Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- V (1896)
- Issue
- 206 (15.3.1896)
- Date
- 1896-03-15
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Stift 4. Freie» Blatt. Nr. 206. entschieden, er hat sogar jüngst eine Maßregel getroffen, die einen Act eclatanter Ungerechtigkeit bildet. Die ich in einem meiner Briefe vom vorigen Jahre den Lesern des „Freien Blattes" mitgetheilt habe, überreichte der Generalgouverneur von Ostsibirieu der Petersburger Regierung eine Denkschrift, in welcher er für die Zulassung von Juden zur freien Ansiedlung in Sibirien eintrat mit der Begründung, daß der Handel und die Industrie des Gebietes eines fördernden Factors bedürfen, den zu liefern in Rußland nur die Juden imstande wären. Das Ministerium des Innern schloß sich dieser Auffassung an und unterbreitete die Denkschrift dem Senate zur Genehmigung. Vor zwei Monaten noch verlautete mit Bestimmtheit, daß der Senat dem Projekte des 'ostsibirischen Generalgouvcrncurs seine Zustimmung im Principe bereits crtheilt hätte. Nunmehr hat aber der Senat seine Beschlüsse wirklich gefaßt, das Projekt rundweg abgelchnt und erklärt, daß den Juden der Zutritt nach Sibirien unter gar keinen Umständen gestattet werden dürfe. Dies wäre jedoch noch das kleinste Uebcl, denn die Juden in den übrigen Gebietstheilen Rußlands verspüren heutzutage gar keine Lust, nach Sibirien zu gehen, uni dort als Ferment zur Förderung des Handels und der Industrie verwendet zu werden, das nach Ablauf der Bedarfszeit wieder zur Seite geworfen würde. Der Senat hat aber im Vorbeigehen auch daS Schicksal der in Sibirien bereits lebenden Inden gestreift, und zwar in einer Art, welche selbst die sanguinischsten Erwartungen der russischen Judenfeinde übertroffen hat. Bekanntlich sind die in Sibirien gegenwärtig lebenden Juden meistens die Nachkommen ehemaliger Verbannter. Nnn fällte der Senat die Entscheidung, daß die in Sibirien befindlichen Nachkommen solcher Verbannter nur dort wohnen dürfen, wohin deren Familienväter oder Oberhäupter verschickt worden waren. Das heißt, die Strafe der Deportation soll auch auf die völlig unschuldigen Nachkommen ausgedehnt werden. Von der Inhumanität abgesehen, ist diese Entscheidung des Senates auch ungesetzlich, denn eines der vielen in. Rußland geltenden Gesetze besagt ausdrücklich: „Wo den . Juden der ständige Aufenthalt gestattet ist, steht ihnen das Recht der freien Uebersicdlung von einer Ortschaft in die andere zu." Durch die jüngste Entscheidung des SeKates werden jedoch Tausende und aber Tausende unschuldiger Juden an die Scholle gefesselt, wohin vor vielen Jahren ihre Väter, Großväter und Urgroßväter verschickt wurden. Sic werden durch diese Verfügung noch härter betroffen als die Verbannten selbst, denen das Gesetz gestattet, nach Beendigung der Vcrbannungsfrist sich einen Ansiedlungsort wählen zn dürfen. Mit der gegenwärtig getroffenen Entscheidung hat der Senat, der berufen ist, daS Gesetz zu wahren, auch die schwach aufkcimcndc Hoffnung der Inden auf die Gerechtigkeit der ersten gesetzgebenden Körperschaft deS Reiches wieder vernichtet und der Willkür der Beamten den Juden gegenüber Thür und Thor geöffnet. Daß dem so ist, beweist die erneute Verfolgung der jüdischen Handwerker in Kiew, gegen welche sogar der keineswegs judenfrcundliche „Kiewljanin" energisch Stellung nimmt. Diese Verfolgung wurde charaktcristischcrweise