Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- IV (1895)
- Issue
- 175 (11.8.1895)
- Date
- 1895-08-11
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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Abncignug gegen die unter Drohungen aufgetragcne Religion und eine uni so wärmere Anhänglichkeit an daS ihrem Herzen entrissene Judcnthum hatten. Aber auch die Vertreter der Kirche waren, wenn auch nicht vdr dem Forum reiner Sittlichkeit und geläuterter Religioi'iläi. doch vor der unerbittlichen Rothwendigkeit der geschichtlichen Evolutionen nicht so ganz und gar im Unrechte. Die Schwachen, welche nicht den Muth hatten, ihrer Religion ein Opser zu bringen, batten nun einmal einen Schritt ins Christenthum gethan und mußten üch die Coniequenzcn gefallen lasten. Wenn die damaligen Vertreter der Kirche die Anschauung hatten, daß diejenigen, welche die Taufe empfangen und die Hostie genoffen, als ihre Glieder zu betrachten seien, so durfte die Kirche' diese ihr, gleichgiltig auf welche Weise, zugcsührtcn Glieder nicht von sich weisen und ebensowenig ihnen gestattin, daß sie sich von ihr loSsagten. Ihr Selbsterhaltungstrieb erheischte ein, wenn auch tyrannisches Festhalten der mit ihr Cohärirendeu; ohne dieses sieberhafte Streben nach immer größerer Extension Kälte die Kirche nicht zu dieser Riesengröße anwachsen können, um ein mächtiger Factor in der Entwicklung der'Geschichte zu werden. Es trat hier, wie so oft, daS individuelle Recht der Selbstbestimmung mit dem, wenn man so sagen darf, universalen Rechte des Eroberten in Constici. Freilich hat die Collision dieser entgegengesetzten Rechte bcigciragen, ein tragisches Verhängniß über den westgothifchen Staat lierbcizukühren. Schwerlich-sind Sisenands Gesetze gegen die apostasircndcn jüdischen Zwangstäuflinge in aller Strenge auSgeführt worden. Die eigenthümliche Verfassung des westgothifchen Königlhums gab ihnen Gelegenheit, sich unter das Patronat eines selbstständigen Großen oder Gardingcn;u begeben, um dadurch vor Verfolgung geschützt zu sein. Wenn sie sich aber der Hosinung Hingaben, daß nach Sisenands Tode für sie eine günstigere- Wendung unter einem Könige gleich Siointila .einticten werde und sie die Freiheit erlangen würden, mit dem Christcnlhumc völlig zu brechen und sich ohne Gefahr dem Judenthume Hinzuge >cn, so sahen sie sich durch Chintilas Thronbesteigung (630) da-in getäuscht. Dieser König, der mehr Sisebut ähnelte, ließ von der zuia.nmenberuscnen großen Kirchenversammlung (633) sämmtliche Gesetze gegen sie bestätigen und ging noch viel weiter, sämyitliche ungekansic Juden aus dem Lande zu weisen; der CleruS jubelte, ,daß endlich-der unbeugsame Unglaube der Juden durch die Frömmigkeit deS Königs und die höhere Macht . gebrochen scheine' (inflexibilis Jii.i:n'orum p> riidia detlexa taudem videtnr pietate et potentia siiperna). Die Svnode adoptirtc nicht nur Chimilas Edicte gegen die . Juden. sondern erließ auch den Beschluß, daß künftighin kein gewühlter König den westgothifchen Thron besteigen sollte, ohne vorher eidlich bctbeuerl. zu haben, daß er die Verletzung des katholischen Glaubens von Seite der getauften Juden nicht zugeben, ihren Unglauben nicht begünstigen, sondern die Beschlüste gegen dieselben unrerbiüchlich erhalten werde. Das war ein zweiter herber Schlag für die Betroffenen, die noch