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Freies Blatt · 1895-05-05 · 161 (5.5.1895) · p. [Seite]

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Journal
Freies Blatt
Volume
IV (1895)
Issue
161 (5.5.1895)
Date
1895-05-05
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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r Nr. 161. Mc Jude» nicht völlig beseitigt werden wird, so wird sic doch wenigstens a» Schärfe und Intensität verlieren. Bo» großer Bedeutung für die Juden in Rußland ist ferner eine Beiordnung dcS Senates betreffs der willkürlichen Umwandlung von S.ädtchcn in Dörfer. Um die Juden aus den Städtchen, wo sic sich aiiliedcln dürfen, verdrängen zu könne», suchten die Judenfeinde um Mc Degradation derselben zu Dörfern nach, woselbst den Inden nach dem berüchtigten Gesetze dcS Grafen Jgnatjcw vom 3. Mai 1882 jedweder Aufenthalt untersagt ist. In letzter Zeit wollten einige christ liche Kauflcutc aus dem Städtchen Kachowka im Gouvcrnciucnt Eherio» a»S Brotneid die dortigen Juden verdränge». Sic cytscudeten eine Tepntation zur Gouvcrnemcntsvcrwaltung in Cherson, um die Umwandlung dcö Städtchens in ei» Torf zu befürworten. Tic Bcrwatiiing beeilte sich, dieser Bitte zu willfahren, und Städtchen Kachowka wurde i» Torf Kachowka umgctaust. Dadurch waren die dortige» Jude» der Ausweisung prciSgcgcbe». Aber der Besitzer von Kachowka, Eonnanti» Pankojcw, brachte die Angelegenheit zur Kcnntniß dcS Senates und.wies darauf hin, daß die Ausweisung der Juden auS Kachowka 'den finanzielle» und ökonomischen Ruin des Städtchens herb.fuhren würde. Ter Senat annullirte denn auch den Beschluß der Ehcrsoncr Gouvcrncmcntöverwaltung, das Städtchen Kachowka in ein i tuf umzutaufcn, und brachte gleichzeitig in einem UkaS Rr. 9240 zur allgeincincn Kcnntniß, daß die Umwandlung von Städtchen in Töu r ungesetzlich sei. Die von uns angeführte» Entscheidungen des Teu.nes bilden Lichtpunkte in der Leidensgeschichte der russischen Juden, welche jedoch erst zum Abschlüsse gelangen dürfte, wenn einmal daö Piiiniv der Rechtsgleichheit in Rußland zur allgeincincn (Geltung lomiuen wird. Gewitzigt durch traurige Erfahrungen, sind wir nicht io raumistisch, zu glaube», daß dies bald geschehen werde. Argus. All-r Dem \,U)(|COrDllCtClll)illtic.) In der von UNS schon kurz er wähnten Interpellation, welche die Abgeordneten Tr. G ö tz und Gclu'in-it am 2.'), April an den Ministerpräsidenten richteten, wiesen dieselbe» darauf hin, daß eine, in den Amtsblättern pnblicirtc Kundmachung .dcS ErgänzungSbezirkS-ComniandoS Rr. 3 in Krcmsicr über die Besetzung von 275) ganz- und halbfrcien Acrarial-, dann Stiftuugs und Zahlplützcn in den k. und k. Militär-ErziehnngS- und Bildungsanstalten die Forderung aufstellt, daß den AnfnahmSgesuchc» der Taufschein des Competcntcn bcizulcgcn sei.' Dadurch werde der AachweiS eines christlichen Religionsbekenntnisses gefordert und Mitglieder'» anderer Kirchen- und RcligionSgesellschafteii die Aufnahme veen ehrt. Ein solches Vorgehen stehe im Widerspruche mit dem StaatSgrundaesetze »nd sei geeignet, in der betroffenen Bevölkerung, namentlich bei den Staatsbürgern israelitischer Confessio», Beunruhigung herr <.