Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- V (1896)
- Issue
- 205 (8.3.1896)
- Date
- 1896-03-08
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 8. Freie» Statt. Nr. LOS. deutende» Persönlichkeiten Salchurgs, Antisemiten sind aber nicht dabei. Ueberhaupt bat sich bis heute in Oesterreich kein geistig verdienstlicher Mann knS Antisemitismus angenommen. Nur der Pöbel und seine Führer bilden die Grundlage der Bewegung. Bo» Beamten und Lehrern, Kleingewerbetreibenden, welche zumeist aus Roth unter die Antisemiten gegangen sind, hat so Mancher sich enttäuscht zurückgezogen. Zn Salzburg erscheint kein antisemitischer Wortführer, wo wisienschaftliche Thätigkeit zu Hause ist. Die Leitung der Gesellschaft für Landeskunde, des einzigen wirklich intensiv wisieuschastlich ihätigen Bereine«, besteht auanständigen würdigen Elericaien und hochgebildeten Liberalen, kein einziger Antisemit ist darunter. Es dürste darum die ernst denkenden Männer Salzburgs gar wenig kümmern, ob sie von Lueger'« Augendiener» gegrüßt werden oder nicht. Was mich betrifft, so kann eS Jedermann höre», daß es mich stets peinlich berührte, wenn in de» elf Jahren einmal ein Antisemit mich grüßte, ich verzichte auf solche Grüße, denn Liberalismus und wahre Bildung sind für mich ein«, und ich ging dieser Sorte von.bewußten oder unbewußten Handlanger» der schwarzen Reaction stets aus dem Wege. — J,n Anschluffe au die Mittheiluugen unsere« hochgeehrten I)—s.-Correspondenteu, wollen wir aus einer gründlichen Abfertigung, ivelche das liberale „S a l z b u r g e r Lolksblatt" dem „nationalen" Antisemitenorgan ertheilt, nachstehende Stelle» hervorheben: „Rafft euch auf, ihr .Langgeohrteu', ihr.Kurzgeäugten' und .GenaSsührten', die ihr »och immer iit dem Wahne leb', daß der Antisemitismus allein nicht selig mache, schwört flugs diesem Irrglaube» ab, sonst versäumt ihr die Uebersuhr. Und ihr .Boshaften', die ihr den neuen Heilsaposteln z» widersprechen wagt, , fürchtet die Peitsche, ihr Tauben aber veruebnit, wenn euch das auch ziemlich schwer fallen dürfte, die .milden Worte', welche das .Salzburger Tagblatt' in seiner unermeßlichen Güte uud Langmuth an euch zu richten gesonneu ist. Und ihr Geschäftsleute Salzburgs, die ihr während der Saison in unseliger Verblendung bisher sogar a» Juden — borriliilo dietu — euere Waaren verkauft,. ermaiinet euch zu einer echt arischen Heldenthat und bringt an enere» Geschäfts-' thüren die weithin sichtbare Aufschrift an: .Hier wird Juden nichts mehr verkauft!' Ihr habt ja das auch gar nicht nöthig, denn die Partei vom .Salzburger Tagbatt' wird euch dafür schadlos halten. Unsere Hoteliers und Gasthof. bescher, unsere Eafetier» u. s. w. beschwöre» wir, so ihnen ihr-Leben lieb ist, jedem Jude» die Unterkunft zu verwehren. Sollten sie dabei auch in ihre» Einnahmen eine Einbuße erleiden und den verichiedeneu Lieferanten weniger zu verdienen geben können, so möge sie der Gedanke trösten, daß sie ihre Steuern und Abgaben dafür mit rein arischem Geld werden bezahlen können, ein Bewußtsein, so hoch und erhaben, daß, um dasselbe zu gewinuen, kein Spier zu groß sein soll. Bon der Verwaltung der k. k. Staatsbahue» aber erwarten wir, daß sie von jetzt ab keinen Juden mehr befördern laffen wird, oder tollte sie sich deffen, unseren Deutsch Nationalen zum Trotze, weigern, dann wird sich wobl unser Gemeinderath zu dem heroischen Eutichluffe ausraffen, jedem Sohne Israels de» Eintritt in unsere rein arische Stadt zu verbieten. Werden alle diese Rathichläge genau befolgt, daun werden wir i» Salzburg bald nur mehr .beffere' Elemente haben, dann wird Milch und Honig fließen uud aus« Neue wieder Manna vom Himmel fallend-°-TLch »ei», da« letztere soll nicht sein, denn Manna ist ja eine Judenspeise — gewiß arische Tampfnndel regnen und eitel Wonne und Glückseligkeit wird herrschen. Zn den Wolken aber wird, dem Sounengotte gleich, der Schriftleiten