Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- V (1896)
- Issue
- 205 (8.3.1896)
- Date
- 1896-03-08
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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Seile Freie» Statt Nr. 205. Die gewerblichen Genossenschaften in Oesterreich« 'JjL'cmt schon rin für,er Ueberblick über die numerischen Berhältuissc der beruflichen Zwangsorganisation die vollständige Wcrthlofigkeit derselben für das Kleingewerbe außer allen Zweifel setzt, so machen die Zahlen, welche die amtliche Statistik über die innere Thätigkeit dieser Genossenschaften anzuführen weiß, einen geradezu kläglichen Eindruck. Nach alle» socialpolitischen Boranssetzungen, aber auch nach dem Wortlaut unseres Gesetzes liegt-die .Aufgabe der Berufsgenoffenschaft vorwiegend, wenn nicht ausschließlich darin, daß diese die Trägerin und Bcnvalterin des organiffrtcn Untcrstützungsweseiis sei, daß sich in ihr die Meister wenigstens für den Fall von Krankheit oder Tod auf dem Princip der Wechselseitigkeit errichtete Untcrstützungscaffcn schaffen, daß dergleichen den Gehilfen und Lehrlingen geboten werde, und daß endlich durch die (Genossenschaft auch für die bcrusstechnische und allgemeine Ausbildung des Nachwuchses gesorgt werde. Alle diese Anforderungen erfüllt die vielgepriesene Genoffcuschaft nur in nn^lreichendstem Maße, obwohl ffc nachgerade hinreichende Zeit gehabt bätke, sich zu bewähren. Bon den 5317 Genossenschaften, welche die amtliche Statistik aufzüblt, gehören nur 1005, d. i. 35 8 Pcrcent, einer Krankcncasse an, oft mebrerc Genosscnschaitcn zusammen nur einer einzigen Easse, io zwar, daß cs nur 13*4 derartige Institutionen bei den gcsammken (Genoffenschastcn gibt. Ter weitaus größte Thcil der innerhalb der Gcnofscnschaft Stehenden hat also von derselben so gut wie gar keinen Borthcil. Bon den genannten Krankcncaffcu sind bloß 41 für Meister, 1030 für Gehilfen und 313 für Oebrlingc; für den eigentlichen Träger des -Kleingewerbes, für diejenigen, welche allein sich die (Genossenschaft verlangen, forgt dieselbe also so gut wie gar nicht: die 41 Meistcrkrankcncaffen nehmen sich gegenüber den '010.078 Meistern, welche schon 1800 in Oesterreich lebten, wie ein blutiger Hob» aus. Auch für die Gcbilfcn tbut die (Genossenschaft mit ihren 1030 Gcbilfcnkrankencaffcn ' und mit den 300 Gescllenhcrberge» herzlich wenig im Berglcich zu dem,' was;. B. die freiwillige Gewerksckzaftshemegung in England für die Arbeiter geschaffen bat. Was endlich die zahlreichen stebrlinge betrifft, welche im Handwerke nicht nur beschäftigt, sondern auch gründlich ansgcbcutet werden, so sorgt für dieselben die österreichische Gewerbegenossenschaft in wahrhaft glänzender Weise durch 313Krankcncaffcn und ganze 122 Fach- und Fortbildungsschulen. Es gibt also in Oesterreich von den 5317 .Genossenschaften 5275, welche keine Meistcrkrankencassc, 3842, die keine Krankencaffc für Gebissen, und 4020, die keine solche für Lehrlinge besitzen. Ticsc sprechenden Ziffern sind abermals" noch relativ günstig, weil sic den Rcichsdnrchichnitt repräscniiren; in den großen Sladtcn rafft sich eben die (Genossenschaft noch eher zu irgend einer Tbatigkcit ans: so gebörcn von den 126 Wiener Genoffenschaflcn fast jede einer, manche auch mebreren Krankencaffen an, obwohl auch diese großstädtischen (Genossenschaften von der Erfüllung ihrer elemcntarstcn