Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- V (1896)
- Issue
- 216 (24.5.1896)
- Date
- 1896-05-24
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 216. 1 Seite 5. Freie, Zur gewerblichen Bewegung. Wir ersuchen alle wahrhast freisinnigen Bürger unserer Stadt, dem im Jnserateutheile unseres Blattes befindlichen Verzeichnisse christlicher Gewerbetreibender, die sich zur Sache des Freisinns und der Rechtsgleichheit bekannt haben, ernste Ausmerksamkrit zu schenken und diese wackeren Gesinnungsgenossen nach Möglichkeit zu unterstützen! _ (Verband mährischer Gewerbevereine.) Vorige Woche fand in Brünn der fünfte Delegirlentag de» Verbände» der mährischen Gewerbevereine statt. Stach mehr al» zweistündiger Debatte wurde eine gutachtliche Aeußerung de» Mährischen Gewerbevereines über die Gewerbenovelle durch einstimmigen Beschluß al» Ausdruck der Wünsche und Forderungen de« Verbände« in Bezug auf die Gewerbereform acceptirt. Diese» Gutachten gipfelt in Folgendem: Ei», zelne in der Gewerbenovelle von der Regierung vorgeschlagene Resormen werden al» ein Weiterausbau der Schutzmaßregeln für da» Kleingewerbe anerkannt. speciell die Vorschläge Uber da» Genossenschaft»- und da» Lehrlingswesen, Ein anderer Theil der Resormen leide aber an dem Nebel 'der Halbheit. Die« treffe insbesondere jene Bestimmung, wonach künftighin die Genostenschasten von der Gewerbebehörde über die Stichhältigkeit de« beigebrachten Befähigungsnachweise» für ein handwerksmäßige» oder für «in an eine besondere Befähigung gebundene« concessionirte« Gewerbe in zweifelhaften Fällen anznhören find. Diesbezüglich wird in dem Gutachten verlangt, daß die Genoffenschaften in allen Fällen eine» Ansuchen» um Verleihung der Ausübung eine» handwerksmäßigen oder concessionirten Gewerbe» anzuhören seien. Weiters wird im Wesentlichen gefordert: die Einführung von Gewerberäthen a>S Beirath der Gewerbedehörden erster Instanz; die Meisterprüfting in dem Sinn«, ob der Betreffende außer den fachgewerblichen Kenmniffey auch die nölhigen wirthschaftlichen Kenntniffe sich angeeignet hat; Abänderung de« § 37 der Gewerbeordnung im Sinne der von den einzelnen Gewerbekaiegorien vorgebrachten Wünsche: Oeffentlichkeit de» Gewerberegister»; Abänderung jener Bestimmungen der Novelle, welche rücksichllich de» Arbeilerschutzes mehr chicanö» alS nützlich erscheinen, und Einführung von Kehtbezirken für da» Rauchfang, kehrergewerbe. Der Delegirtentag befaßte sich auch mit der Frage der gesetzlichen Regelung der Heimarbeit, sowie mit den Wünschen der Gewerbetreibende» rücksichtlich de» Ausgleiches mit Ungarn. Der geschästSsührende Verein wurde dann beauftragt, alle vorbereitenden Schritte zur ehethunlichen Creirung einer registrirten HilsScaffe für die VerbandSmitglieder einzuleiten. Al« Vorort für die nächste (sechste) Delegirtenversammlung wurde schließlich Mährisch-Ostrau bestimmt. - Aus antisemitischen Vereinen und Ver- ' sammlungen. (Wiener Gemeiuderath.) Am 19. d. M. fand die Beeidigung de« Bürgermeister» Strobach statt. Bei diesem Anlaffe richtete Statthalter Graf Kielm a n S e g g an denselben eine Ansprache, in welcher er sagte: „Zn diesem wichtigen Augenblicke, in welchem nach säst einjähriger Unterbrechung die com munale Selbstverwaltung unter völlig veränderten Parleiverhältniffen wieder in Thätigkeit tritt, erachte ich e» vor Allem al» Pflicht, die Aufmetksamkeit de» bestätigten Herr» Bürgermeister« sowie des versammelten geehrten Gemeinderathe», den ich hiemit begrüße, aus die hohe Bedeutung deS Amtes des Wiener StadtoberhaupteS und ans da» große Maß seiner Verantwortlichkeit zu lenken. Legt schon der stolze und auSzeichiienbe Titel ,Reich»haupt- und