Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- IV (1895)
- Issue
- 158 (14.4.1895)
- Date
- 1895-04-14
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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fi’ill* rl Nr. 158. .freie: Die deutschen Duden im Mittelalter. In der „Deutschen Wirthschaftslehre ii» Mittelalter" von (Sari c> a »iprcch t, einem christlichen Gelehrten, finden sich einige AuS snhrungen, die geeignet scheinen, die spärliche» Nachrichten, die wir l-iohcr über die »latericllc Lage der Juden ii» Miltelakter habe», ui» einen kleinen Beitrag zu vermehren. Lamprecht ist bei aller Objccti- ^iiät in seinen Schlußfolgerungen sicherlich von einer Borcingcnonimcn l,ci,;u Gunsten der Juden völlig'frei. Umso höheres Gewicht dürfen dabcr seine folgenden Ausführungen beanspruche»: „Die Jude» finden wir im Mosellande schon bis zur Mitte etwa des dreizehnten Jahrhunderts in allen -Orten ansässig, welche entweder alle l-’isci firtb oder später in RcichSbesitz gckomnien wann. Seil «Sude des Xlll. Jahrhunderts, beziehungsweise seit Beginn, des „XIV. Jahrhunderts sitzen sie denn auch in alten größeren sonstigen Llüdlen dcS MosellandcS überhaupt; kaum eine derselben ist von ihnen übergangen, und wo sie selbst nicht einheimisch sind, da sind eö wenigstens ihre Doppelgänger, die Lombarden und Kanwcrziner (christliche Gcldvcrleiher). Dabei bilden die Juden jener Sladt, in welcher ne einigermaßen zahlreich sind, eine Gemcindc. Dies nicht bloß im lirchlichen und politischen Sinne; auch für ihre Geschäfts erscheine» sic in vielen Bcziehnngc», wo die Gemeinde nicht groß war, i» gcincinsamcn Handelst, und wo die Gemeinde umfaiigreichcr ist, da treten wenigstens häufig eine Anzahl von Jude» zu einer kanfmännischen Gesellschaft znsamiiien . . . Dabei ist a»S später erhellenden Gründen von besonderem Interesse, diese Thatsachc in ciiicm spccicllcn Trierer Beispiel zu verfolgen. I» Trier lebte in de» Dreißiger und Bicrzigerjahrcn dcS XIV. Jahrhunderts ein sehr angesehener Jude Jaeobns DanicliS. (Sr hat einen Sohn Daniel, dessen Schwieger «ater Samuel Maldin von Straßburg ist, ferner zwei Schwiegersöhne, Salmar Jmlpimjcßon und Michael. DanicliS ist ein ungemci» bc Mcrtcr Mann; 133l>—1341 steh! er an der Spitze der-erzstiftische» ,rinan-,Verwaltung, für welche schon früher sei» angeheirateter Bcr wandicr Samuel Maldir thätig gewesen war: in dieser erzstiftische» Stellung folgt ihm vom Jahre 1341 sein Schwiegersohn Michael, lim nur eines seiner selbstständigen Geschäfte zu nennen, so leiht er im Jahre 1345 an de» Speicrer Scholasten Otto v. Schoncnbcrg *00 fl. aurei parvi de Florenzia (etwa 35.200 Mark jetzigen Geldes), rückzahlbar in vier Jahren. Bel weitem die meisten Geschäfte machte Jacob Daniels nun aber nicht allein, sonder» in Gemeinschaft mit einigen anderen Juden. So schuldet ihm, sowie Isaak dem Kleinen und Aaron von Willich, Juden zu Trier, das Erzstift Mainz 133«! 