Aufgaben nach immer scbr weit entfernt sind. Es gibt hier nur 75 Krankencaffen für (Schilfen, nur 47 für Lehrlinge und gar mir 7 für Meister. Dagegen gebörcn schon auf dem flachen Lande von Nicderöstcrreich nicht mebr ganz 30 Percent von den 450 Genossenschaften solchen Easscn an. Man kann lich denken, wie dje Berhältniffe erst in anderen (^egenden liege», die minder von dev -Enltur beleckt siud, in denen aber der Kleingewerbetreibende nicht minder, oft noch mehr mn seine Eristen; zu ringen hat. Wir können natürlich nicht für jedes Land einzeln die entsprechenden Zahlen hier ausführen. Für einige durch verwandte Berhültniffc zmammciigehörige Raumgebieic können wir nuS aber einer kurzen Tarstellnng nicht curfchlagen. In (>'ali;ien und in der Bukowina, wo zusammen 173.337 selbständige Gewerbetreibende leben, gibt cs 516 (^enoffentchatteu mit 38.060 Mitgliedern (210 vom Tausend); bievo» sind blos 66 Fachgcnoffenschaften mit 3285 Mitgliedern, d. i. 18 vom Tausend der Gesammtzahl der selbständigen Gewerbetreibenden. Bei diesen'516 Gcnoffcnschasken bestehen keine Meisterkrankcncaffen, 0, Krankencaffen für Gehilfen und 10 für Lehrlinge (davon in der Bukowina gar keine),. 11 Gesellrnhcrbcrgen und keine Fach- und Fortbildungsschulen. Noch viel schöner sicht cs in unserem Küstenlandc aus, das doch auch sozusagen zu Oesterreich gehört. In Triest sammt Gebiet, <""örz, Gradisca, Istrien und Dalmatien gibt eS 39.304 selbst-, nändigc (Gewerbetreibende, von denen jedoch 300, also nicht einmal cui Pcrcent einer Fachgenoffenichaft angchören, und diese Glücklichen beschränken sich auf die Stadt Triest. Auf dem genannten weiten Gebiete mit nahezu 400)00 Meistern gibt es vier wohlgezähltc Gehilfencaffc» und eine (Gescllenhcrberge; den Segen einer Meister- oder Lchrlingstrankencaffe oder gar einer Fach- oder Fortbildungsschule kennt man dortzulande trotz der „Organisation de« Handwerks" nicht. So sehen im Lichte amtlicher Zahlen die Bortheile aus, welche die angeblich zur Rettung des Handwerkes berufene gewerbliche Genossenschaft nach mehr als elfjährigem zwangsweisen Bestände zu bieten ver-' mochte. Diese Zahlen könnten eher zu Spott und Hohn herausfordern, wenn man nicht diesem Phantom einer Organisation des Handwerks zuliebe das Fundament der ganzen modernen Wirthschaftsordnung untergraben hätte, und wenn nicht unsere Zünftler täglich lauter und anmaßender würden und weitere > Opfer des freien WirthschaftslebenS forderten. „ _ Der Aastengeist in Amerika. Zur Zeit der Sclaverei bestanden im Süden Amerikas vier streng von einander gesonderte Kasten. Zur ersten gehörten die reichen und aristokratisch angehauchten Pftanzer, welche damit prahlten, daß sie „ Nachkömmlinge europäischer Würdenträger seien, und darum auch stets einen Theil des Jahres in den Salons von Paris und London zubrachten. Zur zweiten gehörten die ungebildeten, rohen, auf ihren Reichthum pochenden Protzen. Zur dritten zählten die früheren Sctavcntreiber, welche durch Sparsamkeit in den Besitz einiger Neger gelangt waren und die Arbeitskraft derselben durch die scheußlichsten Mittel ausbeutcten. Tic vierte Claffc bildeten die Neger, selbst. Heute sind diese Kasten auf zwei zusammengeschmolzen. Zur erste» gehören die Weißen, zur zweiten die Schwarzen, und beide sind im großen Ganzen durch eine gewaltige Kluft von einander getrennt. In der Bundeshauptstadt Washington