Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- V (1896)
- Issue
- 212 (26.4.1896)
- Date
- 1896-04-26
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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at. 212. Seite 3 Freie» Direktor Ri eck, wies auf die Plumpheit der Fälschung hin sowie auf die Raffinirtheit, mit der Hannuerstein deni Verleger, Grafen K a n i tz, die Abschrift deS fingirten PapierliefernngSvertrageS cinrcichte. Nach dem Verhöre des Angeklagten erfolgte die Verlesung mehrerer Briefe desselben, durch welche nachgcwicsc» werden sollte, daß Hammerstein reichlich Gelegenheit gehabt hätte, sich aus seine» finanziellen Nöthen zu retten. Co solle» ihm »ach dem Proccß Stöcker von jüdischer Ccitc ans Holland 80.000 Mark unter der Bedingung angcbotcn worden sein, daß er Ctöcker fallen lasse. Oberstaatsanwalt Drescher fragte den Zeugen Grafen Kanitz, ob daö Eomits nn Jahre 1803 Hammerstein nochmals auSgeholfcn haben würde. Graf Kanitz verneinte dies. Zn seinem Plaidoycr erklärte der Oberstaatsanwalt, daß er die Anklage wegen Unterschlagung deS Betrages, den Hammcrstci» für die. „Landwirthschaftlichc Zeitung" verwendete, fallen lasse, da demselben das Bewußtsein der Ncchtswidrigkcit gefehlt habe. Die Anklage in Betreff deS Betruges und der Urkundenfälschung halte er aufrecht. In Betreff dieses Dclictes liege» auch keine mildernde», sondern nur erschwerende Umstände vor, so die Höhe des Betrages und die Art des Vorgehens. - Dem Fabrikanten Flinsch sei Hammerstein wie ei» rajfinirter Hochstapler gcgcnübcrgetretc». DaS Vertrauen des Eomitös, welches ihm unbedingte Vollmacht gegeben, habe er schmählich mißbraucht. Erschwerend sei arrch Hammcrstein'S Stellung im öffentliche» Leben. Als Chefredakteur eines Blattes, welches Königötreue, Religion und Moral an die Spitze stellte, als Mitglied des Parlamentes habe er manches Wort der Moral geschrieben und gesprochen. Was aber war der Mann? Ein Heuchler fünf Jahre hindurch. Der Oberstaatsanwalt beantragte vier Jahre Zuchthaus, 3000 Mark Geld strafe und fünf Jahre Ehrverlust. Der Verthcidigcr Dr. Cchwindt suchte darznthun, daß kein direct geschädigter Eigenthümer vorhanden sei. Tie „Krcuzzcitnng" stelle nur ein sogenanntes Zwcckvcrmögcn dar Der Angeklagte habe nicht aus unlauteren Motiven zu dem äußersten Mittel des Verbrechens gegriffen, sondern um die politische» Ziele der „Kreuzzeitung" Nicht zu schädige». Auch habe er sich stets mit dem Gedanken getragen, den Schaden wieder gut;n machen. Der Gerichtshof möge, wenn auch auf eine hohe Strafe, doch keineswegs auf Zuchthaus erkenne», durch welche der Angeklagte auf immer aus der Gesellschaft ausgestoßen würde. Der Angeklagte selbst sagte i» seinem Schlußworte, er habe nicht über seine Bcrhältnisic gelebt, nur das müsie er zugeben, daß er durch seine aufreibende publicistischc und /politische Thätigkcit, sowie., durch sein Bestreben, nur seiner Partei;u dienen, seine eigene» persönlichen Verhältnisse i» unverantwortlicher Weise vernachlässigt habe. Dadurch sei er, wie jüngst Stöcker mit Bezug auf ihn, allerdings ohne ihn zu nennen, gesagt habe, in einen Abgrund gestürzt. Das Wort des Oberstaatsanwaltes, er sei rin Heuchler gewesen, habe ihn schwer getroffen. Er sei kein Heuchler gewesen; er könnte dafür Zeuge» an führen, müffe aber darauf verzichten, da er den Zeugen Diskretion verbürgt habe und er sic leicht 1» cinc mißliche Positiv» bringen könnte. Ich möchte, schloß