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Freies Blatt · 1894-12-23 · 142 (23.12.1894) · p. [Seite]

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Journal
Freies Blatt
Volume
III (1894)
Issue
142 (23.12.1894)
Date
1894-12-23
Page
[Seite] (sequence 7)
Language
German
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Nr. 14'J freies Blatt. butt 4 der nicht aufzuschicbendcn Nothschlachtungcn, dürfen nur von dcS SchlachtenS durchaus kundigen Personen oder doch unter deren Aussicht und Mithilfe ausgeführt werden. § 4. Alle- Schlachten hat in geschloffenen, dem Publicum nicht zugänglichen Räumen stattpisindcn. Nur wo solche nicht in genügender Weise zur Bcrfügung stehen, darf das nicht gewerbsmäßige Schlachten im Freien geschehen, ist aber auch dann derart vorzunehmcn, daß cs nicht von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen auS zu sehen ist. § ft. Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haftstrafe geahndet. § (5. Den einzelnen Bundesregierungen bleibt der Erlaß der zur Ausführung und Sicherstellung des Voll zuges dieses Gesetzes erforderlichen Verordnungen überlaste», i? 7. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Bcrkündung in -straft." Unterdessen berichten die Petersburger Tagcsblättcr: „In der St. Petersburger ^Mcdicinischen Gesellschaft hielt Herr Hofrath Tr. I. A. Dembo vor einem sehr zahlreichen Auditorium einen höchst intcrcffanten Bortrag über die schmerzloseste Art der Tödtnng von Thicrc» »nd über die Frage, welche Schlachtmethodc die beste sei, um das Fleisch nahrhafter zu machen und es länger zu conscrvircn. Auf Grund vicljährigcr, eingehender Untersuchungen und Beobachtungen an Thivcn und an deren Fleische kam der Vortragende zu der Schlußfolgerung, daß bei der Durchschncidung der Halsartcricn ohne vorherige Betäubung die Erstarrung weit früher cintrete als bei derselben mit vorhergehender Betäubung vorgcnommencn Operation. Dank diesem Umstande ist die Möglichkeit geboten, bei Tödtung des ThiereS ohne vorhergehende Betäubung' dessen Fleisch länger auszubcwahrcn, da der Fäulnißproccß dank dieser Proccdur weit später cintritt. Di« Ursache dieser Erscheinung erklärt sich dadurch: l. Daß bei Durchschncidung der Halsartcricn des Schlachtviehes ohne vorhergehende Betäubung die Verblutung eine weit vollkommencrc ist, so daß int Fleisch weit weniger Elemente Zurückbleiben, welche die Fäulniß bedingen; 2 daß hei den Convulsioncn, welche bei der eine plötzliche Gchirnanämic hcrvorrufcndcn Durchschncidung der Halsadern anftreten, wie cs häufige Versuche dargcthan, sich Milchsäure bildet, die laugcnsalzigc Eigenschaft des übrig gebliebenen geringe» D.nantumS Blutes »och mehr verringert und folglich die Fänlnißbcdingungen »och mehr rcdncirt; 3. die sich bildende Milchsäure, sobald sie mit dem im Fleische befindlichen kali- und natronphosphorsauren Salzen in Verbindung kommt, verwandelt die letztere in saure Phosphorsalzc, welche den Fäulnißproccß hindern und dem Fleische einen weit besseren Geschmack verleihen. Nach Beendigung seines interessante» , Referates, welches die Versammlung sehr aufmerksam anhörtc, fügte Tr. Dembo hinzu, daß auf Grund eines von dem Tr. Krüger, dem ersten Assistenten des Professors Du Bo iS-Reymond in Berlin, in der Berliner „Gesellschaft für öffentliche Gesundheitspflege" erstatteten