Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- IV (1895)
- Issue
- 165 (2.6.1895)
- Date
- 1895-06-02
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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Seit» 4. Freie» Blatt. Nr. 165 (Biirgcrmeistcrwahl, Excesse und Auflösung des GemeindertlthkS.) Am 29. Mai fand eine außerordentliche Sitzung des GenteinderatheS zur Wahl eines Bürgermeisters statt. Da die liberalen unauSgeflillte Stimmzettel abgaben, so kam nur der antisemitische Candidat, Dr. Lueger, in Betracht. Auf seine „Wenigkeit", >oie er sich selbst bescheiden nannte, entfielen in zwei Wahlganzen weniger Stimmen, als die gesetzlich erforderliche Zahl auSmacht; es stimmten zuerst 67 und dann 68 Gemeinderäthe für das Avancement dcS damalige« ersten VicebürgermeisterS zum Stadtoberhaupte. Erst im dritten Wahlgange erreichte Dr. Lueger 70 Stimmen, die vom Gesetze beanspruchte geringste Stimmenanzahl. Nach einer viertelstündigen Berathung mit seinem Anhänge gab er hierauf die Erklärung ab, daß er die auf ihn gefallene Wahl nicht annehme. Ueber den Sinn dieser Erklärung ließ Dr. Lueger keinen Augenblick im Zweifel, denn er fügte hinzu, daß die Wahl sofort fortgesetzt werden soll, und war' davon nicht abzubringen, obwohl ihm von liberaler Seite ciitgegengehalten wurde, daß nach der Geschäftsordnung die neue Wahl nicht sofort vorgenommen werden könne, sondern innerhalb acht Tagen neu ausgeschrieben werden müsse, und Dr. Richter im Namen vieler Gesinnungsgenossen gegen das Vorgehen des Vorsitzenden einen Protest anmeldete. Ec wollte — darüber waren sich alle fortschrittlichen Gemeinderäthe vollkommen klar — eine größere Anzahl von Stimmen auf sich vereinigen und hegte die Hoffnung, einige Ueberläufer aus dem liberalen Lager werden ihm nun zu einem schöneren Wahlergebnisse verhelfen. Doch erlebte er die Enttäuschung, daß im vierten Wahlgange für ihn bloß 65 Stimnien abgegeben wurden, worauf er endlich die weitere Fortsetzung der Bürgermeisterwabl auf Freitag anberaumte. Das Vergani'sche Antisemitenblatt ver-. breitete unterdessen in einer Extra-AuSgabe die frohe Botschaft, daß Lueger Bürgermeister sei, sprach von Illumination :c. DaS war aber nur eine voreilige Liebedienerei, erzielte eiben nicht beabsichtigten Heiterkeitserfolg und entbehrte sonst jeder Bedeutung. Sehr bedenklich waren dagegen scandalöse Ausschreitungen, welche der antisemitische Mob, der sich vor dem Rathbause angesammelt hatte, ..sich zu Schulden kommen ließ. Nachdem er zuerst aus Freude über die Wahl Lueger's und dann auS Aerger über das schließliche Resultat des vierten Wahlganges fürchterlich gelärmt hatte, insultirte er die das Rathhaus verlassenden fortschrittlichen Gemeinderäthe, insbesondere Herrn NoSke und einen Herrn, der an dessen Seite schritt. Wegen dieserExcesse brachten Dr. Ruß und Genossen in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 30. Mai folgende Interpellation an den Minister deS Innern ein: Tcbon vor der gestrigen Wiener Gemeinderathssitzung und während derselben landen starke. Ansammlungen in her Nähe des RathhauseS statt. Die Volksmenge,' welche durch wüstes Geschrei eine erregte Stimmung kundgab, erreichte endlich eine solche Ausdehnung, daß der Verkehr in den dem Rathhause nabegelegenen Straßen erheblich erschwert war. Tie Gemeinderäthe, welche die Sivung verließen, konnten nur mit Mühe aus dem Rathhause gelangen; jene, welche der liberalen Partei angehörten, waren hiebei höhnenden und beschimpfenden Zurufen ausgelevt, die sich selbst zu thatlichen Bedrohungen steigerten. Gemeinde- _ rmfi unk Abgeordneter Noske wurde, als er sich vom Rathhause inS Abgeordneten- Traftte begeben wollte, von einer Anzahl antisemitischer