Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- V (1896)
- Issue
- 199 (26.1.1896)
- Date
- 1896-01-26
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. ISS. Seite 8 Freie» in ergreifende«? Worten geschildert und für die Aufhebung der Wohn rechtSbeschränkung plaidirt wird. Gleich nach seinem Amtsantritte hat Senator Gorenihki», der Jurist von Berns ist-, sümmtliche Protokolle n»d Beschlüsse, welche aus die während der letzten Regierungszeit geschaffene Rechtsstellung der Juden Bezug haben, einem eingehenden Studium unterzogen und daraus offenbar die Ueberzeugung erlangt, daß es im Staatsintereste liege, jene Gesetze aufzuheben, die gegen die angebliche Schädlichkeit der Inden gerichtet sind. Denn daß die Juden im ökonomischen M>cit des Reiches eher stets ein förderndes Element waren, das bewiesen ihm die in letzter Zeit massenweise eingelaufenen Petitionen des Adels, der Bauern und der Ständevermaltungen um Rückberufnng der aus den Dörfern Ausgewiesenen Goremykin forderte daraufhin die ofsiciellen landwirthschaftlichen Gesellschaften und Vereine ans, sich über die Rolle der Juden int wirthschaftlichen Leben freimüthig auszusprechen, nnd die Corporationen thaten dies; sie beleuchteten rücksichtslos die Schäden, welche die Judenausweisungen den Dörfern nnd Marktflecken i» Vaud wirthschaft, Handel nnd Industrie zugefügt haben. Da äußerte sich B. die kaiserlich russische Oekonomische Gesellschaft zu Petersburg folgendermaßen: „Aus den der Gesellschaft vorliegenden Daten kann Jedermann ersehen, daß die Entfernung der Inden ans den Dörferii und Marktflecken des Reiches die ökonomische Wohlfahrt deü Bauern standes keineswegs gefördert hat, wie die Urheber dieser Entfernung glaubten. Im Gegentheile, unter den vielen Factoreu, welche den Niedergang der Landwirthschaft herbeigeführt haben, nimmt die Entfernnng der Juden ans den Dörfern einen hervorragenden Platz ein. Und wenn die kaiserlich russische Oekonomische Gesellschaft freimüthig sein darf, so schließt sie sich rückhaltslos jener Meinung an, welche in der Zurückbernfung der Dorfjuden ein Mittel zur Hebung der Land wirthschaft erblickt," Auch ein Gutachten, daS in dieser Frage der vor wenigen Wochen verstorbene Gouverneur von Bolhqnien, Ge Heimrath Banmgarten, abgegeben hat, verdient weitestgehende Beachtung. Dieser Gouverneur, welcher nach Bolhqnien geschickt wurde, um „die jüdische Ausbeutungssucht einzudämmen", sagt als Erperte: „Meine Vorsätze hinsichtlich der Juden verließen mich, nachdem ich Gelegenheit hatte, die Beziehungen der Inden zu der orthodoxen Bevölkerung des Gebietes kennen zu lernen. Diese Beziehungen basiren dnrchwegü auf Brüderlichkeit nnd Rechtschaffenheit. Tie Juden in dem mir unterstehenden Gouvernement, welche zum größten Theile ein kümmerliches Dasein fristen, sind in so mancher Hinsicht-' für die bäuerliche Bevöl terung sehr nützlich. Um eine ganz geringe Entlohnung vermitteln sie den Bauern den Absatz ihrer landwirthschaftlichen Prodncte, und für eiize noch geringere Entlohnung verschaffen sie ihnen ehrlichen Er werb. Tie Reiche» unter den Juden verschließen sich nicht der Thoil »ahme für daS Unglück ihrer orthodoren Brüder: sie sind stets bereit, die allgemeine Roth einigermaßen zu lindern. Somit erscheinen mir die Inden des Gouvernements Volhynien als ein im Leben des Gebietes nützliches Element, das von der orthodoren Bevölkerung auch geachtet und geschätzt wird." War Senator Goremykin von der Haltlosigkeit der gegen die Inden erhobenen