Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- IV (1895)
- Issue
- 176 (18.8.1895)
- Date
- 1895-08-18
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 87% known words query
- IRI
…/4886575-5439167-5441666--2151-4888552- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 176. Freie» Blatt. beite 5. zu bringe», ist auch dem Staatsbeamten zagestanden. In Angelegenheiten aber, die sein dienstliches Berhältniß betreffen oder welche er nur al» Amisperfon kennen zu lernen Gelegenheit hatte, haben für ihn nur feine Dienstvorschriften und sein Diensteid maßgebend zu sein. Ebenso würde es den Elementarbegriffen der nothwendigen Autorität und DiSciplin im behördliche» Organismus widerstreiten, wenn Lerfügungen von Behörden seitens ihrer untergeordneten Organe einer nach Außen dringenden abträglichenKritik nnterzogen, sowie, wenn in Fällen, wo Beamte sich durch Bersiigungen der Vorgesetzte» Behörden verletzt oder zu einer Beschwerde berechtigt glauben, ihre au« dem Tienstverbande entspringenden Beziehnngen in der Oefsemlichkeit zur Erörterung gebracht werden, worin nur zu deutlich die Absicht zum AuSdruiIe gelangt, solche Angelegenheiten der Beurtheilung und Würdigung der hiezu zunächst berufenen Factoren, d. i. der dienstlichen Vorgesetzten, zu entziehen. Ein solcher Borgaug ist mit der Erhaltung der Ordnung im Dienste nicht vereinbar und kann von der Regietung nicht geduldet werden. Auch da« den Staaisbeamten al« Bürgern des Staates zustehende Pelitionsrecht ^oll denselben gewahrt bleiben und nur ,ene Form der Ausübung derselbe» hintangehalten werden, welche sich mit der Stellung und. dem Ansehen des BeamlenstandeS nicht verträgt. In dieser Erwägung kann eS namentlich nicht gebilligt werden, ivenn anS den Kreisen der Beamtenschaft öfsenlliche oder allgemein zugängliche Lersaininlungeii zu dem Zwecke veranstaltet werden, um Petitionen zur 'Wahrnehmung bestimmter StandeSinteresien zu erörtern und zu sormntiren, wie auch die gefaßten Beichlüsse mit Umgehnug der Vorgesetzten Behörden etwa im Wege der BetkreiungSlvrper zur Kenntniß der Regierung zu bringen. Durch ein solches Borgehen - wird der natürliche und dirciplinäre Berbaud zwischen den Beamten und ihren Vorgesetzten Autoritäten gelockert und die volle Unbefangenheit des Beamten standes gegenüber dem politischen Parleigetriebe in Frage gestellt. E« liegt darin auch eine Mißachtung, der allgemein giltigen Borichris:, wonach die Beamten verpflichtet sind, ihre Wunsche und Beschwerdeit im Dienstwege, dar ist durch ihre unmittelbaren Borgesehlen, an die zur Ent icheidung bernsenen Stellen gelangen zu lasten, welche zur thunlichsten Wahrung der Interessen ihrer Untergebenen verpflichtet sind Die gedachte Ticn'teSvorichrist darf auch dann nicht außer Acht gelosten werde», wenn ein einzelner oder mehrere Beamte von dem ihnen durch hie Bcrsastnng eingeräuniten Pension? rechte Gebrauch machen. Indem die Regierung gegen ostentative und dise plin- ■ widrige Formen des Petilionircus sich wendet, .will sie in leiner Weise jenen Rechten nahetreien. welche da« allgemein gewährleistete BereinS- und. Bet 'äininIungSrecht auch den Mitgliedern de« Staatsbeamtenstandes zu einer zweckgemäßen und würdigen Berlretung ihrer bciondere» SlandeSinieresten zugestcht. Wenn die in Aurübung dieser allgetneinen Rechte von den Staatsbeamten ge-' gründeten Bereine und einberusenen Bersamtnlttngcn sich aus die bethriligten BerusSkrcise beschränken und die Bestrebungen der Beamtcuschall darin eine würdige, sachgemäße Etörtcrnng finden, wird die Regierung die au« solchen Bereinigungen an sie gelangenden Wünsche nttd Beichwerden stets mit unbefangenem Wohlwollen prüfen. Bersammlttngeit aber, in welchen die interuen StandeSfragen der Staatsbeamten zutn Gegenstände einer ö'frntlicheti Agitation gemacht und einzelne politische Pasteten zu Anwälten der Beamtenschaft ausgerusen werden, erschweren >'« der Regierung, den in solcher Weise vorgebrachten Anliegen enlgegenznlvminen WaS endlich da« politische Wahlrecht anbelangt, welche« der Staatsbeamte als wähl, besähigter SlaatSbütger genießt, so ist ihm scho-n durch seine Stande?