Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- V (1896)
- Issue
- 211 (19.4.1896)
- Date
- 1896-04-19
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
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Freie» Statt. Nr. 211 Seite 8. (viSmarck rin Schädiger des Tentschthnms.) Das antisemitische „Frei- Dent schlau D" schreibt: „Nicht» ist abgeschmackter, al» die krampfhafte Hartnäckigkeit gewisier Antisemiten, an» BiSmarck mit Gewalt einen Geistesverwandten inachen zu wollen, obwohl er selbst bei jeder Gelegenheit die» mit Hand und Fuß abwehrl Einige alterSgraueJugeudauSsprüche müssen immer wie-der her halten, obwohl nie Jemand von seiyer Vergangenheit sich u «zwei heutiger lo«gesagt hat a l S B i S in a r ck in diesem Punkte. Wenn aber gewisse Bewunderer dcS Manne« sich gar zu der Behauptung versteigen, wir hätten .durch ihn erst deutsch fühlen gelernt', so mögen die von ihm etwas gelernt haben, die heute noch nicht wissen, war eigentlich .deutsch' ist. Diejenigen, die e» schon vor BiSntarck wußten, müssen Obige« als schwere Beleidigung zurückweisen, da sie leider feststellen, daß durch den Einfluß dieses Manne» unser Volk in beunruhigendem Maße deutsch zu fühlen verlernt hat. Daraus erklärt eS sich auch, weshalb es Pflicht ist, gegen feine Verherrlichung anzukainpfen. ES handelt sich dabei nicht um Verkleinerung» Möge er immerhin der .Große', .Unerreichbare' bleiben, wenn die» zum Glück gewisser Leute unentbehrlich ist! Aber er hat f ch w e.r e G e f a h r e n f n r die Zukunft unseres Volkes h er a n fb e f ch w o r e n. Auf sie aufmerksam zu machen, ist vaterländische Pflicht. Damit verträgt sich die fortgesetzte Verhimmelung nicht; vielmehr ist da? Gegentheil unerläßlich als Mittel zu jeneni unbedingt nothwendigen Zweck. Diesen Zusammenhang sollte auch ein »iinb begreifen." ^.Frei-Deutschland" ist so tollkühn, daß man besorgen muß, eS könnte am Ende wagen, sogar die Verdienste eines Georg Schönerer um das. Deutschthum in Abrede zu stellen. Schrecklich! «Vom gerichtsschenen Stöcker.) Ter Hofprediger a. T., Adolf Stöcker, iah sich aus Beforgniß vor einem drohenden -Processe veranlaßt, folgende Erllärnng in der „8 r e nz; e i t u n g" zu veröffentlichen: „Tie am 7. Februar 18% in der Tonhalle gegen Se. Excellen; de» Grafcu v. Schliebeu-San- Sitten gelhane» Aeußerungen nehme ich, insoweit sie persönlich beleidigend sind, gern zurück " Ehren Stöcker dürste auch dem Pastor W i t t e, welcher ihn ebenfalls mit einer EhrenbeleidigungSklage bedroht, Abbitte leisten. «Tie Rechtsgleichheit in Preußen.) Die „Deutsche Zeitung" in Berlin, mit welcher seil Beginn dieses MonaiS Dr. Friedrich Lange fein Glück wieder versucht, -liefert eilte netl^ Illustration zu der Art und Weise, wie in Preußen derzeit die verfassungsmäßig gewährleistete Rechtsgleichheit geübt wird; sie erzählt mit großem Behagen: „Ein jüdischer Referendar, der schon seit Monaten keine Beschäftigung finden kann, wendet sich, wie unser Eigen berichterstatler schreibt, von einem OberlandeSgerichle an dar andere, um als DberlandeSgerichtS-ReferendarinS eine Anstellung zu erhalten. Obgleich an einzelnen Gerichten augenblicklich an Referendaren, besonders im Frühjahr uuh Herbst während der militärischen llebungen ein großer Mangel ist, kann der Herr keine Stellung finden, und obgleich der Herr eine Sicherstellung von 75«>0 Mark gestellt bat. Sicherstellung