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Freies Blatt · 1896-02-09 · 201 (9.2.1896) · p. [Seite]

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Journal
Freies Blatt
Volume
V (1896)
Issue
201 (9.2.1896)
Date
1896-02-09
Page
[Seite] (sequence 9)
Language
German
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Nr.?01. ' Seit« 9. Freie» lichem Erwerb gestattet, daß er ihn veranlaßt, den letzteren dem Schacher vorzuziehen, daß er ihm dazu moralische, intellcctuelle und politische Hilfsmittel bietet." Und in der That, gerade die, welche Furcht vor Ueberfliigelung der Juden in Handel und Gewerbe fühlten, bildeten einzig die Opposition von Bedeutung. Der rohe, zähnefletschende Judenhaß ließ sich nur in Einer Stimme hören, die keinen Anklang fand. Außerdem war cs vornehmlich nur noch ein Grund, aus welchem mehrfach die Räthlichkeit der Gleichstellung der Inden mit den (Christen in Zweifel gezogen wurde, nämlich ihre nationale Eigenthümlichkeit, insbesondere ihre Anerkennung des Talmud und ihr Festhalten an Sitten und Gebräuchen, welche einer Verschmelzung mit der eingeborenen Bevölkerung schlechthin im Wege stehen. Indessen überwand die Kammer dieses Bedenken, und alle Veränderungen, welche der Gesetzentwurf erfuhr, gingen nur aus der ängstlichen Fürsorge für die Jntercffen des christlichen Handels- und Gewerbcstandcs hervor. BemerkenSwcrth ist, daß weder von Seite der Regierung, noch von Seite der Stände daran gedacht wurde, den Standpunkt des christlichen Staates geltend zu machen (weshalb man denn wohl auch an der Gestattung der Anlegung eigener Judencolonien keinen Anstand nahm), daß aber auch weder Regierung noch Stände einer vollständigen Emancipation der "Inden das Wort redeten; vielmehr mußten sich die Juden, abgesehen von ihrer in der Verfasiungsurkunde begründeten Ausschließung von den staatsbürgerlichen Wahlrechten, verschiedene Beschränkungen in ihren bürgerlichen Rechten gefallen lasien. Freilich darf man hiebei nicht unerwähnt lasten, daß die bei den Ständeversammlungen von 1833, 1836 und 1845 eingereichten Bitten der Inden um Wegräumung der »och auf ihnen lastenden rechtlichen Benachtheiligungen zwar von der ersten Kammer abgewiesen, dagegen von der Abgeordnetenkammer in einseitiger Adresse an die Regierung gebracht wurden. (Forisetzmig folgt.) Oier Monate in Rom. Von Dr. Bernhard Münz. Gleichwie dcS mächtigen Kaisers Karl V. Cccpter nicht bloß über Deutschland, sondern auch über Spanien, Italien, die Niederlande, ja selbst über weite Gebiete jenseits des atlantischen OceanS herrschte, so schufen sich auch deutsche Tapferkeit, deutscher Kunstfleiß, deutsche Gelehrsamkeit, gar häufig im entlegenen Auslande einen Wirkungskreis, und manche Männer der Wissenschaft haben im XVI. Jahrhunderte ein Wanderleben geführt, welches uns jetzt fast> unbegreiflich erscheint. Auch brachte eS die damals herrschende Sitte mit sich, daß junge, gereifte und gestählte Männer ungeachtet der gewaltigen Schwierigkeiten und Fährlichkeiten zum Abschlüsse ihrer Berufsbildung sich einige Jahre in dem sonnigen Italien aushielten, um IheilS an den dortigen Universitäten neue Anregungen für ihre Studien zu gewinnen, »Heils aber auch durch den Zauber der großartigen, von Natur und Kunst dargebotenen Schönheiten ihren Geist und Geschmack zu veredeln.. Der junge Mann, dessen viermonatlichc Erlebnisse in Rom wir nach seinem Tagebuche aus dem Jahre 1565 schildern wolle», war der nach Philipp Melanchthon