immer mit ganzer Seele dem Judenthume zngeihan waren. Die Auswanderung der treugebliebenen Stammcsgenosten bcNahm ^hncn die Möglichkeit, ihrer Religion zu leben, da sic weder Svnagogen, noch Religionslehrer, noch Gelegenheit hatten, Rrligionsübungen außerhalb ihrer überwachten Häuser vorzunehmen, endlich keine jüdischen Ehegatten für ihre Töchter und keine jüdischen Flauen für ihre Söhne mehr fanden. Tenn innerhalb ihrer Familien sich zu verheiraten, verboten ihnen die canonischen, von der westgothifchen "Gesetzgebung aufgenommenen Ehegesctze, welche die Ehen zwischen den De'cendcnten von Geschwistern bis zum fünften absteigenden Grade als Blutschande betrachten. (Vgl. über die Gesetze der sieben Jncest- Gcade l*-\_ Vi.-ijroth.. 1., IV. t., I.) Außerdem wurden die jüdischen Coiwerlilen vom König Chimila aufgesordert, einen Revers (plaeitnm) anszustellcn, daß sie das Judenthum völlig abschwören, besten Relsigione gebrauche nicht mehr heobachten und den katholischen Glauben anirichtig bekennen wollen. Sonderbare Verblendung jener Zeit, daß ein geschriebenes Wort, mit Widerwillen gegeben, zuverlässiger und bindender sein werde als ein mündliches Versprechen! Natürlich hielten sich die Zwangstäuflinge durch das . geschriebene placitum ebensowenig in ihrem Gewiffen gebunden wie durch daS mündlich abgelegte Glaubensbekenntniß. Sobald Chintila die Augen geschloffen und »ein Sohn Tulga gewaltsam mit Tonsur und Mönchsgewand ins Kloster gesteckt worden war, durften sie unter ChindaSwinds starker und annclericaler Regierung (0-12—649) wieder daS Haupt erheben und Bekenntniß wie plaeitnm völlig vergestcn. CbindaswindS Strenge zwang die wühlerischen Geistlichen, welche das Scexter dem Krummstabe unterordnen wollten, ins Exil zu gehen -und ein Asyl in denjenigen Gegenden zu suchen, wo eS die geflüchteten Juden gefunden hatten. Gallien und Afrika nahmen jetzt adelige und geistliche Emigranten auf wie früher jüdische. ChindaS- Blatt. Nr. 175 windS Milde gestattete nicht nur den jüdischen Emigranten die Rückkehr ins Vaterland, sondern auch den getauften Juden Rückkehr zu ihrem angestammten Cultus. Es ist bezeichnend für ChindaSwinds, freundliches Verhalten gegen die Juden, daß sein Sohn Rccccswinlh. dem der Vater beim Leben den Thron überlasten hatte (649), erst nach besten Tode die feindselige Gesetzgebung gegen die Zwangstäuflinge wieder aufnahm. ChindaSwind' starb als neunzigjähriger Greis im Laufe des Jahres 652,,und kurz darauf, zu. Ende deS Jahres, am siebzehnten der julianischen Kalenden (26. Deccmber) hielt Recceswinth eine lange Rede an die Mitglieder deS achten toledanischc» Concils gegen die apostasirenden Convertitcn und forderte sie auf, dieselben zu maßregeln. Offenbar wollte er sich mit dem gegen seinen Vater erbitterten CleruS durch diese Opfer versöhnen. ,Jch klage,' sprach er, ,die Lebensweise und das Verhalten der Juden an, durch deren ansteckende Pest das Land meiner Regierung befleckt ist. Denn während der Allmächtige auS diesem Reiche die Ketzereien von Grund aus vertilgt hat, ist diese Schmach der Kirchenschändung allein zurück-/ geblieben und soll durch unsere Frömmigkeit gebeffert oder durch unsere Strenge auSgemerzt werden. Es haben nämlich einige von ihnen ihren alten Unglauben beibchaltcn, andere, obwohl durch das Bad der Taufe geläutert, sind so sehr in den Jrrthum