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Freies Blatt · 1896-05-24 · 216 (24.5.1896) · p. [Seite]

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Journal
Freies Blatt
Volume
V (1896)
Issue
216 (24.5.1896)
Date
1896-05-24
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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f Seite 2. Freie den ergreifen, um mit Sueß zu sprechen, Dankbarkeit und Bewunderung: ,Er vernimmt den Triumphgesang deS Erfolges, welcher aus der Tiefe der Jahrtausende heraufrauschter empfindet die Würde und die Gemeinsamkeit unseres Geschlechtes, und erhöhte Liebe zur Menschheit erfüllt sein Herz. In der Sonne entfaltet sich die Blüthe; in der Sonne reift die Frucht; in diesen sonnigen Gefühlen allein sprießen LebenSfreudigkeit und Arbeitslust und der ernste Wunsch, selbst ein ehrenwerlhes und zugleich ein nützliches Glied dieser großen arbeitenden Gemeinsamkeit zu werden." Die Ueberzeugung von der höchsten Gesetzeskraft der Ordnung im Weltgebäude erfüllt uns mit der Zuversicht, daß das Leben und sein Aufstreben zur höchsten Form keine zufällige Erscheinung ist, sondern in den Gesetze» der Natur ihre tiefe Begründung findet, welche unsere Existenz schützen und än andauerndem Kampfe mit den der Ordnung zuwiderlaufenden Principien endlich eine einheitliche Richtung auch in den Bewegungen des LebenS und den hohen Bestrebungen des Geistes schaffen wird; sic übertönt die heulenden Stürme der Gegenwart durch die Heilsbotschaft, daß die schmerzlichen Reibungen mit widerstrebenden Elementen sich stetig und nolhwcndig vermindern müssen. Der Kampf wird ein Ende haben; das goldene Zeitalter wird und muß kommen! Das 27crtengesetz. Ta* Abgeordnetenhaus gebt dem Ende der Saison entgegen und arbeitet in Folge dessen mit beschleunigter Geschwindigkeit. Wer weiß, ob die Abgeordneten, so wie sic heute beisammen sitzen, sich jemals am Frainensring Wiedersehen werden. Es gilt daher, »och so manchen Reü ausznarbeitcn, damit der eventuelle Nachfolger reinen Tisch finde, und vor Allem von jenen wirthschastlichen Nesormpläncn so viel unter Dach und Fach -,n bringe», als eben die Berhalliiinc gestatten. Leider war cs -diesem rcsormlusligcn Hanse nicht vergönnt, dem letzten Reste »och bestehender t^ewerbefrciheit den Garaus;n machen, ja daS Herren haus halte die «"rausamkeit, dem Abgcordnclcnhausc sogar die Freude an seinen legislativen Maßregeln wider den unlauteren Wettbewerb, den Hanfirunsng n. i. w. zu vergällen. Fwl hätte ein gleiches Schicksal auch das Gesetz über die Ratengeschäfte ereilt; allein das Herrenhaus begnügte sich mit einigen gelinden Aendcrnngen, und so erlebte dieser Tage das in den letzten, Zügen liegende Haus der Gemeinen noch die Freude, dieses sein echtes Kind im amtlichen Blatte publirirt zu sehen. Das genannte Gesetz will nach dem Geiste seiner Büter die Aus wüchse des sogenannten Ratengeschäftes beseitigen und trifft zu diesem Zwecke eine Reihe von Maßregeln, welche in der Thal geeignet er scheinen, jene Bevölkerungskreiie, welche gezwungen sind, Geschäfte auf Raken einzngchcn, vor der ärgsten Bewucherung zu schützen. So wird in Zukunft der Rakenhäudlcr, . wenn er sich nicht einer empfindlichen «Geldstrafe ans'etzcn will, dem Käufer eine Abschrift des RatenbricscS einhändigen müffcn. Wenn bisher beim Abschluß eines Ratengeschäftes stets der Borbchalt gemacht ivurde, daß, falls die Raten nicht pünktlich bezahlt würden, das Geschäft als null und nichtig