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Freies Blatt · 1895-06-30 · 169 (30.6.1895) · p. [Seite]

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Journal
Freies Blatt
Volume
IV (1895)
Issue
169 (30.6.1895)
Date
1895-06-30
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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Freie» Blatt. Nr. 169. Seite 4 farfibcr lasse, wie er über ßonfefjionen und deren Rechte denke. Tie Erklärung Singer's billige er vollinhaltlich; sie enthalte nichts al.S die richtigen Principien der deutsch-liberalen Partei, und er erachte sich für verpflichtet, diese Principien zur Geltung zu bringen und nach Kräften dafür zu sorgen, daß die erhobene Beschwerde Abhilfe 'finde Herr Kainmerrath Back begrüßte sodann die Eandidatur Engels aufs Wärmste, feierte denselben als glänzenden Redner, treuen Barteiinanu und charaktervollen Führer der deutschen Nachbarstadl und schloß mit beut Wunsche, daß die deutschen Wähler von Proßnitz wie Ein Mann am Wahltage an der Wahlurne erscheinen mögen.; lyilic Bcrickltigungsklagc Stojalowöki's.) Bor dem Preßgerichte Al'ergrnnd wurde am 25). Juni über eiue Berichiigungsklage verbanden, welche der christlich-sociale Agitator Pater Stanislaus Stoialowoki. derreil beim Kreisgerichte Teschen in Haft, gegen den verantwortlichen Redacteur des „Vaterland", Herrn Franz Doll, überreicht hatte. Die vier Bischöfe von Lemberg, Przemysl, Tarnow und .'irakau haben vor einiger Zeit einen gemeinsamen Hirtenbrief erlanen, in welchem ne-' vor Pater Stojalowski und den von ihm herausgegebenen Hetzblättchen eindringlichst warnten, weil derselbe durch Wort und,Schrift die weltlichen und geistlichen Behörden verhöhne, sich gegenüber den Worten Gottes und der Heiligen Schrift der List und deS Mißbrauches bediene, die Leidenschaften der Bevölkerung erwecke, von einem Telegramm deS päpstlichen Nuntius ungehörigen E'elwauch mache und daS Bolk irreführe. Auch hieß eö in dem betreffenden Hirtenbriefe, daß der „unglückliche Geistliche" zu Feindseligkeiten neige, in soeialistischem Sinne tbätig sei: es werde daher vor diesem „falschen Propheten" und seinen Schriften gewarnt. Dieser Hirtenbrief wurde vom „Vaterland" unter Bovanschickung eines kurzen BeiwoneS. vollinhaltlich abgedruckt, worauf Pater StojalöwSki dem bezeichnelen Blaue eine höchst umfangreiche Berickitigung zusendete, in welcher sich die Ausdrücke wiederholen: Es ist eine unerhörte Ver l:i:iiibnitg, erbärmliche Entstellung, unerhörte Verdächtigung ec. Die Ausnahme dieser mit „Monsignore Stanislaus Stojalowski" ge-;ctd)neteit Berichtigung wurde verweigert, und so kam eS zxir Verhandlung Der als Vertreter der Klage erschienene verantwortliche Redaetenr dev von Baker Stojalowski herauSgegebenen Blättchen, S ir oj gg, beantragte, daß der Klage staltgegeben werde. Der Richter i'viach jedoch den Angeklagten frei, da eine Berichtigung gegen einen Hirtenbrief gleichwie gegen jeden abgedruckien wirklichen Brief nicht ausgenommen werden müsie: eS könne nur berichtigt werden, daß der Briet' nicht richtig, nicht wirklich geschrieben worden ist: überdies enthalie die vorliegende Berichtigung thatsächlich derartige Jnveetiven, daß die Redaetion ru deren Abdruck unter keinerlei Umständen verrstichtet war. Tkt Eicciic in Saybusch. Bor eineur Erkenntnißsenate des KreiSgrrickiies Wadowice fand die>'er Tage die Berhaudlung gegen ri-rzebn Personen statt, welche am 4. Mai d. I. an den Exceffen in Sanbusch theilgenomnien hatten. Die Bürger von Saybusch, führt