Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- V (1896)
- Issue
- 204 (1.3.1896)
- Date
- 1896-03-01
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 8. Freie» Start." Nr. 204 fr hätten und in der bisherigen Praxis viele Jnconsequenzen hcrvorgetreten wären. Ebenso gingen die brandenburgischen Städte davon aus, daß für den Umfang ihres Provinzialvrrbandes die Juden sich überall in einer Lage befänden, welche sie der Theilnahme an den Bortheilen des Edictes von 1812"würdig erscheinen lasse. Sie glaubten, daß die in diesem Gesetz vorbehaltene Entscheidung einzelner wichttger Fragen und die bei der Anwendung desselben getroffenen Modificationen gegenwärtig einer Erörterung und gesetzlichen Feststellung bedürften, daß die in den Jahren 182-4—1828 abgegebenen Erklärungen der Stände nicht mehr unbedingt als den Berhältnissen der Gegenwart entsprechend angesehen werden könnten, und beantragten: die Einheit der Gesetzgebung für die bürgerlichen Bcrhältnisse der Juden in der Provinz auf den Grundlagen des Edictes von 1812 herbeizuführcn und dabei die Bestimmungen dieses Gesetzes mit Rücksicht auf den fortgeschrittenen Culturzustand der Juden einer durchgreifenden Revision zu unterwerfen. Insbesondere wurde geltend gemacht, daß cs gefährlich sei, die Juden als ein heterogenes Element im Slaatsleben fortbcstehcu zu lassen. Bom Standpunkte des positiven Rechtes aus betrachtet, seien die Bestimmungen in den Provinzen, wo das Edict vou 1812 nicht gelte, theils veraltet, chcils huldigen sic dem Grundsätze völliger Emancipation. Ta das Edict die Juden für Staatsbürger erklärt und ihnen noch größere Rechte in Aussicht gestellt habe, diese Rechte auch durch die Bundesactc garantirt seien, trotzdem aber auch in den alten Provinzen die früheren Rechte beschränkt worden, sei die Uebercinstimmung der Gesetzgebung auf der Basis des Edictes von 1812 zu Recht begründet: die Moral könne die bisherige Zurücksetzung der Juden nicht gntheißen, noch weniger die christliche Moral, deren Princip die Liebe sei, und schon wegen der Turchführung dieses Principes sei eine solche Gleichstellung für den christlichen Staat wünschcnswerth. Tic Juden hätten schlagende Beweise ihrer socialen Gesinnung gegeben: weder die Messias ivcc, noch die Lehren des Talmud könnten ein Hinderniß der Eruanci- ' patio.it fein. Tie allmälige Bcrschmelzuüg mit den Christen sei das sicherste Mittel zur Beseitigung der im Judcnthum etwa noch vor handencn schädlichen Elemente. Tie schlesischen Stände sprachen zwar die Ueberzcugung aus, daß die Emancipation der oubeit vorzugsweise von^ diesen selbst auSgehen müsse und die Regierung solche Bestrebungen nur Schritt für Schritt unterstützen könne; sic glaubten aber, daß Beschränkungen der den Juden bereits gewährten Rechte, «ie sie in der Tcclaration von 1822 und in der revidirten Städteorduung hinsichtlich ihrer Ausschließung von akademischen Lehr- und Schulämtern und von den Stellen der Burger- _ mcistcr und Oberbürgermeister ausgesprochen seien, jener weiteren Entwicklung hemmend in den Weg treten und von dem einst zu erreichenden Ziele zurückzuführen drohten. Sie beantragten daher wenigstens die vollständige Wiederherstellung des Edictes von 1812. Tic Stände von Posen glaubten, daß die Verordnung von 1883 ihren Zweck, die s)>«bung der Juden vorzubereitcn, bereits größtcnthcils erfüllt habe und cs daher an der Zeit sei, auf dem Wege der allmäligen Emancipation weiter fortzugehen. Zur Beseitigung der bisher am schmerzlichsten empfundenen Ilebelitändc, 1>cr beschränkten Freizügigkeit und der Ausschließung