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Freies Blatt · 1896-05-03 · 213 (3.5.1896) · p. [Seite]

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Journal
Freies Blatt
Volume
V (1896)
Issue
213 (3.5.1896)
Date
1896-05-03
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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Stile 4. Freie» Blatt. Nr. 213. II. SSäre cs unsere Aufgabe, die Männer ausfindig zu machen, welche fich seit dem Beginne der Staatenbildung in Nordamerika die größten Verdienste um die Entwicklung und Fördernng der religiösen Freiheiten erworben haben, welche die Bereinigten Staaten zu dem sicheren Zufiuchtshafcu für die von religiöser Tyrannei Verfolgten gemacht haben, ich müßte an erster Stelle Roger Williams erwähnen. Unter den Männern, die ein Beispiel geschaffen haben, das sich mächtiger erwies als Vanb und Seemacht, die das religiöse Gewissen der Menschen von dem Drucke der Staatsgewalt befreit haben, die die Uebcrmacht der Intoleranz gebrochen haben, soweit die Macht Amerikas reicht, ist der erste immer Roger Williams, der Mann, der zuerst das Princip der Trennung von Staat und Kirche aufstelltc und einen Staat schuf, dkffcn Grundsystcm dieses Princip war. An die zweite Stelle muß ich den Katholiken Lord Baltimore setzen, den Besitzer von Maryland, der das Verdienst beanspruchen darf, eine Toleranz in religiösen Dingen geschaffen zu haben, die nur hinter der in Rhode Island gesetzlichen zurückstcht. Als Dritten muß ich den O.uäker William Penn nennen, dessen goldenes Motto auch für uns immer Giltigkeit behalten soll: „Wir müffcn die gleiche Freiheit'Anderen gewähren, die wir für nns beanspruche»." Der Vierte ist Thomas Jcfferson, jener „Erzkctzcr", wie er von einigen übcrfrommcn Schriftstellern benannt wurde, der die Staatskirche in ihrem festesten Sitze überwand und dann mit weiser Voraussicht und staalsmännischcr Klugheit cs für alle Scctcn unmöglich machte, unter der Constitution der Vereinigten Staaten sich als Staatskirche zu ctablire» oder die Gewissensfreiheit anderer Scctcn;n beschränken, '.'koch viele andere Männer von helllcuchtcndcn Namen in der Geschichte der Vereinigten Staaten haben zu diesem guten Resultate bcigctragcn, wie Henry, Maso», Madison und Franklin, und außerdem die Kämpfer für Toleranz und Freiheit in den einzelnen Staaten, unter denen nicht wenige fromme Geistliche der verschiedenen Seelen waren. „Religionsfreiheit," sagte Mr. Thomas F. Banard, als er Staatssekretär war, „ist der. Eckpfeiler des ganzen Regierung« snskenis in Amerika, und die Garantien für die Aufrechtcrhaltnng derselben sind in dem schriftlichen Gesetz niedergclcgt. Diese Anschauung ist aber auch völlig in unsere Moralbcgriffc üdcrgcgangcn und jede Idee, die darauf hinziclt, dies Grundrecht zu verletzen, muß sorgfältig ansgcichiedcn werde» Ich freue' mich, sagen zu können, daß incine Mitbürger, eingedenk der großen Opscr, die die Erwerbung der Freiheit gekostet hat, niemals ihrer Verletzung, gleichviel aus welchen Motiven, ihre Zustimmung geben werden." Von Zeit zu -Zeit haben bigotte Fanatiker, welche die Säulen unserer Freiheiten zu Gunsten ihrer selbstsüchtigen Zwecke Umstürzen wollte», den Anspruch erhoben, die Vcrcinigtcn-Staatcn seien ein christliches i’aitb in dem Sinne, daß der Protestantismus die Grundlage unseres Regicrungssiilttms bilden solle, und daß man daher die An sprüche von Katholiken, Juden und Freidenkern abwciscn müffc. Diese Behauptung wurde gewöhnlich mir dem praktischen Endzweck ausgestellt, unsere Eonstitntion rückwärts zu rcvidircn, um