Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- V (1896)
- Issue
- 213 (3.5.1896)
- Date
- 1896-05-03
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 213 _^_ 5" 1« » tiicnbcn Protestanten und Katholiken. Die besetze, die sic für ihre Regierung in Pcnnsylvanicn schufen und die man in England bestätigte, bewilligten gleichmäßige Toleranz allen Religionen und Scctcn, die eine Gottheit anbetetcn, so daß auch Juden und Heiden in ihrem Glauben und der Ausübung ihrer religiösen Gebräuche geschützt waren. Diese Verfassung ging noch einen Schritt weiter wie dic^oon Mar>,land,. aber sie näherte sich doch dem Ideal religiöser Freiheit nicht so weit, als cs die Gesetzgebung von Rhode Island that. Roch immer waren in Pennsylvanicn die Anschannngrn der Rationalisten und Atheisten verboten und mit Strafe bedroht. Die Colonistcn dieses Staates machten jedoch' kur; nach der Ankunft von William Penn einen ge wattigen Rückschritt, und cS zeigte sich, daß die Anhänger dieses große» ManncS von seinem Liberalismus noch weit entfernt waren. In dem Gesetze, daS 1682 unter dem 'Rainen des großen Gesetzes von Ehester angenommen wurde, rcvidirte man die religiöse Toleranz rückwärts, indem man als Beamte der Eolonie nur solche zulicß, die einer christlichen Religio» angchörtcn. Der fortwährende Kampf, der in England zwischen der Partei der Hochkirchlcr und der Puritaner to6tc, war nicht dazu angethan, rcli giöse Toleranz zu lehre». Der ganze Streit drehte sich um Ecrcinonic», und wie groß auch die beiden der Puritaner gewesen waren, als sic selber in England zur Macht kamen, vermochten sic sich nicht zur Höhe religiöser Duldung aufznschwingcn, sondern waren zufrieden, statt des Amboß auch einmal selber Hammer zu sein. Diejenigen der Puritaner, welche Rcuengland aufsuchte», waren nicht anders geartet und ebenso weit cntfert von Humanität und Liberalismus, sic verlangten Freiheit der religiösen Uebnng für sich, aber auch nur für sich. Sic nahmen de» Indianern das Land weg, und als diese zur Rebellion gedrängt waren, wurden sie von den Pnritancru masicnhaft »icdcrgcmctzclt. Die disscntircndcn Ehristcn, welche nicht Puritaner werden wollten, wurden vertrieben und ^einzelne sogar hingcrichtct, denn in den Augen jener Eiferer war Duldung eine Ketzerei und Religionsfreiheit ein Per brechen. Die Colonistcn von Virginia ihrerseits waren weder Verbannte noch Flüchtlinge, sie kamcn nach Amerika, weder um sich politische oder religiöse Freiheit zu schaffen, noch um die Heiden zu missionircn, sondern die virginischcn Eolonistc-i suchten den frcmdcn Erdtheil auf, um Gold zu graben und Tabak zu pflanzen. Man erzählt von einem Beamten, dem eine Deputation empfahl, Maßregeln für das Seelenheil der Ansiedler zu treffen, der ihnen aber die Antwort crthciltc: „Geht zur Hölle, aber baut Tabak!" Die erste Verfassung dieses Staates beweist klar, daß cs sich nur um eine Handelsgesellschaft handelte, ähnlich der Südsce Compagnie, daß der König daS Haupt dieser Ge srllschaft war und für sich daS Recht der Gesetzgebung rescrvirtc, aber in der Hoffnung, schließlich gute finanzielle Einnahmen auS der Eolonie zu ziehen. Bei dem großen Einfluß, den der'König in Virginic» ans nbte, verstand cs sich von selbst, daß die englische StaatSkirchc auch die StaatSkirchc von Vi^ginicn wurde. Kein Einwanderer durfte andere Anschauungen, so weil die Religion in Frage kam, haben als König Jacob I., und besonders streng verboten war der