Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- V (1896)
- Issue
- 197 (12.1.1896)
- Date
- 1896-01-12
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 197 jrtic» Blatt. Seit» 8. i müsse, diesen Wunsch als Programmpunkt zu formuliren, denn — Programme wechseln im Laufe der Jahre. Eine sehr ergötzliche, auf Selbstrrkenntniß beruhende Erklärung! Noch drolliger erscheint da« Verfahren des früher bei Bergani bediensteten K. H. Wolf. Dieser dachte sich: »Was der deutsche Kaiser kann, treffe ich auch", uud er richtete als Obmann des »Vereines der Deutsch-Nationalen in Ozstcrreich" folgende- Schreiben an den Präsidenten Krüger: An den «hrenfksteu Präsidenten der Südafrikanischen Republik, Prätori^ Transvaal, Südafrika Unsere deutschen Herzen jauchzen vor Freude und Befriedigung über den glorreichen Sieg, welchen unsere Stammesbrüder im fernsten Süden Afrikas, tausende von Meilen von uns entfernt, über eine Freibeuterschaar errungen haben, welche sie in ihrein rühigen Besitze und angestammten Erbe stören wollte. Da hat sich deutsche Kraft wieder gezeigt i» ihrer Tüchtigkeit und Unüberwiiidlichkeit. Wir, dir wir selbst mit Slave» und anderen frei»bärtigen, culturell minderwerthigen Stämmen in einemSiaatswesen leben u»d einen schwere»Kamps »in unser Dasein zu kämpfen habe», wir können die Freude verstehen, welche Sie uud Ihre Volksgenossen erfüllt haben muß, als eS Ihnen gelang, die frechen Eindringlinge zum Teufel zu jagen. Wir rufen Ihnen, verehrter Herr, und Ihren Volksgenosse» ein doiineinder alldeutsche« Heil zu und wünschen, daß bi« zum Eintreffen diese« Schreibe»« der Sieg noch größer geworden ist, dainit Ihr Staat vor jedwedem muthwillige» Angriffe für immer geschützt sei. Mil lreudeutschem Gruße Der Vorstand de« „Vereine« der Deutsch-Nationalen in Oesterreich": K. H. Wolf, Obmann. Eduard S l r a n « k y Edler v. Greisensel«. Dr. Gustav B o d i r « k y. Eduard S ch u l tz e. Daß die »Freibeuterschaar", die »zum Teufel gejagten frechen Eindringlinge" auch »Stammesgenoffen" sind, ist für K. H. Wolf kein Grund, ein „donnerndes alldeutsches Heil" zn unterdrücken, und ein köstlicher Einfall war cS von ihm, ein Schreiben, das eine feindselige Anslaffung gegen Slaven enthält, von Stransky und Bodirskq gegenzeichnen zu lassen. Dem Ganzen wäre aber die Krone aufgesetzt worden, wenn auch Dr. Pattai und die Schloßfrau von Rosenau als Repräsentanten der anderen „fremdartigen, culturell minderwerthigen Stämme" rjngeladen worden wären, das Schreiben Wolf's an Krüger zu unterfertigen. Ein unverfälschtes Faschingsstücklein ist endlich der Verlauf einer Versammlung zur Gründung eines »christlichen" Rechtsschutzvercincs. Es sei, führte ein antisemitischer Berichterstatter aus, eine gewiß nicht abzuleugnende Thatsache, daß es mit dem Rechtsschutze für die „christlichen" (lies: ansisemitischcn) Kreise der Bevölkerung aus-dem Grunde miserabel bestellt ist, weil »der Advocatenstand total verjudct" sei. Diesem >,allüberall sehr empfundenen Uebelstande" solle nun durch die Crcirung eines „christlichen" Rechtsschutzvereines abgeholfen werden. Die zwei Advocaten aber, welche unter dem stürmischen Beifalle der gründenden Versammlung ihre Bereitwilligkeit kundgabcn, sich dem neuen Vereine zur Verfügung zu stellen, waren — hört! hört! — Max Anton Löw und Porz er. Erstercr konnte dabei auch seinen ererbten Haß gegen die Römer nicht unterdrücken und sagte, für die christlichen Advocaten sei auch der Umstand, daß man