dabei eine christliche Regierung festzusetzdn. Manchmal beriefen sich diese Männer dcS Rück jchritks auch auf die angeblichen ursprünglichen Absichten der Schöpfer der Eonttitution. Sie betonten die Thatsachc, daß zu einer Zeit, als die Bemühungen der Gesetzgeber nicht zu dem erwünschten Ziele einer gemeinsamen Vcrfaffung zu führen schienen, als man in der „Federal Eonvcntion" fürchten mußte, daß ihre Verhandlungen scheitern würden, sogar ein Mann wie Franklin vorschlug, die Geistlichen von Philadelphia zu bernsc», um die Sitzungen mit ihren Gebeten zu eröffnen. Man bat Franklin s Aufrichtigkeit bei diesem Vorschläge in Zweifel gezogen, aber, auch dieselbe vorausgesetzt, cs kam der Antrag gar nicht zur Abstiminuug, denn Franklin selber tbcilr mit, daß sich höchstens drei oder vier Personen in der Versammlung fanden, die eine Einleitung der Sitzungen durch Gebete für zweckmäßig hielten. .Als die Eonsliiution am 4. November 1T'.Ki unter der Präsident schalt von.Washington endgillig angenommen war, schloffen die Vcr einigten Staaten einen Vertrags mit Tripolis, das damals ein unabhängiger innhamincdanischcr Staat war. Darin heißt cs: „Da die Negierung der Vcreimgken Staaten nach keiner Richtung hin ans der christlichen Rclusion basirl, da ne daher keinerlei Feindseligkeiten gegen >ie Religio», «''ebräuche oder Sitten der Mndammpdaner hegt . . ., so wird von. den vertragschließenden Parteien erklärt, daß niemals ein Vorwand, der von den verschiedenen religiösen Aiischauungen kcrgcnomnicn >n, die Harmonie zwischen den zwei Staaten stören darf." „Diese Er llärniig von Washington," sagt Dr. Saniucl T. Spear, einer der denen Kenner unserer Grundgesetze, „bei der Verrragschlicßung mir .Tripolis, die der Senat durch Bestätigung dieses Wortlautes zu der scinigcn machte, hatte natürlich nicht den Zweck, das Ehristenthui» zu!>cka:ilpsen oder irgend eine Feindseligkeit gegen dasselbe zu zeigen. sondern nur die Thatsachc zu besiegeln, die in der Constitution des Landes festgesetzt war, daß dje Regierung der Bereinigten Staaten nicht auf irgend eine religiöse Lehre begründet war und daher auch keine derselben nach außen oder innen hin vertreten dürfte. Dies klarzustcllcn vor aller Welt, wählte man die oben citirtcn Worte, und die gute Absicht war in voller Ucbereinstimmung mit deni klaren Wortlaut der Bcrfaffung. Die christliche Religion, obwohl der Glaube der weit überwiegenden Mehrheit des amerikanischen BolkcS zur Zeit, als eS sein Grundgesetz annahm, ist doch in diesem Gesetz völlig ungenannt." Die Frage der religiösen Freiheit und ihrer Gewährleistung durch die Constitution ist in ciner oder der anderen Form auch vor den Gerichtshöfen der Vereinigten Staaten verhandelt worden, sie ist nirgend« schärfer ptäcisirt und mit mehr Aufwand von Wiffen und Sorgfalt behandelt, als bei der Klage von Minor gegen den ErzichungSrath der Stadt Cincinnati. Der ErzichungSrath wurde repräscntirt durch George Hoadly, vorher Gouverneur des Staates. Ohio, Stanley Matthew», später Richter bei dem höchsten Gerichtshof der Bereinigten Staate», und Hudge Stallo, später Gesandter in Italien. Der Letztere führte i» einer meisterhaften Darstellung der ganzen Frage aus, indem er sich gegen das Verlangen der Kläger, das Christenthum als das Staats grnndgcsctz zu behandeln, wendete: „Ehristcnthum war ein Thcil de« StaatSgesetzcs von Massachusetts vor 230 Jahren, als Roger Williams vor den Gerichtshof citirt wurde, weil er Gewissensfreiheit predigte, und doch wurde er in die Wildnisse der Urwälder mitten im Winter um dieses