- vslichiett die Ausübung desselbett in einer Weise verwehrt, welche demonstrative oder mit seinem Stande unk mit seinem Eide unvereinbare Handlnugen in sich schließt. AlS eine solche . müßte es erscheinen, wenn ein Staatsbeamter bei der zum Schutze der Wahl- ' freiheit unter geheimer Abstimmung vor sich geheNdkit Wahlhanklnng in ausfälliger Weise in der einen oder anderen Richtung Partei ergreifen oder hiebei gar eine agitatorische Thütigkeii entfalten würde. Durch eine solche Ausübung des Wahlrechte« stellt sich der Beamte in die Reihen der politischen Kämpfer und beraubt sich der nothwendigen Obteclivität, welche die wichtigste BorauSsetznng für die Erfüllung seiner berufsmäßigen Obliegenheiten bildet. Wenn hienach der Ausübung der allgemeinen politischen Rechte von Seite der Staatsbeamten keine weitergehenden Schranken gesetzt werden, als die durch die Natur und die besonderen Pflichten des Dienst Verhältnisse« bedingt sind, so ' ist die Regierung andererseits verpflichtet und entschlosten, im Interesse der Wahrung der DiSciplin und zur Reinhaltung der össentlich«» Bcrwaltung von jedem Scheine der Parteilichkeit Und Befangenheit mit aller Strenge gegen Beamte vorzugehcn, welche die ihnen nach Maßgabe der vorstehrnden Au«sührungen obliegenden Berbindlichkeiten außer Acht lassen. Ter Erlaß des Grafen KiclmanSegg dürste da« Geschäft der Stimmenfängerci in Beamtenkreisen wesentlich erschweren, und so sind denn die Antisemiten mit demselben höchlich unzufrieden. Während aber ein Theil der antisemitischen Presse gute Miene zum bösen Spiel macht und sogar den Humor hat, aus den Directivcn deS Ministers die Mothwcndigkcit zu folgern, daß die Beamten bei allen Wahlen den antisemitischen Candidaten ihre Stimmen geben sollen, kann ein anderer Theil der Hetzorgane da« Mißbehagen über diesen .Knigge für Staats beamte" nicht verhehlen. (Zur Wahlbcwtgttng.) Rach einem ofsiciöseu CommnnigU''- sind die GcmeinderathSwahlen etwa für den 1 f». oder 18. September in Aussicht genommen. Uebcr den Stand der Wahlbewegung wird uns von befreundeter Seite milgetheilt: „Im fortschrittlichen Vager.'geht eS recht lebhaft zu. Kein Tag verstreicht, an dem nicht in den einzelnen Bezirken vertrauliche Bersammlungen stattsindcn, zu denen Vertreter aller WSHlerkatcgoricn bcigezogen werden. Anfallend ist es, daß insbesondere.in den Kreisen der Kleingewerbetreibenden sich eine freundliche Stimmung für die fortschrittliche Sache bemerkbar macht. Tie durch die Bemühungen der Antisemiten so außerordentlich verschärfte Sonntagsruhe, welche für den kleinen GeschästSmanu schon schweren Schaden gebracht hat, erregt eine intensive Mißstimmung unter dieser Wähler - clasie, und haben sich thatsächlich viele Wähler, die im April eifrig für hie antisemitische Partei agitirt hckben, dem liberalen Wahlcomit.'