vom Militärdienst, beantragten sic, und zwar für den ganzen Staat, die Einführung des Edictes von 1812 nach Beseitigung aller späteren Zusätze. Um aber dem immer lebendiger werdenden edlen Drange eines Theiles der jüdischen Bevölkerung entgegcnzukommen und mit Rücksicht darauf, daß die wescntlichslc Bedingung ihrer völligen Emancipation die Aufhebung ihres Separatismus sei, wünschten die Stände, daß Einzelne, welche entweder drei 'Jahre ehrenhaft im Militär gedient oder ein Gymnasium oder eine höhere Realschule besucht und daselbst ein gutes Sittenzeugniß erlangt yder wenigstens sechs Jahre lang mit jüdischem Gesinde auf eigenem Besitz Landbau getrieben haben oder durch übereinstimmenden Beschluß der Magistrate und Stadtverordneten für qualisicirt erachtet worden, in jeder Beziehung gleiche ' Rechte mit den Christen erhalten sollten. Die Stände von Pommern berührten nur das Cultuswesen der Juden; diewestphälischcn beschäf tigteu sich nur mit einer Bestimmung, die 1838 behufs der Beseitigung der aus der Ansicdlung der Juden auf dem platten Lande und deren Berkehr mit den Landbewohnern bäuerlichen Standes entsprungenen Mißverhältnisse gegeben worden war, und deren Aufhebung sic beantragten, da ihr Fortbestehen auf den Credit und das Ehrgefühl der Juden nachthcilig wirke und nur den christlichen Wucherern mehr Gelegenheit zu ihrem wucherischen Berkchr darbiete. Bloß die sächsischen Stände zeichneten sich durch Unduldsamkeit aus, indem sie (mit Ausnahme von vier Stimmen) nicht bloß den Antrag auf bürgerliche Gleichstellung der Juden mit den Christen, sondern selbst den Antrag auf Revision der bisherigen Gesetzgebung und Herbeiführung möglichster Uebercinstimmung derselben in allen Provinzen verwarfen. Durch das Gcgentheil dieser traurigen Beschränktheit der Einsicht und der-Gesinnung zeichnete sich der rheinische Landtag aus. Er beantragte mit Rücksicht auf die günstigen Erfolge, welche die. Berleihung gleicher politischer und bürgerlicher Rechte mit den übrigen Unterthanen für die Inden in Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Nordamerika gehabt, mit Rücksicht ferner auf die Hemmungen, welche durch die jetzigen Beschränkungen ihrer geistigen und sittlichen Vervollkommnung auf gesetzlichem Wege entgegenstehen, sowie auf das christliche Gebot allgemeiner Nächstenliebe gestützt,' die definitive Aufhebung des Napolcon'schen Decretes von 1808 und die Gleichstellung der Juden niit den Christen in den bürgerlichen und polisischen Rechten. Uebereinstimmend mit diesen ständischen Gutachten war deni vereinigten Landtage eine Reihe von Pesisionen, theils um vollständige Ausführung des Edictes von 1812, theils um vollständige Emancipation zugegangen. (Fortsetzung folgt.) Der Judenhaß der Neuzeit. Eine Studie von B. A. Raabe>John»dorf. Die Thätigkeit der Mensche» unserer Zeit Ist wesentlich auf genauere Kennlniß der Kräfte zu immer vortheilhasierer Benutzung derselben gerichtel. Die große Concurrenz auf jedem Gebiete und die größere Freiheit der Bewegung haben deu-Fortschritt mächtig gefördert, aber auch die sociale Bewegung der Neuzeit. Die neuen Erfindungen und die Bervollkommnung in der Anwendung deS Maschiiienmefens bewirken e«, daß der Aufwand an körperlicher Theilnahme vermindert wird und im Ganzen mehr Zeit zum geistigen Genießen übrig bleibt. Es entwickelt sich daraus die Fähigkeit allgemeinerer Theilnahme an -öffentlichen Angelegenheiten, und die Maschinen sind den gegenwärtigen Böllern das. waS die Sclaven den älteren waren: die Bed nguug zur gesellschaftlichen und politischen Freiheit! Das