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Freies Blatt · 1895-03-17 · 154 (17.3.1895) · p. [Seite]

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Journal
Freies Blatt
Volume
IV (1895)
Issue
154 (17.3.1895)
Date
1895-03-17
Page
[Seite] (sequence 6)
Language
German
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feite iv _Freies hrbeneu schweren Beschuldigung geht offenbar dahin, diesen zur Klage zu zwingen und damit ein edleS Bedürfniß gewisser Personen zu befriedigen. Allein Bergani, der Ehrenbürger von Mühldorf, scheint den Schönerer, Hauck, Wolf :c. nicht den Gefallen khun zu wollen, sie in den Gerichtssaal zu zerren: er erhob bis heule nicht die Verleumdungs-!Iage gegen Arxioscht und den Herausgeber der „Ostdeutschen Rund- >chau", sondern richtete vielmebr an den niederösterreichischen LandeSanssäiuß ein schreiben, in dem er um die Telegiiiing eines LandeSbeamten behuis Prüfung der ganzen Sachlage ersucht, und zwar ans seine K o st e n, da er die <9 c m e i 11 b e auf feden Fall vor Schaden bewahrt wissen wolle. Man darf aus die iveilere Entwicklung der Angelegenheit sehr gespannt sein, denn auch die Tlianache, das? Arnoscht seine Behauptungen nicht erweisen konnte, wäre ein werihvoller Beleg für die Art und Weise, wie Anti »emilen leichtsinnig die schwerwiegendsten Anklagen, gleich der vorliegenden, erhebe», i ^lir 3diadltfrnflC. i Wie ieitter,eit gemeldet wurde, hat der t'11 a; e r Gemeinderatb beschlossen, daß das Schächten im Bereiche der Stadl Graz verboten sei, und die steiermärkische Statthalrerei diesen Beschluß sitiirl. Ter Gemcinderalh hat dagegen bei dem Mini sterinm des Innern Einspruch erhoben, Ter Einspruch wurde, wie nunmehr bekannt wild, verworfen, Tie „Nationalen" deS t»»razer l'Kmeinderalhes dürften dafür stimmen, daß die Beschwerde an d.rS Reichsgericht ergriffen werde, Tcr Füll Ltojalowski. In Tesche» wurde nach mehrtägiger BerbanSluiig vor dem Schwurgerichte der christlich sociale Reformer I' Stoialowski, den, es tiirrlich gelungen war, den päpstlichen Segen 'nr eines »einer Hei-blattchrn;ti erschleichen,, wegen Bergehen gegen d:e o'senllichc R::i>e und Ordnung sowie gegen die Sicherheit der Ehre ne: Bl o naIe n Arrests verurtheilr. Im Vaiifc der schwurgelichiilchen Berhandiung brachte einer der Zeugen, I', Koziar, die zarten Beziehungen Slojalowski's zur Frau eines Arbeiters, Marie. G am r o n, zur Svrache. die Letzterer auf einer von ihm veranstalleten Pikgeriahrt nach Palästina näher kennen gelernt halte. Tie genannte Frau bat in einer Anwandlung von Nene beim Teschener General vicariaie um Berbängung von liehen »'trafen wegen ihres Bcikehres mit I', Stojalowski angesucht und in dem betreffenden Schreibe» erklärt, daß zwei .»linder die Folge ihres sträflichen Verhältnisses seien Später bat sie al.erdings dieses Schreiben widerrufen, I', Siojalowsti vroke>'iirie gegen die „gesetzwidrige Hineinziehung von intimen Familienangelegenheiten" in die Berbandlung, Ter Borsitzende meinte zwar, Sioialowski gehöre nicht zur Familie Gawron, ließ aber eine weitlausige Erörterung dieser dem Angeklagten begreiflicherweise sehr pein » lichen Tinge nicht zu. Es wurde nur noch bei der Bernehmung der l Mutter der Marie Gawron, der Hegersfran Eva Karus, dieies heikle Thema wieder berührt. Ter Berlkeidiger Slojalowski's halte j bentelkl, i'iavie (Gawron wäre zeitweilig geistesgestört gewesen und hätte in einem solchen Zustande ihren Brief an das Generalvicariat l geschrieben. Auf