete: An den verehrlichen Vorstand de» Bürgerclub des Wiener Gcmeiuderathe«! lieber Einladung de« Gemeinderathspräsidium» hat sich der Fortschrittliche Parteiverband i» seiner Versammlung vom 26. d. M. mit der Frage der vorzunehmenden StadlrathSwahle» und seiner Bethciligung an denselben beschäftigt und auf Grund dcr vom GemeindcrathSpräsidinm gemachten Mittheilungcn, daß dem Fortschrittliche» Parteiverbande die Besetzung von sechs Mandatk» werde überlassen werden, Eandidaten ausgestellt, bei bereu Auswahl lediglich ihre Tauglichkeit zu dem Amte, ihr fachliche» Wissen und ihre Erfahrung auf dem Gebiete der conimunale» Verwaltung maßgebend waren. In dem Schreibe» de» verehrlichen BürgerclubS vom 27. d. M wild un« aber die Nominirung der Eandidaten nur mit der Beschränkung überlassen, daß unter denselben kein Jude sei. Wir müsse» dies« Bedingung alS unannehmbar mit aller Entschiedenheit zurückweisen, da dieselbe sich im Widerspruche mit jenen Grundsätzen der Gleichberechtigung der Staatsbürger befindet, an welchen wir immer sestgehalten haben und auch weiter festznhalte» gesonnen sind. Wir können diese Bedingung nur als eine wohlberechnete Provocation betrachten, von deren Zurückweisung der verehrliche Bürgerclub von vorneherei»... überzeugt sein mußte. Ta roit" den selbstverständliche» Beschluß gefaßt haben, mit voller Solidarität vorzugehc» und bei irgendwelcher Beschränkung der Auswahl der Eandidaten keines unserer Verbandsmitglieder eine auf dasselbe entfallende Wahl anzunehme» gewillt ist, so werden sich die Mitglieder unseres Verbandes bei der Wahl der Sladlräthe vou per Abgabe der Stimmzettel enlhalten. Hochachtungsvoll Für den Fortschrittlichen Parteivcrband: Dr. Bögler, Obmann. Dr. Mittler, Schrislsührer. Trotzdem wurden bei den am 2s. Mai vorgeuommenen Stadtrathswahlcn von den Antisemiten die Liberalen Dr. Bögler, Dr. Nechansk», Wurm, Schlechter, Matzcnauer und an Stelle des BauratheS Stiaßu» Dr. v. B i l l i n g zu Stadtrüthcn gewählt,, welche jedoch insgefainint in einer geineiilsamen Erklärung die auf sic gefallene Wahl ablchntcn. Das Bcrhalten der antiscinitischen Gcmcindcraths-Majorität bildete an demselben Tage auch den Gegenstand einer im Abgeordnetenhaus« von liberaler Seite cingcbrachten Interpellation und wurde überdies in einer Wählerversainnilung im ersten Bezirke, in welcher die Abgeordneten NoSkc, E-xncr und Dr. Köpp ihr Bcrblcibcn im Elub der Bcreinigten deutschen Linken zu rechtfertigen suchten, gebührend gewürdigt. Am 29. Mai wurden die Wahlen in den Stadtrath zum Abschlüsse gebracht; derselbe besteht nunmehr aus lauter Antisemiten. (Dr. Friedrich Dittes über die Juden.) Der vorige Woche ver storberte ausgezeichnete Pädagoge Dr. Friedrich Dittes drückt in einem Eapitel seiner „Geschichte der Pädagogik" auch seine Ansichten über die Juden aus. Nachdem er über die Araber als Förderer dcr Wissenschaft gesprochen, sagt er Folgendes: „Und so haben wir denn die Israeliten als das einzige pädagogische Bolk des semitischen Stammes zu betrachten. Sic allein stehen noch heute als lebendiger Zweig dieses alten Stammes inmitten dcr großen Bölkerfamilie; Jahrtausende hindurch, unter egyptischer, , babylonischer, persischer, macrdonischcr, syrischer und römischer Knechtschaft, unter Bcrfolgungen durch Heiden, Ehristen und Muhammedaner, unter dem Drucke harter Gesetze, unter der Verachtung dcr "Nationen, unter -dcr aussangcnden nnd entwürdigenden Staatskunst der Regenten haben sie ihr Eigenleben bis ans diesen Tag behauptet; ihre Freiheit, ihre Rechte, ihre Arbeit, ihre Existenz standen fast immer und überall in Frage, ihr Baterland, fast auch ihre Sprache haben sie verloren; aber ihr Blut, ihren Eharaktcr, ihr Selbstgefühl, ihren Nationalstolz, ihren Glauben haben sie bewahrt. Wenn irgend