Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- V (1896)
- Issue
- 199 (26.1.1896)
- Date
- 1896-01-26
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 Frei«» Statt. -Nr. 199. Breisgan, Herder'sche Perlagshaydlung, 1892, auf Seite 47, . Zeile 6, 9 und 14, enthalten sind. Das Sitzgesellenwesen. eine dev traurigsten Erscheinungen unseres wirthschaftlichen Lebens, so recht der typische Ausdruck für das altmälige Sinken des Handwerkerstandes ist das -Sitzgesellenwesen. Was ist ein Sitzgeselle? Unsere Gcweröeordnnng nennt ihn nur so nebenher.als denjenigen Hilfsarbeiter, welcher außerhalb der Werkstätte für Gcwerbeinhaber die zu deren (Vcwcrbebclricbe nökhigcn Ganz- oder Halbfabrikate anfertigt oder solche an sie absetzt, ohne ans dein Verkaufe dieser Maaren direct an den Eoninmenten selbst ein bewerbe zu machen. Jndeß ist in diesem engen Rahmen nur ei» ganz kleiner Thcil des Sitzgescllenthums inbegriffen. In einer großen Reihe wichtiger Gewerbe, der Schusterei, Schneiderei, Handschnhmacherei, in der Textilbranche ist die Sitzgesellenarbeit die Regel, in der Tischlerei sehr, häusig geworden, wenn cs sich hier auch nicht um Sitzgesellen nach dem Wortlaute des Gesetzes handelt. Aber sind jene kleinen Meister, welche nie auf eigene Rechnung, sondern immer nur für einen Fabrikanten, .staufmann oder Verleger arbeiten, welche .oft niemals in ihrem Leben mit dem eigenbeschafften Materiale, sondern mit den Arbeitsmitteln ihres Auftraggebers prodncircn, und deren Einkommen sich sonach so gut wie das eines Hilfsarbeiters auf den reinen Arbeitslohn erstreckt, sind diese zahllosen kleinen Meister denn etwas Anderes als Sitzgcfellen? So gibt es heute in der That neben de» gesetzlich bekannten Sitzgescllcn mit dem Arbcitsbuchc auch noch Sitz gesellen mit dem Gewerbeschein, die sich sonst durch kaum etwas von den Entere» nntcrscheidcn und deren Zahl hier in Wien Legion ist. Tas Sitzgescllcnthum in eben die Uebergangssorm vom wirklichen Hand werter zum Lohnarbeiter, und nachdem cs im Leben überhaupt keine Sprünge gibt, so vollzieht sich auch dieser liebergang vom wirklichen Meister zum Schcinmeistcr. Sitzgescllcn und Fabriksarbcilcr ganz allmülig, unmerkbar, in jedem einzelnen Falle kanm bestimmbar. ■ Es hieße Wasser in das Meer schütten, wenn mau das wirth schaftliche Elend schildern wollte, welches mit dieser Erscheinung noth wendig verknüpft ist; sie st st ja die Folge und die Ausdrncksform des Ruins, wie sollte sic anders als bedauerlich sein? Für den Sitzgescllcn, auch wenn er Meister sich nennt, gibt es keinen Unternehmcrgewinn mehr: er ist auf den nackten Arbeitslohn beschränkt; er hat nichts mehr von der tonnst einer Geschäflsconjunctur zu erhoffen, wohl aber von deren Ungunst alles zu fürchten, er genießt nicht die Vortheile, welche der organisirte Arbeiter aus dcnt Anschluß an Seinesgleichen zieht, und sieht in der Regel — .und das ist vielleicht das Traurigste von Allem — außerhalb des segensreichen Bannes der Arbeitcrschutzgesetzgebung, ein Mann, der nicht leben und nicht sterben kann; die Engländer haben für diesen Zustand den bezeichnenden Rainen „Abstcrbesnstcm" (starving i. Es ist deshalb nur zu begreiflich, wenn aus den Reihen der «Gewerbetreibenden selbst, aber nicht minder aus allen anderen Elasten der laute Ruf erschallt: cs sei mit dem Sitzgcsellenwesen oder bester gesagt Unwesen autzurüumen. 