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Freies Blatt · 1895-01-06 · 144 (6.1.1895) · p. [Seite]

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Journal
Freies Blatt
Volume
IV (1895)
Issue
144 (6.1.1895)
Date
1895-01-06
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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Freies Blatt. Nr. 144. glaubenS. Oder glaubt man vielleicht, daß cj lediglich meineidige Schurken, gewissenlose Schufte waren, welche den Provinzialstatthaltrrn der weltgebietendcn Roma berichteten, daß sie die (itjrifteii bei anthropophagischen Liebcsmahlen überrascht, daß sie mit ihren eigenen Augen gesehen hätten, wie in sündiger Begierde die Mutter den Sohn, der Bruder die Schwester umarmte? Glaubt man nicht, daß unter diesen Personen sich zahlreiche Vcute befanden, welche in nicht höherem Maße po» dem Bestände. RomaS wie von der Richtigkeit ihrer Wahr »chinungen überzeugt waren? Wen» die geistige Atmosphäre mit abergläubischen Vorstellungen durchsetzt ist,' verliert der minder Gebildete das kritische UnlcrschcidungSvcrinögc», mit geöffneten Auge» träumt er, ohne zu schlafen, erblickt er die Bilder vor sich, welche die Phantasie entwickelt, und je beschränkter er ist, um so eigensinniger hält er daran fest, daß diese in Wirklichkeit Gegenstand seiner Währnchinung gewesen seien. Ter aufmerksame Beobachter der antisemitischen Bewegung bar schon seit Jahre» constatiren können, daß diese Bccinslnffung der Glaubwürdigkeit deS Gcrichtszeugnisscs zu einer Gefahr für die Rechts »siege wird; der Rcustcltincr Shnagogen-Brandproccß schon bat darüber Klarheit verschafft, in noch höherem Maße ist dieser Einslus; in den; ibcii große» rituellen Mordprocesic» zli constatiren gewesen, welche vii Stolz auf die Cultnrsortschritte deS ncniizchnlcn Jahrhunderts so -lieblich herabmindcrtcii, dem Proccß in Tisza-Eszlar und dem Proecß Buschoss in Cleve; namentlich in dem letzigcnaiintc» Proeeß konnte man hierüber Erfahrnngen mache», welche sich vollkommen ebenbürtig . ii aus den Proccßacten dcö XVI. und XVII. Jahrhunderts ge >chöpsten a» die Seite stellen können.- Wer .wollte daian zweifeln, daß. wenn nicht zufällig das Jahr 181)2 statt 1002 geschrieben > worden wäre, der letzte Ritualmordproeeß denselben Ausgang genommen bans wie so mancher seiner Borgänger? Auf Grund von Mengen anssagc» solchen Inhaltes, wie sic in der Stadt deS Schwaiienritlers unter Anrufung Gottes als deS Schützers der Wahrheit abgegeben wurden, war der Richter zur Anwendung der peinlichen Frage imuvcnelhaft berechtigt, und daß bei dieser Anwendung der Angeklagte Alle,' zuzugcbcil pflegte, ist ja hinlänglich bekannt. Wenn nach Beendigung des Proccsses Buschoss die Befürchtung ausgesprochen wurde, daß die Verseuchung der niederrheinischen Gegend mit der Gesinnung des Antisemitismus sich »och längere Zeit in einer für die Rcchtspflege unerwünschten Weise geltend machen werde, so ist auch diese leider in CrsüUnng gegangen; Paul R a t h a », der Herausgeber der „Ration", hat in. de» jüngstcn Wochen die Geschichte eines Proccsses gegen zwei jüdische Metzger vcrösscntlicht, welche vor der Strafkammer in Cleve wegen Nahrungsmittelverfälschuiig zu Freiheitsstrafen ver nrlhcilt wurden. Eine Anklage wegen Uebertretniig des Gesetze« über dcn Rahrungsmittelvcrkchr enthält in der Regel nur für Juristen und Cbemiker etwas Jnier.csiantcs, wen» dies in dem gegebenen Falle anders ist, so erklärt sich dies durch den Cinslnß des Aberglaubens ans das Gcrichtszcugniß. Irren wir nicht, so würdigt die