Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- V (1896)
- Issue
- 210 (12.4.1896)
- Date
- 1896-04-12
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seit» 2 J r « » « » geordneten Dr. Kronawetter hicfür angeführte Exempel von dem Flaschenbierkriege zwischen Gastwirthen und Greislern steht keinesfalls vereinzelt da. Diese vcrhängnißvollc Wirkung wird sich in dem ganzen Bereiche des Kleinhandels zeigen, und bezeichnend für diese Auffaffung ist cs, daß sich aus diesen ausschließlich kleinbürgerlichen Kreisen bereits recht beachtenswerthe Stimmen gegen das vorläufig nur vom Abgeordnetenhause genehmigte Gesetz vernehmen lasten. Der galizische Kleinhandel-Schutzverein in Lemberg, dex es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Interessen des galizischen Klein- und Detailhandel« zu wahren, hat eine Petition an das Herrenhaus und an das Handelsministerium vorbereitet, worin die unheilvolle Wirkung des betrestcnden Gesetzes gerade auf die Schwachen treffend gekennzeichnet und um Ablehnung, respeclive Zurückziehung des Gesetzes' gebeten wird. Die von den galizischen Kleinhändlern vorbereitete'Petition hat folgenden Wortlaut: „Im November 1895 wurde vom Gewerbeausschuffe des hohen Abgeordnetenhauses und am 29. Mär; 1896 vom Abgcordnctcnhause selbst der Gesetzentwurf über eine Beschränkung des Gemischtwaarenverschleißes mit Stimmenmehrheit genehmigt. Diesem Projekte zufolge soll dem Handelsministerium die Ermächtigung crtheilt werden, im Bcrordnungswege die einzelnen Artikel sowie ihre Menge und Güte vorzuschrciben, welche der Gemischtwaarenverschleißer am Lager haben darf. Was darüber geht, soll ihm verboten sein, zu führen. Das bezieht sich aber nur auf den Kleinhandel, denn durch das zu schaffende Gesetz soll nicht etwa der Großhändler, sondern ausschließlich, der Verschleißer der Gemischtwaarenbranche getroffen werden. Als nämlich seitens des Abgeordneten Dr. Exncr das Bedenken erhoben wurde, es könnte durch da» neue Gesetz dem Grundsätze der Handelsfreiheit Abbruch geschehen, erklärte der Herr Handelsminister, daß von einem Angriffe auf die Handelsfreiheit darum keine Rede sein könne, da Zeder, der einen Handel obne Einschränkung auf bestimmte Artikel zu betreiben wünscht, dies durch eine bloße Anmeldung des kaufmännischen Handelsgewerbes zu erzielen in der Lage sei. Uebrigens rührt ja eben die Entstehung der erwähnten Gesetzesvorlage aus dem wiederholt zum Ausdrucke gebrachten Widerstreite der Jnterestcn der Gemischtwaarenhändlcr eincr- und der Gemischtwaarenverschleißer andererseits her, wobei freilich nicht außer Acht gelaffen werden darf, daß der Kampf nicht überall, sondern lediglich in den allergrößten Handelsemporien zu Tage getreten ist. Es steht also r'est, daß im Falle der Jnkrafttretung des vorgeschlagcnen Gesetzes die Verschleißer aus der Gemischtwaarcnbranche bemüssigt wären, entweder eine mögliche Herabminderung der Menge und Güte ihrer Geschäftsartikel vorzunehmen und auf diese Weise eine Schwächung ihres Iluternrhmens zu bewirken oder den Fingerzeig des Herrn Handelsministers zu beherzigen und das kaufmännische Gewerbe anzumelden, wodurch sic abex gleichzeitig eine unvcrhältnißmäßigc Erhöhung der von ihnen zu leistendeir Steuern verursachen müßten. .In erster Reihe käme also das neue Gesetz nur den Finanzen des Staates zu statten, indem eine ganze Kategorie von Kleinhändlern zu einer größeren Stcuerleistung herangezogen werden möchte. Lbschon