Hammerstein, den Herrn Oberstaatsanwalt an das Paulin'sche Wort erinnern: „Was ich will, das Gute, das thnc ich < nicht, und daS Böse, das ich nicht will, das thne ich." Die Zuchthausstrafe von vier Jahre» würde für mich eine lebenslängliche Strafe sein; denn ich bin ein 58 Jahre alter, gebrochener Man», das würde ich nicht überleben, und so bitte ich im Vertrauen auf Gottes Gnade und Barmherzigkeit um Gewährung mildernder Ilmständc. Die letzten Worte sprach Hammerstein schluchzend mit thrüncncrstilktcr Stimme. Während der Gerichtshof, der sich alsbald zurückzog, berieth, weinte Hammerstein unablässig. Der im Zuschancrranme anwesende Stöcker schritt auf 'ihn zu, ihm Trost zuznsprcchen. , Nach einer halben Stunde erschien der Gerichtshof, und der Vorst pende verkündete das Urthcil, wonach Hammerstein zu drei Jahren Zuchthaus, 1500 Mark Geldstrafe, eventuell für je 15 Mark eine» Tag Zuchthaus, und fünfjährigem Ehrverlust vcrurthcilt wurde. Der Gerichtshof habe sich, tsiurde in der Ilrtheilsbegründung betont, wesentlich aus de» Standpunkt der Staatsanwaltschaft gestellt und spreche den Angeklagten von der Unterschlagung frei. Bezüglich Jbco Betruges und der Urkundenfälschung habe der Gerichtshof keine mildernde» Umstände anzncrkennen vermocht. Ein geschädigter Eigenthümer sei im Eomitä der „Kreuzzeitung" vorhanden. An der Nothlage trage der Angeklagte selbst die Schuld. Wer als hcrabgekommcner Gutsbesitzer in eine solche Stellung komme, habe seine Lebensführung cinzuschränkcn. Von 1881—1885, als der Angeklagte den vollen Gehalt von 24.000 Mark bezog, habe er keine Schulden bezahlt, wenn er später mit 12.000 Mark nicht anSlangcn konnte, dii er einfach daS Doppelte brauchte und cs ihm gleichgiltig war, woher es kam, so war daran seine leichtfertig? LcbcnSanschauung schuld. Wie viele Leute gebe es denn, die 12.000 Mark Einkommen haben? Der Angeklagte habe zu seiner Vcrtheidigung geltend gemacht, »l a t«. er hätte nur die Wahl gehabt, seine Meinung zu verkaufen oder seine Ehre, indem er ei» Verbrechen beging. Er habe letzteres getha», um die Partei nicht in seinen Ruin initzurcißc». Ich meine,' bemerkte der Vorsitzende, wenn eine Partei die Wahl hat, entweder zu gründe zu gehe» ober untcr Führung eines Vcrbrechers;n stehen, so ist die Wwhl nicht schwer. Ich glaube, sic würde sich bedankt habe», wenn sie gewußt hätte, das in ihr El,cf. Einen schlechten Dien st hat cr also nach der?lnf f asf» ng des Gerichtshöfe, der Partei geleistet, er, der fast Allein Herrschcr in der eonscrva tivc» Partci war, aber ein . s o l ch c S Vertrauen in i ß b r a n ch t c und 'ein V c r b r e ch e r w u r d e. Wer so das Vertrauen der Freunde, die schon einmal seine Schulden bezahlte», mißbranchtc, dem tönncn nicht mildernde Umstände zngcbilligt werden. Der Gerichtshof rechnete dem Angeklagten sein Gcständniß Zugute und daß er nicht feinen Mitcontrahcntcn Flinsch hincinzog. Nach Verkündigung des Urthcils ließ .hammerstein verstört das Haupt sinken und antwortete, als der Präsident ihn fragte, ob er daS Urtheil annchmr oder Rechtsmittel ergreife, nach längerem Schweigen mit schwacher, dumpfer Stimme: „Darüber muß ich mir eine Er klärnng Vorbehalten". Mag Hammerstein von diesem Vorbehalte welchen Gebrauch im»icr machen, für die Anliscmilc» war der 22. April 18',Hi ein „kritischer Tag". i, Aus dein genossenschaftlichen Leben. Wie sich unsere Leser noch erinnern, kain es, im verflossenen Spät herbste anläßlich