d:e Anklageschrift aus, behaupten .'ein Privilegium ru besitzen, wo nach im Weichbilde die>'es galizii'chen Städtchens' kein österreichischer Staatsbürger mosaischer Evinession sich ansiedeln dürfe. Auf dieses angebliche Privilegium pocheud, Haben thatsächlich die Einwohner von Saiibuich es verstanden, jeden Versuch irgend eines Juden, welcher vermöge ''eines BeruieS sich in Saybusch längere Zeit anfhalten mußte, dauernd oder auch nur vorübergehend dort Wohnung zu nehmen, durch Drohung oder Gewalt zu vereiteln. Am 3. Mai d. I. traf in Sayhinch der Advoeatnrscändidat Tr. Leser ein, nm.seine RechtSpraxis bei einem dortigen Advoealen sortzuseyen. Dr. Leser miethete sich ein Zimmer bei den Eheleuten Josef und Katharina Ronczka, wohin auch ''eine Sachen, bestehend aus Kleidern, und Büchern, gebracht wurden. Tags daraus verbreitete stch in Saybusch das Gerücht, daß ein Jude in der' Stadt Wohnung genomnien habe. An den Straßenecke» wurden rothe Fähnchen auSgesteckt tum Zeichen, daß die Stadt in tS-iabv >'ei. Boni Einziehen eines Juden in Saybusch Haben die dort'gen Bürger durch den jüdischen Provinationspächter in Zabloeie, .:i: :m Vororte von Sanbusch, Kenntniß erhalten. Am Abend desselben Tages begann sich die Volksmenge in der Krakauergane, wo sich das ' Hans der Ehtlenke Ronczka besindet, anzusammeln und nahm sofort n.e drehende Haltung an. Tbwohl die Ortspolizei von der unter den | 2 r. h:'\Vr Einwohnern im Laufe des Tages herrschenden Gährung! wußte : ad obwohl sie der Ansammlung in der Krakauergasse zusah,! ''o tonnte ne dennoch, der Anklageschrift zufolge, nicht der Katastrophe rcibengen, weil die Vorkälle ''ehr rasch auieinanderfolgien. Die Excedniten iaagen Heylieder, und zu ihnen gesellten sich Biele, als bald hieraus 5>UO Fabriksarbeiler mit der Bahn auS Biala-Bielitz eiu- »ra'.'n Anfangs wußten die Ercedenten nicht, in welchem Hause bM. Krakaueraaffe Dr. Leser.wohne: sie begannen also ein Stein bombardement gegen daS Haus Nr. 141, wo sämmtliche Fensterscheiben zertrümmert wurden. Als sie aber erfuhren, daß Dr. Leser im Hause Nr. 14L) wohne, richteten sie ihre Angriffe gegen dieses HauS. Nachdem ein regelrechtes Steinbombardement eröffnet worden war, stürzten vierzehn Personen unter Anführung des Bürgers Hylnicki in die Wohnung der Eheleute Ronczka, ein Theil der Einrichtungsgegenstände wurde mit scharfen Werkzeugen vernichtet, Sachen zerriffen und durch die Fenster auf die Gaffe geworfen, viele Gegen stände wurden gestohlen; einige Personen stürzten sich zu den Fenstern und brachen die Fensterrahmen aus. Hierauf drängten die Excedenten in das Wohnzimmer deS Dr. Leser. Frau Katharina Ronczka (ihr Ehegatte Josef war zu jener Zeit von Saybusch abwesend) hatte zuvor de» Koffer des Tr. Leser versteckt, es wurden aber die Schränke und Koffer erbrochen, die Sachen vernichtet, die Schränke, Tische und S-esiel mit scharfen Werkzeugen zerstört, Wäsche, Kleider zerriffen und theils auf die Gaffe geworfen, theils gestohlen. Die Bücher des Doctor Leser sind verschwunden. Während dieser Exceffe 'befand sich die Polizei unter der Volksmenge, sie war aber, bemerkt die Anklageschrift, zu schwach, nm den Exceffen Einhalt zu tTjitn. Bei Einfall in daS HauS der Eheleute Ronczka schrien die Leute: „Schlagt den Juden!