Parteigänger verfolgt, verböhnt und endlich thätlich insultirt: er hatte es nur dem Eingreifen einiger seiner Gesinnungsgenossen zu danke», daß er vor weiteren Thätlichkeiten bewahrt blieb; einer dieser Gesinnungsgenossen soll nach Zeitungsberichten verw.intet worden >'ein. Scbon die Vorgänge bei der Blcebürgermeisterwahl unk die Anzeichen in den ersten RachmittagSstunden mußte» es klar machen, das; größere Ani'aminlnngen ztt-erwarten seien, denen gegenüber e« Pflicht der Regierung war, bei den immer mehr um sich greifenden Ausschreitungen fanatischer Anhänger der antisemitischen Partei rechtzeitig Vorsorge zu treffen, eine Vorsorge, welche nicht ertolgz ist. Tie Uttterzeichneten stellen daher die Anträge: l. Wie gedenkt die Regierung diese Pflichtversäumniß der SicherheitSorgane zu rechtfertigen? 2. Welche Maßregeln gedenkt die Regierung zu ergreifen, tun wenigstens für die Zukunft die Wiederkehr derartiger höchst bedenklicher Ausschreitungen zu verhüte»? Zur Fortsetzung Per Bürgermeisterwahl am Freitag kam es nicht, denn schon Tonnerstag erfolgte die Auflösung des Gemeinderathes Und die Ernennung des Bezirkshauptmannes zum landesfürstlichen Eommissär, dem die einstweilige Besorgung der Gemeindegeschäfte übertragen und ein Beirath zur Seite gestellt wurde, in welchen folgende Mitglieder der bisherigen Gemeindevertretung berufen wurden: Leopold Brauneiß, Tr. Adolf Daum, Ferdinand Graf, Tr. August -stllpka, Josts Müller, Tr. August Rechansky, Alerander Purscht. Josef Rissaweg, Josef Schneiderhan, Wilhelm Skia ß n y, Josef S t r o b a ch, Dr. Ludwig Bögler, Vincenz Wessely, Richard WitzelSberger und Alois Wurm. Der Beirath, der acht liberale und sieben antisemitische Mitglieder zählt, hat nur eine berathende, aber keine beschließende Stimme. (Ter Fall Decken.) Zn der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 27. Mai beantwortete Ministerpräsident Fürst Windischgrätz die Interpellation des Abgeordneten Dr. Exner und Genossen wegen der diesjährigen Hetzpredigten des Pfarrers D e ck e r t. Der Ministerpräsident sagte: Ich habe die Ehre, im Namen der k. k. Regierung diese Anfrage dahin z» beantworten, daß die Staatsanwaltschaft in Wien die drei ihr am 13. Mai 1895 von der Polizeidirection Uber diese Predigten zugekommenin Anzeigen unverzüglich, also schon ehe die Interpellation eingebracht wurde, an -den Unter suchungSrichter mit dem Anträge auf Vorerhebungen in der Richtung des Vergehens nach § 302 St. G. geleitet habe und daß diese Vorerhebungen th-nsächlich eingeleitet worden sind. Es läßt sich also darüber, ob die Predigten des Pfarrer» Dr. Deckert den Thatbestand einer strafgesetzlich * verpönten Handlung enthalten, ein-definitive» Uriheil heute nicht auSsprechen, und kann selbst verständlich hiezu da» competente Gericht allein und ausschließlich berufen sein, ehe dies von irgend einem anderen Factor geschieht. Allein unter allen Umständen muß die Regierung erklären, daß sie cS auf das Schwerste bedauert »ns auf dar Entschiedenste mißbilligt, wenn von geweihter Stätte Worte fallen, die geeignet sind, den Frieden zu stören, oder wenn von wem immer aufreizend' und gehässige Angriffe gegen bestimmte, individuell bezeichnete Theile der (Sk sellschast gerichtet werden. Auch bin ich in der Lage, zu erklären, daß da» hoch würdigste sürsteybischösliche Ordinariat, an welche» heranzntrete» ich „ich, unterlassen habe, die Zusicherung gegeben hat, dahin wirken zu wollen, daß Alles vermieden werde, was geeignet ist, Störungen des Frieden» in der Ge sellschaft zu veranlassen, und zu Haß und Verachtung von Classe» derselbe» aufzureizen. Genau vor einem Jahre, am 28. Mai 189-4, hat der Minister Präsident die Interpellationen der