'Wir sind.ober keine Heuchler, koste cs, was cs wolle, und deshalb müssen wir ganz offen erklären, daß wenigstens der Staat abiolut außer Stande ist, in dieser Beziehung etwas wirklich Segensreiches und Ersprießliches zu leisten. Ter Staat ist eine menschliche .nistillitio» wie jede andere, beschränkt in seiner Macht, beschränkt in seiner BoUkomuienheit: besonders im wirthschaftlichen Leben — man blicke nur mit offenem Äuge um sich — erweist er sich gar oft ohn. -mächtig, einen d.anenidcn Einfluß zu nchmcn. Man kann eher einen großen Strom abbanen als durch die bestgemeinte, mit der größten Energie dnrckigcführte staatliche Maßregel den natürlichen Gang einer Entwicklung anthaltcn. Und wenn cs an einem Punkte scheinbar gelänge, den Strom zu dämmen, wer bürgt dafür, daß die Wasser nicht an einer anderen Stelle ansbrechcn und vielleicht noch fruchtbare Gegenden verwiistcn? Ter Staat hat freilich das Recht, das Sitzgesellcnmesen durch einen Federstrich zu verbieten. Allein es liegt auf der Hand, daß dicie Maßregel doch nur Jene treffen könnte, welche das Gesetz eben als Sitzgesellen kennt, aber das ist nur ein verschwindend kleiner Bruchthcil der wirklichen Sitzgesellen. Tie dadurch Betroffenen würden sich wahricheinlich einfach einen (Gewerbeschein nehmen, fortan Meister heißen und an wie vor Sitzgesellen bleiben. Ter Staat bekäme von den Aermstcn ein paar Steuern mehr, und sonst bliebe Alles beim Alten. Ran könnte der Staat allerdings weiter gehen und dadurch, daß er den Fabrikanten, Kauflente», Verlegern u. s. w. die. Pflicht auferlegt, allen oeiten, welche er beschäftigt, im eigenen Betriebslocale Aufenthalt zu gewähren, das Sitzgcsellenwesen nicht bloß äs jure, sondern auch äe facto unmöglich zu machen Undnun fragen wir die Kleinmeister selbst^ ob sie ein Gesetz möchten, welches ihnen verbietet, für einen Großcönfectionär einen Rock zu arbeiten, welches sie vor die Alternative stellt^ entweder die Arbeit für den Fabrikanten oder Zwischenhändler ganz aufzugeben oder ihre wirthschaftliche Freiheit zu opfern - und als richtige Lohnarbeiter in die Fabrik zu gehen? Ob die Großindustrie und das Capital ein solches Gesetz zu bedauern hätten, bezweifeln wir, aber wir zweifeln nicht daran, daß es neun Zehntel unserer Handwerker entweder an den Bettelstab oder um ihren Stolz, den Meistertitel, bringen würde. Man redet heute den Handwerkern so gerne vor, daß die Großindustrie allein ihr Ruin, ihr Untergang sei, und empfiehlt ihnen zum Schutze gegen diesen Feind Gesetze, welche noch mehr Handwerke in den Großbetrieb aufgehen ließen. Nur ein Beispiel hicfür: Wenn man auch nur die dem Gesetze nach als solche geltenden Sitzgesellen verbieten wollte, so müßten alle jene Kleinbetriebe in der Tcrtilbranche, die sich hier in Wien trotz aller Ungunst der 1j Verhältnisse noch erhalten haben, sofort ihre Arbeit cinstellen,- denn sowohl bei den Webern als bei den Seidcnzeugmachern, Sammtwebern und Posamentierern, soweit es sich um kleine Meister handelt, ist *bie Arbeit mit den sogenannten „Hausgesellen" hier in Wien die normale, einzig mögliche Form. Ein solcher Klcinmeister wäre nicht in der Lage, die Leute, die auf seine Rechnung, ja sogar auf seinem Stuhle arbeiten, in eigenen Arbeitsräumen, um sich zu versammeln, weil die Micthc^ eines solchen