de« .Salzburger TagblatteS' thronen uud himmelhochjauchzend auSrufen: JtaS wkrtknchaftliche und gesellschaftliche Ghetto ist besiegelt und die reinliche Scheidung vollendet!' Nur um Eines bangt unS bei diesem herzerhebenden Zukuuftrbilde: 'wenn einmal hier und anderSwo alle Liberale» und alle Jude» verschwunde» sein werden, wovon werden, unsere antisemitischen Blatter, wovon däS .Tagblatt', dann die geistige Kost für ihre Leser bestreiten?" (Wieder eilt .Rikualmord" In Licht.) I» RixLors bei Berlin ist eiu lOjähriger Knabe Namen« B u r r ermordet aufgefunden worden. Tie „Staatsbürgerzeitung" verräth nun in einem längeren Artikel die Absicht, diesen Borfall zu fructificiren und aus ihm einen neuen „Ritualmord" herzustellen. «Eine neue Zeitvllgsschöpfullg LangeS.1 Ter von der „Täglichen Rundschau" fortgeschickte Dr. Friedrich Lange hat eine Eommandit- Geseüichaft gegründet, welche vom 1. April an in B e r l i n ein.neue« Antisemitenblatt unter dem Namen „Deutsche Zeitung" herausgeben soll. tlxin „Geheiatbund".) Was sind die Juden? Eine fremde ReligionSgesellichaft — sagen die „christlichen" Antisemiten; eine fremde Rare — meinen die „nationalen" Antisemiten. Tarauf erwidert ein Anonymus in der „A n t isemitischen Eorrespondenz" de« Herrn Liebermann v. Sonnenberg: „Wir können den Juden weder al« ,Race' noch als .Religionsgesellschaft' beikommen. aber dem Judenthum als einem Geheimbunde, al« einer Berschwöreruud Berbrecherbande können wir zu Leibe! Taß die Juden eine Geheimgesellschaft mit verbrecherischen Tendenzen bilden, dafür haben wir die Beweise in den Hände», Beweise so vollgiltiger Art, daß kein rechtschaffener Gerichtshof sie anzuzweiseln und abzulehnen vermag. Wa« schwarz auf weiß steht — in hundert- und tausendfacher Wiederholung — unter ausgesprochener Sanktion der leitenden Streite des Judenthums, dem muß der Richter, dem muß auch der Staatrmann schließlich Rechnung tragen." Uusere Berliner Abwehrcollegin bemerkt hiezu: „Bitte um die Beweise für diesen Blödsinn!" (Dir Bilderbogett-Assaire.) Die schon wiederholt erwähnte Bilderbogen- Affaire Glöß-Hilde-Heimer ist kürzlich vor dem Berliner Landgerichte zum Au«trag gelangt, welches das der antisemitische» Presse keineswegs zur Ehre gereichende erstinstanzliche Urtheil bestätigte. BemerkenSwerth ist die Unheilsbegiündung, in welcher auSgeführt wird: „Der Gerichtshof hatte, da erheblich Neue« nicht vorgebracht ist, sich im Wesentlichen damit zu belassen, den Gründe» deS BorderrichterS nachzugehen. Bon dem Borderrichter ist zunäckist angenommen, „ daß dem Angeklagten zuzugebe» ist, daß er in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt habe. Der Gerichtshof geht davon aus, daß der Angeklagte als Vertreter und Redakteur der .Jüdischen Presse' die Interessen deS Judenthums wahrzunehmen hat und daß der Angeklagte auch durch den Bilderbogen Nt. 10 beleidigt war, kann keinem Zweifel unterliegen. Es fragt sich nun, ob er die Absicht der Beleidigung gehabt hat uud ob die Absicht au« der Form zu er- ' sehen war. Gegen die Angriffe, die gegen den Angeklagten gerichtet waren, war eine scharfe Abwehr berechtigt. Wenn er aber von einer .berüchtigten Lügenfabrik' spricht, wenn er sagt, der Kläger habe e» sich ,;ur Lebensaufgabe gemacht, Lüge und Gemeinheit zu vetbreiten', wenn er Ausdrücke, wie .ehrloser Bube', .Niederträchtigkeit', .feige, meuchlerische KampfeSweise' gebraucht, so sind daS eben Schimpfworte, welche auch bei Wahrung berechtigter Interessen strafbar sind. Er hat in der Form gefehlt, und es mußte deshalb seine Bestrafung mit Recht erfolgen. Dem Kläger hat der Borderrichter gleichfalls zugebilligt, daß er berechtigte Interessen wahrnehme Auch hier steht der Gerichtshof auf dem Standpuukt, daß der Kläger, was ihm nach Lage der Verhältnisse zusteht, ükerzengter Antisemit ist, und daß er im Interesse seiner Partei die politischen Bilderbogen hat eischeiuen laffen. Es ist nicht