dieser Zweck auch vom steuerpolitischen Standpunkte aus nicht gerechtfertigt werden kann, da Niemand über seine wirklichen Kräfte hinaus zu -Gunsten der Einnahinsquellcn des Staate« belastet werden darf, so ist es doch klar, daß das Zntereffe des Staates zunächst handelssörderndc Gesctzesvorlagen dringend erfordert. Handelsfördernd kann aber die nunmehrige GcsctzeSvorlagc nicht genannt werden, denn sie bezweckt, den Kleinhandel zu hemmen. Für die Eonsumenten erscheint daS neue Gesetz noch weniger günstig als für die gefährdeten Verschleißer. Wir wollen beispielsweise auf das flache Land in Galizien Hinweisen, wo die Eommunicationsmittel noch viel zu wünschen übrig lasten. Hier ist der Einwohner auf den Gemischtwaarenverschleißer seines OrteS geradezu angewiesen, und jede Einschränkung dieses Verschleißes würde auf die Eonsumenten sofort empsindlich zurjickwirkeu, indem dieselben gezwungen wären, diejenigen Artikel, die sie in Folge der einzuführendcn Einschränkung bei ihrem Verschleißer nicht mehr erhalten könnten, um theuercs Geld von auswärts zu beziehen, wenn sie es anders nicht vorzögen, mit Rücksicht auf die mit einer auswärtigen Bestellung verbundenen Umstände und Förmlichkeiten auf die Befriedigung mancher Bedürfniste künftighin gänzlich zu verzichten. Eine Grenze, bis zu welcher die proponirte Methode conscquenterweise ausgedehnt werden könnte, iü schließlich gar nicht abzusehen. Wenn nämlich die Zerbröckelung der Production auch auf dem Gebiete des Kleinhandels immer mehr angestrebt werden soll, so könnten wir schließlich dazu gelangen, daß es im Kleinhandel Specialisten für einzelne Artikel gäbe. Wa« aber zum Beispiel ein Kleinhändler, der nur einen oder auch nur mehrere bestimmte Artikel, sonst aber nichts darüber fcilhaltcn dürfte, für eine galizische Ortschaft zweiten und dritten Ranges bedeuten möchte, daS kann sich derjenige, der mit den hierländischen Verhältnissen auch nur einigermaßen vertraut ist, gar nicht einmal vort Blatt. Nr. 210. stellen. Ja freilich, einen Fabrikanten oder einen Großhändler, der sich nur mit einem einzigen Verkaufsartikel abgibt und angesichts des enormen Absatzes wohl auf seine Spesen kommt, kann man sich schon denken; um diese Heroen der Handelswelt handelt es sich aber nicht, denn die Gesetzesvorlage will einzig und allein den kleinen Verschleiß von Gemischtwaaren einschränken. Und da müssen wir unseren Kassandraruf erschallen lasten, so lange es noch nicht zu spät ist. Ein großer Thcil der reichstreuen Bürger, die pünktlich ihren Pflichten gegen den Staat obliegen, lebt vom Detailhandel. Jede Beschränkung dieser Bürger jn ihrem Gewerbe und Fortkommen zieht eine ökonomische Verschlimmerung der breiten Masten des Volkes nach sich, und das sollte sorgfältigst verhütet werden. Im Interesse dieses die Basis des Staates bildenden Mittelstandes, im Interesse des Kleinhandels, namentlich des Detailverschleißcs in Galizien, stellen wir die ergebene Bitte um Prüfung und geneigte Würdigung obiger Thatsachen, sohin um Zurückziehung, respective Ablehnung der oberwähnten, die Einschränkung des GemischtwaarenverschleißcS bezweckenden Gcsetzesvorlage, sowie aitch jedes anderen auf Hemmung des Detailverschleißcs bezüglichen Gesetzentwurfes, allenfalls um gütige Eximirung des Kleinhandels in Galizien von der Verbindlichkeit der Beobachtung eines im Sinne der beregten Vorlage etwa doch zu crcirenden Gesetzes." Der amerikanische Neger. Als