zu erklären sei, so verpflichtet daS neue Gesetz den Bcrkäuser, welcher aus irgend einem Grunde den Berkauf rückgängig machen will, dem Käufer die Angabe sowohl alS alle gezahlten Raten sammt gesetzlichen Zinsen vom EmvsangStage rurückzuzablen. Eine Bereinbarung, nach welcher der Käufer aut die Rückgalxder gezahlten Raten verzichtet, erklärt das Gesetz ausdrücklich für ungillig. Ter Käufer hat dagegen selbst verständlich den gekauften Gegenstand zurückzustcllen. TaS sogenannte Recht des Tcrminvcrlusics, nach welchem der Ratenhändlcr sich vor behielt, im Falle der Kanter mit den Ratenzahlungen im Rückstände blieb, sofort sämintlichc Raten als füllig zu erklären und einzufordcrn, darf, nach dem neuen (besetze nur ansgeübt werden, wenn mindestens;wci unmittelbar aufeinanderfolgende Raten nicht gezahlt wurden. Auch diesbezüglich isi eine dem Käufer minder vorthcilhaftc Bereinbarung ungillig. Dem Käufer darf ferner außer dem Tcrminverlnst nicht etwa sin besonderes Pönale aurerlegt werden. Auch der Bcrzichl des Käufers, das Rcchtvhnitkcl wegen »Berkürznng über die Hälfte" geltend zu machen, d. h. klagbar autzulrercn, wenn ihm der Gegenstand um einen Breis vei kauft wurde, der um die Hälfte höher als der rcctzc Werth in, wird in Hinkunn dem Ratenhändlcr nichts nützen. Tem Käufer lieht es nämlich nach dem neuen Gesetz zu, die Einwendung wegen »Berkürzung über die -Valfte“ zu erheben, auch wert» er den wahren Werth der Lache gekannt und selbst, wenn er crklän hat, dieselbe auS besonderer Borlicbe um einen außerordentlichen Preis zu kaufen, und so enthält das neue Gesetz noch eine gan;e Menge von Bestimmungen, welche die Absicht haben, den Käufer gegen die Bewucherring seitens der Ratenhändlcr zu sichern. Statt. Wir haben selbstverständlich weder gegen diese Tendenz; des Gesetzes etwas einzuwcnden, noch leugnen wir die Thatsache, daß hinter dem Ratengeschäft sich wirklich gar oft der Wucher und die. herzloseste AnSbcntung frcnider Nothlage versteckten. Aber wir erlauben nnS nichtsdestoweniger zu leugne», daß dieses Gesetz auch wirklich dem Armen und Bedrängten eine Hilfe sein werde. Das Ratcngesctz, deffen Publication den Lebensabend unseres Abgeordnetenhauses verschönt, wird ver muthlich in der Reihe jener Gesetze rangircn, welche zwar die AuS-' wüchse irgend einer wirthschastlichen BcrkchrSform nicht zu beseitigen inistandc sind, dafür aber die AcrmstcU dcGsc^ncndcn Wirkungen solcher BerkchrSformen berauben, Nur dem plumpen, ungeschickten und daher am wenigsten gefährlichen Ausbeuter wird durch solche Gesetze daS Handwerk gelegt, den raffinirtcn AuSbcntcr treibt cs aber auf neue, im Gesetze nicht vorgesehene Bahnen, und der so in verschärfter Form weiter bestehende Wucher wirkt doppelt.gefährlich dadurch, daß die Borsicht der Opfer durch daS Gesetz eher cingeschläfcrt ist. Graf Eaprivi, der gewiß nicht vom Manchesterthum angekränkelt ist, erklärte einmal, daß die Wuchergesetzc überhaupt unfähig sind, dem Wucher zu steuern; und mit Recht. Auch bei iv>S in Oesterreich hat daS Wnchcrgcsktz zwar de» raschen und riskanten Eredit vernichtet, aber den Wucher ganz und gar nicht beseitigt. Ebenso dürfte daS neue Ratengcscv zwar nicht die anSbcutcrischcn und schwindelhaften Ratengeschäfte verhindern, wohl aber die reellen nnmöglich machen. Denn eS leuchtet ja ei», daß gerade der solide Geschäftsmann nicht ein Geschäft cingchen kann, bei welchem er Alles, der Käufer aber nichts riSkirt. Man nehme den Fall