Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- V (1896)
- Issue
- 212 (26.4.1896)
- Date
- 1896-04-26
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2. Frei»» Statt. Nr. 212. hansstrafe. Sein Gebühren wurde voll dem Vertreter der Staatsbehörde als das eines raffinirten Hochstaplers bezeichnet. In der Urtheilsbegründung hob dann der Vorsitzende hervor, daß Hammerstein fast Alleinherrscher in der conservativen Partei war, und machte auch eine Bemerkung, welche geradezu vernichtend für jene Tivoli-Patrone ist, die, wie E h r e n - S tö cker, über das Trcihen Hammerstein'S wohl im Klaren waren, ihn aber dennoch als Parteiführer duldeten. Wenn eine Partei, meinte der Vositzende, die Wahl habe, zugrunde zu gehen oder unter Führung eines Verbrechers zu stehen, so sei die Wahl nicht schwer. Im Nachstehenden nehmen wir von den wesentlichsten Momenten der Verhandlung Notiz. In der Anklageschrift wurde ausgeführt: . Ter Angeklagte, welcher zunächst Forstwiffenschaft studirt halle, bewirrhschaftete nach dem Tode seines BaterS da« von diesem ererbte Gut Schmarlow bei Lauenburg in Pommern. Am 28. November 1881 wurde er aus Grund einer drei Tage zuvor geschldffenen Vertrages Ehefredaclnz der „Kreuzzeitung". Die GutSbewirthschaftung verwickelte den Angeklagten nach seiner Behauptung in eine derartige Schutdenlast, daß tas Gut Schmartow etwa im Jahre 1885 zur Zwangsversteigerung gestellt wurde. Ehe er hiezu kam, verkaufte er das Gut an einen Hvporheke» Gläubiger, den Ritte-gutsbefitzer v. Schierstaedt, gegen Uebernabnre der Hypotheken. AuS diesem Kaufe vei blieb Herrn von Schierstaedt »och ein Guthaben von 30.000 Mark gegen den Angeklagten, desicn anderweitige periönliche Schulden stch aus 126.950 Mark beliefen. Tie Deckung dieser Schulde» auS den Mitteln der „Kreuzzeitung" übernahm da» Torniio derselbe», wohingegen dem Angeklagten aus seinen JahreSgehalt als Chefredacteur im Betrage von 24.000 Mark jährliche Abzüge gemacht wurden. Insbesondere erhielt Herr v. Schierstaedt auf seine Forderung jährlich 6000 Mark abgezahll. Ter Angeklagte verbrauchte nach seiner eigenen Angabe für sich und seine Familie jährlich 18.000—20.000 Mark und will durch jene Abzüge immer mehr in Schulden geraihen sein, so laß er Ende 1889 seinen wirthschaftliche» Untergang vor Äugen sah. Er besaß selbst keinen Credit und faßte deshalb den Entschluß, sich von dem Papierlieferanten der ÄreujjeiiUKg", Herrn F l i n sch, darlehensweise Geld zu verschaffen. Durch Bermittlung deS Direktors Ernst Krüger trat er im December 1889 mit Flinrch und drffen Ptvcuristen Fl ebbe in Unterhandlung. Unter dem Siegel strengster Verlchwiegenheik iheilke er Beiden mir, daß die „Kreuzzeitung" da« „Deutsche Tageblatt" anzukaufen beabsichtige, aber zu diesem Ankäufe uicht genug eigene Mittel habe. Fliusch entwarf darauf unter dem 29. Jänner 1890 einen Vertrag, in welchem er sick verpflichtete, dem Verlage der „Kreuzzeitung" am 1. Februar und 1. März 1890 je 100 000 Mark baar alS Darlehen zu 5 Percent Zinsen auSznzahleu. Dagegen verpflichtete sich der Angeklagte vom 1. Februar 1890 ab bis I. Februar I960, also auf zehn Jahre, sämmtliches Papier für die „Krenzzeitung" 'von Flinsch zu entnehmen. Zur Tilgung deS TarlehenS -tollte auf den für jeder Kalenderjahr - zu vereinbarenden Preis ein Aufschlag von 25 Percent hinzugezahlt und dem Flinsch eine Provision von mindesten» 50.0- 0 Mark gewährt werden. Außerdem verlangte Flinsch, daß der damalige Verleger der „Kreuzzeitung", Graf F i n ck e n st e i n, Rittergutsbesitzer zu Trossin, sich durch seine Unterschrift unter dem Vertrage mit seinem gesammlen Vermögen kür die Erfüllung deS Vertrage» verbürge. Der Angeklagte fälschle nun die Unterschrift deS Grafen Finckensteiu, deffen