“ Doctor Leser war jedoch danials nicht zu Hause. Frau Katharina Ronczka und ihre Kinder erkannten in den Angeklagten die Excedenten, während diese in der Untersuchung beharrlich leugneten, am Ueberfall theilgenommen zu haben. Nur der Angeklagte Grzegorczyk, der Sohn eines wohlhabenden Saybnscher Bürgers, gestand, daß er vor den Exceffen den Leuten zum Trinken gegeben und dabei erzählt habe, daß ein Jude in Saybusch wohne. Grzegorczyk weigerte sich jedoch anzugeben, von wem er daS Geld zur Bewirthung der Leute erhalten habe. Die Anklage lautete auf Verbrechen der öffentlichen Gewalt - thätigkeit, und einer der Excedenten war auch wegen Diebstahls angellagt. Ein interessantes Moment der Verhandlung bildete die Einvernahme des Dr. Leser als Zeugen, welcher sehr beachtenswerthe Aussagen machte. Am 1. Mai d. I., erzählte der Zeuge, trat er bei einem Advocaten in Zabloeie als Eoncipient ein. Am 3. Mai nahm er die Wohnung bei Ronczka auf und ließ fein Gepäck vom Bahnhöfe durch den Angeklagten OlSzewski in die Wohnung bringen. Am 4. Mai um 12 Uhr Mittags kam er nach Hause; da erzählte ihm Frau Ronczka,. sie sei zum Magistrat gerufen worden, wo mau sie fragte, ob Tr. Leser Jude sei, und ihr angeblich Vorwürfe machte, daß sie ihre Wohnung an Juden vermiethe. Dr. Leser begab sich nun selbst auf das Gemeindeamt. Dort fragte ihn der Polizeiinspector nach dem Geburtsschein, und als Dr. Leser die Vorzeigung verweigerte, wurde er. nachdrücklich inquirirt, ob er Jude sei oder nicht. Auch dies weigerte sich Dr. Leser anzugebeu. Ter Polizeiinspector warnte' ihn vor Unannehnilichkeiten; später verwies er ihn an die BezirkShauptmannschaft. An demselben Tage um 6 Uhr, als Dr. Leser nach Hause zurückkehrte, bemerkte er auf der Straße eine große Bewegung. Viele Gaffenjungen riefen: „Wir werden den Juden schlagen!" Ter Angeklagte Olszewski sagte zu ihm: „Vielleicht soll ich Ihnen die Sachen zurück'' auf den Bahnhof tragen'?" Der Zeuge erzählte dann die Vorfälle am selben Abend und gab an, die Bevölkerung von Saybusch sei größtentheilS friedliebend, aber von der dortigen „Intelligenz" aufgehetzt worden. Zur Bekräftigung dieser Angabe fragte er einzelne Angeklagte, ob sie Judenfeinde seien und ob sie seine Wohnung ohne Aufreizung von Außen überfallen haben. Tieselbeü, verneinten dies entschieden und erklärten, daß sie aufgehetzt wurden. Dr.. Leser selbst bezeichnete die meisten Angeklagten als Opfer fremder Agitation. Auch die Einvernahme der „Spitzen" der Sicherheitsorgane von Saybusch war bemerkenswerth. Polizei und Gendarmerie intervenirten zu spät, und erst am folgenden Tage wurden Verhaftungen vorgenommen. Gegen den Leiter der OrtSpolizei ist, wie der Staatsanwalt miltheilte, wegen seines Verhaltens in dieser A»faire eine gerichtliche Untersuchung eingeleitet worden: Die Verhandlung schloß damit, daß zehn Angeklagte zu Kerkerstrafen von vierzehn Tagen bis zu zwei Monaten verurtheilt wurden. (Tic Rechtsgleichheit in Preußen.) Tie Stadwerordnetenversanimlung in Berlin beschäftigte sich dieser Tage Mit der von uns schon erwähnten Verfügung des Provinzial-Schulcollegiums, wonach jüdische Lehrkräfte an Volksschulen nur nach Maßgabe deS Bedürfniffes deS jüdischen Religionsunterrichtes angesteüt werden und nur letzteren ertheilen sollen. Rudolf Virchow begründete seine Anfrage nach den vom Magistrate gegen eine solche Verkümmerung deS coiitmunalen Vocatiousrechtes und gegen eine solche Verletzung der verfassungsmäßigen Gleichberechtigung der Eonfessionen ergriffenen Maßnahmen und sprach die Hoffnung aus, der Magistrat und die Stadtverordneten würden zu gemeinsamen Grundsätzen kommen, uiü nicht die humanen Forme», in welchen der Unterricht in den Berliner

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