heute noch viel zu viel gewohnt sei, am römischen Rechte festzuhalten und dadurch sehr oft die Moral zu verdunkeln, Ansporn genug, um den Bestrebungen der Rcchtsschutzvereinc „christlicher" Couleur im weitestgehenden Maße entgegenzukommcn. Vielleicht hat auch Spitze r- Weimar in seinem Innern den Schmer; und Aerger über die Zer störung Jerusalems noch nicht überwunden; ist dies der Fall, so werden die antirömischen Aeußerunge» seines Glaubensgenoffcn Mar Anton Löw sein Wohlgefallen finden . . . Also Löw und Porzer sollen dem „allüberall sehr empfundenen Uebelstande der totalen Verjudung des Advocatenstandcs" abhelfen! Ist das nicht sehr heiter? -sich hingewiesen, daß der eigentliche Erklärungsgrund für die Criniinalität nicht in der äußerlichen Zugehörigkeit zu einer Confessio», sondern in dem gesammtcn Milieu und besonder« im Berufe zu suchen sei und daß also jene relativ ungünstigen Berhältniffc der jüdischen Criminalität in Betrugs- und Meineidsfällen rc. daher rühren, daß diese Delictarten besonder« leicht und oft im geschäftlichen Verkehre Vorkommen und daß dieser noch immer die größte Berufssphärc der Juden bildet. Um also ein richtiges Bild von der Criminalität der einzelnen Eonfessionen z» erhalten, müßte nicht bloß gezeigt werden, wie viele (per 100 oder per 1000) Christen und wie viele Juden z. B. wegen Betruges verurtheilt werden, es müßte vielmehr die Zahl jener betrügerischen Geschäftsleute, die Juden, zu jenen, die Nichtjuden», sind, in ein Verhältniß gebracht werden. Leider sind derartige genauere Berechnungen mit Rücksicht auf das vorliegende oder bester gesagt auf das nicht vorlstgende statistische Material noch ein frommer Wunsch, und die Criminalstatistik muß sich deshalb einstweilen mit Aushilfsmethoden zur Ermittlung..der wahren Criminalitätsverhältniffe der Juden bedienen. Das Resultat einer derartigen Aushilfsmethode wird uns in. einer soeben erschienenen, vom Berliner Counts zur Abwehr antisemitischer Angriffe hcrausgcgebenen Schrift*) geboten. Die Verfasser gehen von der Voraussetzung aus, daß, wenn der 'Beruf der wesentlichste Factor für die Häufigkeit bestimmter Verbrechen ist, die Criminalstatistik einer stark handeltreibenden Bevölkerung sich der Criminalstatistik der Juden nähern müffe, die, durch die gesammte historische Entwicklung gezwungen, ja gleichfalls vorzugsweise eine handeltreibende Bevdlkerungsclaffe sind. Bon allen größeren Districten des Deutschen Reiches muß daher das Königreich Sachsen in Bezug auf Criminalität den geeignetsten Vergleich mit der Criminalität der Inden ermöglichen, und wie die in dem genannten Werke erbrachten, eingehende», auf amtlichen Quellen beruhenden Tabellen lehren, trifft der Parallelismns zwischen der sächsischen und der jüdischen Criminalität auch in allem Wesentlichen zu. Freilich kann, ein solcher Vergleich immer^ nur eine, gewisse Ähnlichkeit ergeben, denn wenn auch die Zahl derjenigen, die dem Handelsberufe angehören, im Verhältniß zur Gesammtbevölkcrung im Königreiche Sachsen größer ist, als der Durchschnitt im Reiche ergibt, so ist der Percentsatz der handeltreibenden Sachsen gegenüber der sächsischen Gesammtbevölkcrung doch immer noch nicht entfernt so hoch wie im Reiche der Pcrcentsatz der handeltreibenden Juden gegenüber den nicht handeltreibenden Juden. Wir sehen nun in der That, daß die christlichen, im. Allgemeinen sehr zum Judcnhaffe neigenden Bewohner des Königreiches Sachsen gleich den Juden einen sehr hohen Pcrcentsatz