wirb bekannNich nur da»» von den Behörden verlangt, ivenu die Verhältnisse de» Anfordernd«» keine günstigen fink. Trotz aUedein hat der Herr Referendar F r i c d m a ii ii bei den ablehnenden Bescheiden zur Antwort erhalten, daß die .Verhältnisse' eS nicht zuließen, ihn anzustelle». In Breslau, Sleilin und Posen ist das Gesuch um AnsteUung nicht berücksichtigt worden, jetzt hofft der Namensvetter de« großen Fritz noch in Hessen eine Zufluchtsstätte zu erreichen. Ob dort nun die Behörden .blind' iei» werden, muß die Zukunst lehren, so viel steht aber fest, daß der p. Friedman» als ehemaliges Mitglied des A. I. V. «Akademisch-juristischer Verein, an der hiesigen Universität auch .Allgemeiner Judenverein' gena.inl) nicht der einzige VereiuSbluder ist, welcher geschnitten wird, auch ei» anderer Kommilitone indischer Rack rheilt dasselbe Schicksal." Um zu zeigen, wie sehr mau in Preußen in freiheitlicher Gesinnung ziiriickgegangen ist, erinnerl uniere Berliner Abwehrcollegin an eiue Tenkschrift, die ein Führer der freiconservalive» Partei, Graf Belhusli-Huc, aus Anregung des Kronprinzen Friedrich Wilhelm diesem am 25. Februar 1868 überreichte. Bon den Juden heißt es darin: „Tie Emancipation der Juden inuß in Consequent de- Artikels 12 der Verfassung ausgeivrochen werden. Sie ist zudem da« einzig wirksame Mittel gegen das, was uns bei den heutigen Juden mit Recht tadeluSwerth erscheint. TieS hat zum große» Theile seine Wurzel in der ihnen zn Theil gewordenen chlechten Behandlung. Durch Jahrhunderte erzeugt und vererbt, werden diese Eigenschaften nur langsam weichen. Doch muß die Cur begonnen werden." Heutzutage theile» die preußischen Fcricouservativen die Befriedigung eines Lange über di« Nichtanslellung jüdischer Referendare, über die schlechte Be- \ Handlung der Jude» überhaupt, und sie sind in dieser Beziehung mit der! Prchi« der Herren Schönstedt und' Bosse vollkommen einverstanden. «Tie revolutisnäre Panlskirchr.) Dem Siöckersche» „Volk" schreib: mau aus Franks ii rfa. M., das Hofmarschallamt habe den Vorschlag de« Oberbürgermeister» A d i cl e S, daß Kaiser Wilhelm II bei seinen. Besuch in Frankfurt die PaulSlirche besichtige, deswegen abgelehnt, weil diese Kirche zu „revolutionär" angehaucht sei. In der Paulskirche tagte bekanntlich die deutsche Nationalversammlung in den Jahren 1848 und 1849, und daselbst w»rde auch dar „revolutionäre" Beschluß gefaßt, dem König von Preußen die deutsche Kaiserkrone anzubielen. Feuilleton. Zur Geschichte der Emancipation in Deutschland vor dem )ahre 1848. (Na ch älteren Quellen bearbeitet.) (ii. Fortsetzung.) Bon der Abtheilung der preußischen Herrencurie hatte ' sich die eine Hälfte für, die andere gegen die Giltigkeit von Ehen zwischen Juden und Christen erklärt; dabei aber brachte die Abthcilung cilistininiig in Antrag, daß jedenfalls, wenn solche Ehen gestattet werden sollten, dies nur unter der Bedingung geschehen dürfe, daß sämmtlichc Kinder daraus in der christlichen Religion erzogen würden — eine prosclnteniiiacherische Tendenz, die um so unangenehmer auffallen mußte, da iii der Släiidecnric dem Jndenthnm unter anderen Vorzügen namentlich auch der nachgcrühmt worden war, daß eS sich von Profclytenmacherei durchaus sserne halte. In der Ständecurie wurde nun zwar Verschiedenes versucht, um den Antrag zu beseitigen. Cs wurde behauptet, diese Frage gehöre ins christliche Cherccht oder