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Freies Blatt · 1895-08-04 · 174 (4.8.1895) · p. [Seite]

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Journal
Freies Blatt
Volume
IV (1895)
Issue
174 (4.8.1895)
Date
1895-08-04
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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ro:te r * i t s Blatt. Nr. .174 VluN-it *11 'tiefem Vaii>c nermebrt. Tic jüdischen Flüchtlinge mit dein WanSeiNaöc und die befangenen nnl den Tclaveiiketten, von ihren q'.uck.nhcrcn Briit.rn in Hcipericn geschützt und losgckauft, gaben ihnen *:ii und Tli ilnahnic. eine Art Bildung und Gemeindcvcrfassung. ■Tmc darr in Tüdcnropa dein Christcnthuni gegenüber aus .!i! ui.;ei:I>u>n pochen. Tie siegenden Gallien mit ihrem ArianisinnS '.lud.-tt in den Besiegten Spaniens nach der politischen Teile eine u, ge Betieelane: Rainer, nach-der religiösen Teile dagegen dreierlei: .'iii'.n, Matliolifcn und einen Rest von römischen und griechischen Heiden. Tue '{.ulu'Ufcii, zahlreich in den wcstgolhüch gewordenen eaiidem rerircten, standen;» dem her^chenden Bolle in einem d.'ppelleu l^egeu'.itz, politisch als Niöiner gegen Barbaren, confcssioncll Xs ^lecMglanbige gegen Hetzer. Cs gab daher in Spanien vielfache elreibiingen, die üeio den Toppelcharakler politischer und confessioneller '.'luiivai! ie trugen. Tiefe Reibungen zivifchen den beiden christlichen Bekenntnissen kamen den j)uden Anstalten. Tic blichen unangesochlcii, genessen unter den wcstgotliisch arianischen Königen nicht bloß CultnSi:e:! .nr. 'andern, auch poliii''ch bürgerliche Freiheit. Tie hatten ihren "lntheil an den Tlaaisäinierii nnd mögen den Katholiken sogar vora. lagen iraide» sein. o,i staaisbürgerlicheu Verhältnissen wurden sic Nia n.r behautet: und standen unter den römischen Gesetzen. Ehen rwi'che»?,nde» und arianischen Christen kamen nicht selten vor. Mit nmilr verliest Receared, van den taiholischen Geistlichen bearbeitet, daa ariani'che >''...::eensbekenninif; nnd wurde der wcsigothische Gon* st.ir-lin in nianmg'.ich^ Weile. Taa Beil'ii'.tniß der >>nden znin katholisch gewordenen Staate 'Nde::e >ie!' dainik .ben'aüs mir eiiieinmale Tie >-'-*-l'-.-in j*r*-ssu vcr n.:77d..:e 'id)_ii.!! .Tage nach ihrem Tiege in eine .-.-<-1.-.--',:, .I<-i»inn»i-. T^..e C:e'S Heideliihnnis in den westgolhischen wandern nach man Tnnrdalte'chliiß des ersten allgemeinen Concils in Toledo idcs von <'\.'i>:du-it nnd Richter» aii'gesncht und vertilgt werden '■ auch die Juten, wenn auch nicht ansgerottci, doch : : eine Niedrige Tt-e-liinq verwiesen werden. Ans Beranlasinng des gen. : e'al'.r de. Könnt yneeared,, daß. die Hilden weder christliche 'x. n .'der Connibineu habe», »och christliche Tclaven erwerben d ■' - : einer Mischehe geborenen Kinder sollen gegen den x.-i.-en d.: >rl:ein rroaen und getauft werden Tie bilden sollen aber i :'-'in , ''en.lielieö .link bekleiden, wodurch ihnen die Bracht zu n c: ::steu :n bestrafen *ttu Jahre 5»^'.'Tao erste Won dcS!>':: .st.,!b)rie:SninS an die Ariden war zwdr nicht sehr er IN Vergleich mir der Behandlung i» späterer Zeit und : B.:> der tief h.'.abgedrücklen Lage der ändert im bnzan- : . i'.li. l "l .:>: :st ras Berhalre» noch immer milde zu nenilen. Tie >., wurden durch dieies l^eicy;wa'r an ihrer Ehre gc- ' »rd m :: UI B.ntzstai-de!e.'inrrächligt, aber sie waren frei-in m . Ti. gaben sich Mühe, das tM'i'ey rückgängig zu »rache», '>!e: :: ui e u ai Tiiine dein König sikeccared eine bedenkende - :'NU'.' ared widerstand der Berfuchnng nnd wurde dafür Tarne 'x. I. in eine», Tendichreiben ivom Anglist . di: Br *std» r.