Beschuldigungen schon vorher überzeugt, so wurde er darin von dem kürzlich zum Adlatus im Ministerium des Innern ernannten Geheimrath Rekljndow noch bestärkt. Rekljudow, einer der besten Rechts gelehrten des modernen Rußland und ein warmer Anhänger der liberale» Traditionen aus der Regierungszeit Alexanders II., wies an der Hand von Thatfachen nach, daß die Verfolgung der Inden in Rußland, welche angeblich durch die Schädlichkeit derselben hervorgernfen wurde, sich durch nichts rechtfertigen laste. Während der Regiernngszeit Ale xanders II., bemerkt Rekljudow in einer diesbezüglichen Denkschrift, war man bereits auf dem Wege, die Juden mit der orthodoxen Bevölkerung zu assimiliren, indem die damalige Regierung dem Aufenthalte der Inden im ganzen Reiche keine Hinderniste in den Weg legte und ihnen die Pforten sämmtlicher Lehranstalten öffnete. Rekljudow äußert daun die Meinung, daß, wenn die im letzten Decenninm geschaffene abnormale Lage der Juden geändert werden solle, man in erster Reihe mit der Aufhebung der Wohnbeschränknng gegen die Juden beginnen müste. Und in diesem Sinne wurde auch im Ministerium des Innern ein Memorandum ausgearbeitet, welches Senator Goremykin im November des abgelanfenen Jahres dem,Ezar Nikolaus II. unterbreitet hat. In dieser Staatsschrift wurde ausgeführt, daß die geltenden Gesetze in Bezug auf das Wohnrecht der Juden einer Aenderung bedürfen, da die Beschränkung ihres Ansiedlungsrechtes aus ökonomischen Gründen nicht tvünschenswerth sei. Als Ergebniß dieser Reformaction ist eine Eabinetsordre des CzarS Nikolaus II. vom 29. December anzusehe», welche den Minister deS Innern beauftragt, die vom Grafen Jgnatjew erlasienen Verbote gegen die Ansiedlung der Jude» in den Dörfern und Marktflecken sowie sämmtliche bestehende Ausweisungsverordnungen »lat«. einer strengen Prüfling und gründlichen Aenderung zu unterziehen. Wie der gut unterrichtete „Graschdanin" meldet, besteht im Ministerium des Innern die Absicht, den Inden das »»beschränkte Woh>mctst ein znräume»; in jüdischen -streifen verlautet dagegen, daß ihnen nur das Recht der Ansiedlnug in den'Dörfern »"d Marttflecke» iviedergegeben nnd die Ausweisung anS de» von ihnen bewohnten Ortschaften untersagt werden soll. Wie der Entschluß des Ministeriums des Innern auch lauten mag, Eines steht fest : die Eabinetsordre des Ezars bedeutet eine Wendling;» Gunsten der Inden von ganz erheblicher Tragweite ■ ,• I Ar^»?!. (Alis dem iii^derösterreichischcn Landtage. Das Treibe» der. Wiener Antisemiten, im Landtage, wo fix fast keine Sitzung-vorüber-' gehen lassen, ohne flkadan-Scene» zu veranstalten, ist ebenso etelerregeud als den Landesiuteijessen schädlich. In einer liberalen Versammlung im X. Bezirke sprach neulich Profeffor Dr. Sneß über dieses landiägtiäie „Wirken" und sagte unter Anderem: „Leute, welche im össenilicheß Lebe» noch gar nichts geleistet habe», beschimpfen uns, die wir jabr zehntelang im öffentlichen Leben stehen, mil, einer Dreistigkeit, weiche dem ursprünglichen Eharatter des Wieners ganz zuwider ist. Die': Leute geben vor, dije capitalistische Wirthschaft zu betümpscii, und ver gessen ganz, daß i»jr -stleingewerbetreibende, um denen Stimmen ne sich bewerben, ebenfalls, wenn er aizch nur mit einem ti'chilfcn arbeite:, capitaliftisch wirthschastet. Was zu bekämpfen ist, sind die Auswüchse des EapitaliSmns nnd die Auswüchse der Spielwnlh. Die Wiener Antisemiten werden die (Grundlagen, ans denen das Lebe» der ganzen Welt beruht, nicht ninstürzen