Berichtes diese hervorragende Körperschaft sich init dcy Feststellungen des Tr. Dembo vollinhaltlich einverstanden erklärt habe. Der Sccrctär der Petersburger Medicinischen Gesellschaft, Dr. Gruse» berg, berichtete, daß,' wie a»S den eben eingclaufcncn Bulletins der nan zösifchen mcdicinischcn Akademie ersichtlich ist, auch diese gelehrte Institution sich mit de» Schlußfolgerungen des Dr. Dembo einverstanden erklärt hat. Der Vorsitzende der Gesellschaft, Dr. W. 2. Stolz, richtete die Aufmerksamkeit der Gesellschaft auf die hohe Bedeutung Per Arbeiten des Referenten, zu denen sich Koryphäen der Wissenschaft, wie Virchow, Mumk, Du Bois-Rcymond und Andere so sympathisch verhalten, und sprach Dr. Demboim Namen der Petersburger 'Medicinischen Gesellschaft den Dank Aller aus," — Wie aus Bern berichtet wird, verlangt? das Eentralcomitü dcS schweizerischen Thierschutzvcrines in der Absicht, eine Verschärfung des Schächtverbotcs hcrbeiznführen, den Erlaß eines AuSsührungSgcsetzeS 1 zu demselben. lieber diese Forderung ist jedoch der Nationalrath mit i'»«r gegen 39 Stimmen zur Tagesordnung übirgcgangen. sTcr Fall Leilß.) Ter azttiscmitische Rcichstagsabgeordnctc Hans l'cufj, Mitarbeiter unterschiedlicher reichsdcutschcr und öiterrcichischcr Hetzblätter, erschien vor dem Schwurgerichte zu Hannover unter der Anklage, am 17. März 1894 vor der Civilkammcr de« dortigen königlichen Landgerichtes einen Meineid i» der Ehescheidung ssachc Schnntz geleistet zu habe», indem er bei einer Vernehmung bestritten hat, mjl der in diesem EheschcidungSproccffe als Klägerin auftrctcnden Frau Schnntz, Gattin des gewesenen DircctorS im städtischen Lcbensmittclamte zu Hannover, seines früheren Parteigenoffen und Freundes Dr. Schnutz, geschlechtlichen Umgang gepflogen zu haben. Nach sechstägiger, selbstverständlich geheim durchgeführtcr Verhandlnug wurde Leuß des Meineides schuldig befunden und zu drei Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Ehrverlust vcrurtheilt. , Sieber (silier.) Wie aus W ü r; burH berichtet wird, wurde der dortige- Antisemitenführcr Earl Zöllner wegen betrügerischen Banker ottö zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus und drei Jahren Ehrverlust verurthcilt. Zöllner, seines Zeichens Prohuctcnhändlcr, suchte sich auf echt antisemitische Weise vor den Fangarnien des „römischen Rechtes" zu schützen. Er behauptete, eine Brieftasche mit so und so viel tausend Mark" „verloren" zu haben, und setzte sogar eine große Belohnung für den redlichen Finder fest. In Bayern scheint man aber für solche „Verluste" nicht das richtige Verständniß zu haben. Der Würzburger antisemitische „Voltsv'crcin", denen Vor^ stand Zöllner war, dürfte indessen nach wie vor gegen „jüdische Betrüger" eifcrzi. (Lsmau Bey.) Der Verfasser des bor'üchtigten Buches „Die Eroberung der Welt durch die Juden", Dsman Bey, läßt wieder; etwas von sich hören, lieber ihn schreibt die '„Reue Züricher Zeitung" : j „Major Dsina» Bey befindet sich wieder in Zürich. Neulich hat er uns sein im Verlage von Nydegger. und Baumgart in Bern erschienenes Buch über den Tod A lcra » de rs ll(. und A lcrandcrölI. zugcschickt. Darin sucht der. Verfasser den 'Nachweis zu leiste», daß cs die Juden und die israelitische Alliance waren, welche, wie sie einst'die : französische Revolution hcrvorgcrufcn haben, auch in