Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- IV (1895)
- Issue
- 162 (12.5.1895)
- Date
- 1895-05-12
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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V __ ''Stitt 4. sonders, und liegen die Herren Antisemitenführer noch so sehr mit Phrasen um sich werfen, über die Thatsachc, daß sie eine große Niederlage erlitten baden, können sie sich nicht hinwegsetzen. Vor Allem ist es das verlorene Reichstagsmandat in Dresden-Land, das ihnen schmerzen bereitet. ES ist in der That symptomatisch, daß gerade in -Lachsen, dem gelobten Lande deS Racen- und Religionszwistes, wo sie völlig unbeschränkt zu herrschen wähnten, ihr Candidat nicht einmal in die Stichwahl kam. Die sächsische Regierung, die de» Antisemitismus prokegirte, weil sie dadurch die Social-Demokratie zu vernichten glaubte, möge daraus ersehe», daß sie sich nicht nur einen unwürdigen, sondern auch unwirksamen Bundesgenossen ausgesucht hat. Es ist auch sehr naiv, die sociale Gefahr dadurch beseitigen zu wollen, daß man ein Heer von Heuchlern oder fanatischen 'Narren züchtet. DaS Resultat dieser 'Nachwahl lehrt aber auch, daß die Social-Demokraten jetzt in Deutschland die einzigen sind, die den Kampf gegen die Antisemiten mit Erfolg aufnchttieu. ES gab freilich eine Zeit, wo wir . uns cinbildeten, die Regierung würde etwas zur Bekämpfung des gefährlichen bürgerlichen Zwistes ttuiit, auch sie würde eS als ihre Pflicht erachten, den Racenhaß, der consequenterweise zur Anarchie führen muß, im Keime zu ersticken. Aber, wir gestehen es, wir sind von diese» sanguinischen Hoffnungen gründlich curirt. Die Regierung, spcciell die in Preußen, wird, mögen sich die politischen Parteien gestalten wie sie wollen, stets conservativreactivnär bleiben. Mag der Eours im politischen Jargon heißen, wie er will, er wird sicls nach rückwärts steuern. Die Geschichte der letzten Jahre bat deutlich genug bewiese»,, daß auch ein strammconservativer Minister, der nur den ehrlichen Willen zeigt, gerecht zu sein und allen Bürqerclasscn mir Anstand und Würde zu begegnen, für die Dauer aut dem Posten nicht bleiben konnte und der Gewalt weichen mußte. Die Regierung siebt in Preußen nicht im Einklang mit der Mehrheit dec-. Volkes, daher ist sie auch nicht fähig, die Jnteresien der Gcsaniml- I'cit zu.vertreten Besonders darf der Herr Minister deS Inneren in Preußen für sich die Ebre in Anspruch nehmen, ein Minister nach dem Herzen der Eoniervative» zu fei». Herr v. Köller ist zwar nicht ganz so kühn und schneidig wie der unvergeßliche Puttkamer, aber die alte Weisheit, reaktionäre Wunsche, die durch die Gesetzgebung nicht zu erreichen sind, aus dem bcauemen administrativen Wege zu erlangen, das scheint auch er iedr gut zu verstehen^ Vor einiger Zeit wurden die Anträge auf Erschwerung der Naturalisation und Verbot der Einwanderung ausländischer Juden im Reichstage abgelehnt. Und was that Herr r Köller? Er erließ ein Rundschreiben an die Oberpräsidenten, die 'Naturalisation möglichst zu erschweren. Daß dieser Erlaß hauptsächlich gegen die Juden gerichtet ist, das einzuschcu ist nicht schwer. Nun liegt die -Lache so, daß in der. That in keinem Lande der Welt die Erwerbung-des Bürgerrechtes so schwer ist wie in Preußen. In einigen Eulturstaakeu, wie in. England und 'Nordamerika, ist der Ttaak verpflichtet' Einen, der eine gewisse Anzahl von Jahren im Laude lebt, zu nakuralisiren. Naturrcchtlich