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Freies Blatt · 1896-05-10 · 214 (10.5.1896) · p. [Seite]

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Journal
Freies Blatt
Volume
V (1896)
Issue
214 (10.5.1896)
Date
1896-05-10
Page
[Seite] (sequence 6)
Language
German
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Seite 6. Freie, Blatt. Nr. -14 uiii des ganzen Talmud, sondern nnr des Schulchan Aruch, und dessen Ueberscpung sei wohl eine Arbeit, die zu bewältigen sei: die Regierung müsse damit wenigstens einen Versuch machen. ES sei Pflicht einer Regierung, über diese dem deutschen Volksleben „schädlichen Geheim - lehren" volle Klarheit zu schaffen. Das großherzoglich badische Mini stcriuni habe gutachtlich scftsteUen laffcn, daß unsittliche lehren darin enthalten seien, nnd habe den Gebrauch des Schulchan Arnch in der Handelsschule zu Mannheim und allen anderen badischen Schulen verboten. In der sächsischen zweiten .Kammer sei ein Antrag aus lieber sctznng des Schulchan Arnch nur mit sehr geringer Mehrheit abgelehnt worden. Allen rechtschaffenen Juden könne es doch nur erwünscht sein, wenn durch eine authentische Klarlegung die Vorwürfe gegen daS Indcnthum widerlegt werden könnten. Statt dcffcn werde die Klarstellung aber in jeder Weise hintcrtriebcn. Dem Profeffor Eisenmenger seien von Inden 10 000 T Haler geboten worden, wenn er sein Werk über den Talmud nicht veröffentliche. Freiherr v. Durant hob dann die hohe Percentzahl der jüdischen Schüler nnd Schülerinnen an den höheren Lehranstalten hervor und fand den Antisemitismus berechtigt. Auf die Trage, woher die Mittel für die Uebcrsetznng genommen werden sollen, verwies er auf den Etat deS EultuSministeriumS, wo z. B. für 1805 06 l00.000 Mark für die Herstellung eines dem heutigen Stande der Wiffenschaft entsprechenden großen lateinischen Wörterbuches ansgeworfcn seien. Ebenso müßten hier Mittel für diesen ethischen .-Zweck vorhanden sein. Er fühle sich frei von jedem Raccn nnd Religionshaß, die lehren deS Iudenthums müßten aber im Intereffc deS deutschen Volkes klargcstcllt werden. — Gchcimrath Löwenberg führte sodann anS: Bereits früher ist die Staatsrcgicrnng vom Hailje aufgefordcrt worden, eine Ilcbcrsctzung deS Schulchan Arnch auf Staatskosten zu bewirken, nnd zwar wurde damals ausdrücklich verlangt, daß Profcsiorcn mit der Ausgabe betraut werden sollten. Davon thit man jetzt Abstand genommen. Aber wer soll denn den Schulchan Arnch übersetzen, wenn eS nicht fachkundige Männer sind? Es kommt also materiell doch wieder darauf hinaus, daß die StantSregicrnng die Ucbersetznng durch Profcsioren bewirken laffcn soll, ganz abgesehen von der Trage der Kosten, von der Trage der Zulässigkeit, daß der EultuS minister Profefforcn mit einer derartigen Arbeit beauftragt. Schon im Jahre l 603 ist vom Regicrungscommiffür ausgcsührt worden, daß der Schulchan Arnch seit Jahrzehnten und Jahrhunderten Gegenstand der Erörterung der Profefforcn nnd Crienkalisten gewesen ist, daß also materiell daS längst vorhanden ist, was jetzt verlangt wird Wenn nun gefordert wird, die Staatsrcgicrnng solle das Buch übersetzen lasten — wird dann irgend ein Gelehrter sich durch eine solche llcbcrsctznng im ponircn und in seiner abweichenden Meinung beirren lasten? Das ist nicht möglich, weder bei deutschen Gelehrten, noch überhaupt bei Gelehrten. Es wird niemals gelingen, die widerstreitenden Ansichten da