Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- IV (1895)
- Issue
- 174 (4.8.1895)
- Date
- 1895-08-04
- Page
- [Seite] (sequence 9)
- Language
- German
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feile t*. Nr. 171 Freie» lebendigem Meuschensleisch Handel getrieben wird, wühle» diese Hannen selbst noch die Gräber der gefallenen Soldaten aus und verschachern deren -inochen." Diese Erzählung ist gewiß rührend, und man kanndaS. Vorgehen der jüdischen Firma Kahn und Mittler in Preßbnrg nicht scharf genug bezeichnen. Schade nur, daß, wie unsere Berliner Abwehreollegin sestgestellt hat, in Preßbnrg eine Firnia Kahn und Mittler gar nicht existirl. (Die Rechtsprechung und die Racentheorie.) Am 13. Mär; d. I. "wurde von der III. Straskammer de« Berliner Landgerichte« l gegen den Redaelenr de« mittlerweile eingegangenen Ahlwardt'schen „B u n d s ch » h", Herrn von Mosch, verhandelt. Die Anklage richtete sich gegen GotieSlästernng und Beschimpfung von Einrichtungen und Gebräuchen der j/i d i s ch e» Religionsgemeinschaft, begangen durch einen am 22. November v. I. in dem genannten Blatte unter der Ueberschrist: „Ist der Tod de« .staiserS Alexander von Rußland ein talinudische« Verbrechen?" erschienenen Ariikel, in welchem behauptet wurde, daß Alexander III. von jüdischen Aerzlen vergiftet worden sei, welche mit ihm „einen der mächtigsten und überzeugiingSireuesten Antisemiten" aus dem Wege räumen wollten. Diele Thal stehe mit der Bor stellung, welche die fanatischen und abergläubischen Juden von der Mission de« jüdischen Volke« und von ihrem Gotte selbst haben, in Zusammenhang, wie ja bei vielen Juden die Meinung bestehe, daß der Gott de« alten Testameni« ein belonderer „Judengott" sei, der unter bestimmten Bedingungen in ganz besonderer Weise sich de» Interessen de« jüdischen Volke« dienstbar mache. Die GerichlSverhandltnig führte zur Freisprechung, weil wohl in verschiedene» Ausrücken eine Gotteslästerung zu erblicke», aber da« Merkmal der beschimpsenden Aeußernng nicht vorhanden sei. Eine Verurtheilnng wegen B e-- ' .t>impfung von Einrichtungen und Gebräuchen der jüdische» ReligionSgemeinschast könne nicht erfolgen, da der Angeklagte alS Raeen-A n ti semi t nicht die jüdische ReligionSgemeinschast, solider» die jüdische Race habe treffen wolle», eine Angabe, die durch den Artikel und durch die Verhandlung selbst nicht widerlegt sei. Gegen diese« Uriheil, dessen principielle Bedeutung aus der Hand liegt und von den Antisemiten mittlerweile weidlich auSgebeutet worden ist, wurde vo» dein Oberstaatsanwalt Revision eingelegt init der Begründung, daß die erstinstanzliche Entscheidung einen Verstoß gegen § ICO de« St.-G. B. durch die Nichtanwendung desselben und Verkennung der Begriffe „beschimpfende Aeußeruug" und „Beschimpfen von Eitirichtungeu und Gebräuche» einer mit CorporationSrechteu versehene» ReligiouSgesellschaft" bedeute. Der erkennende Richter habe diese Begriffe zu eng gefaßt, wenn er die in dem Artikel enthalleneu Wendünge» nicht al« beschimpfend erachte. Tie RevisionSschrist führte eine Reihe von Citate» auS dem Artikel, in denen Gott in beschimpfeiiden Aeußerutigeii gelästert und die jüdische ReligionSgemeinschast beschimpft wird, an u»d gelangte deshalb zu dem Anträge aus Aushebuiig deS erste» UriheilS, sowie Zuriickverweisung der Sache an dieselbe Instanz zur anderweitige» Verhandlung