unmittelbar nach der Entscheidung des Senates in der Angelegenheit der sibirischen Inden cingcleitct, und auch hier wurden die geltenden Gesetze völlig mißachtet. So verfügte die Administration von Kiew die Sperrung der Kunstschlosscrei des Juden Bornch Zyganowskij, trotzdem sic seit mehr als fünfzehn Jahrep mit Zustimmung der Behörden bestand und Arbeiten für das Arsenal und andere ärarische Etablissements prompt, billig und dauerhaft ansführtc. Der Jude Zyganowskij, der vor fünfzehn Jahren von einer Sachverständigencommission der Kicwer Handwerkergenossenschaft geprüft und als Meister befunden wurde, der früher Ahon als Feldwebel die Schlosscrwerkstätte des Kiewer Arsenals geleitet "hatte, wurde von der Administration plötzlich als „des Befähigungsnachweises entbehrend" erklärt und zur Ausweisung bestimmt. Das sind die Früchte der Bcamtenwillkür, die sich vor jeder Verantwortung geschützt weiß, nachdem die höchste gesetzgeberische Instanz des Reiches ihr mit schlechtem Beispiele vorangcgangen ist. Es wäre müßig, zu untersuchen, welcher Zukunft die Juden in Rußland entgegengehen; ihre Lage ist am besten durch die Worte gekennzeichnet, welche ein liberaler russischer Schriftsteller an einen angesehenen Petersburger Juden unlängst richtete: „So lange das Schicksal der Juden in der Brusttasche eines Polizeibeamten steckt, kann eine Besserung in der Lage, derselben kaum cintreten. Jedes Rechtsgefühls bar, sind die Polizcibeamtcn, die hohen wie die niedrigen; die Juden aber sind Opfer des allgemeinen Systems, welches das ganze Reich in eine Wüste verwandelt, wo nur Hilferufe gepeinigter Menschen zu hören sind." ^rgus. (Aus dem Abgeorduetenhause.) Bei der Verhandlung aber den Voranschlag des Ackerbauministeriums glaubte auch der niederösterreichische Abgeordnete Rigler als Vertreter von Landgemeinden mitsprechen zu müssen. Ueber die Lage der Landwirthschaft wußte er nichts zu sagen, was nicht Andere schon klarer dargelegt hätten. Dafür war er aber in antisemitischen Auslassungen originell. Nachdem er daS Vermögen Rothfchild'S auf zehn Milliarden beziffert hatte, meinte er: „Nach zwanzig Jahren werden wir entweder lauter jüdische Herrschaften und christliche Sclaven haben, oder cs wird vielleicht dann gar keine Inden mehr geben." (Lueger's „Hängen oder Köpfen", Schncidcr's „Schußgeld" rc. scheinen da Rigler vorgeschwebt zu haben.) Unmittelbar nach diesem Entweder-Oder leistete er jedoch den Satz: Es sei gerade für die Juden ein Glück, daß der Antiseniitismns entstanden ist, der ihnen znrufe, sie sollen von ihrer „Schwindelmanier" abgehen und sich zurückhalten. Die Bäyerlein aus der Gegend von Haugsdorf und RavclSbach können auf die Logik und Beredsamkeit ihres parlamentarischen Vertrauensmannes stolz sein. Originelleres und Scharfsinnigeres auf dem Gebiete der Schimpferei über Juden hat bisher selbst Seine Hochwürden der Sociologe Schcicher nicht geboten. (Justizminister Graf Gleispach über die Rechtsgleichheit.) Mit Befriedigung ist eine Aeußerung über die Rechtsgleichheit zu verzeichnen, welche der Nachfolger des.Grafen Schönborn in der obersten Leitung des österreichischen Justizwesens, Graf Gleispach, gethan hat. Wie der „Bohemia" gemeldet wird, empfing der Justizminister vor einiger Zeit eine Deputation der Wiener israelitischen Cultusgemeinde, welche seine Aufmerksamkeit ^auf die häufigen Beschimpfungen