Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- IV (1895)
- Issue
- 171 (14.7.1895)
- Date
- 1895-07-14
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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Frei«» Blatt. SeitrH Nr. 171. beobachten muß, wie die Gesammlhcit der jüdischen Bürger täglich alS eine gefährliche Verbrechergesellschakt geschildert wird, dir muß sich unwillkürlich fragen: Wo bleibt der Richter? Wo ist die sühnende Macht dcS Gesetzes, deren höchster Beruf ist, den Verletzten zu schützen und den Missethäter zu bestrafen? Und doch leben wir in einer Zeit, wo die Verurtheilungcn wegen Gotteslästerung und Verächtlichmachung religiöser Gebräuche gar nicht selten sind, und wo alle anderen Elaste», Stäube und ReligionSgesellschaftcn sich deS höchsten Schutzes ihrer Ehre erfreuen. Wie kommt es nun, daß diejenigen, welche die Einrichtungen der evangelischen oder katholischen Kirche verhöhnen, schwer bestraft werden, während man die jüdische Religion, die Mutter der christlichen Conscssionen, als Verbrcchervcrfasiung behandeln und in der rohesten Weise straflos beschimpfen darf? Wie kommt'cS ferncr, daß man die Gcsammtheit der Junker oder Officicre »ic angreifcn darf, ohne die Bekanntschaft des Staatsanwalts zu machen, während man die Judcnhcil täglich vor aller Welt in Wort und Schrift verleumdet und die Göttin Justitia sanft schlummert? Wer vermag diesen Zwiespalt der RatuL zu lösen? Freilich wissen die klugen Juristen am Reichsgericht in ihrer hohe» Weisheit zu unterscheiden, ob man die Judcnheit als RcligionSgescllschaft oder — wie der technische Ausdruck antisemitischer Feigheit lautet — nur als Rare angrcist. DaS ist ungefähr dieselbe Vogif, als wenn ich zu Jemandem sagte: „Ich habe dich nur in deiner Eigenschaft als Schneider einen Lumpen'genannt, als Bürger am Stammtische bist du ein Ehrenmann." Sb ein Man» als Bekenner der mosaischen Religion oder als Angehöriger des jüdischen Stammes bckchiinpft wird, ist, moralisch betrachtet, vollständig gleichgiltig, er ist durch den Angriff auf die Gemeinschaft, der er angchörs, in seiner Ehre verletzt, und wenn man ihm keine Genugthuung gewährt, so hat man ihn seiner Bürgcrchre, seines thcucrstcn Gutes, beraubt und ihn als schutzlos dem Gesetze gegenüber hingcstettt. Ist cS bei solcher traurigen Handhabung dcS Gesetzes nicht begreiflich, daß sich ein Schopenhauer'scher Geist deS modernen Juden bemächtigt, daß er immer mehr zu der Uebcrzeugung gelangt, die ganze bürgerliche Gleichberechtigung, die stolzeste Errungenschaft der liberalen Weltanschauung, cxistirc nur in der Theorie und sei ein todter Buchstabe, daß die Srganc der ausübenden Staatsmacht gar nicht den Willen haben, das Princip der Gleichberechtigung mit allen seinen Eonscguenzcn durchznfnhren? Wir meinen nicht, daß diese trübe Auffassung ganz berechtigt ist, aber begreiflich ist sic wohl, denn darüber kann Niemand in Zweifel sein, die ganze heutige Praxis führt nur dahin, eine neue Ghcttomauer künstlich aufzurichtcn und die Staatsbürger auch gesellschaftlich in zwei Lager zu spalten. Ja, die moderne Schmach, die man dem jüdischen Mitbürger auf dem bcguemcn Wege der Verwaltung zuzufügcn bestrebt ist, ist drückender und dcmüthigcnder als das ehemalige Ghettoleben, weil der jüdische Bürger jetzt das freie bürgerliche Empfinden gelernt hat, weil er für die Ideale der Freiheit gekämpft hat und sie nun