und Entscheidung. Mit dieser Revision hatte sich unlängst der zweite Strassenat der Reichsgerichtes zu beschäftigen. Der Angeschuldigte, v. Mos ch, war nicht vertrete», auch war gegen die Revision der StaatSanivallschaft eine Gegenschrisl nicht eingegangen. Der ReichSanwalt stellte sich im Wesentliche» aus den Standpuilkt deS Oberstaatsanwalts und beantragte Aushebung deS Gesaminlnriheil«. Ter Strassenat dagegen schloß sich i» seinem Unheil nur zum Theil den Ausführungen der Revisionsschrift a». Er erklärte den ersten Theil der Revision nie unzutreffend und vermochte in dem Unheil der Straskammer insoweit leinen RechtSirrthum zu erblicke», al« er bei der Frage der Gotteslästerung da« Merkmal der beschimpfenden Aeußernng al« nicht vorhanden annimmt. Ter Vorderrichter habe, so führte der Vorsitzende ans, in diesem Punkle durchaus zutreffend erkannt. Dagegen sei da« Uriheil in seinem zweiten Theile jnsoferne anfechtbar, al« der Vorderrichter eine Beschimpsung der jüdische» ReligionSgemeinschast deshalb nicht al« vorhanden annimmt, weil der Angeklagte die Race und »ich» die Religion habe treffen wollen. Zum Thatbestand der Beichimpsung einer Religionsgemeinschaft sei nicht die Absicht, zu beschimpse», sonder» nur kza« Bewußtsein erforderlich. Der Gerichtshof habe eS aber untertaffe», zu prüfe», ob dem Angeklagten dieses Bewußtsein innewohnte. AuS djesem Grunde war daS Uriheil in seinem zweiten Theile, also in Bezug aus i die Anklage wegen Beschimpfupg der jüdischen Religionsgemeinschaft anfzuheben und die Sache zur nochmaligeffEnischeidung an die Borinstanz zurückzuverweisen. Tie hohe Wichtigkeit dieser reich-gerichtlichen Entscheidung braucht nicht erst hervorgehoben zu werden. Bekanntlich war nach Aushebung deS UriheilS, welches die Hannoveraner Strafkammer in dem Aol Nidre-Proceß gefällt hatte, durch das Reichsgericht von der antisemitischen Preffe behauptet worden, dies sei mit der Begründung geschehe», daß ein Angriff auf die jüdische Race keinen - Angriff ans die jüdische Religion bedeute und straslo« sei, und in der Thal wurde aus Grund derselben Aussaffung kürzlich in Mannheim ein wegen Beschimpfung der jüdischen Religion angeklagter antisemilischer Redactenr freigesprochen. , Um so erfreulicher ist eä deshalb, daß durch die unzweideutige Stellungnahme des Reichsgerichts klipp und klar dargethan ist, daß dasselbe jene famose Racentheorie alS durchaus hinsällig verwirft. * Blatt. fnulimni. I n Acl)t u n 6 j!;> a n n. Ucmtait ttllS Polens ilovjcit •> i-°" CCnrl (Oriot. > - .\JtlK Mil.].; ' Siebzehntes Eapitel . ES war Liacht, und die Umrisse des Schlosses von Sswielire zeichneten sich geisterhaft am dunklen Hinnnel ab. Tichie Finsternis; herrschte ringsum, und nur für Augenblicke tauchte die blaffe Mondes scheibe ans, bald aber zogen dunkle, schwere-Wolkeniuaffe» darüber hi» und eilten über den fahlen Mond hinweg und fuhren tzahiu im gespenstige» Jagen. Dazwischen toste der heulende Sturm, und die Windsbraut raste in gewaltigen, erschütternden Aeeorde». Die . hohen Baume vor der Burg beugten ihre ragende» Wipfel, und in den Retten au der Zugbrücke raffelte »nd ächzte eS wie. von »»sichtbarer Hand bewegt. ES war eine schaurige Nacht, i» der die milden Mächte der Ralur erwacht zu sein schienen und ihr entfesseltes Spiel trieben In weitem Bogen umkreisten riesige 'Nachtvögel den Thurm, kreischend und wehklagend