an, ein Schneider kauft vor Beginn der Saison auf Raten eine Nähmaschine und zahlt eine Angabe und durch vier Monate die vereinbarte Rate. Nach dieser Zeit, wenn die Hauptsaison zu Ende ist, stellt er die Zahlung der Raten ein. Früher hütete er sich wohl, dies zu thun, denn er lief Gefahr, die Maschine znrückgebcn zu müssen und Angabe soivic Abschlagszahlungen zu verlieren. Jetzt ist 'das ganz anders: Dem Schneider werden Angabe und gezahlte Raten sammt ZinseSzinscn vom Tage deS Geschäftsabschlusses zurückgestcllt, und der Händler bekommt dafür seine abgenützte und entwcrthete Waarc zurück. Der Schneider hat durch vier Monate eine fremde Maschine nicht nur ohne Leihgebühr benützt, sondern sein bei dem Ratenhändlcr auf gespartes Geld wird ihm obendrein auch noch gut verzinst. Das wäre zwar für die Schneider sehr erfreulich, imd sie könnten sich zu dem neuen Gesetze nur grainliren, wenn sich nur in Hinkunft überhaupt Geschäftsleute finden werden, welche derartig profitable Geschäfte ris kircn und Nähmaschinen ans Raten verkaufen ivcrdcn. Dieses Gesetz gehört also zu jenen Schuvinaßrcgeln, welche geeignet sind, die wirtbschafklich Schwachen geradezu zu Tode zu schützen. Es ist ein Ausfluß jener reaetionären Gesinnung von heute, welche durch drakonische Schuvmaßrcgcln das erreichen . zu können vermeint, was ausschließlich dürch die individuelle Erziehung zu erreichen ist. ES klingt zwar hart und findet heute wenig Beifall, wenn man den Armen;n-;mt: Laßt euch nicht bewuchern! Aber cS ist in der Tljat daS einzig wirksame Rccepl gegen die Ausbeutung und verschließt Nicmandci» die O.ncUcn der Hilfe dort, wo er ihrer wirtlich bedarf. Wir fürchten gar sehr, daß die Härten dieses neuen RatengcsevcS ganz ausschließlich die Schwachen und vor Allem die Sivgcsellcn und armen Heimarbeiterinnen empfinden werden, zu deren Schutz cs gegeben wurde. >Fiir die Bildung einer neuen deutsch-liberalen Partei.) Am l6. d. M. hielt der „Bercin für Geschichte der Deutschen in Böhmen" in Aussig unter großer Bethciligung der Bevölkerung eine Wanderversammlung ab, an welcher auch zahlreiche Mitglieder der deutsch liberalen Partei theilnahmcn. Dr. Schlesinger ermahnte in einer beifällig aufgcnommenen Ansprache die Deutschen Böhmens zur Eintracht und zum rückhaltlosen Festhalten an den Ideen der Freiheit und deS Fortschrittes. DaS deutsch-böhmische Bolk sei immer ein freisinniges Bolk gewesen und habe glänzende Kämpfe gegen die finsteren Mächte deS Rückschrittes geführt. Sein gesunder Sinn werde auch heute die Bersuchcr und Berhetzcr von sich weisen, auch wenn sic in der MaSke der Religion sich einschleichen wollen. DaS freisinnige deutsch böhmische Bolk dürfe eine weitere Ausbreitung des aus der Fremde eingeschmuggelten GifteS auf seinem Sprachboden nicht zulasten, wolle cs nicht die kläglichdn Geschicke erleben, die sich im Eentrnm des Reiches abspielcn. Biel bemerkt wurden einige sich daran anschließende Ausführungen deS Abgeordneten Dr. Ruß, welcher das ideale Bild einer deutsch liberalen Partei entwarf, welche cS sich zur Aufgabe machen sollte, die nationalen Güter in jedem Punkte mit größter Entschiedenheit und den wirksamsten Mitteln ohne Rücksicht nach irgend einer Seite hin zu verlheidigen und zu sichern und auch sonst in wirthschaftlicher und sozialpolitischer Beziehung reformatorisch zu wirken. Daß ein Bedürfniß nach einer solchen Partei wirklich besteht, soll von

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