Abgeordneten W r a b e tz und Genossen sowie der Abgeordneten NoSke und Genossen in Betreff des Pfarrers Deckert in folgender Weise beantwortet: Der Pfarrer von WeinhanS gibt seit vielen Jahren eine in einer kleinen Anzahl von Exemplaren verbreitete Monatsschrift religiösen Inhalts heraus, welche den Titel „Der Sendbote de» heiligen Joses" führt. In den Heften dieser Druckschrift per October, November und December 1893 waren unter dem Titel „Kamps und Sieg 1683" drei Predigten abgedruckt, welche der genannte Seelsorger offenbar schon vor längerer Zeit in seiner Kirche gehalten hatte, und in welchen da» in der ersten Interpellation besprochene „Vaterunser in der Judennoth" enthalten war. Am 15. Februar 1894 ließ Pfarrer Dr. Deckert diese Eonferenzredeu separat abdrucken und in preßgesetzlich vorgeschriebener ForM als eine Broschüre unter dem Titel: „Türkennoth und Judenherrschaft!" erscheinen. Die Staatsanwaltschaft in Wien hat die Pflicht exemplare der genannten Druckschriften et halten, geprüft und in denselben einen Grund zu einer Amtshandlung nicht gefunden. AlS aber Pfarrer Dr. Deckert das au« dem Eontexte der oberwähnten Druckschriften gerissene „Vaterunser in der Judennoth" alS ein Flugblatt erscheinen ließ, sah sich dieselbe Staats anwaltschaft veranlaßt, dieses Flugblatt wegen cher demonstrativen Aufschrist und der Schlußbemerkung und wegen der bei einem Flugblatte zu besorgenden größeren Verbreitung auf Grund des § 302 des Strafgesetzes mit Beschlag zu belegen. Das Landesgericht in Strafsachen in Wien hat mit dem rechtskräftigen Erkenntnisse vom 18. April 1894 diese Beschlagnahme »ach 8 302 de« Sirai. gesetze» bestätigt und da» Verbot der Weiterverbreitung ausgesprochen. Gleich, zeitig wurde die Amtshandlung wegen der Uebertretung de» § 23 des Preßgesetze» eingeleitet und Pfarrer Dr. Deckert wegen der Uebertretung des 8 23 de« Preßgesetzes, begangen durch unbefugte» Vertheileu von Druckschriften, zu einer Geldstrafe verurtheilt. WaS aber den Inhalt der vom Pfarrer Dr. Deckert in der Kirche in WeinhauS gehaltenen -Predigten anbelangt, so haben die der Staatsanwaltschaft dieSsallS zugekommenen amtlichen Mittheilungen über dieselben zu einem behördlichen Einschreiten einen Anlaß nicht geboten. Ich beehre mich ferner zur Kenntniß des hohen Hauses zu bringen, daß ich nach Einbringung der Interpellation e» überdies für angemessen erachtet habe, mit derjenigen hierarchischen Behörde ein Einvernehmen zu suchen, welcher der ge ' nannte Seelsorger bezüglich seiner beruflichen Thätigkeit untergeordnet ist. Nach dem Eindrücke, den ich gewonnen habe, und nach den Mittheilungen, welche mir seitens des hochwürdigsten fürsterzbischöflichen Ordinariate« zngekommen sind, bin ich in der Lage, zu erklären, daß dem in der zweiten Interpellation beregten Vorgänge seiten« der genannten Behörde keineswegs gleichgiltig gegenübergestanden worden ist. DaS hochwürdigste fürsterzbischöfliche Ordinariat hat zwar zu einem Vorgehen auf Gntnd der kirchlichen Gesetze einen Anlaß nicht gehabt, den Pfarrer Dr. Deckert jedoch angewiesen, künftighin bei Predigten der Heiligkeit de« Amte« und Orte» stet« eingedenk zu sein. Ta das Strafgericht mit dem in der ersten Interpellation besprochenen Vorfälle sich int eigenen Wirkungskreise befaßt und dem Gesetze in der den Unterbehörden noch wendig und möglich erscheinenden Weise Achtung verschafft hat, ist für die Regierung Veranlassung zu einer weiteren Verfügung diesfalls nicht gegeben. Ich sehe mich jedoch veranlaßt, beizufügen, daß die Regierung ihrem lebhaften Bedauern darüber Ausdruck geben müßte, wenn von Seite einer mit dem ernsten Amte eines Seelsorgers bekleideten Persönlichkeit bei einer gotteSdi mstliche»