könne». Diese Partei hat keine Eristenz^ berechtignng nnd auch keine .Lebensfähigkeit: sie ist eine Wiener Sve cialität, welche sofort i» ihr Nichts zurückfällt, wenn mau zwei oder drei der begabteren Legte aus der Bewegung herausnininir. Ihr Zweck ist ausschließlich dahin gerichtet, unser gntmüthiges Wien der reactionären Strömung zugänglich zu mache», einer Strömung, zn der offen sich zu bekennen dem Eharatter unserer Bevölkerung widerstrebt. Wenn man aber unsere Stadt liebt, wenn man ihren Fortschritt ynd ihre Wohlfahrt vor Angin hat, muß man trachten, daß die heutigen Anstände ein Ende nehmen, damit der Friede wieder einkehre, wie wir ihn früher in Wien gehabt haben." — In der Laudtagssitznng vom 21. d. M. interpellirten die Antisemiten über den Termin, in welchem die Wiener Geineiiiderathsmahlcn stattfinden sollen. Der Statthalter Gras Mielma n s eg g antwortete sofort, indem er betonte, daß die Vorarbeiten für die Wiener Gemeinderathswahlen durch den Bezirtshaiiptman» Dr. v, Friebeis rechtzeitig in Angriff genommen worden feien, daß dieser eine Weisung, die Arbeiten zn sistiren, nichi erhalte» habe, daß vielmehr die Vorbereitungen in vollem Zuge seien. I» eine principielle Erörterung der Frage, ob die Verwaltungsbehörde in einer - nnsn pnlilion berechtigt sei, mik einer Amtshandlung bis zur Entscheidung des VerwaltnngsgerichtShofes zu warten, ließ sich der Statthalter nicht ein. In derselben Sitzung gab,DrGrauitsch bei der Verhandlung über einen Bericht, betreffend k die Erbauung einer Localbabn, eine, wichtige Erklärung ab. Mit Rücksicht ans mehrere in den .leisten Sitzungen vorgebrachte Aeußerungen des Abgeordneten G reg orig, welche dahin gingen, daß er Mißtrauen gegen die Localbahnen Iwbe, weil ein Mitglied des Landesausschnffes an der Localesienbalmgesetlschan betheiligt sei, und weil im Landesausschuffe eine Person sitze, welche bei den böhmischen und mährischen Bahnen aus das Schärfste com promittirt wäre, constalirte Dr. Granitich im Namen des Landesaus schnffes, daß kein Mitglied desselben an der Localeisenbahngesellschan oder an böhmischen oder mährischen Localbahnen jemals betheiligt ivar, und daß daher die daran geknüpfte» Bemerkungen jeder Begründung entbehren. Rach dieser im Aufträge deS -LandesanSschusses abgegebenen Erklärung fuhr der Redner fort: „Ich füge persönlich lnnsii. daß ich nach gewiffen Vorkommnisse» annehmen muß, daß 'die Anschuldigung, welche der Herr Abgeordnete Gregorig' erhoben hat, meine Veri'on be trifft. In dieser Richtung gebe ich die Erklärung ab, daß i'eit drei Jahren ein Proceß geführt wird, in welchem Provisionsaniprüche geltend gemacht werden gegen Personen, welche ich vor einer Reihe von Jahren als Rechtsanwalt vertreten habe. Da diese Provisionsansprüche jeder Rechtsgrundlage, entbehren, so wird der Versuch gemacht, mich in Dinge hineinznzerren, welchen ich vollkommen serngeitanden bin, und mich durch Verdächtigungen zu veranlassen, meinen vermeintlichen Einfluß ans jene meine ehemaligen Etienten gellend zn machen, daß sie im Ansgleichsivege die nicht vorhandenen Rechtsansprüche befriedigen. Es wurde sogar versucht, dieses Ziel durch eine grobe Urkunden fälsch»ng zu erreichen. Um diesem nichtsnutzigen Treiben ein Ende zu machen, habe ich die.Stra'fa»zeige bei der k. t. Staats-, anlvaltfchaft in Wien erstattet, nnd das k. k. Landesgerichi in Strafsachen hat in Folge dieser Anzeige über eines der betreffenden Individuen bereits die U n t e r sn ch » n g s h a f t verhängt. Der Gerichts-