der Vyrständswahlcn in der Genossenschaft der K leider - machcr Wiens zu den widerlichsten Scene» und zu einer »»erhörten Vergewaltigung der nicht in das antisemitische Horn stoßende» Mit glicdcr. Tie Letzteren legten wider die damals erfolgte Wahl deS Josef Fcnzl .;»>» Vorsteher der Genossenschaft beim Magistrate Protest ein. Diesem Proteste wurde jedoch nicht stattgcgebcn, vielmehr die Wahl des Fcnzl bestätigt, worauf die Minorität unter der Führung deS Herrn Josef Fnxa bei der niedcrösterrcichischcn Statthaltcrci um Annullirnng drr seitens des Magistrates erfolgten Bestütigmig einschritt. Diese Vorgänge haben ja gewiß nichts Absonderliches a». sich und würden kaum die Mühe verlohnen, sic aus der Beenge ähnlicher Fälle hervorzuhcbcn Allein anläßlich der genannten Protestbewegung wurde» Dinge laut, welche ein 'sarbcnsattcs Bild aus dem genosienschaftlichc» Leben bieten. Wer sich da einbildet, daß das Schwergewicht in dieser ans. dir Rettung des Kleingewerbes berechnete» Institution auch wirklich auf die wirthschaftlichc Thütigkeik, auf das Untcrstütznngscasscnwcsen, die sachliche Hcranbildnng der Lehrlinge, die Bildung schiedsrichterlicher AnSschüssc :Cr gelegt werde, der kan» sich ans den amtliche» statistische» Angaben über das Wirken der gewerblichen Bcrnfsgcnossenschaftcn leicht eines Besseren überzeugen. Was unter dem Deckmantel der Genossen ■ schaft aber geschieht, das geht aus 'olchcn Schriftstücken wie der ge" nannte Protest des Josef Fnxa und Eonsorkcn deutlich hervor. Zunächst: Wie iverden die Wahle» in den (Genossenschaften vorgenommen, jene Wahlen, a»S welchen mit einer gewissen behördliche» Autorität ans gestattctc Funktionäre und der ans Gcnosscnschaftsgclder» wohlbezahlte Vorsteher hcrvorgehcn? Die in der Genossenschaft maßgeblichen Faktoren, und daS sind keineswegs ofsikielle Personen, sondern die Mitglieder eines ganz private» Vereines, welcherein ansgesprochencr antisemitischer Agitationshcrd ist, diese Faktoren schalten und wallen nach'»nein geschranktcr Willkür auch bei de» Wahle». Die Genossenschait zählt mehr alS 6000 Mitgliedervon diesen erhielten 600 Mitglieder zur Wahl überhaupt keine Einladung. 400 unter fälschen Adressen, so daß 1000 Mitglieder überhaupt nicht wußte», daß eine Wahl stattfand; cs ist nun wohl kein Zufall, daß die erdrückende Mehrzahl der so um ihr Recht Gebrachten anS Gegnern der antiscmitischc»"Genossenschaftsleit»ng bestand. Nur auf solchem Wege ist es möglich, daß eine politische Part» dauernden Einfluß auf das genossenschaftliche Leben erhält. Unter solchen Umstünden ist cs aber auch ganz begreiflich, wenn sich dann in der betreffenden Körperschaft Unzukömmlichkeiten fühlbar machen, wie die anS dem Gcrichtsi'aale nur allzu gnt bekannte» Schmutzgeschichte» der Genossenschaft der Wiener Klcidcrmachcr. „Es ist cinc Schande für die Schncidcrgcnoffcnschaft, daß sic immer vor Gericht steht!" mußte endlich ein k. k. leichter ausrnfen, und cS ist auch wirklich höchst bedauerlich, daß ein für die Vertretung wirthschaftlichcr Interessen bestimmter Körper die Zeit seiner- Mitglieder dadurch, verschwendet, daß er sic in cinc förmliche Proccßwnth hincinzicht. Das Traurigste an der Sache ist aber, daß die keineswegs unbedeutende» Proceßkostcn dann aus GcnoffcnschaftSgeldcrn bestritte» werde», also mit dem Kreuzer des kleinen Meisters. Aber die Genossenschaft ist. mit solchen Geldern sehr splendid. Für cipc zur Rettung des Kleingewerbes - .. -.