Rechtspflege de» Cinfluß dieses Factors noch nicht in dem gelmhrendei: Maße, und cS kann nicht übersehen werden, daß hieraus schwere Mißständc entstehe» könncn, vielleicht da und dort schon cnlstandcn sind. Wen» wir mit der Thatsachc rechne;! müsse», daß eine fauatisirrc, durch den t Appell an die niedersten Jnstinctc und gemeinsten Veidcnschaften maßlos verhetzte Bevölkerung — man denke a» die Art, in welcher in dem Musterstaat Sachsen die antisemitische Propaganda unter freundlichem Rtcheln einer hohen Regierung betrieben wird — nahezu Alles glaubt, was über und gegen den Juden gesagt wird, wenn sic den albernsten Fabeln ein aufmerksames £4)1° leiht, dann ist — es muß offen aus gesprochen werden — die Gefahr, daß ein durchaus schuldloser Jude vcrnrthcilt werde, eine sehr erhebliche. Rnr die hohe Bildung, nur die Tbjectivität und Unabhängigkeit der deutschen Gerichte gewährt eine Cautcl gegen diese Gefahr, aber cs bedarf auch seitens der Gerichte des Aufgebotes ihrer vollen Kraft, der Anwendung deS ganze» Erlist zeugcs, mit welchem die Wissenschaft sie auSgestattet hat, um es zu verhindern, daß diese Gefahr zur Wirklichkeit werde. (Eine interessante Gerichtsentscheidung.) Den Berliner „Millhcilungcn aus dem Bcrrin zur Abwehr deS Antisemitismus" wird aus der Provinz Posen geschrieben: In dem. in dem Reichstagswahlkrcisc M escritz-B omst gelegenen Städtchen T. hatten zur Zeit der Ersatzwahl für den Abgeordnete» v.^-Unruhe (Bomst) zu Anfang dieses Jahres die antisemitischen Redner arg gehaust und durch ihre aufreizenden Reden das niedere Publicum dermaßen erregt, daß cs einem Bürger jüdischen Glaubens fast nicht mehr möglich mar, dnrch die Straßen der Stadt zu gehen, ohne von halbwüchsigen Bursche» auf das Gröblichste belästigt zu werde». Erst dem energischen Einschreiten der dortigen Juden war cs zu verdanken, daß durch GerichtS- »nd Polizcistrafen dieser Zügellosigkeit Einhalt gethan wurde. Eines TagcS, eS war im Monat Mai, ging auch eine achtbare Dame des -utr i £rtcs auf der Straße, als ihr von einem kleinen dreijährigen Knaben; »ichrcrcinale die Worte nachgcrufcn worden waren: „Juden raus!" : Durch frühere derartige Borkommnissc »nd dnrck das Gebabre» der Antiscniitc» schon erregt, trat die betreffende - Dame aus das Kind zu und sagte z» ihm, indem sie il,m eine» lcicknen Backenskreich versetzte: „Wen» du daS noch einmal thun, so schneide' ,ch di, die £hren. ab!" - Der Baker des KindeS lud die Dame vor de» Schiedsrieliter, nild da diese'nicht erschien, kam die Sache vor dem Schönengericht;iu° Verhandlung, welche« sic zn -">0 Mart t''elDftvafc verurilreilke.' Bon der Siraskamincr zn M. wurde die Strafe, da die Paine gegen daS Schössengcrichlsurtheil Revision eingelegt batte, ans 2 Marl - ermäßigt und ihr die Kosten der erste» Julian; ' anfgeleqi, -wälirend die der zivcitcn Instanz der Kläger iragon sollte. Auch. dagegen legre die Paine Revision ei». Sic ries die Entscheidung der böeln'ie» Instanz, des SberlandcSgerichtcS in Posen, an, wAck>cs die von der einen, und zwcitcn Instanz gefällten Unheile anshob. die Dame tnsienios freisprach und die Kosten, auch die nothwendigen der Bertlagken, im Glanzen saß Ol») Mart dem Klüger aiislegie - Jir der B.ar-iendnng heißt cs wörtlick: „Daß in den der Angellaglen, iv.clche .