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Freies Blatt · 1895-07-07 · 170 (7.7.1895) · p. [Seite]

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Journal
Freies Blatt
Volume
IV (1895)
Issue
170 (7.7.1895)
Date
1895-07-07
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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Nr. 170 __ __, Frei«, . -pitalistcn allein, sondern auch Großgrnnd- und Rcalitätcnbesitzcr. | i. a5 Staniinvcruiögcn besteht zum größten Theile in solchen Sacherln. \ •f besitzen die Stifte und Klöster Grundstücke und Realitäten in: Niederösterreich im Werihe von . . . 10,192.000 fl. Lberösterrcich . 3,115.758 .. Salzburg „ „ ' ' 835.097 „ Sieiermark . 3,407.73;» „ Ztärnien 708 302 „ Ztrain flüsteiiland „ ' - 314 330 „ Tirol und Vorarlberg . 2,042.239 „ Bühmcn . 9,038 771 „ Mähren n n . . . 1,451362 „ Schlesien „ 401 039 Galizien „ . 3,903.706 „ Talmaiicn „ „ 799.030 „ Znsainiierii im Werihe von . . . 13,310.803 fl. £«;» kommen nun noch 2,3,568.650 fl. in össcntlichen Cbli« ioiu'11, 5,615,03l fl. in isKivatcapitalien und 4,428. 116 fl. > dcrweitigcS Bermögcn". Wenn dir vor diesen Summen nicht ■u inbetig wird und du, mein lieber Bauer, zum Rachrcchnen Lust .. t. wirft du finden, daß diese Zahlen daS „Stammvcrinögcn" von -.028.600 fl. ergeben, Aber weil ich weiß, daß eS dich auch intcrit, zu erfahren, was die Klostcrgeistlichcn als Hausherren und Grunditzer verdienen, will ich dir auch darüber Auskunft geben. An nndstückcn und sonstigen Realitäten verzeichne» die Stifte und?ncr als Einnahmen pro 1800 für: Niederösterreich. 905.180 fl.- Cbcröfinreirt) . 152 370 „ Salzburg.. . *7 390 „ ^leiermark.^. 201 DIS „ Samten .. 34.310 „ Atniin . O.I.'a! „ Süslenland.:. 15 591 „ Tirol und Vorarlberg .. 71.341 „ Böbnien (C'Viamimciimaljmrnl.1,238.082 „ Mähren. 70.455 „ Schlesien •. 10.612 „ Galizien.•'.130.839 „ , Talinaiie» . 53.341 ,, Ihre Gesainnitcinnahincn betrugen im Jahre 1800 . mit den uiicn von den Obligationen und ^Privatcapitalien, den Beiträgen ms hem Camcral-, Acrar- und dem RcligionSfondS sowie den „andcr- > ’tigcn Einnahmen" (was nur das für Einnahmen sein müssen!) .ud den obigen Erträgnissen an Grundstücken und Realitäten .2:17.860 fl. Dieser Snmmc stellen die Stifte und Klöster eine iammtauSgabe im Betrage von.4,528.704 fl. gegenüber. Es verleb somit pro 1800 ein Reinertrag von 1,700.075 fl. ES erübrigt iS» mir noch, zu sagen, daß die vielen Millionen der Stifte und lötter noch nicht Alles sind/ was die guten Brüder inSgesammt be- '.3en. ES kommen noch die Eiiinahmcn der Domkirchcn, die bischöfdiai Mensen, die Dom- und Eollegicncapitalien, dieePfarr- und s nstigen Kirchencinnal»ncn und — deren Stammvermögen. DicS lu ' in die Hunderte von Millionen. Doch darüber wollen wir ein lächsteS Mal reden. Apropos! Bcrgiß nicht, Bauer, waS im Evan- .liimi Matth., Eap. 10, BcrS 0, geschrieben steht: „Ihr sollt nicht "'MO, noch Silber, noch Erz in euerem Gürtel haben!" Und im Eapitcl 0, BcrS 10: „Ihr sollt euch nicht Schütze saininclii auf Erden." So die „Bolkstribüne." Unterdcsicn fahren Hctzcapläne in Aiiliicmitcnvcrsaminlungcn fort, zu erklären, der Teufel dcS GroßapitaliSmuS hause nur bei den „Fcindcir" der Kirche, den gotlvcr- 'liichicn Juden, Religiöse Ilnduldsainkeit. «. (Llriginal Millheilnug dcS „Freien VlalteS".) Petersburg, Ende Juni. Ein angesehener russischer Pnblicist und Kritiker armenischer Her- 1 uiift nnd Confcssion erzählte dem Schreiber dieser Zeilen neulich eine intcresiante Episode, welche er als Officier eines russischen GenicrcgimcntcS im KriegSministerium zu Petersburg erlebt hatte, und welche für die religiöse Intoleranz dex russischen Negierung den cclatantcsteu Beweis liefert. Der Mann hatte sich nämlich um den frcigewordcncn Posten eines Leiters der sogenannten fliegenden Fcldtelcgraphcn im Kriegsniinistcrium beworben. Gestützt auf Protection und gute Rcfc rcnzc-n, reichte er an den Rath im KriegSuiinistcrium ein Gesuch um Bcrlcihung deS Postens ein. Nach langem Warten und Harren wurde er endlich in die KricgSverwaltung beschieden, uni dort die offenherzige Antwort zu erhalten: „Jedermann, der nicht der orthodoxen Kirche angchört, mag er auch ein Genie oder ein Muster der Rechtschaffenheit Blatt. Seite 3 sein, kann von der Regierung nicht als den Orthodoxen gleichberechtigt behandelt werden. Die Regierung duldet keine Andersgläubigen, sic will Alle und Alles im Schoße der orthodoxen Kirche fehcy. Il.nd je entfernter Jeinandens Glaube von jenem der Orthodoxen ist, desto strenger wird er von der Regierung behandelt." Dieses frcimüihigc Bckenntniß der obersten russischen