betrachtet, hat sich wirklich Jeder, , der sich eine lange Zeit in einem Lande aufhält, die Cultur dieses Landes anuimnit und seine Pflicht erfüllt, auch die Bürgerl echlc erworben, und nur int gesegneten Preußen mit seiner erleuchteten - Regierung kann cs vorkoninien, daß 'Jemand, der im Lande geboren und groß geworden ist, eines Tages ausgewiesen wird, weil sein Varer das Verbrechen beging, in' einem anderen Lande und — was noch mehr sagen will — als Jude geboren zu werden. Und nun soll die 'Naturalisation noch mehr erschwert, d. h. ausländischen Juden grundsätzlich versagt werden! Wir fragen: Welches Staatsinteresse liegt hier vor? > Noch deutlicher zeigte sich die echt ‘ conservative Gesinnung des Herrn Ministers in seinen treuherzigen Rathschlägen. Bor einiger Zeit wandten sich die Handelskammern der östlichen Provinzen an ihn mit der- Bitte, den galizischen und russischen Eommissionären den Aufeutbalt nicht zu verkümmern, da sie für den Handel unentbehrlich sind. Daraus antwortete der Herr Minister ebenso vornehm wie weise: ..Die Jntereüen von Handel und Gewerbe werden nach wie vor bei der Zulast'ung ausländischer Jude» nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Zur Vermeidung etwaiger Unbegueinlichkeiten wird sich enivsi'bleii, das Bestreben darauf zu richten, diejenigen ausländischen Elemenie, sic in den Eingaben als zur Zeit für den Handel umntl lrlich bezeichnet werden, durch Inländer zu ersetzen." Aus der dureaukratischen Sprache in unser schlichtes Deutsch übersetzt, würde -ö heißen: Schauer euch sobald als möglich ändere nichtjüdische Com- ::.">ionüre au, da wir diese ausländischen Juden, die wir noch weniger g.s die uni'erigen lieben, doch früher oder später ausweisen werden. Labei sind diese Leute eigentlich die bequemsten Bürger für den Ttaat. Sic zahlen ihre Steuern pünktlich, fallen'Niemandem zur Last Nr. Itzz, und — besitzen absolut keine Rechte, nicht einmal das Recht zu murren. Daß also dieser zarte Wink Sr. Excellenz, der übrigens von einer genauen Kenntniß der Handelsinteressen des Ostens nicht zeugt, eine besonders hohe Gerechtigkeit verräth, das wird Niemand, behaupten können. Wir haben also in Deutschland und specicll in Preußen von der Regierung nicht viel zu erwarten, und wenn daS Volk und seine ehrlichen Führer nicht in Treue über die Freiheit und ihre Errungenschaften wachen, dann können noch die paar Bürgerrechte, die ei» Deutscher heute besitzt, durch administrative Gerechtigkeit völlig illusorisch gemacht werden. Fab in». (Alls dem Abgeordnetcnhause.) LandeSvertheidigungsminister FZM. Graf Welsersheimb beantwortete in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 4. d. M. die Interpellation der Abgeordneten Dr. Kronawetter, Pernerstorfer und Genossen wegen des in der Concursausschreibung für die Aufnahme in die Landwchr-Cadctlcnschule verlangten Taufscheines der Bewerber folgendermaßen: „Grundsätzlich kann es wohl keinem Zweifel unterliegen, daß die Bestimmungen des citirten StaatSgrundgcscpes nicht dahin gedeutet werden können, als würde die Aufstellung bestimmter Bedingungen, wie solche für die Aufnahme in Schulen und zur Erlangung von Aemtern allenthalbenj gestellt werden und werden müssen, der Gleichheit vor dem Gesetze, der gleiche» Zugänglichkeit der öffentlichen Aemter oder der Glaubens- und Gewissensfreiheit, beziehungsweise der Unabhängigkeit der bürgerlichen und politischen Rechte vom Religionsbekenntnisse