getaufte Philipp Cammermeister¬ oder Camerarius, der 1537 geborene dritte Sohn des bekannten Humanisten Joachim Camerarius. Dieser wurde 1526 auf Melanch- * thon'S Rath nach Nürnberg berufen, um an der damals neu errichteten Schule im Aegidienkloster den humanistischen Studien einen frischen Aufschwung zu geben, kam aber bereits nach neun Jahren an die Universität Tübingen. Philipp wuchs zur Freude seiner Eltern heran und erwarb sich in den Jünglingsjahren eine für jene Zeit sehr umfassende allgemeine Bildung. Da er sich nach Vollendung seiner Schulstudien die juristische Laufbahn erkor, besuchte er zunächst die Universität Tübingen und sodann Slraßburg, von wo eS ihn nach einem längere» Aufenthalte mit mächtiger Sehnsucht nach -Frankreich zog, womit sich aber der Vater im Hinblicke auf die einen blutigen Bürgerkrieg in Aussicht stellenden politisch-religiösen Wirren Frankreichs nicht einverstanden erllärte. Da es ihn jedoch im Hause dcS Vaters nicht duldete, erbat er sich von ihm die Mittel zu dem Besuche einiger italienischen Universitäten, dann Neapels und Roms. In Italien fesselten unseren sechSundzwanzigjährigen Recht-gelehrten die Universitäten Padua, Ferrara und Bologna. In Ferrara war er Zeuge eineunangenehmen Vorfalles, welcher für ihn die niederschmetterndsten Folgen haben sollte. Unter den Deutschen, welche gleichzeitig mit Camerarius in Ferrara ihr Wissen vertieften und erweiterten, war ein junger Mann aus Leipzig, Namen- Grieben. Dieser lud einst zur Feier seines Geburtstagemehrere Landsleute und unter diesen auch CamerariuS zu einem Festmahle ein, an welchem auch Grieben'S HauSwirth, der getaufte, Jude Marario, theilnahm. Nachdem einige Stunden unter harmlosen Gesprächen verflossen waren, gcricth Grieben Blatt. plötzlich mit dem ihm gegenüber sitzenden HauSwirthe in einen heftigen Wortwechsel und bearbeitete ihn erbärmlich mit den Fäusten. Auf da- Zetergeschrei dcS Mißhandelten eilte Camerarius, der an einem Scitcntischchcn mit einem Freunde 'Schach spielte, herbei, riß den Wülhcrich von seinem Opfer zurück und suchte Marario zu beruhige». ES war am 5. Juni 1565, als unser Held und sein Reisegefährte Peter Rieter v. Kornburg aus -Nürnberg nach genauer, eindringlicher Bcsichtignng der Tempel, Säulenhallen, Statuen, Triumphbögen, Wasserleitungen, Bäder und sonstigen Merkwürdigkeiten der ewigen Roma den Beschluß faßten, ihren Rnndgaug durch die Stadt zu beendigen und die Vorbereitungen zu ihrer Abreise »ach der thcuern Heimat für den folgenden Tag zu treffen. Camerarius trat eben aus einem Kunstladen, wo er sich mehrere römische Alterlhümer gekauft hatte, als ihm Marario, der inzwischen bei einem Cardinal als Lehrer der hebräischen Sprache eine Anstellung gefunden halte, in de» Weg kam und unter Anderem sich angelegentlich »ach dcuz jungen Grieben erkundigte, welcher ihm einst so übel mitgespielt hatte. Camerarius antwortete kurz und bündig, daß der fragliche junge Mann nicht mehr in Italien weile, sondern schon längst nach der deutschen Heimat zurückgekehrt sei. Gleichwohl ließ eS sich der blutdürstige Italiener nicht nehmen, in Nieter seinen Todfeind zn erkennen; denn er eilte mit dn, Worten: „Gut! meine Augen täuschen mich nicht" ohneweitcrS hinweg. Die Freunde kehrten, ohne etwas Böses zu ahnen, in ihren Gasthof zurück und suchten ihr Reisegepäck in Ordnung zn bringe,,, nlS plötzlich Sbirren in ihr Zimmer traten und sie schlechtweg inS Gefängniß schleppten, wo sie von einander