Mannheim
Compact Memory

Freies Blatt · 1895-07-21 · 172 (21.7.1895) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Freies Blatt
Volume
IV (1895)
Issue
172 (21.7.1895)
Date
1895-07-21
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/4886575-5439167-5441653--2097-4888502
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Nr. 172 Frei«» Die Lex Jgnatjew und il^re Lolgen. (Original Mitcheilung de« „Freien Blatter".) Peter-bnrg, 15 Juli. An dem Tage, da Graf Jgnatjew, der ehemalige Minister dcS Innern unter Alexander III/, für sein bekanntes Gesetz vom 3. Mai 1382, wonach den Juden die Ansicdluyg in den Dörfern und Marktstecke» des Reiches untersagt wurde, die, kaiserliche Sanction erhielt, wußte man in Rußland, daß den Bauern und der Landwirthschaft ein mächtiger Schlag versetzt wurde, dessen Folgen für das gesamnitc ökonomische Leben des CzarenrcichcS vcrhängnißvoll sein würde». Der russische Bauer, der durch seine Unwissenheit und Armuth unbeholfen umc ein Kind ist, war seit jeher auf die Vermittlung seiner jüdischen Mitbürger angewiesen, die ihm seine Producte um verhältnißmäßig bohr Preise abnahmcn, seine Lebensbedürfnisse dagegen auf eine billigere Weise zu beschaffen ermöglichten und die zur Führung seiner Wirthschaft so nothwendige Zeit und Mühe ersparten. Graf Jgnatjew, der Schöpfer des Gesetzes vom 3. Mai 1882, wußte Alles dies ebenso gut wie alle Anderen in Rußland, so daß er einige Wochen vor der bublicirung dcS Gesetzes sämmtliche Juden, welche auf seinen zahleichen Gütern im Bezirke Rogatschow lebten, durch Pacht- und andere Verträge auf Jahrzehnte hinaus zum Verbleiben in den Dörfer» nöthigtc. Als russischer Botschafter in Constantinopel hat Graf Jgnatjew nicht viel diplomatisches Geschick bekundet, dafür aber erwies er sich ilS gewandter Diplomat, als es sich darum handelte, die Juden in icincn Dörfern festzuhallen. So hat denn das Schicksal, -welches im Allgemeinen die Dörfer und Marktflecken int Südwest- und Rordwcstgcbicte durch die Vertreibung der Juden ereilt hat, die Besitzungen des Grasen Jgnatjew selbst nicht berührt, und die Bauern 'einer Dörfer konnten sich nicht über Vcrdienstentgang, Thcucrung der 'cbenSmittel :c. beschweren. Um so vernehmlicher aber ertönen nun die Klage» jener Dorsgcmcinden, welche durch das Gesetz vom 3. Mai 1882 in wirihkchaftlicher Hinsicht arg heruntergekommen sind. In den litthauische» Gouvernements trat in den Dörfern und.Marktflecken, deren Einwohner früher bei den jüdischen Holzhändlcrn, Waldpächtcrn und Gemüsegärtnern reichlichen Erwerb fanden, im Laufe dcS letzten Deccnuiunis eine solche Verarmung der Bauern ei», daß die Eintreibung der Steuern fast unmöglich wurde. Die meisten Gouverneure im Nordwcstgebiete sahen sich veranlaßt, die Polizei durch häufige Erlässe zur ‘ erfolgreicheren Eintreibung der Baucrnsteucr anzuspornen, aber kein Polizcibeamtcr war noch bis jetzt aufrichtig genug, um der Vorgesetzten Behörde die Klagen der Bauern über den Verdienstentgang, welchen sie durch die Vertreibung der Juden erlitten, zur Kenntniß zu bringen. Sämmtliche Petitionen der Dorfgemeinden von.Minsk, Mohilcw und Witebsk um Rückbcrufung der Juden, welche bei den Gouverneuren eingcrcicht wurden, blieben auch unberücksichtigt. Gleichzeitig mit der Verarmung der Bauern in Litthauen erfolgt der Verfall der bäuerlichen Weinwirthschaften in ganz Bcssarabien. Bor der Lex Jgnatjew waren kort Juden die Abnehmer der