Aufenthalt in diesem Lande den Katholiken. Es ist offenbar, ■ daß weder die Hochkirchlcr von Virginic», noch iit Puritaner von 'Rcuengland, die beide ihre bürgerliche Politik nach ihren religiösen Anschauungen modelten, in der Lage waren, für Toleranz cinzntrcten. Im Gegenthcil richteten sich alle ihre Anstrengungen nach der umgekehrten Seite, und alle ihre Gesetze hatten die Aufgabe, das Gegenthcil zn erreichen. DaS Morgcnroth der Freiheit, das die ganze westliche Welt zu erleuchten bestimmt war, mußte an einem anderen Punkte aufgehen, und nicht diesen großen Parteien, sondern den abweichenden religiösen Minoritäten dankt Amerika den Beginn der religiösen Toleranz, in der cS für die ganze Welt tonangebend wurde. Es' würde zu weit führe», wenn wir uns mit all de» einzelnen Zeichen der Toleranz beschäftigen wollten, die in den zahlreichen Gesetzen des XVII. und zum Theil noch des XVIII. Jahrhunderts nicdergelcgt sind. Zur Zeit, als die UnabhängigkeitSbcwegnng begann, herrschte die puritanische Serie alü Staatsreligion in Massachusetts, Rcw-Hampshire und Connecticut. Tie Hochkirchc von England war StaatSrcligion in allen südlichen Colonien und zum Theil auch in Rcw z'Iork und in Rcw Jersey. In Massachusetts verlangten die gesetzgebenden Körperschaften scharfe Beobachtung dcS politischen und kirchliche» Verhaltens der Geistlichen. Schwere Strafen trafen Jedermann, der an der Inspiration irgend eines Buches im Alten oder Reuen Testamente Zweifel ausgesprochen hätte. Ebenso wurden neue Gesetze gegen Gotteslästerung gegeben, und die gleiche Legislatur bestand in Kraft in Connecticut und wurde neu belebt in Rcw-Hampshire. Als Südcarolina seine zweite Verfaffung erhielt, wurde der Protestantismus zur StaatSrcligion erklärt, in Maryland bezahlten alle Bürger, auch die Dissidenten, eine Statt. Seite 3. gleichmäßige Einkommensteuer für Ausgabe» der StaatSrcligion, und in vielen Staaten wurde die Ablegung religiöser Eide bei Bctlcidnng von StaatSämtern gefordert, ,'m Rcw Hamyshirc, Rew Jerscn, Rord und Südcarolina und Georgia mußte» wenigstens die obersten Staats ' beamten Protestanten sei». I» Massachusetts und Maryland mußten alle Beamte» erklären, daß sic an die christliche 'Religion glaubten, während sic in Südcarolina ihren Glaube» a» Himmel und Hölle eidlich versichern mußten. Roch weiter ginge» Rordcarolina und Penn sylvanicn, sic verlangte» von ihren Beamten die ausdrückliche Ancrlen iinng' der Inspiration des Alten und Renen Testamenieo, wogegen man sich in Delaware damit begnügte, daß die Beamten versicherten, ' an die Dreieinigkeit zn glauben. > Die Agitation für die Abschaffung der Staatslirche und für die vollständige Trennung von Kirclst »nd Staat begann zuerst und sühne zu einem Erfolg in Virginien, demjenigen Staate, von dem man es * am allerwenigsten hätte erwarten sollen. Gerade in Virginien haue.die Kirche mehr Privilegien als anderswo, besaß mehr bürgerlicky: Macht »nd ging dort schärfer gegen alle abweichenden Mcinnngen vor als ' in irgend einem der andere» Staaten. So war z. .B. durch Staats gcsctz die Scctc der S.näkcr verboten, und wen» sich solche in Virginien blicken ließen, so wurden sic zunächst cingctcrtcrt, bis sie' versprachen, nie wieder, das Länd zu betreten, und wenn sic trotzdem zum drillen male wieder kamen, wurden sic mit dem Tode bestraft. Unter der geistigen Leitung von Thomas Jcffcrson aber'vernichtete die erste gcsctz gebende Vcrsasnmlung von Virginia