106 M. 5 f. großer Turnosc, wicderzuzahlen in gleichem Gcldc oder in kleinen gl. von Florcnze, je einer kleinen gl. von dem schilling großer Turnosc gerechnet', angewiesen auf die Zölle zu Oberlahnstein und Ehrenfels. Diese Schuldsumme beläuft sich »ach jetzigem Gclde auf etwa 100.000 Mark, und mit dem genannten Trierer Jude», beziehungsweise deren Familien steht »nn Jacob Daniels auch sonst in Verbindung. .Samuel wilnc kleinen Jsaackcs Zon' erscheint mit einem andcrcn Juden Abraham von Kesten im Jahre 1345 als in frcundickiaftlicher Beziehung zu Jacobs Sohn Daniel, und mit Aaron von Winlich kauft der alte Jacob im Jahre 1336 die Burg Schwicrzhcim und im Jahre 1337 auf Rückkauf ausgedehnte Besitzungen dcS Grafen ro» Zweibrücken. Dabei beschränken sich die Geschäftsverbindungen Jacob Daniels keineswegs auf den Trierer Platz; während die kleineren jüdischen Firmen im Trierschen Wechsel auf ihn ziehen, arbeitet er selbst mit große» jüdischen Banguiers in Straßburg, Mev und Köln »nd den hinter ihnen stehenden Consortie». So besorgt er bei den Metzer Juden für das Trierer Erzstift eine Anleihe von 3000 ff, etwa 350.000 Mark, so zahlt er in Köln durch da? HauS Aaron und Baruch aus und negoziirt in Straßburg ebenfalls für das Trierer Erzstift eine Anleihe bei einem jüdischen Eonsortium unter Führung des Bivelin Rode, mit welchem er auch sonst Geschäfte macht. Jndeß waren , die Juden keineswegs von jeher im Mittelalter Banguiers oder gab Wucherer gewesen. In den ersten' Jahrhunderte» der Kaiserzeit erscheinen sie vielmehr als Handelsleute. Aber auch de» Wcinhandel scheinen sie hier und da besessen, bisweilen sogar als Wirthe fungirt zu haben. Daneben endlich waren sie die berufene» Acrzte dieser Zeit. Bon diesen Positionen ging ihnen nun im Beginne dcS XIII. Jahrhunderts zunächst diejenige als Arzt verloren; ei» Spruch des Trierer Provinzialconcils vom Jahre 1226 machte ihnen aus welchen Gründen, untersuchen wir hier nicht — die Ausübung dieses Berufes so gut wie unmöglich." (Bd. 2, S. 1440 ss.) Rach einer hier weniger interessirenden Erörterung über die Höhe der Zinsen in der damaligen Zeit geht Lamprecht auf den Eonlrast ein, in dem das geschilderte Aufblühen der materiellen Lage der Juden zu ihren privat- und staatsrechtlichen Berhältnisien stand. Aus früheren Statt. Leibeigene» dcS Königs werden die Inden landee.be>tlieh- Knedn-.- 2 heißt cS (il,. S. 1455!: „Der Jude gehörte mit Leib nüd <%t d.-iü Vaiih'c-li.'ivu: bu'in konnte ihm de jure Alles »üd Jedes - nelimc», v.icln einmal ei:: >v sichcrtcs Erbfolgcrecht war vorhanden. Dieser lläsfcndc Riß zwi'che» maleuelier nur rech!.Lage.mußle;» höchst abnormen Erscheinungen sichren. Lin» der :i S.iie lag die Berinchnng für de» Landcoherln »uiil/miutIi.!,' i..;!., dnid),» oder reich werdende» Inden vermittelst läbrlich.z W.eeo! r Bad!' legal;n brandschatzen und diele Brandicklatzn»,; w-.iL :•>•»» in:, grirenden Bestandthcil seiner Finanzpvtitik zu mach ». Ans der anderen Seile mußte sich der Int-, -.rcl.iieii. . va l>aii>|iuzn spiele», slirs Lehen herauoznschlagen. h.-.aiiezn schlage» war. In dieser Empfindung' wurz'lr irolg nie!,' -.am ,;.'riii,zsi.:: Thcilc der Wkichersiun der Jude» des 'päteren 'J.ßitin Ein Beispiel für die direkte Ausbeuiumz des B.