Residenzstadt^ diesem Gemeinwesen und seinen Bewohnern besondere Pflichten aus, so gilt die» gewiß in noch erhöhtem Maße von den gewählten Vertretern und deren Oberhaupt«. Deshalb darf auch mit Zuversicht erwartet werden, daß diese Körperschaft stet« ihrer eigentlichen Aufgabe, die Verwaltung der Stadt zu führen, treu dleiben und die ihrer Thätigkeit durch da» Gesetz gezogenen Grenzen stets einhallen i werde. Liegen somit Berus und Bedeutung de« 'geehrten GemeinderatheS ausschließlich in der' Förderung der Interessen diese» großen Gemeinwesens, so werden wohl auch jene Voraussetzungen iticht übersehen werden können, ohne welche eine gedeihliche Thätigkeit auSgeschloffen wäre: Gerechtigkeit, Achtung der Mitbürger ohne Rücksicht auf deren Par teistellungoderEonfession, ruhiges und sachgemäße« Zusammenwirken. Sie, hochgeehrter Herr Bürgermeister, werde» die Verwaltung eines Gemeinwesens zu leiten haben, da» in den letzten Jahren weit über seine früheren Grenzen hinausgewachsen ist und schwierige Ausgaben zn bewältigen hat. E« ist groß geworden durch die stet» gleich huldvolle Fürsorge unser» allerguLdigsten Kaisers und Herrn, dtffen väterliche» Auge über der ruhigen und gedeihlichen Entwicklung Allerhöchstseiner ReichShaupt- und Residenzstadt immerdar wacht. E» ist groß geworden durch die wohlivollende und 'thalkräflige Unterstützung der Staatsverwaltung unddurch die Summe positiver und anerkennenSwerther Arbeit, die von Ihren Vorgängern int Amte und von der früheren Stadtvertretung geleistet worden ist. Nuu gilt er, dieses Statt. Gemeinwesen nicht nur aus seiner bisherigen Höhe zu erhalte», sondern' auch noch mehr emporzubcinge», e» durch neue Schöpsungen zu einer wahren Großstadt in de» Wortebestem Sinne aurzugestalien. Tiefen Anforderungen gerecht zu werden, wird de» geiammten Gemeinderalhe», vor Allem Ihre ehrenvolle Aufgabe sein, für deren Lösung Sie, hochgeehrter Herr Bürgermeister, gewiß Ihre ganze Kraft gerne einsetzen werden. Die Staatsverwaltung, die ja von jeher bewiesen hat, wie sehr ihr das Wohl und namentlich die wirthschaftliche Entwicklung der Stadt am Herzen liegt, wird e« dabei an ihrer eifrige» Hilfe nicht fehlen lasten und wird unablässig bemüht sein, Allem, was auf da» Gedeihen der Stadt abzielt, die wärmste und nachhaltigste Unterstützung zu leihen. Andererseits glaube ich aber auch der Erwartung Ausdruck geben zu sollen, daß Sie, hochgeehrter Herr Bürgermeister, besten eingedenk bleiben werden, daß Sie selbst als Ehef einer politischen Behörde erster Instanz der Staatsverwaltung'' gegenüber ganz specielle Pflichte» übernehmen. E» wird demgemäß zu Ihren besonderen Obliegenheiten gehören, ein gute» Einvernehmen und fruchtbare» Zusammenwirken der commtmalen Verwaltung mit der.StaatSgewalt zu pflegen und zu erhalten. Ein solches Einvernehmen und Zuianimknarbeiten ist aber, wie überhaupt die gesammte Thätigkeit der autonomen Gemeindevertretung und ihre- Oberhauptes nur denkbar aus' dem Boden der Gesetze, wesche die Regierung genau zur' Ausführung zu bringen verpflichtet und entschlossen ist. Die stricte Beschränkung aus die Ausgaben der Gemeindethätigkeit wird, wie ich hoffe, eine wesentliche Milderung der Parteigegensätze zur wohlthuende» Folge haben, so daß allmalig der bittere und erbitternde Ton verstummen wird, der leider so oft inner- und außerhalb dieser Räume vernommen worden ist. Möge die Aera leidenschaftlichen Kampfes, dem di« Regierung durch Wiederherstellung normaler Verhältniste, soweit eS an ihr lag, ein Ende machen zu sollen glaubte, in der Periode Ihrer Amt-Wirksamkeit keine Fortsetzung finden! Mögen in diesem Saale, in welchem über die wichtigsten Interessen der Gemeinde berathen