KricgSvcrwaltung, welches mit beishicllosem CyniSiiiuö die religiöse Unduldsamkeit der russischen Regierung charaktcrisiri. vcrrüth uns aber auch den Grund, warum die Juden in Rußland von der Regierung gar so unerbittlich verfolgt werden. Tic mosaische Lehre ist gewiß E» den Augen dcS heiligen Synod ivid seines Leiters, die von den Satzungen der orthodoxen Kirche am stärksten abweichende Religion, und die Weisen des KricgsniinistcriumS sagten doch, „je / entfernter JcmandenS Glaube von jenem der Orthodoxen sei", desto strenger werde er von der Regierung behandelt werden. TaS rein religiöse Motiv der Judenverfolgung in Rußland ist 'jedoch noch niemals so deutlich zu Tage getreten wie in der Geschicht» der Sperrung des jüdischen BethauseS in Scstrorctzk, welche aus den vom Petersburger Senate' neulich publirirten Actcnstücken bekannt wurde. Durch diese cuipörendc Geschichte muß jeder Billigdcnkcnde zu der Ucberzcugung gelangen, daß die Behauptung der russischen Judenfeinde, als ob die Judenverfolguugcn im Ezarcnreichc auf die angebliche Schädlichkeit der Inden in ökonomischer und politischer Hinsicht zurückzuführen wären, nur Lügengewebe sind, womit -sie den wahren Grund bemänteln wollen. Am 26. August 1827, unmittelbar nach der Heranziehung der russischen Juden zum Dienste im russischen Heere, wurde ein UkaS verlaurbart, wodurch den Juden die Errichtung von Bethüuscrn und Snnagogcn auch im Innern des Reiches gestattet wurde. Die damals dem Dienste in den Wasscnfabrikenvon Scstrorctzk zugctheillcn jüdischen Soldaten erbauten mit Ziistimmung der eompctcntcn Militärbehörde eine Snnagogc für den öfscnrlichcn Gottesdienst. Rach Beendigung der obligaten Dienstzeit wurden, die jüdischen Soldaten der Gemeinde Scstrorctzk cinvcrlcibt. Alö Bürger der Stadt, welche sich damals unter der Admiiiistration des KriegSministeriumS befand, erhielten die Jude» das Recht der freien Niederlassung im ganzen Reiche. Im Jahre 1867 ging die Stadt Scstrorctzk in die Berwaltnng dcS MinistcrinmS dcS Innern über, und obzwar in diesem andere Instructionen für fremde Confessiönen als im KriegSininistcrium gelten, wurde gegen die Juden von Scstrorctzk sind deren Synagoge dennoch nichts untcriioinmen. Im Gegenthcile, als 1868 die Synagoge dcS gcnauntcn Ortcö ein Opfer der Flammen wurde, verfügte Kaiser Alexander II. die Abtretung eines ärarischcn Grundstückes zur Errichtung eines ncncn BethauseS. In dieser Synagoge wurde nun nngchindert bis Ende 1880 der Gottesdienst abgchalten. Alu 14. (26.) September 1880 aber, am jüdischen NcujahrStagc, drangen während des Gottesdienstes Gendarmen in die Synagoge ein, nahmen die Tho.rarollcn in Beschlag, jagten die Andächtigen auseinander und sperrten das BothauS zu. Diese Schandthat verübten die Beamten des Ministeriums dcS Innern im Aufträge der KricgSverwaltung. General WannowSkij, der Chef der KricgSverwaltung, handelte in dieser Hinsicht wieder im Aufträge dcS heiligen Synod, der den Wunsch hegte, die russisicirten Juden von Scstrorctzk. völlig im SchoßeHcr onho doxenKirche zu sehen. Sämmtliche Beschwerden, welche die Juden damals beim Senate, beim Ministcrcomitij und beim Metropoliten von Petersburg jührlen, blieben erfolglos. Ja, man rieth ihnen sogar, den orthodoxen Glauben anzunchmcn, um sich von allen Chicaneii. zu befreien. Als -aber dieser Rath nicht befolgt wurde, -ordnete das Ministerium dcS Innern die Eontrolirung der „Wohnrechte" der seit 1827 in Scstrorctzk lebenden Juden an. Tic Folge hievon war, daß viele Inden, die vielleicht nie ihren Geburtsort Scstrorctzk verlasicn hatten, ausgewiesen wurden. Erst im TcccmbeH des abgelaufcnen Jahres, unter Nieolaus 14., wagten die Juden von Scstrorctzk nochmals die Aufmerksamkeit des Petersburger Senates auf diereligiöse Unduldsamkeit der Ministerien deS Krieges und des Innern zu lenken lind merkwürdigerweise, der Senat fand jetzt in der Angelegenheit der Inden von Scstrorctzk eine Berlctzung der Gewissensfreiheit und ordnete die Ocfsnnng des jüdischen BethauseS an. In der bezüglichen Entscheidung deS Senates heißt eS wörtlich: „In der Sperrung der Synagoge von Scstrorctzk erblickt der Senat cinen Act der Willkür von Seile des Ministeriums deS Innern, da dieses Ressort sein Borgchen durch nichts Zst rcchtfertkgcn vermag." Daß daS Ministcrium sein Borgchtu durch die Angehörigkeit der Perfolgtcn an die mosaische Confcssion zu rechtfertigen suchte, daü wollte der Senat 'midjt öffentlich bekunden. Tie Ehrlichen werden jedoch den wahren Grund der-Bcrfolgnng der Scstrorctzker Juden leicht hcrausfindcn können. . Argus.

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