- . zur Verfügung gestellt. Jedenfalls steht cs in manchen Bezirkeir nicht so schlimm, als es noch vor wenigen Wochen den Anscheinhatte, und wenn die berufenen Beiter der Wahlen nur einigermaßen rührig sind, so wird sich vielleicht gerade dort ein Erfolg einstelleu, wo man ihn ani allerwenigsten erwartet hätte'. Rur Mnth und Zuversicht, und - Wien ist für den Fortschritt gerettet. — Im V. Bezirke gährt eS: der Kleingewerbe-- und Handwerkerstand ist ans die Antisciiiueuführcr.nicht gut zu sprechen. Jedenfalls wird dieser Theil der Wählerscizast den antisemitischen Volksbeglückern nicht mehr so willig Gefolgschaft leisten wie bei den früheren Wahlen. Im VII. Bezirke sind dermalen diei Wahlcomil>'-S thätig. Tas Eentralwahlcomit'- steht unter der Leitung des Tr. Vogler, das Snbcomisi'- der-Lehrerschaft unter der Teilung. deS Professors Alois BruhnS, und das Eomit>- der Bank- und Assccuranzbcamteu wird von dem Burcanvorstand der ESeomptebank Moriz Aigner geleitet. Ein Verdienst deS Professors BruhnS ist es, daß die, mau kann sagen, gesainmlc Vchrcrscha.it deS VII Bezirkes der Fortschrittspartei sich augefchlossen hat. Tic Staatsbeamten aber, deren über 4U0 am Neubau wahlberechtigt sind, sollen zum größten Thcile 'im antisemitischen Vager sich befinden." l Gegen dir aiitiscinitischc Kliilvstebuiisi des Grazer GcmciiidcrathtS.) In den Burcam einer Wiener Firma fand am d. M. eine Versammlung statt, an welcher zahlreiche Vertreter des Tuch und EonfcctionSgcschüftcS von Wien lheilnahmeu.- Ter Beschluß deS. Grazer GomcinderaiheS gegen .mißliebige Zuzüglingc" war die Ve. anlaffung zu dieser Versammlnug, welche nach längerer Tebaite sich dahin einigte, einen Act d'er Rothwchr zu üben und eine mit Ehrenwort verbürgte Verpflichtung cinzugehcn, von Grazer Fabrikanten weder direct noch indircct Wollwaarcn zu beziehen. Mehrere. Theilnchmcr an der Versammlung nahmen cs aus sich, einzelne hervorragende Tuchhändlcr und Eonfectionärc, welche gegenwärtig tticht in Wien weilen, zn bewegen, daß sic diesem Beschlüsse beiirelen sollen. «.Litt gewerblichen Zuteressc.) Am 9. Juli d. I. fand vor de», Bezirksgerichte Alsergrund eine Verhandlung gegen den Pfarrer, von WcinhanS, Tcckcrt, dann gegen die Taglelinersgattin Anna Toppler und die KirchcndiencrSgatri» Earoline Vakovics wegen unbefugter Eolportagc stall. Tic beiden Frauen hatten in der Wein hanser Pfarrkirche gelbe Zettel unter die .Rirchenbc'ucher vertheilt, ans deren einer Seite Unter der Uebcrschriit: „Trmgcnde Bitte!", n:;t milde Gaben für den KirchenbansondS angcsncht wurde, wälfrud dt: andere Seit:' eine Aufforderung zur Anschassung der „Wnle des Sendboten vom heiligen Josef" enthielt. Tiefe Verlheilung reu Truck schriften wurde als unbefugte Eolpbrtage im Sinne des '".T St. G. und deö t; 2-'J P.G. und überdies als politische, nämlich anlisemilijche Tcmonstration ausgcfaßt und in dicscin Sinne auch die -Anklage gegen deren Urhebers Pfarrer Tcckcrt, itnd die beiden geuaunte» Frauen erhoben. Tie Verhandlung endete jedoch-inik der -Freisprechung der -Angeklagten. und zwar wurde sic damit begründet, daß jene Eolportagc im Wirkungskreise deS dem Pfarrer gcsetzlicli gewährleisteten örtlichen und gewerblichen Interesses stattgesunden habe. Gegen diese Freisprechung erhob der staatsanwaltschaitliche Functiouär die Bernfuiig, über welche am 9. d. M. vor dem Appellscnatc des VandcSgcrichtes verhandelt wurde. Pfarrer Tcckcrt war zur Verhandlung nicht erschienen. Die beide» Frauen, welche sich cingcfun.den hatten, erklärten, daß sie die. Verlheilung der Zettel deshalb vorgcnommen haben, weil sic vom Herrn Pfarrer darum ersucht wurden und daher in ihrer Handlungsweise nichts Strafbares erkennen konnten. StaatSanwalt- Snbstitut^ Tr. v. CrcSpi, der die Berufung vertrat, zog dieselbe hinsichtlich der .Dringenden Bitte" zurück, hielt sie aber bezüglich deS Inserates auf der Rückseite aufrecht. Dieses könne nicht! den- Schutz des Rechtes des örtlichen und gewerblichen Interesses eines katholischen