Namen er nur mit einem „t' an Stelle de! „ck"-schrieb, und machte unter dem Namen den Vermerk: „Tie Eigenhändigkeit beglaubigt. Der AmtSvorsteher Badicke." Lin AmtSsiegel prangte neben diesem Vermerk. Auch diese Beglaubigung war gefälscht. Ebenso setzte der Angeklagte unbefugte, weise auf zweiBlancowechsel über je 100.000 Mark den Acceptvermerk ,G. Gras von FinkeNstein". Auf seinem RedaclionSzimmer liefe,te er am 29. Jänner 1S90 diese Dokumente dem Flinsch a»S. Ter Angeklagte erhielt hierauf wforl 100 000 Mark baar und den Rest von 100.000 Mark im Laufe de« ersten Quartal« 1890. Diese 200.000 Mark soll der Angeklagte zur Begleichung von Schulden veiwendet habe». Flinsch lieferte vertragsinäßig vom erste» Quartal 1890 ab bi» Juli 1895 der .Kreuzzeitung" sämmtliche« Papier zu dem um 25 Percent erhöhten Preise für jede» Kilo. Nach den Ausstellungen des verstorbenen Bücherrevisors Töpfer isL die Tasse der „Kreuzzeitung" durch die Zahlung dieser erhöhten Papierpreise ui» 96.401 Mark 91 Pfennige geschädigt worden. Um mindestens dieselbe Summe ist auch Flinsch geschädigt worden, da nach, der Einstellung der Pavrerlieferun^en auch die Amortisirung der TarlebeuSschuld von 2> 0.004 Mark eingestellt worden ist. Ter Angeklagte ließ sich auch kleine „Unregelmäßigkeiten" zu Schulden kommen. Vom 7. Jänner bis 7. März erschien irr Berlin eine „Deutsche Landwirlhschaft»- - Zeitung". TieseZeinrng übernahm der Angeklagte »nd gab sie vom 2. April d a 1. November 1893 viriler dem Namen „LandwirlhschaslS-Zeilung" heraus. Ec ließ sie eigenmächtig ans Kosten der „Kreuzzeitung" in deren Truckerei drucke». JnSgesammt wurden 11.4-3 Mark Unkosten auf diese Weise auS der Taffe der „Kreuzzeitung" gezahlt, obwohl die Herausgabe der „Landwirlhschafts. Zeitung" sein per'önlicheS Unrernehmen war, welches am 1. November wegen Abonnentenmangel» einging. Tiefe 11.483 Mark soll er nachträglich mit seine», Guthaben verrechnet und hiedurch den der „Kreuzzeitung" zugefügten Schaden gedeckt haben. Zur Tharakleristik des Angeklagten wie« die Anklageschrift auch auf eine Reihe von Vorkomniffe» hin, die allerdings nicht strafrechtlich verfolgt werden konnte». Sie schilderte den Angeklagten, der eine mit außerordentlichen Vollmachten versehene Vertrauensstellung inne hatte, als einen sehr schroffen, terro ristischen und eigenmächtigen Charakter, der Niemandem ein Einmische» i» die geschäftlichen Angelegenheiten gestattete. Diese gewaltsame Eigenmächtigkeit bewies der Angeftagte auch, alS er im Frühjahre 1v91 in Berlin ein Hau» in der Zirnmerstraße 92/93 auf eigene Rechnung für 730.000 Mark ankaufte. Da» von ihm baar zu erlegende Kaufgeld betrug 150 000 Mark. Er entlieh vom Grafe» Waldersee 100000 Mark, weiterhin aber ließ er sich ganz eigenmächtig vom Rendanten Malisch drei der „Kreuzzeitung" gehörige Depotscheine im Gesammtbetrage von 71.600 Mark au«händigen, die er zum CourSwerthe von 69 214 Mark bei der Kur- und Neumärkischen RitterschastSbank versilberte. Damit bezahlte er daS Restkaufgeld, Stempel und sonstige Unkosten. Da« Grundstück kam später zur Zwangsversteigerung, wobei die hinter 580.000 Mark eingetragene Waldersee'sche Hypothek bis aus circa 5000 Mark auSfiel. Graf Waldersee ist dadurch vor Schaden bewahrt worden, daß da» „K r e u;z e i t u n g s"-T o m i > e die Hypothekenschuld s ü r d e u A n g e k l a g te n ü b e r n o m in e » hat. Eine weitere grandiose Eigenmächtigkeit bewies der Angeklagte, als er durch Vertrag vom 13. Mär; 1891 da» „Deutsche Tageblatt" für 115.000 Mark ankaufte. Er verschaffte sich das Geld hiezu durch einen Gewallstreich, indem er einen für die Beamten der „Kreuzzeilirng" bei der Cur- und Neumärkischen ritterschasilichen TarlehenScasse in Pfandbriefen erlegten Betrag von 