und mit ihren schaurigen Tönen daö-Tosen des Windes durchdringend. Da plötzlich" drangen sonderbare Laute durch die Nacht, und ein seltsam unerklärliches Geräusch erscholl ans der Ferne und fand sein Echo in dem Innern der Burg. Ein Tosen und Lärmen, ein Dröhnen lind Schlagen, und dazwischen vereinzelt ein Klagelant, mit seinem Schmerze unheimlich die Nacht durchdringend. — Jetzt flammte plötzlich heller Lichtschein auf ani dunkeln Nachthimmel und beleuchtete weithin die Runde. Bon mehreren Seiten her erscholl Glockengeläute, das sich mit dem Slurmgeheulc vermengte und mit dem. unheimlichen Getöne der Nacht. Jetzt würde ,es auch in der Burg lebendig. Am hohen Thurme oben erschien der Wäclfter, der mit seiner Fackel hinaus leuchten wollte in die Finsterniß; doch er fuhr entsetzt zurück, und laut rufend eilte er vom Thurme herab in den- Burghof. Hier aber war Alles lebendig geworden, »nd mit schreckensbleichem Gesichte trat der Thürmer hin, mitten unter einen wirren Menschenknüuel. Mittler weile, war auch der nngewühnte Lärm in die Gemächer der Schloß hebrin gedrungen, und angstvoll bebend befahl sie'ihrer Gertrud, nach Zusehen und zu berichte», waS eS sei, daS daS ruhige. Heim von Lswielice in solch ungewöhnlichen Aufruhr versetze. „Heiliger Gott!" schrst die Zofe, „eS muß Fürchterliches im Werke sein, Herrin!" - Froswitha war eilends! ans Fenster getreten, und ein Laut des Entsetzens drang aus ihrerj Kehle. Unten im Hofe, von der großen Einlaßpforte an bis zu dem äußersten Ende der Burg,' bis knapp unter ihre Fenster hin war der Burghof mit lebhaft sich ge berdende», wild um sich blickenden'Menschen angesiillt. Laute, höl,nisck>e Rufe drangen bis zu ihr hinauf, und sie erhoben ihre Lanzen und Kolben und schwangen sie mit drohenden Geberden gegen die Herrin hin und begleiteten ihre schmähenden Worte mit wilden, leidenschanlich erregte» Geberden, und dieS räthselhafre Schauspiel beleuchtete tagbeu der Schein der Flammen, die lodernd zum Himmel ansstiegen. Eni setzt war Froswitha zurückgetaumelt. WaS war das. nur und was wollten all diese Menschen mit -m, drohend emporgehobenen Fäusten und haßverzerrten Mienen? Großer Gott! Was stand ihr bevor und waS würde ihr der näckiste Angen blick bringen'? Wankend schritt sie ans die Thüre zn, aber die Füße versagten ihrden Dienst, »nd bald ohnmächtig mußte sie sich an die Tischkante stützen. Ein kalter Schauer überflog ihren Körper, und unwillkürlich zog sie daS leichte Nachtkle,id fetter, das ihr nur lose HalS und Schultern bedeckte. Was war das? Hatten Raubritter die Burg überfalle», um die Abwesenheit ihrer Beshtzung zu benützen und zn plündern nach Herzenslust V Waren Feinde BogdanS, ihres Galten, eingedrnnge», um Rache zu üben an den wehrlgS im Schlöffe Gebliebenen'? DaS mußte eS sein, und schaudernd sah FroSwitha. der nächsten Minute entgegen, dje ihr Aufklärung bringen mußte. Und in diesen schrecklichen Augenblicken angstvolle» Harrens tauchte plötzlich die Erinnerung in ihr auf an eine Wahrnehmung, die Eusebius ihr vor einigen Tagen gemacht, der sie aber wenig Aufmerksamkeit geschenkt halle: jetzt aber gemahnte eS sie daran, und gräßlich tagte eS in ihrem Herzen! Eusebius hatte schon seit einigen Tagen allerlei verdächtiges Bolk um die Burg schleichen gesehen, er mußte es nicht »nd konnte eS nicht sagen, von wannen diese Geselle» kamen, denn stets hatten sie