nicht entbehren kann. Aus einem anderen Gebiete des praktischen Rechtes zeigt es sich noch deutlicher, wie wenig man geneigt ist, mit der Macht dcS Gesetzes cinzuschreiten, wenn die Angegriffenen — Inden sind. Es existirt im deutsch n Strafrecht ein Paragraph vom groben Unfug, der so elastisch ist wie Kautschuk. Du lieber Gott, was ist nicht schon AllcS durch diesen Paragraphen bestraft worden! Rur vor dem Antisemitismus macht dieser kühne, vielseitige Paragraph Halt, die Ausschreitungen der Apostel der Judenhctze sind seltsamerweise noch nie als grober Unfug gegeißelt worden. Vor Kurzem entschied . daS Reichsgericht, daß auch die Berhängung des BoycottS als grober Unfug anfzufasicn sei, nachdem einige Gerichte schon vorher die Vcrhüngcr des Boi,cotts zur Strafe verurtheilt haben. 'Run fragen wir ganz naiv: Wie kommt cs, daß die ewigen VcrrufScrklärungen gegen die jiidischcn Geschäfte in der antisemitischen Prcsic gestaltet sind? Wie kommt eS, daß der niederträchtige Schlachtcnruf „Kauft nicht bei Juden!" in allen Tonarten laut verkündet wird, ohne daß sich ein Staatsanwalt dagegen erhebt? Wir vermögen mit unserem Laicnverstande nicht einzusche», warum eine Boricottscrklärung der Social- Demokraten strafbar sein soll, während man täglich straflos gegen den Kauf bei Juden predigt und davor warnt. Daß diese Praxis des Gerichtes nicht dazu beitragen kann, daS Ansehen der Richter in den Augen des gebildeten Volkes zu steigern, ist klar. Wir nuinen nicht, daß die Richter oder Staatsanwälte bewußt im Interesse der Antisemiten handeln, aber daß die Erscheinungen der letzten Zeit von einer gesunden Auffasiung der bürgerliche» Gleichberechtigung Zeugniß ablcgen, können wir auch nicht behaupten. Ter Staat, der den Juden nicht als Geschenk, sondern als Pflicht der Gerechtigkeit Bürgerrechte verliehen hat, um sie für die moderne Eultur zu erziehen und sie zu nützlichen Mitgliedern der staatlichen Gesellschaft zu mache», hat den Beruf und die heilige Pflicht, diese Rechte gegen alle Angriffe zu schütze». Eine^rationelle Staatsleitnng darf nicht die Meinung, aufkominc» lasicn, daß eine Bürgerclafse, die sreüdigcn. Herzens ihre Pflicht gegen de» Staat und die Gesellschaft erfüllt, mit stillschweigender Genehmigung der Regierung, wegen ihres Glaubens oder ihrer Abstammung verfolgt werde. Es darf für den gcrcchtcn Staat keine fnperiorcn und inferiore» Burger, keine Inden und Ehristcn gebe», sondern nur gleiche Burger mit gleiche» Rechte» und gleiche!, Pflichten, denen dieGewissens- und. Religionsfreiheit gewährleistet ist. Rur so können wir uns einen modernen Eultntstaat denke», der die Wege der Aufklärung und der (Gerechtigkeit zu wandeln bestrebt ist.. h'u>,i„--. (Alis drill Abgrordlltlrilhallsr.) Bei der Tebakle über de» IlntcrrichtSctat im Abgt-rdnctcnhause sprach am (>. d iV. Tchlcfinget. Ter Vicrtdimensionale gab dem Wunsche nach einer internationalen Vereinigung gegen „Parasitenvölkcr" Ausdruck. Am >. d. M. schimpfte Hanck über die Inden, welche im Alte» Testamente eine Rolle spielen. Als er Josef einen „Kornwnchcrer" nannte, konnte sich Tr. Schcichcr nicht enthalten, daS für einen Unsinn zu erkläre». Abgeordneter Fo urn icr führtd aus, Schlesingers AnScinanderfetziinge» gipfelten in der P a u s ch a l v er d ä ch t j.g u » g ei :> e S ganr c » Volkes n n d w ä r c n c.i nc S V o l k S p a r l a in c n t s d n r ch a u s u » würdig. Zudem'Rededuell Hanck Schcickcr bemerkte er''Irenens, wenn sich die Herren untereinander in dieser Weite über ihre ere gclischcn Auseinandersetzungen unterhalte», daim habe» er und seine Partei dabei nichts weiter zu thun. Was aber den egnpiischcn Jo'es betrifft, so dürfte sowohl Hanck als Schcichcr nicht so leicht. de kehren sein. Der „wnrzclhafte VolkSmann" Hanck muß es »atnrlich als eine Bccintrüchtigung dcS Bauernstandes, als eine jüdische „Körndcl"-Spcculation j>ur ,.