der Apostasie zurückgefallen, daß an ihnen die Lästerung noch abscheulicher erscheint, als an denen, welche nicht durch die Taufe die Wiedergeburt erlangt haben.' Darauf beschwor Reccesminth die Versaminlung» daß sie ohne Begünstigung und Ansehen der Person einen Gott und dem Glaube» wohlgefälligen Beschluß gegen die Juden beiderlei Gattung fassen möchten. Die Väter des Concils faßten indcß keine neuen Beschlüffe in Betreff der Inden, sondern erneuerten die allen deS vierten Concils unter Sisenand, daß die getauften Jude» im Christenthum verharren müßten, den ungetauften dagegen sollte keinerlei Zwang auferlegt werden. Ten Letzteren wurde nur das Recht des Sclavenbesitzcs und der, AmtSbrkleidung genommen, die Ersteren aber traf die ganze Strenge der Sisenand'schen Gesetze: Loörcißcn vom Judenthume, Zwang.zur Uebung der Kirchenriten und noch dazu Unzulässigkeit zum Zeugnißablegen. Die Convertitcn sahen sich zum zwcitenmalc gezwungen, die Belhcncrung ihrer Anhänglichkeit an die Kirche durch einen Revers kundzugcben, und sic thaten cs mit schwerem Herzen (16. Februar 654). Sehen wir unS den Inhalt des für Reccesminth ausgestellten placitum dndaeornm genauer an, weil cs für unser Thema von gewichtiger Beweiskraft sein dürfte. Die Convcrtiten der Stadt Toledo schreiben: .Unserem durchlauchtigsten und gnädigsten Herrn und König wünschen roir, sämmtliche Hebräer der Stadt Toletum, die wir unten unterschreiben oder Zeichen machen werden, Heil. Wir haben zwar schon unter Chintila in cinem plaeituiu vcr sprachen, im katholischen Glauben zu,.verharren, aber unser Unglaube- und der angestammte Jrrthum unserer Vorfahren haben unS ge hindert, Christus als unseren Herrn zu verehren und den katholischen Glauben aufrichtig zu bewahre».' Von nun ab aber versprachen sic für ihre Frauen und ihre Kinder freiwillig, daß sie sich nicht mehr mid den alten Riten und den jüdischen Gebräuchen befaffcn werden. Sie wollen nicht mehr mit ungetauften Juden verdammcnswerthen Umgang pflegen, nicht mehr in Blutschande bis zum siebenten Grade der Verwandtschaft heiraten, nicht nichr jüdische Frauen hcimsührcn, sich nicht mehr beschneiden, nicht mehr Paschah, Sabbath und andere jüdische Feste feiern, nicht mehr die Spciscgcsctze beobachten, über' Haupt nicht mehr, was die Satzung der Juden und die abscheuliche Gewohnheit vorschreibt, üben, sondern mit aufrichtiger Hingebung gemäß den Evangelien und der apostolischen Traditionglauben und bekennen. Sie wollen die christlichen Riten ohne List und Schein beobachten. Ta sie aber den Ekel vor Schweinefleisch nicht überwinden können, so seien sie zwar nicht imstande, zu versprechen, dasselbe zu genießen, aber was damit gekocht ist, wollen sie ohne Scheu und Entsetzen verzehren. Sie versprachen endlich, daß Derjenige unter ihnen, der sich eine Uebertretung zu Schulden kommen lasten werde, solle von ihnen selbst oder ihren Söhnen durch Feuer oder Steinigung getödtet werden. Es sei denn, daß der König ihm das Leben aus Gnade schenkt, dann soll der Ucbcrtreter vom König als Sclave betrachtet und verkauft werden dürfen, und dieses nicht allein aus königlicher Machtvollkommenheit, sondern laut des im plaeitnm niedergelegtcn Versprechens (ex Imins placiti sponsione). Wir werden auf dieses 'wunderliche, gezwungen freiwillige plaeitnm doch zurückkommcn müstcn." (Schluß folgt.)