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Freies Blatt · 1896-02-09 · 201 (9.2.1896) · p. [Seite]

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Journal
Freies Blatt
Volume
V (1896)
Issue
201 (9.2.1896)
Date
1896-02-09
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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Nr. 201. Freie» Statt. Seite d. ungarische Vol^, welches ich so hoch schätzte, sich so tief erniedrigt, daß e« solchen Verleumdungen Glauben schenkt. Die Verleumder begehen an der Menschlichkeit und an der historischen Wahrheit eine unverzeihliche Sünde." Ernest Renan erklärte: „Zwischen all den Verleumdungen, welche durch Haß und Fanatismus ansgespäht worden, ist die Verleumdung, daß christliches Kinderblut das Material;n jüdischen Festen liefert, die größte Absurdität." Renan bewies dann, daß eben der jüdische Ritus absolut da« Blutvergießen ausschließe, hob hervor, daß die Christen mit derselben Anklage gepeinigt wurden, und schloß: „Ein wahrer Christ wird diese Lehre immer bekämpfen." (Aus dem deutschen Reichstage.) Die Tivoli Männer und die Radau-Antisemiten stehen derzeit einander feindlich gegenüber. Bei. der Berathung eines von den Freisinnigen 3)i\ Barth und Rickert gestellten Antrages zur befferen Sicherung des Wahigeheimniffes sagte neulich Graf Limburg-Stirum im Reichstage, daß die Agitation der Antisemiten an Verhetzung und Verleumdung die Agitation aller anderen Parteien übertreffc. Der Maler B i n d c w a l d cntgegnetc hierauf mit einer scharfen Auslassung gegen die Edelsten der Ration. Er behandelte sic so rücksichtslos, als ob sie asiatische Fremdlinge wären. In der antisemitischen Agitation, meinte er, stünden Männer, die auf ebenso viele Vorfahren zurückblickten wie die Adeligen. Rur seien dies Männer der praktischen Arbeit und keine Strauchritter gewesen. Heutzutage dürfte sich kaum ein „conscrvativer" Landrath, Nachkomme eines StrauchritterS, finden, welcher feine obrigkeitliche Autorität für die Wahl eines Ahlwardt cinsetzen würde. .(Ein Erlaß dcS Ministers Tr. Bosse.) Aus Berti» wird ein sonderbarer Erlaß des preußische» Cultusministers Tr. Bosie gemeldet. Darnach sollen an 50 Berliner Volksschulen jüdische Lehrer zum jüdischen Religionsunterrichte verwendet werden. Jede jüdische Lehrkraft hat zwölf Religionsstnndcn zu ertheilcn. '.Nur für eine darüber hinauSgchcndc Stundenzahl sollen jüdische Lehrkräfte auch beim Unterrichte in anderen Disciplinen Verwendung finden, und zwar ist die Verwendung zum Unterrichte in der Geschichte und im Deutschen nicht ausdrücklich untersagt, jedoch soll sie möglichst vermieden werden. Ramentlich befürchtet der Minister, daß bei dem Unterrichte jüdischer Lehrer in der Geschichte der „erhebende Eindruck der Kreuzzüge auf die kindlichen Gemüther" abgeschwächt werden könnte. Katholische Lehrer laufen mm Gefahr, daß eines Tages ein preußischer Minister vielleicht auch die Besorgniß ausdrücken werde, sic könnten bei dem Unterrichte in der Geschichte den „erhebenden Eindruck der Deformation auf die kindlichen Gemüther^ abschwächen. (Tr. August Lamey.) Dem im vorigen Monate zu Mannheim im Alter von 7!) Jahren verstorbenen früheren Minister Dr. August Lamey widmet die „Allgemeine Zeitung des Judenthunis" folgenden Nachruf: Kein anderer Staatsmann Badens hat auf die Entwicklung dieses schönen deutschen Landes und weit darüber hinaus einen so tiefgrcifendcp, nachhaltigen und segensreichen Einfluß geübt. Als Groß Herzog