-lebr und mit dein König Tasid gleichgestellt. Tb l'. e- ->l -c >el«e »’ er gegen die xluden dein westgolhischen Coder . i' irerben in, :.,u,i erst später cröriert werden. Zu".'.b-.n Re...'ürer's Tode lind Tnebnr'S Teeret, den xlllden bei T u n' e ■* c das Christen;!,»:» aurzuzwingen. liegen nur elf Jahre. d:-' Z'Wchenranm muß von Teile der Juden untcr Tiiebul's ee:u t'i.iva. LZtnierkch nnd <s'nndeiiiar erwas vorgegangen sein,' -aeden .^e.i, und den .vanalisnius dieses sonst als milde nnd ge* l ill.r e .! .d. i.n tirnigs in einem so holren.Grade erregt hat... Tic >; ::-.i d::n kann aber beim Mangel an geschichtlichen Rach- » iiu. aus d n X'.'.tzen erschlossen werden, hie, krilisch gesichtet, - r:::d..art wer Sen lönnen. Bichl gn übersehen ist «aber dabei, e st e: '".:'r.:ch:e:r, >oe« enrsernl, die Benolgung der >>udcn ans ua.b l: in! abeni iir vielmehr geinißbilligt hak. Ihr Hauptvertreter, e . : .ilvig'e'vidche:!* Isidor von .HiSpolis, sprach nicht nur seinen - td.-l nb . di.se ^ivangStaure privatim ans mit den Worten: .Ter '• ‘f' T'ibnr!,ak rwar Gr'er -ge;eigk, aber* nicht nach Gewissen,' -eranntiv:e lein TadelSvoluin in ein Gesetz, das er von acht* "'::':l:chunterschreiben ließ Aber das änderte an der nit-rs Wenn auch viele tausend Juden sich dem Taufu., du:ch Auswanderung nach.Gallien kund wahrscheinlich auch t* A*.:'* > entr.'ien! allen, io fügte sich doch ein großer Theil auS iu:n e-akerlaud. und :nm Bcsttzkhnm, sicherlich mit dem Hintcr* r .- *.« e n::i dnn ansgc;wuugcncn Christenthume nicht so ganz U'I Es in ein Irrthuni, wenn man glaubt, daß die -'. wnui in. dxr Jahrhunderten durchwegs mit der Taufe und d..n B:te::nr:n»e!nc '. tilge Wiedergeburt an sich vollzogen nnd ihre' e!-'kn'.-ae heidnische t'.l ensnnd Tenkweike perhsrrescirt hätten. Biele auS dem Hcidcnthum bekehrte Römer fuhren fort, ihre heidnischen Gebräuche zu beobachten und sogar den Donnerstag als IoviStag nicht gerade heimlich zu feiern. Tas Rarbonncnsische Concil (vom Jahre 589) mußte eine Verfügung dagegen crlasien und verurthciltc die Freien, die sich solches zu Schulden kommen ließe», zu schwerer Kerkcrstrase und die Tclaven zur Geißclstrafc. Die westgothischen Christen vcr harrten zum Theil nicht minder bei ihren heidnischen Sitten, vcr ehrten T.nellen und Haine, zündeten geweihte Fackeln an, und die Concilicn konnten nicht genug gegen diese heidnischen ReininiSccnzen cinschreiten. Die SonntagSfeicr war so wenig allgemein geheiligt, daß Christen öffentlich an diesem Tage Gewerbe und Feldarbeiten betrieben. War daS Bckcnntniß der seit Jahrhunderten im Christenthuine Er zogenen nur oberflächlich, nnd durften sie ihrem Hange nach dem CnltuS oder den Titten ihrer Urahnen ungöscheut folgen, so konnten die unter Tiscbut gczwungcncrweise getauften Juden diesen Schritt vor ihrem Gewissen damit entschuldigen, daß sie mit der empfangenen Taufe nicht das Jndcnthuni zu verleugnen und aufzugeben brauchten. Tie oberflächliche Bekehrung brachte daher keine Bcränderung in ihrem religiösen Bcrhaltcn hervor^ Tie convertirtcn Inden fuhren fort, das Iudcnthnin als religiöse Norm zu betrachten, beobachteten den Sabbath, wie die Ttockrömcr den Iovistag, übten Bcschncidung an ihren neugeborenen Töhncn und Tclaven und brauchten nicht einmal heimlich damit zu Ihn», da das Christcnthuin damals noch nicht in das Alter der Eifersucht getreten war.. WaS ein spanisches Sprichwort von den Igden späterer Zeit sagt: .Trcicrlci Wasser füllt vergeblich: Trinkwasser in