zu folgenden Verbrechen, rcspective Vergehen stellen: zu den Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften bei Beschäftigung von Arbeiterinnen, beziehungsweise jugendlichen Arbeitern, zn den Zuwiderhandlungen in Bezug auf Concessionspsticht rc.' ' sowie gegen behördliche Anordnungen betreffs der SicherheitSvorrichtungcn der gewerblichen Anlagen und zu anderen Vergehen gegen die Gewerbeordnung, zu Münzverbrcchen, Kuppelei, Acrgcrniß durch unzüchtige Handlungen, Verbreitung unzüchtiger Schriften rc., Zweikampf, Erpreffung, gewerbs- und gewohnheitsmäßiger Hehlerei, Betrug, Betrug im wiederholten Rückfalle, zu Untreue und Pflichtwidrigkeiten de« Vor . staizdes rc. .einer Actiengcscllschaft, Commanditgesellschaft auf Actien, eingetragenen Genoffenschaft, eingeschriebenen HilfScassc, ferner Vergehen gegen das Bankgeschäft, zu Urkundenfälschung, Unterdrückung vpn Urkunde», betrügerischem Bankerott und anderen Vergehen gegen dasConcurS gesetz, zu Verletzung fremder Geheimniffe, Wucher, activer Bestechung und Vergehen in Bezug auf das geistige Eigenthüm. Die« ist, wie man weiß, zugleich die Liste der wesentlichsten Verbrechen und Vergehen, an denen auch die Juden mehr bctheiligt sind, als ihren, Pcrcentsatz in der ..Bevölkerung entspräche. Gemeinsam ist ferner den Juden im Reiche mit den nichtjüdischen Kinwohnern des Königreiches Sachsen der geringe Anthcil an folgenden Verbrechen und Vergehen: an den Delikten des Hochvcrraths, der Beleidigung des Landesherr,, und von Bundesfürstrn, des Hausfriedensbruches und Arrestbruches, an den Verbrechen und Vergehen in Bezug ans den Personenstand, an Kindcsmord, Aussetzung, fahrlässiger Tödtung, einfacher, gefährlicher und schwerer Körperverletzung, an Schlägereien, welche Tod oder schwere Körperverletzung zur Folge hatten, an Nöthigung und Bedrohung, Raub und räuberischer Erpressung auch im Rückfalle, einfacher Hehlerei, an den früher nicht genannten Fällen von Urkundenfälschung, Verletzung von fremdem Gebrauchs- und Zurückbehaltüngsrechte, Sachbeschädigung, fahrlässiger Inbrandsetzung, fahrlässiger Gefährdung eines Eisenbahntransportes, passiver Bestechung und anderen Vergehen und Verbrechen im Amte. Dieser charakteristischen Uebereinstimmung gegenüber, welche sich wesentlich auf diejenigen Verbrechen und Vergehen bezieht, die besonders *) Die Erimiualilät der Jude» in Deutichlaud, Berlin 1896, Verlag vo» Siegfried Eronbach. Zur «Lriminalstalistlk. Wir haben in wiederholten, auf amtlichen Quellen beruhenden Artikeln den unwiderleglichen Nachweis geliefert, daß die Sittlichkeit der Juden, gemessen an der Criminalität, hinter derjenigen ihrer nichtjüdischen Mitbürger nicht nur nicht znrückstehc, sondern diese weit eher noch übcrtreffc. Eine ganze, lange Reihe von Delikten allerschwerster Art, wie die Verbrechen an dem Leben, der körperlichen Sicherheit, die schweren Eigenthumsverbrechen, wie Raub und Diebstahl u. s. w., sind leider immer noch die fast ausschließliche Domäne der nichtjüdischen Bevölkerung. Dagegen ist nicht hinwegzuleugnen, daß die Inden in einigen Delictsarten, so besonderim Betrug, Meineid und den verwandten Verbrechen und Vergehen eine erklecklich größere Zahl von Straffälligen stellen als ihre nichtjüdischen Mitbürger. Das scheint immer noch gegen die Juden zn sprechen und gewisse Behauptungen der Antisemiten zu bekräftigen. Jndeß scheint e« bloß so. Die Statistiker von Beruf und selbst die amtlichen Ausweise haben wiederholt darauf