Friedrich nach den ungünstigen Erfahrungen, welche er in den ersten Jahren seiner Regierung mit dem alten bnreaukratischcn System gemacht hatte, im Jahre 1600 sich entschloß, das Staatswesen in neue Bahnen zu lenken, und zur Ausführung seiner edlen Absichten den liberalen Führer Lamey berief, hallte unendlicher Jubel durch das Land, und wenn auch einzelne Kreise anfänglich grollend zur Seite standen, so dauerte es gar nicht lange^ bis auch sie zu de» Grundsätzen der Gerechtigkeit, des Wohlwollens und der Volksfreundlichkeit Vertrauen faßten, von welchen alle Maßnahmen des neuen Curses geleitet waren. Lamey'S Politikwar auf Durchführung einer gesunden Selbstverwaltung auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens, auf Herstellung des Friedens zwischen Staat und Kirche durch gesetz liche Abgrenzung der beiderseitigen Wirkungskreise sowie auf Heranziehung aller tüchtigen Kräfte zur Mitarbeit an der allgemciney Wohlfahrt gerichtet. Mit dieser Politik vertrug es sich nicht, daß ein nicht unwichtiger Thcil der Bevölkerung, der israelitische, des religiösen Be kenntnisscs wegen, trotz der wohlwollenden Gesinnung der früheren Landcsfürsten, noch immer der vollen Gleichberechtigung entbehrte. Die Beseitigung dieser Ungleichheit gehörte zu Lamey's Programm. Sic erfolgte durch die an einem und demselben Tage, dem 4. Oktober 1862, erschienenen Gesetze über Riederlasiung und Aufenthalt und über die bürgerliche Gleichstellung der Israeliten. Durch -das Aufcnthaltsgesetz wurde den Israeliten das Recht der freien Riederlasiung und des Gewerbebetriebes an jedem auch bisher ihnen verschlossenen Orte des GroßherzogthumS gewährt, durch das Emancipationsgesetz die letzte der in früheren Jahrhunderten gegen den israelitischen Bcvölkerungsthcil aufgerichtrten Schranken hinweggeräumt. Die Israeliten Badens sind dessen stets eingedenk geblieben, was sie Lamey verdankten. Als der treffliche Mann, der auch nach seinem Rücktritt vom Ministerium als langjähriger Präsident der zweiten badischen Kammer in gleichem Geiste gewirkt hatte, vor zwei Jahren, den Beschwerden de« Alters nachgebrnd, aus dem öffentlichen Leben sich zurückzog, drückten ihm sämmtliche israelitische Gemeinden des Landes in einer warmen Adresse ihre dauernde Verehrung und Anhänglichkeit a»S. Sein Ableben erfüllte ganz Baden und nicht zuletzt die Israeliten mit aufrichtiger Betrübniß. An den großartigen und erhebenden Trauerfcierlichkciten in Mannheim und Heidelberg — die Leiche wurde nach lentwilliger Anordnung des Verstorbenen in das Heidelberger Crcmatorinm gebracht — bethciligten sich zahlreiche Israeliten. Regierungsrath Dr. Meyer ans Karlsruhe legte Namens des großherzoglichen Obcrrathcs, der Israeliten, welcher außerdem durch Oberrath B c n s h c i »i aus Mannheim und Conferenz rabbincr Dr. Sondheimer aus Heidelberg vertreten war, ein kostbares Gebinde aus Palmen und schwarzem Lorbeer mit kurzem Ab schicdsgruß an der Bahre nieder. „Die dankbaren Israeliten Badens," so lautete» seine Worte, „widmen dir. Verklärter, diese Palmenspendc. Du hast cs ihnen ermöglicht, freudig theilzunehmeu an der neuzeitlichen -Entwicklung unseres engeren und größeren Vaterlandes, dein Andenken bleibt zum Segen!" (Antifem im Eonflicte mit den Strafgesetzen.) Wie wir seinerzeit berichteten, wurden auf dein jüdischen Friedhöfe zu Grabow mehrere Grabsteine von frevlcrischcr Hand nikigeworfen und zertrümmert. Der Arbeiter SzczegnlSki, welcher der Thal überführt