bäuerlichen Wcinerzeugniffe, die den Wein um gute Preise an Ort und Stelle abkauftcn. Nachher mußten aber die Bauern ihre Weinproducte meilenweit zum Markte führen, wo sie nicht imnier Käufer und Absatz fanden. Die Folge hievon war, daß die Bauern in Bcssarabien während der letzten dreizehn Jahre ihren früheren Wohlstand derart cingebüßt haben, daß sie Anlehen in der Baucrnbank machen mußten, welche sic nunmehr nicht tilgen können, was zum zwangsweisen Verkaufe ihrer Anwesen und Wirthschafte» führt. Dadurch aber, daß auch die sogenannten fahrenden jüdischen Kaufleute seit dem 3. Mai 1882 die Dörfer und Marktflecken im Reiche nicht mehr besuchen dürfen, wurde die Lage der Bauern noch ungünstiger, denn sie müssen jetzt zur Erlangung mancher Artikel für den Haushalt direct in die Stadt fahren, wo Alles viel theurer ist. Tie ehrlichen Organe der öffentlichen Meinung in Rußland, wie zum Beispiel daS Journal „Wjestnik Jewropy" oder die Wochenschrift ..Ncdclja", hatten bereits mehrcremale die Aufmerksamkeit der Regierung auf die durch die Lex Jgnatjew hcraufbcschworenen liebet tut bäuerlichen Leben gelenkt, wurden aber dafür von den hiesigen Antisemitenblättern zu „Judenkncchten" gestempelt. Aber alle Entstellungen, Verleumdungen und Kniffe, welche die hiesigen Judenfeinde zur Rechtfertigung der Jgnatjew'schen Maßnahmen gegen die Juden angewendet haben, konnten doch die Wahrheit über die Verarmung der Bauern nicht verhüllen. Und wie wuchtig die Schläge waren, welche die Vcrireibung der Juden aus den Dörfern den Bauern zugcfügt hat, erhellt aus der Thatsache, daß sogar daS Ministerium deS Innern sich neulich veranlaßt sah, dem Gesuche der Bauern von Orechowo- Sujewo um Belastung der dort lebenden Juden stattzugebcn. Nunmehr aber hat die höchste gesetzgebende Körperschaft im Reiche, der Statt. Seite » dirigirende Senat, die Aufmerksamkeit auf die vcrhangnißvollc» Folgen der Lex Jgnatjew für daS bäuerliche Leben gelenkt und zwei Bcr ordnungen erlassen, die dem Gesetze vom 3. Mai 1882 die Spitze abbrcchen dürften. ES ist zwar traurig, daß der Senat, welcher zur Wahrung der Interessen des Volkes berufen ist, den Muth nicht besaß, das ganze Gesetz dcS edlen Grafen über Bord zu werfe», da feine zwei Verordnungen deutlich genug dafür sprechen, daß er über die durch daS Gesetz vom 3. Mai geschaffene Lage der Bauern gut unterrichtet ist; man muß sich indessen mit der Bresche begnügen, welche der Senat in die Lex Jgnaticw nunmehr geschlagen hat. Die erste vom Senate erlassene Verordnung. Zahl 124, betrifft daS Auf cnthaltSrecht fahrender jüdischer Kaufleute in den Dörfern und in Marktflecken. Gestützt auf das Gutachten dcS Finanzministeriums, hat der Senat verfügt, daß fahrende jüdische.Kaufleute, welche Hausirpäffe besitzen, sich in den Dörfern zu Handclszwccken aushaltcn dürfen. Der Aufenthalt solcher Juden in den Dörfern ist zwar kurz bemessen,, aber der Zweck, den der Senat damit verfolgt, nämlich die Bauern mit. billigen Waaren^ohne Zeitverlust zu versehe»; dürfte dadurch erreicht werden. Die zweite Verordnung, Zahl 1303, geht, weiter, indem sie den Juden überhaupt daS Recht dcS temporären Aufenthaltes in den Dörfern einräumt, wenn nur dieselben de» Zweck ihres Aufenthaltes angeben. In dieser Verordnung heißt cS wörtlich: „AuS vielen Beschwerden geht hervor, daß Juden, welche zu Handclszwccken in den Dörfern kurze» Aufenthalt tzrhmcn wellen, dort von den Behörden nicht