wird, Gruitde zu Worte kommen, nie Vorurtheile, möge e» hier gegentheilige Meinungen, nie aber Gehässigkeit geben! Tann werden sich die Gemeinderäthe aller Parteien im ehrlichen Bemühen um da» Wohl dieser herrlichen Kaiserstadt vereinigen! Dann wird Ihr Wirken ein sijr Wie» erfolgreiche« und gedeihliche« sein, ein Wunsch, in dem sich alle Bürger der Stadt zusammenfinden werden! Das walte Gott!" Nach dieser von den Antisemiten häufig durch Kundgebungen de« Widerspruch» unterbrochenen Rede de» Statthalter» legte Strobach den vorgeschriebenen Diensteid ab und gelobte, dem Kaiser und besten Erben treu und gehorsam zu sein, die S t a a t r g r » n d g e s e tz e unverbrüchlich zu beobachten und da» Amt de« Bürgermeister» treu ' und redlich nach bestem Wissen und Gewisien zu verwalten sowie die ihm nach t den Gesetzen obliegenden Pflichten nach viollem Umfange genau und gewiffenhasr zu ersülleu. Hierauf hielt er die übliche „Programmrede". MifRücksichl auf seine Stellung al« Platzhalter Lueger,'» ließ er Strobach an einem Complimeiile für den Antisemitenhäuplling nicht fehlen und sagte: „Wenn nach allzulanger Unterbrechung die communale Selbstverwaltung wieder in ihre Rechte eintritt, so verdankt die Stadt Wien die» in erster Linie dem patriotischen Opfer eine» Manne», welcher vielleicht gegen den Wille» der Bevölkerung seine Person dem allgemeinen Jntereffe untergeordnet hat." „Der neue Gemeinderäth," bemerkte dann Strobach unter Anderem, „werde die historischen Ueberlieserungen, dar Andenken an große vergangene Zeiten hochhallen und im Geiste unserer deutschen christlichen Vorfahren weiterzuwirken bestrebt sein." Ter Wunsch de» Statthalter», daß die Gemeinderälhe aller Parteien sich im ehrlichen Bemühen um da» Wohl der Kaiserstabt vereinigen mögen, würde bei seinen Freunden und bei ihm keine Gegner finden, denn sie haben „ja doch da» traurige Beispiel vor Augen, wohin einseitige Parteiherrschaft führt". Aus da« eigentliche Eommunalprogramm, auf dir Aufgaben, welche der neue Gemeiuderath zu lösen habe» wird, kam Strobach auch zu sprechen, aber da brachte er nur Gemelli- Plätze vor und machte den Vorgängern der iienen Stadtvertetung — im Gegensätze zu der ihnen vom Statthalter gezollten Änerkeunung — den Vorwurf, sie hätten ,,un« so 'viel zu verbestern und neu zu leisten überlasten". Scho» die Rede, welche Strobach aufsagte, zeigt, daß die vom Statthalter geäußerten Wünsche, daß im GemeiuderathSiaale Vorurtheile und Gehässigkeit nicht mehr zu Worte kommen sollen, nur pia desideria waren. — Am 22. d. M. wurde die Wahl der Vicebürgermeister vorgenommen. Sie ging programmgemäß vor sich; Lueger wurde zum ersten, N e u nt a n e r znin zweiten Vicebürger- Meister getväblt. Lueger hatte den guten Humor, seinem Platzhalter reipecivoll die vollste Unterstützung zu versprechen und dagegen zu vrotestiren, daß Strobach al» Strohmann angesehen werde. Gleichzeitig aber führte er die Sprache de« wirklichen StadtoberhaupteS und setzte die wichtigen Ausgaben der neuen Gemeindeverwaltung au»einander. .Unter Anderem soll der Stabtrath abgeschafft und die Wahlordnung derart modificirt werden, daß sie nicht mehr die Bestimmung habe, einer einzige» — „GeschäftSclaste" zugute zu kommen. Der zweite Vicebürgermeister wollte zeigen, er sei keine „nationale LammSseele",, und er- > klärte sich für eine deutsch-volkliche Erjiehuug_christlicher Kinder. (Tankend abgelehnt.) K. H. Wolf hat die Einladung eines christlichsociale» „Arbeitervereine«" zur Theilnahme an einer Versammlung., dankend ' abgelehnt. Er habe, erklärte Wolf, keine Lust, sich todlschreien oder gar beschimpfen zulasten. „AuSgekniffen!" — ruft triumphirend da» „DeutscheVolks-