Wein, blicgcnwasser ins Meer, und Tanfwasser auf einen Juden', das war sicherlich eine treffende Wahrheit in der westgothischen Zeit. I Man darf nicht den Begriff Scheinchristcn auS der trübseligen .Icit der Inquisition ans die jüdischen Convcrtitcn unter Sisebut übertragen. Jene waren allerdings gezwungen, im öffentlichen Er : scheinen die Maske des Christenthums zu tragen, und konnten die! jüdischen Riten nur im geheimsten. Versteck untcr Beobachtung pein*. | sicher Vorsicht beobachten. Diese dagegen .brauchten keineswegs mit! der Beobachtung-ihrer religiösen Bräuche das Sonnenlicht zu scheuen.! Tie Kirche. Hane »och kein canonischcs Cf feiet, der Staat noch kein Strafgesetz dagegen crlasien, und die Inquisition war noch nicht erfunden. Das Iudaizarc gchörtc noch nicht zu den Capitalvcrbrcchcn. Mögen auch die jüdischen Convcrtitcn bei Tiscbut's Leben ein wenig zurückhaltend in t dem Beibchaltc» der jüdischen Riten gewesen i sein, unter seinem ziveitcn Nachfolger Twintila (der erste regierte nur l sehr kurze Zeit) konnten sie den Zwang ablegcn. Twintila, der Sage j nach Reccarcd's Sohn, ebenso milde wie stark und vom Volke .Vater i der Armen' genannt, war auch gegen die Juden gerecht.. ''Er kehrte sich wenig an .Tisebut'ö Tccrctc und gestattete den Convcrtitcn, das 1 Iudcnthnin offen zu bekenne» und sich vom Christcnthuin völlig loS l znsagcn, sowie Ten auSgcwandcrtcn Juden, in ihr Vaterland zurück znkehrc». Selbst das Recht der AmlSbekleidung wurde ihnen wie vor der Rcccared'schen Zeit.cingerüumt. Zehn Jahre (<i21—Gill) genossen; die chciiials converlirten Inden ungestörte Rechte und konnten sich dem ' Gedanken hingcbcn, daß ihre vorübergehende Zugehörigkeit zum Christen thnine j» Vergessenheit gerathcn werde. Bald aber sollten sic un angenehm auS diesem Traume geweckt werden. Siscnand, der mit Hilfe; des ClernS Twintila entthront hatte, mußte den Vertretern der Kirche Conceisionen machen nnd die Krone, als von ihren Händen geschenkt, cntgcgcnnehuicn. Tas vierte toledanische Concil (683), das dem , Usurpator das Tccptcr in die Hand gab. stellte zehn Tynodalbcschlüsic \ in Betreff der Juden auf. Auf diesem Concil war cs, wo Isidor von! Hispolis, der das Präsidium führte, im Verein mit seinen geistlichen College» den Grundsatz aussprach, daß die Inden nicht zum Glauben gezwungen werden sollten. .Wie der erste Mensch aus freiem Willen, der Schlange gehorsam, des geistigen Todes gestorben ist, so soll jeder nur mit Willensfreiheit int Glauben lebendig werden.' Aber so inilbc diese Synode in Bezug auf die Juden wa^ so hart waren ihre Beschlüffe in Bezug auf die unter Sisebut zur Taufe gezwungenen Juden. TaS Concil dccrctirte: .Ta diese einmal dem göttlichen Tacrament zugcsellt, die Gnade der Taufe empfangen habe», mit dem heiligen Scle gesalbt und des Leibes und Blutes dcS Herrn theilhaftig geworden sind, müssen sie, wenn auch ursprünglich uiit Gewalt dazu geführt, den Glauben beibehalten, damit der göttliche Name nicht entweiht und der Glaube nicht erniedrigt und verachtet erscheine? Für die ungctauftcn Juden schärfte daS Concil nur die Reccarcd'schcn Edicte wieder ein: Verbot des Sclavenbesitzes, dcS Concnbiniiz-xmit Christinnen und der Amtsverwaltung. Für die apostasirten jüdischen Convcrtiten dagegen verfügte eS unerträgliche Bestimmungen. Von den Riten dcS JudenthumS sollen sie mit Gewalt abgewendet, ihre Kinder und Sclaven, die sie vermöge der Beschneidung in den jüdischen Bund aufgenommen, ihnen entzogen und überhaupt

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