wurde, ist zu einem Jahre Gefang»iß und drei Jahren Ehrverlust verurtheilt worden. — Der Sccrctür des sonst völlig unbekannten Anti- > Judcnbundes (Anti-Jcwish Lcagncl in London wurde »»längst wegen Unterschlagung verurtheilt. (£> Schweiz, du hast es besser!) Ein Freund unseres Blattes, der auf einer Reife begriffen ist, schreibt u»S unter seinen Reffecmdrücken u. A. aus Genf vom 1. Februar: „ES herrschen hier ganz andere Äerhältniffe. Die Illtramontancn und die römischen Pfaffen habe» hier keine» Einfluß; andererseits aber läßt man sic in Ruhe. Irgend etwas würde gleich als Verfolgung ansgcschricn, nach der sic alle so sehr streben, um sich bemerkbar zu machen. Das muß verhütet werden. Könnten wir auch von Oesterreich sagen: Die Ultramontanen haben hier keinen Einfluß?" lEonfcssionclle Uebertrittc in Rußland.) Die orthodoxe Kirche macht in den baltischen Provinzen unaufhaltsam Fortschritte; so sind in dem Zeiträume von 1875 bis inclusive 1604 allein in Livland - 11.114 Personen zur orthodoxen Kirche übcrgetrctem Die Ucbergctretenen waren fast,ausschließlich Lutheraner. In den letzten Jahren mehrte sich auch die Zahl der ausländischen Untcrlhancn, welch« die orthodoxe Religion annahinen. So sind allein in Riga in dem Jahrzehnt 1881 bis 1800 nahezu i>0 preußische Untcrthanen übergctrctcn. Daß Jude» sich der russischen Staatskirchc anschlicßcn, ereignet sich trotz der großen Vorthcile, welche sic dadurch erwerben, nur sehr selten. (Zur Lage der Inden in Rumänien.) Wie cs scheint, will das Minifterinn, Sturdza die Inden etwas glimpflicher behandeln, als die« seine Vorgänger gclhan haben. Die jüdischen Gemeinden sind in Rumänien nicht anerkannt, sic Haber daher auch nicht da« Recht, Güter zu besitzen. Welche Schwierigkeiten man dadurch bei der Frage der - jüdischen Unterrichts- und Wohlthütigkcitsanstaltcn zu überwinden hat, zeigen folgende Thatsachcn: Vor ungefähr 30 Jahren kaufte die jüdische Gemeinde in Bukarest ein Grundstück, auf welchem sic eine Synagoge bauen ließ. Der Verkäufer des Grundstückes wollte cs sich zu stutzen .. machen, daß die jüdische Gemeinde nicht das Recht hatte, etwas zu erwerben, und beanspruchte ans gerichtlichem Wege die Wiedererstattung dieses Grundstückes. Endlich wie« der.Cassationsyof, der in letzter Instanz;n entscheiden halte, die Klage des Verkäufers ab. Aehnlichc Fälle sind in Jassy und Galatz vorgckommcn, wo die Gemeinden Krankenhäuser besitzen. Für diese Krankenhäuser waren bedeutende Legate gemacht worden, deren Rcchtmäßigkeit aber angcfochten wurde.: DaS vorige Ministerium beschäftigte sich mit dieser Frage, ohne sie zu entscheiden. Erft vor Kurzem wurde vom Ministcrinm Sturdza die. vollständige Rcchtmäßigkeit dieser Legate anerkannt imd entschieden, dag . sic für Anstalten, die das Gemeinwohl im Auge haben, gespendet wurden. (Ein Art der Bestialität.- In Chicago lockten drei betrunkene Polen einen Hausircr, Abraham M a x, in einen Thorwcg und begannen ihn zu necken und zu guülen. Einer derselben legte dem armen Juden ein Seil um den Hals und drohte, ihn aufznhängen, falls er nicht ein Kreuz mache und ein Gebet, das er ihm vorsagte, nachspräche. Der Jude wcjgertc sich, und die bestialischen Kerle zogen ihn dreimal empor, so daß er das Bewußsein verlor nnd von seinen Peinigern anscheinend todt liegen gelassen wurde. Rachbarn, die nach einigen Minuten dazu kamen, belebten Max. Die llebelthätcr wurden verhaftet. /

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