der jüdischen Religionsgenossenschaft und auf die Präterirung der richterlichen Beamten mosaischer Confession lenkte. Der Justizminister äußerte sich hierauf folgendermaßen: „Ich habe in meiner amtlichen Gestion niemals einen Unterschied zwischen Taufschein und Geburtsschein gemacht. Ich kenne die Verhältnisse bei den Gerichten, auf die Sie anspielcn. In vierundzwanzig Stunden läßt sich das nicht ändern, aber Sic werden sehen, daß ich hier ebenso wie in meinem früheren Wirkungskreise in Gra; Vorgehen werde, wo ich ebenfalls keine confessionellcn Unterschiede gemacht habe." (Eine Rede des Rectors Kick.) Bei einem Festcommcrs, welcher aus Anlaß der Feier des 35jährigen Bestandes der akademischen Lands Mannschaft „Markomannia" stattfand, hielt der anwesende Rector der technischen Hochschule, Profeffor Kick, eine treffliche Rede. Er gab seiner Freude Ausdruck, daß es ihm diesmal gegönnt sei, zu einer Stndentenschaar zu sprechen, von der er gewiß sei, daß seine Ausführungen in ihr ein lautes Echo finden werden, und fuhr dann fort: „Wir leben in einer Zeit, in der sich die große Menge von den Idealen der Freiheit abgewendet hat und in der klares Denken nicht zu häufig anzutrcffen ist. Deshalb müssen wir uys aber doch sagen, daß wir das Rechte wollen, und dürfen uns nicht von Jenen beeinflussen lasten, deren Gehirn — ich weiß nicht, inwieweit man da von Gehirn sprechen kann — von ganz merkwürdigen Ideen beherrscht wird. Wenn ein Wiener Dichter sagt: .Ist Wissenschaft ein Verbrechen, muß man denn ein Esel sein?' so modificire ich diesen Satz dahin, daß ich frage: ,Jst die Menschenliebe ein Verbrechen, muß man denn ein Hasser sein'?', und ich bin dessen gewiß, diese Frage mit einem hundertstimmigen .Nein!° beantwortet zu erhalten. Man muß nur für seine ehrliche Uebcrzcugung mit Kraft cintreten, denn die Ideen, welche Oesterreich auS der Versumpfung des Clericalismns befreiten, sind unvergänglich und werden schließlich doch siegen. Die Bethörten werden erkennen, auf welcher Seite ihr Heil zu finden ist, und sich wieder den freiheitlichen Ideen zuwenden. Hier muß die akademische Jugend mit dem erhebenden Beispiele vorangchen upd sich in ihren Bestrebungen weder durch das Gejohle, noch durch das Gemurre der Menge beirren lassen." Der Rector erhob sein Glas mit dem Wunsche, daß die „Markomannia" und die ihr durch Gesinnung verwandten Verbindungen immer voll Energie in diesem Sinne wirken mögen. Der begeisterten Rede folgte jubelnder Beifall der Studentenschaft. (Berurtheilung antisemitischer Tendenzen.) An der Spitze des Vereines österreichischer Advocatursbeamten stand bis zum 9. d. Dt. ein in der Generalversammlung am 3. Februar gewählter Ausschuß, dem man den Vorwurf machte, daß er in dem nur materiellen Interessen dienenden Vereine antisemitische Tendenzen zu propagiren bemüht sei. Die mit knapper Majorität erfolgte Wahl dieses Ausschusses wurde in den antisemitischen Organen als ein neuer Sieg der „guten Sache" gefeiert, und dies veranlaßtc eine aus fortschrittlichen Elementen der Advocatursbeamten zusammengesetzte Opposition, gegen die Vereinslcitung eine lebhafte Agitation einzuleiten, die immer weitere Kreise zog. Schließlich trat, eine stattliche Anzahl von Vereinsmitgliedern an den Obmann heran, eine außerordentliche Versammlung, einzuberufen, die mit dem Ausschuß iuS Gericht gehen sollte. In einem Circular wurde