Arbeitssaalcs hier in Wien den Kleinmeister sofort con cnrrcnznnfähig gegenüber der ^Großindustrie machen würde. Wir begrüßen es daher im Interesse des Kleingewerbes, daß der Herr- Handelsminister entgegen dem fast einstimmigen Wunsche der Gewerbetreibenden nach Abschaffung des Sitzgescllcnwesens einen derartigen Paragraphen in die von ihm vorgclegte Gcwcrbcuovcllc nicht auf genommen hat. Der Staat kann zwar eine bestimmte Form der Production verbieten, aber er kann cs nicht hindern, daß das Wesen oder Unwesen eine andere unsträfliche Form annchme, und wenn die Gesetzgebung wirklick) radical und conscquent Vorgehen wollte, so fragt es sich doch noch sehr, ob derartige Maßregeln denn wirklich gerade für die Kleingewerbetreibenden wünschenSwcrth seien. Tas Sitzgescllcnwcsen iss, wie wir gezeigt haben, eine AbsterbenSform; wenn cs dagegen überhaupt ein Mittel -gibt, so besitzt dieses nicht der Staat, so wenig als man eine große, bis zur vollständigen Entkräftung führende Blutarmuth yiit einem Recepte aus der Apotheke beheben kann. Der Mann muß aus sich selbst heraus gesunden, indem er ein anderes, richtigeres Leben führt Die Freiheit ist keine Chimäre, wie die Hungernden heute so gerne glauben, und wie ihnen gewissenlose Elemente eifrig einrede». Was dem Zwang des Staates nie gelingen wird, kann dem freien Anemanderschluß der Handwerker gelinge». Mit vereinter Kraft kann Manches erreicht werden, was dem Einzelnen unmöglich ist, und wenn man, was dem Tode prcisgcgebcn, absterbcn läßt, das Gesunde im Handwerke aber aus eigener Kraft erhält und in Freiheit entwickelt, dann wird man bald keine Gesetze gegen das Sitzgesellenwesen brancheu, weil sich Niemand wird zum Sitzgesellen hcrgeben müssen. l System Gorernykin. (L^igiiial-Mitlheilung de« „Freien Blattes".) Petersburg, Mitte Jänner. Seit der Enthebung des Staatsrathes Durnowo von der Leitung des Ministeriums des Inner», die vor etwa einem halben Jahre erfolgte, fand dieses Ressort Zeit und Gelegenheit, um die unter Alexander III. ins Leben gerufenen jndenfeindlichen Gesetze auf ihre Zweckmäßigkeit zu prüfen. Während man früher sogenannte Judcncommissionen einsetzte, welche Jahrzehnte hindurch bestanden, ohne eine» Erfolg aufweiscn zu können und nur die Lage der Juden verschlechterte», hat das russische Ministerium des Innern unter Senator Goremykin schon einen Schritt gcthan, der eine Wendung zu Gunsten der Juden im Czarenreiche bedeutet. Jetzt erst wird es begreiflich, warum der , „Graschdanin" vor wenigen Wochen plötzlich erklärte, die Judenhasser in Rußland befänden sich im Jrrthume, wenn sic glauben, durch die Bedrückung der Juden dem Staate einen Dienst erweisen zu können. Es liegen Thatsachen vor, die durchaus zu Gunsten der Juden sprechen, ja noch mehr, es sei endlich klar geworden, daß die Juden dem Staate mehr Nutzen als Schaden bringen. Fürst Meschtscherskij, der Herausgeber des „Graschdanin". der zu den Regicrungskreiscn intime Beziehungen unterhält, hat offenbar erfahren, daß im Ministerium des Innern ein judcnfreundlicher Wind weht, und deshalb richtete er die eben angeführten Worte an sein Publicum. Auch ein hoher Beamter des Gcneral-Guberniunts von Wilna, Namens Kruschewan, publicirte vor wenigen Tagen im „Wilenskij Wjestnik" einen längeren Artikel über die Lage der Juden im Nordwestgebiets, in welchem deren Armuth