Befragen eines Boianten erklärte dagegen die Zeugin; Eva Karuö, ihre Tochter »ei »"tet-? geistig gesund, gewesen, und wenn Iemaltd ^as Gegenrheil gei'agl, >'o habe er eine Fabel vorgebrachl.!' Sioialowski, der im vorigen Jahre im Wiener christlich-socialen : Bereine Borna ge hielt, wird dies wahrscheinlich auch in Zukunft; tbnn: als berufener Moralin dürfte er über die — Sillenlosigkeit der Inden spreche». Gin Geistlicher als Autiscinilder Tliat.. Aus Lemberg »chreibl man: Während eines furchtbaren Schneesturnies bei Ingradigem Trc»'i 'uhr in feinem Schlitten der griechisch-katholische Pfarrer F or ns aus Wola <ffolog»-rska und traf unterwegs einen armen Juden, der in höchster Rolb zu ihm seine erstarrten Hände flehend erhob nkil der Bitte, :1m auf den Schlitten zu nehmen, da er sonst erfriere. Ter P»'arrer wies den Flehenden barsch, ab, uild trotz der Fürsprache »eines Iuhrmannes ließ er ihn auf der Landstraße »ehe». Nachdem der P'arrer in dem Torfe angekommen, benachrichtigte fein Fuhrmann d:c ludnchen .»niafsen des Torfes davon, daß unterwegs ein arnier Jude ::n Schne.'turm auf der Straße geblieben >'ci. Tie Juden uaclit u »ich »'oforr auf den Weg und fanden wirklich den armen cvrud :rclchcr »chon *,« einer im Fron erstarrten Reiche geworden! . T :» wurde in das Torf überführt. — Cb dieser christliche! B-: ü ocl auch die Geschichte vom' „barmherzigen Samaritan" k nr: ud etwas davon weiß, daß in Cesierreich gewisse jüdische Wel-it! ::.a ,,. .»ll:ch mir immensen Geldsummen auch christlichen '>'r:h!e:d,::dei!. Krauten und Frierenden zu Hilfe eilen? VliltifcillLfcilflibrcr StflDt.fc. Tie antisemitische „Säule", der Postse.ru,:r S r a k: k e aus S v a n d a u, der bekanntlich ein Geldsaß »!U,! I>> Mark gestohlen und dabei, immer feste auf die Inden als .. Lv::»buben" a-e-chempft baue, ist wegen des Tiebnahls und wegen; Llatt. Nr. 154. des schmählichen BertrauenSbrucheS gegenüber der Postbehörde zu drei : Jahren Gefängniß verurtheilt worden. („Ter Tod Kaiser Alexanders von Rußland ein talmndisches ' Verbrechen?") Tie dritte Strafkammer des Berliner Landgerichtes I : verhandelte am 13. d. M. gegen den Redakteur des Ah'lwardt- » scheu Blattes „Bundschuh", Hans v. Mosch, wegen eines Artikels,! der am 22. November erschienen und „Ter Tod Kaiser Alexanders! von Rußland ein talmudischeS Verbrechen?" überschrieben war. I» diesem Artikel erblickte die Anklagebehörde eine Gotteslästerung und Beschimpfung der jüdischen Religionsgesellschaft. In demselben wird der Gottbegriff der Juden „Javeh" genannt, der die Juden in allen Fährlichkeiten beschütze und solche Fürsten und gekrönte-Hänpter, welche sich den Juden feindlich zeigen, durch jüdische Aerzte aus dem Wege räumen laste. So seien auch die beiden Leibärzte deS verstorbenen Kaisers von Rußland, die Profestoren Hirsch und Sacharjin, getaufte Juden, welche ihren hohen Patienten wahrscheinlich vergiftet hätte». „Javeh" schütze seine Anhänger bei begangenen Verbrechen, wenn nur ein Theil des erzielten Gewinnes in die Bundeslade, d. h. an die heutige ...Vlli:ri»w> isr;i«*lite“ fließe. Ter Angeklagte gab zu, dev Verfaster deS Artikels z» kennen, er sei aber, bemerkte er, durch Ehrenwort verhindert, denselben zu nennen,,und wolle daher die Verantwortung tragen. Er bestritt, sich einer Gotteslästerung schuldig gemacht zu haben: er stehe durchaus auf christlichem Boden, und eher würde er einen T i ebstahl begehen können als eine Gotteslästerung Wenn in dem Artikel Jehovah als