man sich während des blutigen Souderbundskrieges mit der Idee zu befreunden versuchte, daß die aüs der Sclavcrci befreiten Neger den weißen Bürgern gleichgestellt werden, mithin in den Besitz aller politischen Rechte gelangen müßten, da wurde sehr oft dem Gedanken Ausdruck gegeben, daß es insofernc ungerecht sei, die Schwarzen sich selbst gänzlich zu überlasten, als sic doch unmöglich auf dem Tummelplätze des Broterwerbes den Wettkampf mit den Weißen aufnchmcn könnten und somit unrettbar verloren seien. Za, einige besonders schwarz sehende Amerikaner stellten sogar das baldige Anssterben der afrikanischen Race in den Vereinigten Staaten in Aussicht und dachten bei sich, daß cs jedenfalls billiger wäre, den Dingen ihren freien Lauf zu lasten, als durch private und nationale Hilfe eine doch nur zum Proletariat verurtheilte Elaste künstlich am Leben zu erhalten. Die amerikanischen Neger haben indeß die Befürchtungen der Einen und die Hoffnungen der Anderen gründlich zu Schanden gemacht. Auch der wüthendste Südländer, welcher die Resultate des Bürgerkrieges noch immer nicht verwunden hat, muß sich mit den feststehenden Thatsachen abfinden,. daß die Negerbevölkerung einerseits in rascher Zunahme begriffen ist und andererseits bereits zahlreiche überzeugende Proben ihrer geistigen Begabung abgelegt hat. Nach der officicllen Schätzung befanden sich im Jahre 1870 4,880.000 Neger in den Vereinigten Staaten; im Jahre 1882 war ihre Zahl schon auf 6,577.000 gestiegen uud heute dürfte sich dieselbe auf beinahe 9,000.000 belaufen. Diese Thatsachc.sieht ohne Zweifel nicht darnach aus, als ob ihnen der Kampf ums Dasein so schwer gemacht würde, daß sie sich nach einem besseren Jenseits sehnten. Glicht umsonst hat sich der Neger nach seinen von Harris und Jones gesammelten Fabeln das Kaninchen, das Sinnbild, der Fruchtbarkeit, z» seinem Lieblingsthierc erkoren und ihm die Stelle des Fuchses der europäischen Fabeln übertragen. Und damit eine weitere wichtige Bedingung seines Fortbestandes nicht fehle, ist er ein geborener Optimist, welcher sich durch nichts die gute Laune verderben läßt. Es ficht ihn wenig an, ob er hoch oder niedrig, häßlich oder schön ist, ob ihm Reichthümer in den Schoß gefallen sind oder ob er sein gesammtcö Hab und Gut bei sich trägt. Selbst wenn er nicht weiß, wo er sein Haupt nicderlegen soll, freut er sich seines Lebens in höherem Grade als ein Amerikaner, welcher seine Millionen nach Dutzenden zählt. Er ist außerordentlich dankbar für erwiesene Wohlthaten; Beleidigungen, welche ihm von den Weißen zugefügt werden, kränken ihn nicht sonderlich, da er sich an dieselben zu sehr gewöhnt hat, als daß er in ihnen etwas Außergewöhnliches erblicken sollte. Selten denkt er daran, Rache zu nehmen, denn er hat längst zur Genüge erfahren, daß er dabei schließlich den Kürzeren zieht. Besonders reiche Erfahrung hat er in den früheren Sclavenstaaten gesammelt, in denen man noch immer, ohne seinem Ansehen irgendwie Abbruch zu thun oder sich die gesetzliche Strafe zuzuziehen, einen Neger bei der gcringsien Veranlassung über den Haufen schießen kann, da geriebene rabulistische Rechtsanwälte — lucus a non lucendo — und die bekannte „intelligente und vorurtheilsfrcic" Jury schon dafür Sorge tragen, daß dieser Act als erlaubte Nothwehr gekennzeichnet wird. Jn der Theorie sind natürlich alle Bürger ohne Unterschied vor dem Gesetze gleich, in der Praxis aber leider noch lange nicht. Die