durch nntcr einen Hut zu bringen, daß die Regierung Jemanden bcauf tragt: „Jetzt mach dich mal an die Sache und sage deine Meinung." Materiell wird also nichts geändert werden. Das Wesentliche liegt gar nicht im Inhalte des Schulchan Arnch. Es gibt »ncndlich viele Bücher, worin etwas steht, was der Moral, der Ethik nnd -cm jetzigen Straf«, gesctz widerspricht. Das Wesentliche ist doch nnr: Ist der Schulchan Arnch noch von irgend welcher maßgebenden.Bedeutung für die jüdische Religion? Das wird doch aufs AUercutichicdcnstc bestritten. Gewiß gibt cs einzelne Aussprüche, daß der Schulchan Arnch auch jetzt noch als maßgebendes, allgemein giltigcs (Gesetzbuch anzuschcn sei, aber diese Ausfastnng wird andererseits erheblich besklittcn. Wer soll den'Wider sprnch der Meinungen entscheiden? Das kann doch nicht durch die Uebersctzung eines' solchen Buches geschehen Rach der, Meinung Vieler ist es nichts Anderes, als ein höchst interessantes Buch aus der alten .-Zeit, die in mancher Beziehung andere GeüchtSpunklc halte bei dieser oder jener Ration, bei dieser oder jener Religionsgemeinschaft. Daraus ist also ein unmittelbarer Schluß nicht .zu ziehen. Man wird sagen, cs ici keineswegs ein Buch, dem die Juden jetzt von religionswcgcn midr,ttfonjmeu brauchen, die Juden seien in ihrem religiösen l'ebeii keineswegs genökhigt, etwas zu thnn, was der jetzigen Ethik oder dem jetzigen östentlichcn oder Privatrechl zuwider ist So liegt die Sache. In Baden ist ein Auszug des Schulchan Aruch als Lehrbuch nntcr lagt Tür uns in Preußen liegt al>er gar keine praktische Veranlassung vor. dieser Trage näher zu treten, denn nach den Acnßcrungen aurori tativer Personen ist in keiner einzigen Schule Preußens der Schulchan Aruch als Vehr' oder Erziclmngsbuch in Uebung oder Geltung. - Ich bitte midi alledem, dem Anträge Ihrer Eommission gemäß über die Petition zur Tagesordnung überzugehen. — Tür den Eoinmissionsankrag trat hierauf Oberbürgermeister S t r u ck m a n n . ein, welcher iagte: Trcihcrr v. Durant hat sich lediglich als Werkzeug von Leuten gebrauchen lassen, die nicht frei von Gehässigkeit sind, nnd ich glqube, daß diese Leute viel weniger Intereffc an der Uebersctzung des Buches haben als daran, unbewiesene Behauptungen gegen die Juden aufzn stellen, die dazu dienen, das Feuer, welches in Deutschland und anderswo leider brennt, zu schüren. Ich glaube, der Freiherr v. Durant sollte etwas vorsichtiger sein. Es sind ja Uebersetzungcn vorhanden, ich habe vor acht Tagen von einem Herrn v. Langen eine Einladung zur Subscription auf eine solche Ucbersetznng bekommen. Ich werde wohl davon keinen Gebrauch machen, da ich kein Intereffc daran habe, ein angeblich unsittliches Buch zu lesen. Wer cs lesen will, kann cS thnn, aber der Staat hat keine Veranlaffnng, alle unsittlichen fremden Bücher anf seine Kosten übersetzen zu laffcn. Ich bitte, den Antrag des Frei Herrn v. Durant abzulehnen. — Freiherr v. Durant erwiderte, daß die Lehren des Schulchan Aruch den Schülern von den Lehrern mit^ gcthcilt werden und darin das Gefährliche liege. Welche Rcligions bücher seien den» biim jüdischen Religionsunterricht in Anwendung? — Gchcimrath Löwcnberg constatirtc, daß bei einer Prüfung nicht gegen ein einziges jüdisches ReligivnSbuch etwas zu erinnern gewesen wäre. Es seien 55 l verschiedene Bücher von der Regierung geprüft nnd zngelaffen worden, ein Mangel an Lehrmitteln, der eine