-vdi- .: dcS Landesherr» lührt n»S Lamprecht in dein R--..!'.!»>!>; d.i - Finanzpcriode 134l bis 1315 ans der Reg.an . F.i;!->'<!,c-'' Balduin vor, dessen Finanzminister der i-ku ‘ ■ J,> nieliS war: Tie »ianenbesiäude vor '.'lbtiig ee> R'achträge ergebe» 7ü!'ü>» El 3.' ' - >- •> Tavoii flclieu ab an '.'lachiragen;n de» einzelnen Redinnngen :!«I7!> . - bno. »ngebuchs J 1 1 Blieb als :Ikesl'ordcr»»g des v£i; biidw'o an Jacob ini I. I.">11!- ... : _M Hievon - sind bia ea. 1 ■'> 1 ."> al'gc ' gange» alevon den Inden ge; .'> 77 l i ES werde» ferner abgereämei aie von de» Inden zu erwarten -a I„ Bleibl Resliordernng de'- Erzb. an Jacob im Jahre >.'!>.'> 11.7:Fr 7> :\i" J Hievon ist ziveiselhane, noch a»>;n klärende Schuld - -'>-"8 .. Aiichi» bleibtalS siäiere Forderniz.z. des Erzbijchoir " " >> '>"7 Eb. :« - - l- ' - 0 -- Tabei bleibt eine schuld des En. bischosr von im Jahre 1311 :>71 l>>! Hievon sind biSea l!l7> d»r>b Jud.» fteucr» abgetragen ->771 ,, l>>. . Bleibt 13l7> ab Schuld des Erz bzjchot» -!>—»> e"b!!.'!>'>!>»> Hiergegen sieht ein Gmkabcn deo Erzbi'choiS an die J»d>» - 1 - <»1 > . .V"» ■■■ " „ Mithin bleibt alS schuld, des Er; . - bi'ckwsS — 17 -OH» ar 7-L!'»> ' Diese Abrechnung ist nun aus Grund- 'olgniocr Annalmien zu erklären: Die Finanzvcrivällnng des Er;bisd>o'S irird anr d.-> >">'>,ind läge deS jüdischen Einkommens'im Lande geführt.. W::l der Ei:b>sche> Ercdit i» Anspruch nehmen, >'o haben ihm die Jud'» varznstredeu.. entweder selbstständig oder durch Ausnahme von Schuld » ilnriciiebei andcrcn Judcngcmcinden lSkraßburg, Metz. Die an' die>.- Weile flüssig gemachten Ercdite bilden esiien großen Zheil de: B-v» lebv'eade der erzbischöflichen Hauplcasie Zum'.Enkzelt 'ür die'- ualstchislos: Inanspruchnahme gestattet der Erzbischof den Inden volllle Einsidtt in seine Finanzgcbahrung, indem er eine» der Ihrigen znm Finanz' minister macht. In dieser Eigc»sd>asl scheine» sich die hervorragendsten' jüdischen Banguiers ohne bestimmte Peviodisirung nach ireier Der,-in barnng mit den« Erzbischof' abgelöst zu haben *' - „Ein rassinirt durdidack>tcS Snstein, den. Inden das D dinm des WuchertrcibcnS zu überlassen, den Bortheil der Wucherstiichle abei selbst nach Belieben cinznhcimsc»!" — inft Lgnivrechl ans. Wie eine Ironie ans die neuesten Bestrcbnügen der-Anlisemiien. die jüdischen Bürger.'des Dculschcn Reiäics zu „Fremden" zn stemvcln, liest eS fick), wenn Lambrecht am Schlüsse dieses Eapitcls lagt: ' „Allein wenn sich auf dem l^ebicte der Fiuanzverwaltnng die Spuren einstiger jndild>er Ejnwirtnng verwischen ließen, so blieb dieis Einwirkung doch jedenfalls in der (flesammlgeschichte der Tcrriiorialbildung nickst ohne tief eingreifende Ergebnisse'. Wohl schwerlich ibird sich in andcrcn deutsche» Territorien die Bedxnlnng des indischen Ein slusscS bis zur Mitte deS XIV. Jahrhunderts in ebenso n che rer Weile veranschaulichen lassen wie in Trier —- wo wird pns denn iiberhanm rin gleich übersichtliches Bild einer Landcssinanzvcrwalinng gezeigt -- - indeß wird cS doch möglich sein, in den nieistc» Setliiorie» cinzelize