Rußland djc Revolution hcrbeiführen wollcü und zu diesem Zwecke die Nihilisten Verschwörungen anstislen. So haben sie den Tod Alcrandcrs II. verschuldet und haben Alcrander III. zu Tode gehetzt. Auch.dem heutigen; Ezar werden sic ein böscö Ende bereiten. Zudem prophezeit Dsnian i Bey unter dessen Regierung das Hcrcinbrcche» der Revolution. Mit seinen persönlichen Schicksalen beschäftigt sich dieses Buch ebenfalls. ' Ssman Bey hat iw letzten Krieg unter russischer Fahne gekämpft. Er betrachtet sich als de» eigentlichen Eroberer der Festung -KarS,! wodurch der Feldzug in-Kleinasien für die russischen Waffen die I günstige Wendung genommen. Aber Loris Mclikow »ahm ihm den I Ruhm weg und wird jetzt als Eroberer KarS' gepriesen. Loris Melikow ist in den Augen DSman BcyS ein mittelmäßig begabter; Mann, und der Sorglosigkeit, die er als Dictator in Petersburg an den Tag legte, ist der Untergang Alcrandcrs II. zu danken, Tbichon er mehrfach von Ssinau Bey gewarnt wurde, traf er doch keine Maßnahmen gegen" die Bcrschwörnng der 'Nihilisten. Und als dann I spater Tsman Bey sich um eine Belohnung für ''eine .KriegSlhalen > bewarb, wurde er auSgewiefen; er wurde auch aus Dänemark ver! bannt, als er den König Ehristia-ü IX wegen ,dcS Schicksals; warnte, das seinem Schwiegersohn bcvorstchc." Cl> s/siiian Bey ein j eitler ^Narr oder ein böswilliger Verleumder oder beides zugleich ist,; möge jeder Leser selbst entscheiden. sNllßland IINb die Zubeu.) Die russische Regierung hat, wie der „Deutsche Rcichsauzcigcr" mitthcilt, in Ausführung des Artikels 12 : des deutsch-russischen Handelsvertrages Besiiminu.ngen für ausländische HandlungSrcisende, hie nach Rnßland kommen/ getroffen, welche n. A. anordncn: „Tic zur Reise nach Rußland anSgcfcrligten Püffe aus! lündiichcr Juden, welche als .Handjnngsrciiendc protokollarisch ver - zcichucter und überhaupt in Gcmüßhcit der Landcsgcsctzc registrirtcr! Handelsfirmen fungircn, werden seitens der kaiserlich russische»'Eon! sulatc visirt, nachdem die Eommis eine bezügliche Bescheinigung ihrer - Firmen eingcrcicht haben; hiebei wird auf dem Paffe vermerkt, daß dcr - Inhaber desselben aoiuniiü-vuvuj-snr ist, ferner die 'Nummer seiner Lcgitimationskartc und der Drt, wo dieselbe auSgefertigt worden ist. Ein aüSlündischer Jude darf während der Frist, auf welche der Paß visirt worden ist, und bei einem fristlosen Pässe im. Laufe von sechs Monaten unter Beobachtung der für Ausländer zur Reise nach Rußland bestehenden allgemeinen Vorschriften die Grenze mehrfach passircn." Die «Zündbelzelbausirerin. Eine WcibuachtSgeschichte. Eisig kalt blicS der Wind durch die Straßen der Kaiscrstadt. Die immer dichter fallenden Schneeflocken tanzten lustig in der Luft, bis sie endlich müde zu Boden fielen. Ein schöner Wintcrtag war eS, trotz der Kälte und des heftigen Schneegestöbers. Eben schlug die Glocke die vierte Nachmittagsstunde, als ich, in eine» warmen Pelz gehüllt, auf die Straße trat. Ich blieb eine» Moment stehen, unschlüssig, ob ich mich nach links oder rechts wenden sollte. In jeder Richtung herrschte regeS Leben, und die Zahl der Fußpassanten war so groß, daß die Wagen nur im Schritte fahren konnten. WaS wollte ich eigentlich draußen in dem rauhen Unwetter? WaS trieb mich auS der warmen, traulichen Stube?

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