-t simple betrachte», wenn. Jostf dem Phaxao den Rath crthcilt, so viel Getreide alö möglich zusammenzukauscn. Scheicher hinwieder hat wenigstens im Princip nichts gegen die Aufstapelung von Früchten fremder Arbeit einznwcnden, wenn diese Aufstapelung nur nicht gerade von und für Inden der Gegenwart erfolgt/ Dieser Ansicht gab er c»lschicdenc.n Ausdruck, als lnrz darauf Tr. Kronawetter in seiner beißenden Weise der großen Reichlhümcr der tobten Hand gedachte und der Meinung Ausdruck gab, diejenigen, welche die Armuth beständig als christliche Tugend Anderen anraihe», sollten zunächst selbst mit dem gute» Beispiele vorangche». Scheicher - der sich zum Zwischcnrufcr erster Güte hcranzabildcu scheint — stellte sich merkwürdigerweise sowohl dem Abgeordneten Hanck als 'Krona weiter gegenüber auf einen capitalistischen, ja geradezu mammonistische» Standpunkt; jedoch war seine Polemik »nt Kronaweller keineswegs so glücklich n»d zutreffend wie die an den Acnßcrnngc» Hauck's geübte Kritik. (Zur Abstüiiiiiiiilist des '•HüflcorDnctcii Pastor.) Mit Bezug auf unsere jüngsten Mitthcilungcn über die Abstammung des Altgcoidneren Pastor erhalten wir folgende Zuschrift: Gestalten Sie mir au ne tnize Richtigstellung und Ergänzung. Glicht der Väter des Pfarrers ran Radymno, Abgeordneten Pastor, war Inhaber einer jüdischen Schuld. Sei» Vater war praktischer Arzt; an der Spitze eines ..Eheder" in Jaroslau stand sein Großvater, int Volksninndc „Leibi'ch Bkela med" (Leibisch ist ein Kosename für Leib, und Melamcd beißt io viel wie Lehrer) genannt, und nach diesem dürfte auch der jetzige Pfarrer seinen Namen (Leib, Leo) erhalten haben. Tie Mutter des Abgeordneten ist eine geborene Schmalzbauch. und ich, der ich längere Zeit im Przcniyslcr Kreise eine GutSpachtnng hatte, habe ihren Bruder, Herrn Jichcl Schmalzbauch, sehr gut gekannt. Zn Ehren der christlichen Schwester Jichclö sei sengestelli, daß >ie ihm, der in äußerst mißlichen Verhältnissen war, häufig Unterstützungen zu kommen ließ. Mit seinen Schöpfungen im Sinne d,cr „christlichen Socialrcform" hat der Abgeordnete Pastor in Radpmno bisher wenig Glück gehabt. (Zur WtlhUicwcstllllll. Tie Antisemiten haben die ersten Siege in der Wahlcampagnc davongctragcn, indem cö ihnen gelungen ist, durch gewaltsames Eindringen und durch die Kraft der Lungen einige liberale Wählerversanimlungen zu sprengen oder besser gesagt unmöglich zu machen. Ein Eo»iiü-von liberalen Kleingewerbetreibenden hatte für den Abend des 0. d. M. eine Versammlung der Gewerbetreibenden des XII., XIII., XIV. und XV. Bezirkes cinbcruscn, in welcher ReichsrathSabgcordnctcr Wrabey über die SonntagSrnhe und Tr.. Albert Richter über die bevorstehenden GemeinderathSivahlen hätten svrcchen sollen. DaS Eomit'i halte wohl Vorsichtsmaßregeln getroffen, u » eine eventuelle Störung der Versammlung, zu hinterlreiben, dieselben waren jedoch nicht hinreichend. Der Einlaß in. den Saal war nur gegen