geduldet werden. Das Gesetz vom 3. Mai 1882, auf welches die Behörde» sich stützen, ist aber in dieser Hinsicht nicht maßgebend. Den Juden muß ein kurzer Aufenthalt in bcn bäuerlichen Ortschaften und auf dem flachen Lande gestattet werden, wenn dieser Aufenllialt mit Handclszwccken in Verbindung steht." Aus diesen zwei Verordnungen geht deutlich hervor, daß die Juden für den bäuerlichen Wohlstand im Czarenrcichc von . großer Bedeutung waren und find, denn der Senat hat sich in dieser Hinsicht nur von Gründen rein ökonomischer Natur - leiten lassen. Tie Mitglieder des Senats sind zum mindesten keine Philosomiten, und doch mußte er den Juden den Aufenthalt in den Dörfern, wenn auch mit einigen Beschrairkungen, gestatten, weil das Wohl der Bauern cS erforderte. Eines besseren Beweises für die Grundlosigkeit der Behauptung, daß die Jude» i» Rußland daS Volk auSbeutcn, bedarf cs wahrlich nicht. Argus. (Verein zur Abwehr des Alltisemitisllllls.1 Der Wiener „Verein zur Abwehr dcS Antisemitismus" hat laut der vom 8. Juli 18!'s, datirtcn osficicllen VcreinSnachwcisung für daS Jahr 1805 4483ordentlichc und 1,7 Ehrenmitglieder, sonach eine Gesänimtzahl von 4302 Mitglieder». (Alls dem Abgeordiictenhansc.) DaS slovenische Gmnnasiun in Eilli, welches die Veranlassung -zur Auflösung der au und für sich unhaltbar gewordenen Eoalition war, bewirkte auch eine feindselige Stimmung der steierischen De.utsch-Nalionalen gegen ihre elcricalc» Landsleute, von , denen namentlich der sattsam bekannte bäuerliche - Politiker Kaltencgger mit Außerachtlassung seiner eigenen Haltung im Grazer -Landtage sich für daS vom Grafen Hohenwart den Slovenen auf Kosten der Deutschen CilliS zugcdachle Geschenk außerordentlich erhitzte. In Folge dieses slovenische» Gymnasiums kam cS ferner zu einer Absage, welche die Slovenen an die Christlich-Socialen, ihre deutschen Genossen im Kampfe gegen den Liberalismus, richteten. In der Specialdcbattc über das UnterrichtSbudget sagte am 11. d. M. der hochwürdige Herr Klun: Ich halte ursprünglich die Absicht, über die eonfemouelle Schule zu spreche», welche von den Bertreteru d-S katholiichc» Volkes »ichl genug oft in diesem Hause urgin werde» kau». Ick, ließ jedoch diesen Gedanken später sabren, weil wir einer provisorischen Regierung gegenüberftehe» und wegen der Gruppirung der verschiedenen Parteien im Haine. Für die Vertreter des katholischen Volke« bildet die consessioneüe Schule einen Hauptpunkt ihre« Programms, dessen Realisirnng von ihnen mit aller Energie und Ansdauer angestrebt wird. Schon in den Jahren 1880 und 1888 hat der Abgeordnete Prinz Liechtenstein diesbezügliche Anträge eingebracht und durch die gläiizendcn Reden, die er über diesen Gegenstand bei verschiedenen Anlässen hielt, die katholischen Herzen Oesterreich« wahrhast begeistert. 2a( Vertrauen in da-! Gelinge» dieser Sache war so groß, daß man bereit! den Zeitpunkt bestimme» zu tonnen sich schmeichelte, an welchem die consessionelle Schule erobert sein werde, und sie wäre vielleicht auch wirklich schon erobert worden, wenn der erste Borkämpser für dieselbe sich c o n s e q u e n t geblieben wäre. Da« geschah aber nicht. Prinz Liechtenstein schied au« bisher unausgeklärte» Gründen au! dein Verbände seiner engeren Gesinnung-genossen und au! diesem Hause, und als er nach einiger Zeit wieder in demselben erschien, fanden wir ihn »ichkmehr

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.