Anwendung des Schulchan Aruch veranlaffcn könnte, sei also nicht vorhanden. — Der Uebergang zur Tagesordnung wurde schließlich mit großer Mehrheit angenommen. i9tcue „Opfer des römischen Rechtest) Zwei antisemitische Größen, die Brüder Walter und Alfred Zenkominicrski, von denen der Eine in Berlin, der Andere in Dresden domicilirt, begingen beim Verkaufe von Sportpferdcn an activc Officicrc des deutschen HecreS große Betrügereien. Das saubere Brüdcrpaar trieb sein Unwe,cn namentlich - im nordwestlichen Thcile von Schlesien und wurde daher vor der Licgnitzcr Strafkammer angeklagt. Walter Zenko minicrski erhielt vier Jahre Gefängniß nnd fünf Jahre Ehr Verlust als Strafe zuerkannt, sein Bruder Alfred kam billiger davon und wurde nur zu drei Jahren Gefängniß und vier Jahren Ehrverlust verurthcilt. (Municipalwahlen in Frankreich.) Am 3. d. M. fanden in Frankreich Municipalwahlcn statt. In drei Pariser ArrondiffemcntS versuchten cS die Antisemiten, Eandidalcn dnrchznbringen; sie erlitten aber eine klägliche Ricdcrlagc. Im IX. Arrondissement standen dem fortschrittlichen Eandidatcn zwei antisemitische gegenüber, welche jedoch trotz lebhafter Agitation cs nnr anf 544, beziehungsweise 454 Stimmen brachten, während der Fortschrittsmann mit 2600 Stimmen gewählt wurde. Im XI. Arrondiffemcnt entfielen auf den antisemitischen Ean didatcn bloß 600 von 8500 Stimmen, und im XIX. Arrondiffemcnt erhielt der antisemitische Mandatswcrbcr kaum 300 von 2500 ab gegebenen Stimmen. «Ruhestörungen in Persien.i Schah Rasr Eddin wurde am 1. d. M. von einem zur Scctc der Babistcn gehörigen Fanatiker er mordet, und sein jüngerer Sohn Mussafcr Eddin wurde als sein Rachsolgcr proclamirt, da Massud Mirza, der ältere Sohn, dessen Mutter keine Prinzessin von kaiserlichem Gcblütc war, zur Thronfolge nicht berechtigt erschien. Ein Thronwechsel in Persien ist stets von größeren oder geringeren Ruhestörungen begleitet. So sandcn denn auch, nach einer Depesche der „Times", arge Exceffc in Schiras statt, bei denen große Waarcnvorräthc geplündert wurden. In der Rähe dieser Hauptstadt der Provinz Tarsistan versuchte es am 3. d. M.. Abends, ein Hanse von Räubern, die Iudcnquarticrc zu plündern: die Juden waren aber ans ihrer Hut und vertrieben von den Dächern herab die Räuber mit Stcinwürfcn. Zur gewerbliches: Bewegung. Wir ersuchen alle wahrhaft freisiiiiiigcn Bürger unserer Stadt dem im Jnseratcntheilc unseres Blattes befindlichen Berzeichnissc christlicher Gewerbetreibender, die sich zur Sache des Freisinns und der Rechtsgleichheit bekannt haben, ernste Anfurerksamkrit zu schenken und diese wackeren Gesinnnngsgcnosien nach Möglichkeit;n unterstützen (Zur Hausirfragc.) Der Gewerbeausschuß des Abgeordneienhause« Hai in einer Reihe von Sitzungen die Benutzung über de» vom Snbcomitö vorgelegten Entwurf de« HausirgesctzeS zu Ende geführt und alle vom Subeomit«? gegenüber der Regierungsvorlage beantragten Aenderungen angenommen. Diese Aendcrungen bedeuten gegenüber den Bestimmungen der Regierungsvorlage nicht unerhebliche Erleichterungen für den Hausirhandel, so weit e« sich um gewiffe Gewerbe und Industrien, insbesondere um Hausindustrien und um unterstützungsbedürftige Gegenden handelt, welche ihre Producte hauptsächlich durch den Hausirhandel zuni Absatz bringen. Wesentlich verschärft wurden die Bestimmungen gegen den Hausirhandel im

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