auch, man habe nur das Rechtliche, nicht aber das Kirchliche zu bcrathcn. Von anderer Seite meinte man dagegen,. cs bedürfe eines solchen Antrages gar nicht, da Ehen zwischen Jude» und Christen schon nach den bc stehenden preußischen Gesetzen nicht verboten seien. Allein gerade in Folge dieser Behauptung kam der kur; zuvor berüchtigt gewordene Fall der Trennung einer solchen im Ausland abgeschlossenen Che durch ein preußisches Gericht zur Erwähnung, und obgleich die Ministcrbank cs nicht für gut fand, die deshalb an sie. gestellten bestimmten Fragen zu beantworten, so gewann die Curie doch die Ueberzcugung, daß wenigstens die Regierung die bestehenden Gesetze allerdings so auslege, als ob die fraglichen Chen untersagt seien. Mit Recht beschloß daher die Curie, darauf einzugehen. Einige Redner entwickelten sodann zwar wnnderlichc Ansichten, z. B. die Ehe verbinde durch ihre kirchliche Bedeutung den Christen mit dem Erlöser, während der Richtchrist sic als ein rein rechtliches Berhältniß, der Jude sogar nur als einen Kauf betrachte. Mit besonderer Enllschicdcnhcit wiederscvten sich abermals einige katholische Mitglieder, die^doch tresscnd von einem ihrer eigenen Glaubensgenossen abgefertigt wurden, indem derselbe erinnerte, daß die katholische Kirche Manches, z. B. auch die Ehescheidungen verbiete, ob schon sich darum der Staat nicht bekümmere und nicht bekümmern könne. Tie Mehrheit ging von dem richtigen Gesichtspunkte aus, daß die Mischehe das beste Sühnnngsmittel des nationalen Hasses sein, daß sie am sichersten dahin wirken werde, die »och bestehende Absonderung und die Verschiedenheit der Lebensgcbränche zn beseitigen, wofür man daS Beispiel von England, Frankreich, Belgien, Kurhesscn, Weimar anzog.. Tie Frage über die Zulässigkeit solcher Ehen wurde denn auch mit 28l gegen 142 Stimmen bejaht. In der Herrencuric dagegen herrschte wieder der spccisi sch-christliche Begriss der Ehe vor; cs machte sich sogar die Furcht geltend, der jüdische Ehegatte möchte den christlichen zu seinem Glauben bekehren., Tie Mehrheit beschloß, von der ganzen Frage abzuschen. Auch in dem letzten der oben angeführten Punkte waren beide Curicn verschiedener Ansicht. Tic Herrencuric wollte die AuSnahmsbcstimmnngen für die Juden in Posen beibehalten wissen, während die zweite Curie dieselben verwarf und eine Gesetzgebung für den gesammten Staat verlangte. Tic Regierung befolgte übrigens im kandtagsabschicdc bei dem Judengesetzc denselben (Grundsatz, ^von dem sie auch sonst sich leiten ließ; sic schenkte jedenfalls nur den von der Herrencuric ausgegangenen Anträgen einige Berücksichtigung, während sie die einseitigen Anträge der Ständccnric entweder ignorirte oder! barsch abwies.! Wenn aber ja noch ei» Zweifel darüber herrschen konnte, ob die Erlassung einer gemeinschaftlichen Gesetzgebung am Platze war, so durfte man sich doch wohl auf den Artikel Iii der schon dreißig Jahre vorher entstandenen Bundesacte berufen, welcher besagte: „Die Bundesversammlung wird in Berathung zixhen, wie auf eine möglichst übereinstimmende Weise die bürgerliche Verbesserung der Bekenner des jüdischen Glaubens in Deutschland zu bewirken sei, und wie insonderheit denselben der Genuß der bürgerlichen Rechte gegen die Ucbernahme aller Bürgerpflichten in den Bundesstaaten verschafft und gesichert werden könne. * Dies zeigte wohl klar genug, daß jene wortbrüchige Unthätigkeit