widerstreite». (Man sollte wohl glanbxn, daß die Aufstellung bestimmter Bedingungen nicht zulässig erscheint, wenn das Gesetz von einer unbedingten Gllichheit spricht.) Insbesondere muß der Armceleitung im Sinne der Bestimmung deS 5 des Gesetzes über die der Monarchie gemeinsamen Angelegenheiten für die bezüglichen Anordnungen das ausschließliche Ermessen gewahrt bleiben. (Auch die Armeeleitung kann unseres Erachten« nicht von der durch ein Staatsgrundgesetz gewährleisteten Rechtsgleichheit abstrahiren.) Was die praktische Seite der Frage betrisst, so wird in den kundgemachten Aufnahmsbedingungcn sowohl für die k. und k. Militär-Erziehungs- und Bildungsanstalten als specicll für die k. k. Landwchr-Cadcltcnschule keine dem Geiste und den Absichten der citirten staatsgrnndgesetzlichen Bestimmungen irgend zuwiderlaufende Forderung zu finden sein, und ist insbesondere der Ausschluß eines Religionsbekenntnisses darin nicht enthalten. Die iii der Kundmachung lediglich unter den Gesuchsbelegen angeführten Taufscheine haben nur dem Altersnachweise zu dienen und können in deren Ermangelung auch durch Geburtsscheine ersetzt werden, wie dies thatsächlich fast alljährlich vorkommt und der Umstand zeigt, daß nach gleicher Kundmachung in den beiden letzten Jahrgängen mehrere Zöglinge israelitischer Confessio» ausgenommen wurden. Durch diese Erklärung kann jeder provocirte Zweifel beseitigt erscheinen, und wird übrigens für künftig auch noch eine bezügliche ausdrückliche Ergänzung veranlaßt. Wäs die Ausschließung der Feldrabbiner von der Begünstigung des auf zwölf Gulden beschränkten Schulgeldes betrifft, so wurde letzteres überhaupt nur für Söhne von Personen des activen, Ruhe- oder Jnvalidenstandcs;ngestanden, nicht aber für solche deS Reserveverhältnisses, welchem die bestehenden Feldrabbiner ausschließlich angehören." Gleichzeitig beantwortete der Minister die denselben Gegenstand bctresiende, an den Ministerpräsidenten gerichtete Interpellation der Abgeordneten Dr. Götz und Genossen, indem er diese Interpellation als durch die obigen Ausführungen beantwortet bezeichncte und noch beifügte, daß „in der im Beiblatte Nr. 9 zum Normal-Berordnuugsblatte für das Heer verlautbarten authentischen Concursausschreibung für die Aufnahme in die Militär- Erziehungs- und Bildungsanstalten unter den beizubringendcn Beilagen beim Taufscheine ausdrücklich der Geburtsschein alternativ substituirt erscheint". In Bezug auf den speciellcn Fall sind die Erklärungen des Ministers befriedigend; waS aber seine principiellen Ausführungen betrifft, so waren wir so frei, schon vorher unsere Meinung in parantsiem zu äußern. — Abgeordneter Tr. Kronawetter stellte in der nächstfolgenden Sitzung am 6. d. M. den Antrag, diese Jnterpellationsbeantwortung zum Gegenstände einer Debatte zu machen. „Der LandeSvertheidigungsminister," sagte er, „hat anläßlich der Beantwortung einer Interpellation, die ich in Betreff des Erfordernisses der Taufscheine dei Ausschreibung von Concursen für die Militär-Erziehungs- und Bildungsanstalten gestellt hatte, im Eingänge seiner Beantwortung den Artikeln 2, 3 und, 4 St -G.-G. eine so einschränkende Auslegung gegeben, wie sie bis jetzt noch nicht vorgekommen ist. ES handelt sich hier um eine große principielle Frage, inwieweit durch die verordnende Gewalt diese Staatsgrundgesetze wirklich eingeschränkt werden können. Ter Minister nimmt sich mit Bezug auf Freie» Blatt.