‘iuTcn, umsomehr, als sich in letzter Zeit die Fälle mehre», in io! he» von Bewerbern um öffentliche Acmtcr oder StiftungSplütze die Beibringung eines Taufscheines begehrt wird. Die Interpellanten bcrie'eu sich auf die vom Finanzminister in einer Jntcrpcllationö-Bc-, amn'vriung vonr 20. März d. I. gegebene Zusicherung, daß die in dei betreffenden Interpellation berührten CoirrnrSauSschrcibungcn, in welchen ebenfalls im Widerspruche mit dem StaatSgrundgcsctzc von de» Ebmpclcntcn die Bcib'ringung dcS Taufscheines begehrt wurde, in den: Sinne würden-geändert und neu publicirt werden, daß neben den übrigen S.ualificationSnachweisen im Allgemeinen der AltcrSnachwciS re» re» Bewerber» verlangt werden wird. Im BerordnungSblatt dcS Finanzministeriums sei denn auch bereits die Verfügung über die uctnigc Formulirung der ConcurS-Kundmachungcn getroffen worden, »ü! cs sei daher zu erwarten, daß ein gleicher Borgang bei den anderen Ministerien und auch bei dem ReichS-KricgSministerium für die Entmist angcordnet werden wird. Dr. Götz und Genossen stellten schließlich an den Ministerpräsidenten die Anfrage, ob derselbe geneigt sei, sofort Vorsorge zu treffen, daß die in dieser Interpellation erwähnte Bcrlanibarung der k. und k. Militärbehörde in dem Sinne abgcändert und neu publicirt werden solle, daß an Stelle des unzulässigen Bca ac»? der Beibringung des TanfscheincS in den AufnahmSgcsuchen »i’t Gewährung von Acrarial- und Zahlplätzen in den k. und k. Mstlitär-Erzichungs- und BildungSanstaltcn lediglich die AltcrSn.ichweifung begehrt und überhaupt für die Zukunft ein gleicher Vorgang stricte ei,«gehalten werde? — lieber denselben Gegenstand brachten auch die Abgeordneten Dr. Kronawetter, Pernerstorfcr und Blatt. ■* Seite 3 Genossen folgende Jnlcrpcllaliou an den Vandesverlheidignngsminister cin: „TaS Amtsblatt zur .Wiener Zeitung' vom 5>. Avril l >95>, Rr, 81, sowie daS ,Prager Abendblatt' vom l>. April I ^95>, Rr. >9. * enthalten eine, EoncnrsauSschrcibuug für die Anfnahn». in die t. l Landwchr-Cadcttcnschulc in Wien, .und wird darin gefordert, die beim Eominändo der k. k.?andwchr-CadcttcnschuIe in Wien cinzfrbriugcudcn AnfnahmSgcsnche mit dem Taufscheine des Anfnahmsbewerbers zu belegen. In Conscgucnz dieser Aufnahmsbedingnng bestimnil auch Punkt 9, Absatz dieser Berlantbarnng, daß nur die Söhne dcr cvangclischcn und griechisch.orientalischen Militär-Geistlichen Anspruch ans ei» ermäßigtes Schulgeld genießen, und mangelt die gleiche Be ltimmnng rücklichtlich der-Kindcr der Feldrabbiner, welche, da sie nicht in der 2age sind, ei» mit dem Taufschein belegtes Aufnahmsgesnch rinzubringc», von der Aufnahme in die k. l. Vaildwehr Eadeitenschnle in Wien ausgeschlossen sind. Im AmtSblatte der k. k. Bezirks hanptmannschafl in Gaya, Rr. -t vom April wird si«W Rr. 2* ■ kundgemacht, daß mit Beginn dcö Schuljahres Ix'.'5»l"', in den k. l. Militär-ErziehnngS- und BildnngSanstallen beiläufig 275« ganz und halbfreie -'Acrarial-, dann StiftnugS- und Zablplätze zur Besetzung gelangen. Als - solche Anstalten werden namentlich bezeichnet: daS TsficierS Waiseniuslitnt, die Mililür-Untcr- und Tberrealschülen und die Militärakadeniien. Ten AusnahniSgcsuche» für alle diese Anstalle» ist nach dem Wortlaute der Berlantbarnng dieser k. t Bezirlskiauptniannschaft der Taufschein deS Aufnahmsbewerbers beiznlege».' rgs sind somit cousessionslos geborene und ungelautt gebliebene sowie israelitische Staatsangehörige von der Aufnahme in alle die vorgenannte» Militäranstalten ausgeschlossen. Tie Gefertigte» stellen daher an den k. k. Minister, für l'andcsvcrthcidigung die Frage: >. Bermag derselbe die Ausschließung dieser Staaisai'igehöiigen von den genannte» 'Militäranstalten gegenüber den Bestimmungen der Ariilcl 2, 3 und 14 dcS StaatSgrundgcsctzes vom 21. Tecember 1>«>7, R. El. Bl. Rr. 142, über die allgemeinen Rechte der SlaalSbürger und gegen über der von der k. k. Regierung in Betreff ' einer ähnlichen .Au gclcgcnhcit durch den'k. k. Finanzminister Tr. Edlen v. Bleuer in der 35)«». Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 2«>. März d. I. ab gegebenen Erklärung zu rechtfertigen? 2. Wenn nicht, in derselbe geneigt, die erwähnten ConcurSauSschreibungcn als gesetzwidrige . zu annullircn und neue, dem StaatSgrundgcsctzc entsprechende zu verlautbarcn? Ist inSbcsonderS derselbe auch geneigt, den .Mindern der Feldrabbincr rür-ksichtlich der Ermäßigung deS Schulgeldes in der I. t. Landwehr-Cadcttenschnle in'Wien dieselbe Begünstigung zu gewäl>re» «vie den Kindern der -cvaugclischeü und griechisch orieutallsehen Militär Geistlichen?" t^lir.Reichsnilhswahl im Dritten Bezirke. Tie Ami-emilen aller Farbe» sind einig, und die Eandidalnr des B-usclirnschänlerS Steiner wird auch von denjenigen „Rationalen" nn'lerstntzl, denen er nicht genug fest'auf dem Racenslandpiiiitlc sieht: «vill er sich doch mit einer Trennung der Schulkinder nach Conse!fio»e» begnügen, I anstatt die Absonderung der Arier von den Semiten, «ndgen diele! auch die Taufe empfangen haben, zu begebren. Das Festhalten an den eigenenLehren «var -nie die starke Seite des Antisemitismus; im Gcgentheile,. der Mangel ai> Coiu'cguenz verleiht ihm dec Macht, ' rücksichtslos für'den jeweiligen Bortheil seiner i'eule zu sorgen, gleich-' viel ob diese so oder anders geartet sind. Wird cs der libercple» Partei bei der RcichSrathSwahl am 7..LRai gelingen,, ihren Besitzstand zu wahre»'! Wir können cs nur lvünschc», däß der Bezirk Bandstraße, welcher seit Beginn der constilutionelle» Aera «venigstens im üceichs rathe stets gebildete und freisinnige Bertrctcr hatte, nicht znm '.«lach folger der DittcS und Sommaruga eine» Mann «vählc, der nur über die Juden schimpfen kann, sonst aber jedes Befülstgnngbnachiveises für . eine parlamentarische Stellung entbehrt. Eine schwere Bersündignng gegen den freiheitlichen Geist, würdeu «vahrlich liberale Wähler lich zu Schulden kommen lassen, «venn sic auS irgend einem Motive der Wahlurne fernblcibcn oder weiße Stimmzettel abgcbcn oder auch, anstatt für den von der liberalen Partei ausgestellten Candidaten ein - zntretcn, für einen anderen, angeblich noch fortschrittlicheren Mandats wcrber stimmen sollten. Rach der Wahl müßten sie „l'ntt-r pec.->nri" sagen, und das tväre nicht so heiter «vie jenes „Put fr |ioie;W-i“, mit welchem kürzlich Herr Steiner, als er auch mit lateinischen Brocken paradircn wollte, dep Gemcindcrath belustigte, liberale Wähler! Unter de» gegebenen Verhältnissen ist cö eure Pflicht, vollzählig zu erscheinen und für Alfred v. 2 c n z zu stimmen.!;.! (Ciegeu die herrschende und die drolieude Koalition.) Am letzten April hielt der „Verein der Fortsch riltSfrcu nde" eine außerordentlich zahlreich besuchte Plenarversammlung ab, wclcher mehrcre Gcmeindcräthc bcitvohntcn und in der in scharfer und heftigcr Wcise von Seite beivährter, hervorragender liberaler Partcimänncr Freie,

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