lebendiger Iudengott „Javeh" bezeichnet und auch carikirt werde. »> geschehe dies auch an vielen Stellen im Alten Testament. lieber die». - machte hierauf der Angeklagte eine Aeußerung, welche ihm eine Rüg. »es. Vorsitzenden zuzog.' Als einziger Zeuge wurde Generalsecreiär Levy vom Eentralverein der deutschen Staatsbürger jüdischen Glaube»? verllommen, welcher namens des Vereines den Strafantrag gestellt halte. Et' erklärte, daß wohl jeder Jude sich durch den Artikel an»'s Tiefste verletzt, fühlen müste, da die gegen die Juden erhobene Be schuldigung doch geradezu ungeheuerlich sei. Staatsanwalt Stach ow hielt die Anklage in beiden Punkten aufrecht und beantragte eine Gesainmtstrase von drei Monaten Gefängniß. Ter Angeklagte stellt: nun den Antrag, eine Anzahl Ttellen aus dem Alten Testament, insbesondere dem fünften Buch Moses, zur Verlesung zu bringen, er wolle dadurch beweisen, daß jene Stellen weit anfechtbarer seien als der beanständete Artikel. Ter Gerichtshof lehnte diesen Antrag ab und erkannte nach kurzer Beratdung aus Freisprechung. Das für den strafr-chtlichen Schutz, den das Jndeiithum in Preußen findet, bezeichnende Erkenntniß wurde also begründet: Es sei zweifellos, daß mit Ausnahme eines einzigen Punktes alle Requisite der Gottes lüstcrung vorlägen. Tas Reichsgericht habe aber entschieden, das; auch ein beschimpfender Ausdruck vorhanden sein müste, wodurch eine gewiss: Rohheit des Thäters offenbart werde. Ein solcher Ausdruck sei aber nicht in dem Artikel vorhanden und müste deshalb ans Freisprechung erkannt werden. Roch weniger liege -eine Beschimpfung der jüdischen Religionsgesellschaft vor, denn nach dem Standpunkte, den der An geklagte einikehme, habe er nicht die Religion der Juden, sondern nur die Race treffen wollen. Es gibt noch Richter in Berlin! — jubelt das gesummte antisemitische Lager. »Zum Fall Ltllß.) Tas Schwurgericht in Hannover hat am i1. d. M. den ehemaligen antisemitischen Reichstagsabgeordneten Hans Leuß, der bekanntlich eine dreijährige Zuchthausstrafe abzubttßen hat, wegen Verleitung zum Meineid zu einer Zusatzstrafe von vier Monaten Zuchthaus und Frau Sch nutz wegen Meineids zu neun Monaten Gefängniß verurtheilt. Tie Antisemiken aller Nuancen haben jetzt ein natürliches Interesse, ihren einst ge feieiten Gesinnungsgenosten Leuß schleunigst von den Rockschößen zu schütteln. - In einem vom „Wahlausschüsse der vereinigten Christlich und Teutsch Socialen und des Bundes der Landwiethe" verbreiteten Flngblatte „An die Wähler des Kreises Eschwege-Schmalkalden-Witzen Hausen" heißt eS: „Rur dumme oder böswillige Leute können unser: ganze Partei verantwortlich machen wollen, daß Leuß zum Verbrecher geworden ist Wenn in einer ' großen Familie ein Sohn oder eine Tochter der Schande verfällt, ist darum die ganze Familie ehrlos'' Nein! Tas ist ein Fainilien-llnglück; und der Fall Leuß ist für.litte ein Partei-Unglück, aber keine Partei-Schande." Ganz einverstanden! Wie aber kommt es, daß gerade die Antisemiten jede That eines einzelnen Juden gleich der Judenschaft des ganzen Erdballes und allei Zeiten zur Last legen? Ja, Bauer, das ist ganz was anders! Zu geständniste, wie die obigen, nehmen dem Antisemitismus seine Existenz berechtigung, umsomehr als der Fall Leuß keineswegs vereinzelt dastehr. Man braucht nur fleißig die antisemitischen Blätter und die brüderlichen Polemiken in denselben zu lesen, um in kürzester Frist zur Einsicht zu

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