getrennt in gesonderten Zellen unter-' gebracht wurden. ES waren die Räume deS JnquisitionSgcrichtcS, in welchen sich die beiden jungen Männer jetzt befanden, dieselbe Oertlichkcit, wo vor Zeiten der CircuS deS Nero gestanden und so viele tausend christliche Märtyrer ihren Glauben im Kampfe mit wilden Thieren bewährt und durch den Tod besiegelt hatten. CanicrariuS erschöpfte sich, da er sich von jeder Schuld, ja selbst von dem Borwurfe einer anstößigen oder unvorsichtigen Meinungsäußerung vollständig frei wußte, in Bcrmuthungen über die Ursache seiner Gefangennahme, bis er zu der traurigen Gewißheit gelangte, daß er in die Krallen der blindwüthigen Inquisition gerathcn sei. In dieser bangen Noth suchte er sein Herz durch Gebet zu stärken; er flehte zu Gott, er möge ihn, Kraft verleihen, um den Versuchungen und. in, Nothfalle den zu», Zwecke der Bekehrung angcwcndeten O.ualen und Martern unerschütterlichen Widerstand zn leiste». So innerlich aufgerichtet und gehoben, trat c; am dritten Tage seiner Gefangenschaft zu seiner ersten Vcr- - »chmung vor die JnquisitionSrichtcr, welche sämmtlich dem Dominicancrordcn angchörtcn; denn dieser nahm daS JnquisitionSgeschäft alS cin Vorrecht für sich in Anspruch. Nach einige» einleitenden Fragen fuhr der Richter fort: „Hast du nicht dazu geholfen, als in Ferrara ein wackerer Mensch ganz unschuldigerweise in seine», eigenen Hause von einigen Deutschen auf die gröblichste Art geschlagen wurde, während sie selbst sich Schmähungen auf den Papst erlaubten und an einem Fasttage Fleisch und verbotene Speisen zu sich »ahme»?" Nachdem Philipp mit edler Entrüstung diese .Beschuldigung als Unwahrheit zurückgewiesen, wurde er entlassen Am nächsten Tage wurde er abermals zu». Verhör gerufen. Da man ihm hiebei eine Reihe von verfänglichen Fragen über die christlichen Glaubensartikel unterbreitete, erwiderte er besonnen und taktvoll: „Es kann nicht meine Absicht sein, über diese Fragen mit euch, die ihr Theologen von Profession seid, mich in einen Strctt einzulassc»; wenn ihr aber meine Ansicht kennen lernen wollet, so wisset, daß ich fest an dem Bekenntnisse halte, welches sehr viele Fürsten und Reichsständc auf. den, Reichstage zn Augsburg im Jahre 15)30 dem Kaiser Karl V. übergebe» haben: dieses Bekcnntniß ist lateinisch und deutsch gedruckt veröffentlicht worden und enthält die ganze Summe meines Glaubens, in welchem ich geboren, erzogen und'von Jugend auf unterrichtet worden bin." Diese mit hoheitsvoller Ruhe vorgetragene Erklärung machte pffenbar auf die Inquisitoren einen vortheilhafte» Eindruck, zumal aus derselben hcrvorging, daß sein lutherisches Bekenntniß ein angeborenes und ancrzogcneS war. Von nun ab trachteten sie, ihren Gefangenen durch erheuchelte Thcilnahme zu bestricke», sie legten ihm nahe, daß er doch im Interesse seines ewigen Heils die Bande seiner verderblichen und sündhaften Ketzerei brechen möge; eS sei ihnen ja nur in selbstloser Weise darum zu lhun, ihn auS seiner unglücklichen Lage und den ihm drohenden großen Gefahren zu rette» und seine Seele in den Schoß der Kirche zurückzuführcn. Diese BekchrungSversuche »ahme» fast kein Ende; Dominicaner und Jesuiten stritten mit einem einer besseren Sache würdigen Wetteifer um seine Seele. --Er blieb gleichwohl unentwegt standhaft; die Lehre, daß die heilige Schrift, wenn sie nicht nach dem Sinne der römischen Kirche ausgelcgt wird, nicht ei» auS- /

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