Vergehens willen hinauSgcstoßcn, und in derselben Zeit wurden die O-näker verbannt und die O.uäkcrinneu gar mit dem Tode bestraft. Ehristenthui» war ein Theil des StaatsgesctzeS von New z'lork, und doch vollstrccktc man hier die Todesstrafe gegen die katholischen Priester, die Sterbenden die Sacramcnte ihres Glaubens brachten. Christenthum war auch ein Thcil des StaatögrundgesctzeS von Birginicn, als man die Dissidenten zwang, die Kirchen der StaatSkirchlcr zu erbauen, aber Iicnlc ist eS nicht mehr und znm Glück nicht mehr, weder in der Verfassung von Ohio, noch in der eines anderen Staates der Union, noch auch in der gemeinsamen Constitution der Vercinigtcn Staaten enthalten." Mr. Lecky führt in seinem „Rationalismus in Europa" aus: I» ciner alten Periode verbrannte der Inquisitor den Ketzer, in einer späteren bestrafte er ihn mit chicanösen Gesetze», in einer dritten hielt er ihn von allen Gewinn bringenden Acmtcrn fern, in ciner vierten setzte er ihn dev Excommnnication der Gesellschaft aus. Aber jeder Schritt vorwärts' auf dem Wege der Toleranz bezeichnet zugleich einen Schritt zur Entwicklung der Wahrheit. Noch heute sind Ucbcrblcibsel und Spuren alter Verirrungen in den Vereinigten Staaten sichtbar. Aber das Volk dieses Landes hat in heißen Kämpfen und Beschwerden siegreich aus seiner staatlichen Verwaltung alle Beziehungen auf Kasten- und Glaubcnsverschiedcnhcitcn entfernt und immer die Ucbcrcinstiinmung hcrgcstcllt mit jener Erklärung von 1776, daß alle Menschen gleich geschaffen sind. Und dies ist geschehen allen Anfcin düngen zum Trotz, gegen die Regierungen und Gewohnheiten der damaligen civilisirtcn Welt, zu einer Zeit, als jegliche Beziehung der Menschen unter cinandcr basirte auf der'Verschiedenheit der Rangstellung, die durch die Geburt geschaffen un.d durch die Gesetze fcstgelegt war. In jener Zeit galt die Demokratie, die auf der Grundlage des allgemeinen Stimmrechtes stand, noch als ein Traum der Theoretiker, den man nur bei den wilden Indianern in ihrer ursprünglichen Barbarei in Wirklichkeit umsctzcn könne. Aber auf diesen Principien der Demokratie, der allgemeinen Gleichheit und Gewissensfreiheit haben die Amerikaner einen Staat aufgcbaut und durch ihn sich eine angesehene Stellung geschaffen, die selbst die Prophezeiungen ihrer enragirtcstcn Bewunderer weit in den Schatten stellt. Und immer wieder muß man betonen, die» hat das amerikanische Volk gcthan, trotzdem alle Vorurthcile damals die ganze Welt beherrschten und so fest zu sein schienen wie die uralten Pyrankidcn. Es schickt sich darum für jeden Bürger der freien Vereinigten Staaten, ja mehr als das, cs ist seine bürgerliche Pflicht, sein Herz zu prüfen und die Ueberrcstc veralteter Vorurtheile "aus seine» Anschauungen zu entfernen, aber auch dafür! Sorge zu tragen, daß seine Kinder in den humanen Principien des freiesten Staates erzogen werden. So heilig, wie Jedem seine Religion ist, so heilig muß chm auch das Recht jedes Einzelnen sein, die Anschauung frei zu wählen, der er folgen will, und immer muß fcstgchalten werden, daß die Verletzung der Gewissensfreiheit gleich unvereinbar ist mit der wahren Religion, mit der wahren Demokratie. Dr. Eurrn sagt in einer wcrthvollen Arbeit über die Vereinigung von Kirche und Staat: „In den Vereinigten Staaten sind, wie nicht oft genug wiederholt werden kann, Kirchen und Scctcn vor dem Gesetz völlig gleich. 'Die Regierung kann sich nach keiner Richtung hin um sie künuncrn, weder um ihre Lehren, noch um ihre Andachtsübnngcn, '1

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