Sache des Gerichtshofes. zu entscheiden, ob und inwieweit diese aiftiseinitischeu Bestrebungen berechtigt sind. Aber den Eindruck hatte der Gerichtshof, daß der Kläger diese Bestrebuugen für berechtigt hält und daher in Wahrnehmung berechtigter Interesse» gehandelt hat. Was die Frage nach der Absicht der Beleidigung aubetrisst, so hat der Kläger den Beklagten als Earicatnr hingestellt und diese mit dem Namen .Hersch Hildesheimer' bezeichnet. Er hat mit dem Ganzen den Angeklagten lächerlich gemacht, ja, er hat sogar seine patriotische und nationale Gesinnung verhöhnt und beleidigt, und daß die Absicht der Beleidigung zu erkennen ist, unterliegt auch keinem Zweifel. Ter Privatkläger ist daher mit Recht vom Borderrichter bestraft worden. Was dann die Widerklage weiter anlaugt, so fühlte sich der Privatbeklagte auch 'deswegen beleidigt, weil er alj Mitglied der Jüdenschaft beleidigt sei. Ter Begriff .Judenschasf ist aber eiu zu weiter, als daß mau von einer solchen Allgemeinheit sprechen kann. ES ist ja selbstverständlich, -daß gewisse abgegrenzte Zusammengehörigkeiteu miteinander beleidigt werden können. Aber der Begriff .Judeuschast' ist ei» zu weiter, alS daß inan diese Folgerung juristisch daraus ziehen könnte. Insofern kann von einer Beleidigung nicht die Rede sein. Weiter gründet sich die Widerklage auf eilten Schriftsatz, der hier eingereicht ist. Tieier Schriftsatz war in Wahrnehmung berechtigter Jntereffeu eingereicht worden. Auch hier ist eine Beleidigung nicht gefunden worden. Tenn wenn hier gesprochen ist vou .politischen Tenuncianten', .gehässiger, schmähsüchtiger' Absicht' und nochmal« der Ausdruck .wissentlich salsche Anschuldigung' gebraucht wird, so kann der Gerichtshof nicht annehme», daß darin zu weit gegangen wäre Tann hatte der Gerichtshof zu prüfen, ob die Strafen, die vom Borderrichter erkannt worden sind, angemessen erscheinen. Zunächst kann ja angenomnten werde», daß die Lächerlichmachung aus der einen uud die Beschimpfung aus der anderen Seite unter Umständen ausgeglichen werden können. So lag die Sache aber nicht. Der Privatbeklagle hat bewußt einen Angriff von sich abgewehrt; er hat also mit Vorbedacht und zielbewußt diese Worte gebraucht. Dagegen war anzuerkennen, daß er gekränkt.aind schwer gereizt und aufgeregt war, uud daß er in dieser gereizten und aufgeregten Stimmung den Artikel geschrieben hat. Da» muß dem Privatdeklagten zugebilligt werden; deshalb schien eine nicht zu hohe Geldstrafe angezeigt, und eS muß eine Strafe von 25 Mark für angemessen angenommen werde». Dem Kläger selbst kann nicht zugebillrgt werden, daß er gereizt war, als er den Bilderbogen verbreitete, im Gegentheil. Ter Gerichtrhof hat auch hier das. Strafausmaß für angebracht gehalten. ES wird daun noch vom Angeklagten geltend gemacht, daß der § 190 hätte zur Anwendung koinmen können. Ter Gerichtshof Hut diese Ansicht nicht. Ter Angeklagte hat weniger unter dem Eindruck der ihm persönlich bereiteten Beleidigung, alS unter dem Eindruck, den der Bilderbogen 'Nr. 13 aus ihn gemacht hat, gehandelt. Der Kläger selbst' meinte dänn noch, der Borderrichter gehe darin fehl, daß er de» Bilderbogen ganz confiscire. Auch dieser Ansicht kann sich der Gerichtshof nicht anschließen. Ter Bilderbogen ist ein zusammengehöriges Ganzes mit der Bezeichnung .Hersch Hildesheimer'; der Gerichtshof sieht also diesen Bogen als Ganzes an, und es ist mit Recht die Confircation des Ganzen erfolgt. Das Urtheil geht dahin: Die vom Angeklagten und Widerkläger uud vom Kläger und Widerbeklagteu eingelegte Berufung wird verworfen. Tie Koste» deS Verfahren«, außer den außergerichtlichen, werden beiden Parteien zu gleichen Theilen auserlegt." — Mit der Judenhetze' hat Ehren-Glöß in letzter Zeit kein Glück. Nach einer Mittheilung auS Dresden wurde er vom dortigen Schöffengericht wegen Beleidigung des Kaufmannes Baruch Heller zu drei M o n a t e n Gefängniß verurtheilt.