im Jahre 1785 alle diese schäd lichen Gesetze, die »och in Kraft waren. Jcsfcrso» kämpfte inchr als neun Jahre gegen die Einrichtung einer StaatSkirchc, und er fand dabei die Hilfe von Patrick Henry , und James Madison und der an deren Führer der liberalen Richtung, und endlich wurde das Problem. dcr völligen religiösen Freiheit' gelöst. Ein Biograph von Jcffcrson sagt: „Diese »cun Jahre der Kämpfe i» VirginienS Kammer find vcrfloffcn, aber ihr Ernst und der Eifer, mit dem fic-gcführt wurden, leben noch in Jcfferson's .Roten in Virginien', geschrieben gegen Ende des RcvolntiouStricgcS und heransgegcben ein Jahr vor dem cndgiltigeu f Triumphe der Religionsfreiheit." Tiefe vorzügliche» Auscinandcrscvnngcii waren das Arsenal, ans dein die Kämpfer der religiösxn Freiheit ihre Waffen 50 Jahre lang nehmen konnte», bis der Kanipf zu Ende und die Verbindung zwischen Kirche und'Staat cndgiltig getrennt war. „Religiöse Anschanuugcn," sagt Jcffcrson, siich eine Sache, mit der die Regierung nichts zn thun haben darf. Mein Rachbar thut mir kein Unrecht, wenn er behauptet, cs gebe zwanzig Götter oder cs gebe keine» Gott. Rur der Jrrthnin bedarf der Hilfe der Regierung, die Wahrheit steht am festeste» aus eigener Kraft. Seit das ChristenthNniin die Welt gctommcn ist, sind Millionen von unschuldige» Menschen, Männer, Frauen und Kinder, cingekerkcrt, gemartert und verbrannt worden, und dennoch sind wir nicht einen Schritt weiter;nr religiösen Einheit gekommen. Was war der Erfolg? Tic eine Hälfte der Welt zu Rarre» n»d die ander« Hälfte zu Heuchlern zu machen!" Tics - Beispiel, das Virginien gab und die in Jefscrson's Schriften >ze sammelten Gründe machten eine» große» Eindruck und sie wirkten auch nachhaltig ans die bundesstaatliche Convention, die im Mai 17-87 sn Philadelphia zusammentrat, um eine gemeinsame Verfassung z» bc rathcü. Virginien war der führende Staat und wurde vertreten in der Convention durch Madison und Mason, zwei Mitarbeiter - von .Jcffcrson. - Die gänzliche Trennung von Kirche und Stmrt, zu der Virginien die erste, die bundesstaatliche Verfassung die zweite Anregung gab, ver breitete sich nach und »ach von einem Staate zum anderen, bis auch die letzte Klamincr fiel und die unnatürliche Vereinigung definitiv sich löste. Viele, die diesen Gegenstand nicht näher kennen, glauben, daß mit der Annahme der Bnndcsverfaffnng die Vcrbinhnng zwischen Staat und Kirche völlig gelöst war; dics'ist aber ein Jrrthum, denn, jeder einzelne Bundesstaat konnte in Bezug ans die religiöse Freiheit sein? eigene Gesetzgebung firircn. So kam cs, daß in einigen der Reucbg land Staaten die Kirche noch lange vom Staate erhalte» wurde. Der letzte Staat, der noch einen religiösen Eid zur Bekleidung von Staatsämtcrn forderte, war Rcw-Hampshire, in dcffcn Verfassung die Vorschrift stand, daß nur ein Protestant Gouverneur oder Abgeordneter werden durfte. Der Grund allerdings, daß diese Bc>limmung bis 1877 in der Verfassung stehen bleiben, durfte, war nur der, daß sie eben ein kodier Buchstabe geworden und keine praktischen Conscguenzcn hatte. Amerika darf sich beglückwünschen, daß cS durch praktische Ausführung den Regierungen Europas de» Beweis der Theorie lieferte: weder Staat noch Kirche Haben einen Vorthcil von ihrer unnatürlichen Vereinigung, im Gcgentheil, beide gedeihen am besten, wenn sic sich völliger _ Freiheit erfreuen und keiner von beiden ans den anderen Theil einen Zwang ausüben kann. V i