124 600 Mark in seine Hände brachte. Ten vom Rentauteu Malisch bewahrten Depotschein erhielt er aus sein Machtwort unschwer heran», daS noihwendige Paßwort „Schwen" kannte er, und so konnte er die Pfandbriefe beheben. Auch wegen de» verschwunderre» Stöcker- Fond« ist keine Anklage erhoben worden. Eine sei» 1885 gesammelte Ehrengabe für Stöcker wurde bei der „Kreuzzeitung" besondergebucht. Ta« betreffende Buch schließt etwa im August 1886 mit einer Gesammteinnahme von 13.140 Mark 57 Psennige» ab. Darunter hat der Angeftagte ohne Datum den Vermerk geiirächl: „Den Bestand von 13.140 Mark 57 Pfennigen habe ich zur Verwendung im Sinne de« Fond« übernommen. Freiherr v. Hämmerst e i ii." Auf fortwährende» Drängen Sröcker'S auf Auszahlung deS Fond« deutete der Angeklagte dieser» an, daß der inzwischen verstorbene Rendant der .Kreuzzeitung", Gütblein, den Fonds unterschlagen habe, und zahlte nach langem Hinhalle» etwa i,» Jahre 1894 2000 Mark. Da Stöcker den Rest trotz aller Versuche nicht erhalte» konnte, wendete er sich Ende Februar oder Anfangs März 1695 an den Redacteur Tr. Kropatschek, und deffen Miltheilungeu riefen bei Stöcker Zweifel an der Ehrlichkeit de»Angeklagte» hervor. Er verlangte brieflich »achdrücklichst Auskunft und Ausklärung. Der Angeklagte aber erwiderte i» einem von Sröcker zerriffenen Briefe: Da« Ganze sci.i Quatsch, in Leipzig wohne derjenige, welcher Bescheid wiffe; dahin müsse er reisen und dar Geld bolerr! Der Angeklagre hat sich von seinem Schwager i» Innsbruck dann das erforderliche Geld geliehen und Herrn Stöcker bald daraus die Summe von 10 4(0 Mark als angeblichen Rest des Fond» Übersendet. Er blieb dabei, daß der alte Güthlei» ihm unter vier Auge» zugestande» habe, den Sröcker-Fond« verspeculirt zu habe», »»d behauptete, daß er de» obigen Vermerk nur deshalb in da« Buch gefetzt habe, um einen alle», verdiente,r Beamten zu retten. Freiherr v. Hammerstei» hatte im Anfänge de» Jahre/ 1885 etwa 156 950 Mark Schulden, er brauchte Anfangs 1890 2o0.000 Mar k, unt die drückendste» Schulden zu decken, und trotzdem halle er nach einer» von ihm selbst aufgestellte» Verzeichnisse am 11. Februar 1895 schon wieder 171.050 Mark Schulten. Ir» Hinblicke aus diese Vermögenslage war die Staats anwaltschast der Ansicht, daß der Äirgcklagle den Stöcker-Fonds unterschlagen habe, zumal Niemand dem alten Güthlei» eine solche Schurkerei zutraute. Zur Anklage konnte dieser Fall nicht kommen, weil er verjährt ist. Freiherr v. Ha,innerstem hat »achgewiesenermaßen vom Jahre 1885 an bis zum Februar 1895 mindestens 528.000 Mark Schulde» gemacht, de» Qberforstureister v. Lertzen;» Hardebeck hat er um 40.000 Mark, Direktor Krüger und Landrath v. M a n r e u f f e l - C r o s s e » um je 17.500 Mark geschädigt. UebrigenS befaßleu sich »och im Februar 1895 der Regierungspräsident von Colmar und Herr v. Manteuffel mit der Frage, ob eine abermalige Regulirung der Schulden des Angeklagte» möglich sei. Ehrenwörtlich soll er am 11. Februar 1895 daS schon vorher erwähnte Schuldenverzeichniß, welche» mit 171050 Mark abschloß, bekräftigt, dabei aber sehr erhebliche Schulden verschwiegen haben. Wo diese Riesensummen geblieben sind, da« hat auch die Anklagebehörde nicht aufjukläre» vermocht. Hammerstei», der seit 1864 verheiratet ist und erwachsene Töchter besitzt, will für Flora Ä a ß etwa 2000 bi« 3000 Mark cheranSgabt haben, das Mädchen selbst soll angegeben habe», daß sie de» Angeklagten etwa 10.000 Mark gekostet habe. Ter Angeklagte gab bei der Vernehmung über den Papierlieferungs vertrag mit Flinsch die Urkundenfälschung zu. Er habe bei der Beglaubigung der Unterschrift ein von dem Grafen Finckensteiu benütztes Amtssiegelin Gummi.nachahmen lassen. Ter Vorsitzende, LandesgerichtS-