°,-.idiu ist, nachgernfcnen Worten: .Jude» raus!' eine diz, Aiig,tlaq> in ihrer Eine träntcndc Aeußerniig zn sinden ist, bedarf keiner , wen ,Ans sührung, wird auch vom Berüssrichtcr nicht in Zweifel geslen-.. Ferner geht ans dem von dem zweiten Richter für erwiesen angenoiumenr» Thatbistandc hervor, daß die dem Sohne des Privarklägers' von der Angellagte» zugefügie leichte Körperverletzung als eine ans d.r Stelle erfolgte Erwiderung der der Angeklagten seile»« des Sohnes, des Privatllügcrs zngcfügtcn Beleidigung sich darstcllt. Tie Worte äni der Stell,-' haben in 100 .»»d 200 St. <>).-B. wesentlicli. die Be d-.'iitiing, daß der reiorgnirende Beleidigte noch unter dem plmsiichew Eindrücke der erlittenen Beleidigung gestanden haben mime. Xas Borhandensei» dieses Erfordernisses ist bereits vonden, zweiten :>r,ichtcr. festgcstcllt, indem derselbe anführl: Es ist aiigenommen, daß die Angeklagte in Folge des Rachrnsens des erwähnten Rnse.s ausgeregt war, und daß sie in dieser Aufregung dem Sohne des Privaillägers nicht nnr leichte, nicht fühlbare Klapse, sondern Dhrseigen, wenn auch nicht von besonderer Stäikc, versetzt hat. Sie Angellagte iviid wohl der Körpervcrlctznng schuldig erklärt, jedoch ans . all dei.i angesnhrlen Gründen sreigcsprochcn.' (Eine jllöcurciliC Stnöt.) In einem Anilel der „Schlesischen Dorizciiung" heißt cs von den, Städtchen An ras in Schlesien: „Unsere Stadt besitzt unter verschiedene» Merkwnrdigkeiien auch diejenige, in Schlesien gewiß als solche ganz vereinzelt daznstehen und keine» Bewohner mosaischer steeligion in ihren Mauern zu beherbergen, was hinreichende Definition der tranrigc» Thalsache ergibt, daß der örtliche Handel und Wandel leider bereits aus' dem Aussterbe Etat angelangt ist."- £b auch die Moralität der jndcnrcincn Stadt ans der Höhe der antisemitischen Vebensaussanung steht, davon berichtet die Histöria nichts. -Arische Wucherer.) In Dresden gelangte int Dccembor ein -.Proeeß gegen drei berüchtigte ari>chc Wucherer, Arlhnc Knörr, Uhrmacher aus Kamenz, Johann Ernst K altichm idr, früher ' Rittcrgutspüchter, jetzt Agent aus Bautzen, und Mar Hermann K lug'e ans £.uerfnrt, früher Uhrmacher, später Fahrradhänbler, sänimllich in . Dresden wohnhaft, zilr Durchführung. Diese drei sauberen. Bögcl, welche, nebenbei bemerkt, innerhalb der aiilisemilischen Partei eine hervorragende Rolle gespielt haben, snchtcn sich als £pser siinge, .nn erfahrene kcure ans. Knorr und Genossen galten, seinerzeit unter den Zöglingen einer Dresdener Bi iiivär-Bor bereit» ngsanslalt als Helfer in sinanzicllcn Röthen, gingen aber, wie die Beweisaiifnähnie.ergab, aus den Ruin ihrer nncrfahrcnen £pscr, die sich wcchselmüßig verpslichlen > mußten, aus, indem sie anstatt baarer Casse zumeist minderwerrhige l Uhren, leichte Schniuckgcgcnstände und Fahrräder verabsolgtcn, welche nicht einmal die Hälfte der Wechsclinmme rcprä'enlirke» und in der Regel für ein Spotlgeld in den Besitz der „Gurgelabschneidcr" zurück- | wandcrtcn. DaS wucherische Kleeblatt wurde vcrurtheill,. und zwar! Kluge zu zwei Jahren und zwei Monaten Gesängniß , und 10l>0 Mark Geldstrafe. Knorr zn einem Jahre, sechs I Monate n imb eine r W ochc Gesängniß und 5>0>) Mark <äcld strafe und Kaltschmidt zu einem Jahr und sechs Mo.natcn , Gesängniß und 500 Mark Geldstrafe. .Für unsere Antisemitenprcssc ist dieser Wuchcrproceß — nicht vorhanden. (Gilt päpstlicher Kamincrhcrr als Tesrandailt) Man meldet aus Genua: Der päpstliche Kammcrherr Francesco de A in i c i S wurde wegen Unterschlagung von 150 000 i’ive zum 'R'ach thcile der Marquise Pallavicini-Duryzzo z u d.r c i j ä h r i g c m K e r k c r und zu einer Geldstrafe von .4000 l'ire verurl heilt. Daß so etwas auch in so fromm christlichen Kreisen Vorkommen kann!'

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