ist die Lichtseite linieret heutigen Ordnung. Die Kehrseite aber ist die sociale Frage der Gegenwart. Der lange Friede, die Bewahrung vor Seuchen und jene politischen und gesellschaftlichen Berbältniffe, welche Heirat und Zeugung erleichtern, begünstigen fort und fort die Bermehruug der Bevölkerung. Gleichzeitig schreitet jedoch die Kunst vorwärts, Menschenhände enibchrlich zu machen durch die Automaten der Mechanik, welche sich mit jedem Tage mehr und mehr der Gewerbe bemeistcni. Industrie. Gewerbe und Handel werden täglich mebr außer Stand gesetzt, alle die anizunehmeu und zu beschäftigen, welche Arbeit verlangen. Dadurch aber ist dcu Besitzenden ein Feind erwachsen, dessen Gestalt mit jedem Tage drohender und fürchterlicher wird. Die Zustande werden immer unerträglicher und, wenn sich kein Mittel der Gegenwehr findet, nach und nach ganz unhaltbar. Wem aber fluchen irregeführte Menschen? Wem schreiben sie die Schuld an diesen täglich wachsenden Gefahren zu? Den Juden! Welche Scenen der Verirrung wechseln in dieser Richtung in Städten, Flecken und Dörfern des Landes? Meisterhafte Berechnung der Leidenschaft, des Egoismus und der Thorheit verhetzt eine ratblose Menge, und dar nennen die Löwen, die sich als VolkSbeglncker preisen lassen, „Antisemitismus"! . Die Frommen im Lande aber predigen, daß die Religion der Juden wenig oder gar keine Bürgschaft biete für staatsbürgerliche Gesinnung und Moral. Tausende Christen theilen diese Meinung, nicht auf Grund eigener Prüfung, sondern weil sie e« hören von gescheiten, sogar vou „gelehrten" Leuten. Daß--die jüdische Religio», als Stammreligion des ChristentbumS, welche mit diesem einen großen Theil der Quellen gemein hat, Grundsätze enthalte, welche mit den StaatSzwecken nicht vereinbar feien, läßt sich absolut -nicht beweisen. Wohl mögen die rein christlichen Vorstellungen von den Eigenschaften GotteS erhabener, vollkommener und von menschlichen Nebenbegriffen gereinigter sein als die Dogmen der mosaischen Lehre, wohl mag, wie Steinacker bemerkt, in diesen Manches, was da« Berhältniß zu anderen Völkern betrifft und durch die Lage der Juden erklärlich wird, schroffer und härter er scheinen als die Vorschrift Christi, nach welcher man ja selbst seine Feindlieben und segnen soll, aber es fordert der jüdische Glaube doch nichts, was nach christlichen Begriffen unrecht oder staatsgesährlich genannt werden könnte. Tie Hauptsache ist und bleibt, daß die mosaische Religion eine vom Staate anerkannte und der Staat durch die Gewißheit zufriedeugellellt ist, daß die religiös verbindlichen Bücher absolut nichts enthalten, was feinen und den Zwecken der allgemeinen Wohlfahrt widerstreitet. Zu den Ausbrüchen der Unvernunft gehören die Versuche, den Juden die Zuneigung zu dem Lande, wo sie geboren und ausgewachsen sind (Vaterlands liebe), abzusprechen. Tie Juden, sagen die „Gelehrten", sind trotz ihre» mehr al» tausendjährigen Aufenthaltes unter Christen immer Fremde geblieben; sie schaden sich ab von den Christen durch Denkweise, Sprache, Gebräuche, durch enge« Zusammenhalten unter sich, durch feindseliges Benehmen gegen die Christen; sie halten sich noch immer für ein Volk, und zwar für das „au» erwählte Volk Gotte«"; es knüpft sie an die christlichen Staaten kein weiteres Band al» die Unmöglichkeit, gegenwärtig eine Existenz in einem anderen Lande zu finden und zu erhalten. Darum kann aufopfernde Vaterlandsliebe, begeistertes Hingeben für die gemeinsame Sache von ihnen nicht gefordert werden. Eine sinnlosere und lächerlichere Beschuldigung al« diese ist wohl noch nie er-