hat der "Neger Zutritt z» allen Hotels, Theatern und Kirchen; reist er jedoch hundert englische Meilen lveitcr nach dem Süden, so hört diese Gleichberechtigung aus, und er muß sich, wenn er seinen Hunger und Durst stillen will, in ein einem Mitglicde seiner Race gehöriges Gasthaus begeben, da ihn jeder weiße Hotelier durch seinen Hausknecht schleunigst vor die Thüre setzen lassen würde. Im Theater ergeht cs ihm nicht besser, und selbst in der christlichen Kirche, in der man doch das Evangelium von der Gleichheit aller Menschen vor Gott verkündigt, muß er es sich 'gefallen lassen, wenn ihm der Kirchendiener begreiflich macht, daß seine Gegenwart den Geist der Eintracht und Andacht verscheuche und daß er daher sein religiöses Bedürfniß am besten im Kreise seiner Stammesgenosscn befriedige. Die Katholiken machen jedoch, um der Wahrheit die Ehre;n geben, hierin eine rühmliche Ausnahme. Um diesen Uebelständen abzuhelfen, hatte der Eongreß vor. ungefähr zwanzig Jahren ein Gesetz angenommen, nach welchem jeder Besitzer eines Tampfbootes, jeder Theaterdirector und Hotelier und überhaupt jeder Geschäftsmann straffällig war, der einem "Neger seine Dienste verweigerte. Ter Bundcsrichter erklärte jedoch bald darauf dieses Gesetz als inconstitutionell, da er von der Ansicht ausging, daß Hotels, Theater u. s. w. private Unternehmungen seien und kein Besitzer derselben gezwungen werden könne, eine ihm mißliebige Person zu bedienen. Dieser Grund ist indeß nicht stichhältig, da Jedes, der ein Hotel oder Theater führen will, sich erst eine gesetzliche Licen; verschaffen muß, deren Bewilligung von Bestimmungen abhängt, welche von der Majorität des Bolkcs festgestcllt worden sind, so daß also Theater und Hotels streng genommen ebensowenig Privatgeschäfte sind wie Eisenbahnen oder Dampfboote. Dem cxistircndcn Kastcngeifte wird leider noch immer durch den Umstand Borschub geleistet, daß in den öffentlichen Schulen der »leisten Staaten die schivarzen Schüler von den weißen getrennt sind, da man für beide überall, wo es im Bereiche der Möglichkeit lag, besondere Schnlhäuser errichtet hat. Allerdings ist der Lehrplan au beiden Schulen meistens derselbe : aber durch diese Trennung, welche dem herrschenden Borurtheile gegen die schwarze Race in nicht zu rechtfertigender Weise cntgegenkommt, wird das für eine Republik so überaus wichtige Gefühl der Gleichberechtigung' und Zusammengehörigkeit der Bürger sicherlich nicht gefördert. Fände sich dieser erzieherische Dualismus nur in den früheren Sclavcnftaaten, so ließe sich immerhin dafür ein Milderungsgrund anführen; daß er aber auch in den östlichen und westlichen Staaten Triumphe feiert, ohne daß Jemand das darin liegende Unrecht gewahr wird, gereicht den betreffenden Bürgern umsoweniger zur Ehre, als sic zur Zeit des blutigen Bürgerkrieges aufs Entschiedenste für die Abschaffung der Sclaverei und für die politische^ Gleichberechtigung der Neger eintratcn. Menschenfreunde aus dem Osten opfern gerne tausende von Dollars zur Hebung der Ncgcrschulcn im Süden; den schwarzen Schülern aber Gelegenheit zum Bcrdienste einiger Dollars durch ehrliche Arbeit zu bieten, fällt ihnen nicht so leicht ein. * Eine sonderbare Erscheinung auf dem Gebiete des Negerschulwesens ist die außerordentliche Bermehrung der höheren Bildungsanstaltcn. Dieselben werden meistens durch Missionsvereine oder durch begüterte