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Freies Blatt · 1894-12-23 · 142 (23.12.1894) · p. [Seite]

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Journal
Freies Blatt
Volume
III (1894)
Issue
142 (23.12.1894)
Date
1894-12-23
Page
[Seite] (sequence 6)
Language
German
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Seite '!, .freies Blatt. Nr. 14Ü batte nämlich erfahren, daß sein Schloßpfarrrit auf die antisemitischen Schrullen des Schloßherrn nicht eingehen wplle. Dafür sollte der Pfarrer büßen. Um Mittel, seinen Zorn fühlen zu laffeN, ist ein Schönerer, wie man vielleicht aus diversen delikaten Familiengeschichten weiß, nicht verlegen. Herr Schönerer klagte hen würdigen Geistlichen einfach des — Diebstahls an, weil derselbe einige Felberbäuckie, die in den Pfarrgarten hinnberhingen, der Aejste berauben ließ. Der makellose Schloßpfarrer nahm sich diesen Angriff seines Schloßherrn so zu Herzen, daß er sich erschoß. Der Rostnauer Schloßherr verkündet aber an wie vor nrbi st ordi die Heilslehre der germanischen Sittlichkeit, und die deutsche akademische Jugend, die ihm zugeschworen, wird nicht müde „Kvoii Uaeehe, evoii Schönerer“ zu rufen. ilHittralDrrcin deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens.) Po» einigen Tagen dielt in Berlin der von den Antisemiten Deutschländs bestgtbaßte Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen (Glaubens seine Generalversammlung ab. Ir einem längeren Porti age beleuchtete Dr. Horwitz das Wirken de! Pereines. Er verlas unter Anderem eine Reihe-von Notizen anli emitischer Blätter und knüpfte daran folgende Bemerkungen: Das Bestelen des Centralvereines, der die antisemitischen Publikationen sorgsam überwache, habe den «Gegnern schon eine heilsame Scheu eingeflößt. Antisemitische Blätter fühlen sich jetzt durch die Ueberwachung des jüdischen „Tenunciantenvereines" zu strenger Wahrheitsliebe gedrungen. Blätter, deren Metier das Perleumden sei, würdeir. aber nothwendi; langweilig und verwandt wurde. Er legte darauf die OfficierSprüjung ab und wurde 181» durch eine königliche Cabinetsordre vorn 18. August zum Secondelieutenant befördert. Auch als solcher wc r er fortwährend im Lehrfache thätig; als die neue Artillerie- und Ing nieurschule zu Berlin ins Leben gerufen wurde, erwies er sich als eine der bedeutendsten Stützen derselben. Im Jahre 1822 veröffentlichte er ein größeres Werk: „Die geometrische Zeichenkunst", welches auch im Auslande solchen Beifall fand, daß eine Uebersetzung in >as Französische veranstaltet wurde. Prinz August nahm bei dieser Gelezenheit Veranlasiung, die Aufmerksamkeit Friedrich Wilhelms III. auf len jungen, begabten Perfasier hinzulenken. Bei den bekannten religiösen Grundsätzen des Monarchen war es indesien sehr schwer, für Br rg eine Bch^derung oder auch nur eine Auszeichnung zu erwirken. Dieser Widerstand wuchs eher, als er nachließ. Lieutenant Burg w tr seiner Ancientiität nach daran, Hauptmann zu werden; aber statt bi s erwarteten Patents "erhielt er am 0. Jänner 1830 folgendes Schreiben: „Ew. Wohlgeboren vorgerückte Stellung in der ersten Artillriebrigade hat mich veranlaßt, bei dem königlichen Kriegsministerium c nzufragen, inwiefern künftig, mit Rücksicht aus das Gesetz vom 11. Mär; 1812, Ihre Beförderung zum Hauptmann nachgesucht werden!önne, wobei ich nicht unerwähnt gelaffen habe, durch welche nützlichen Dienste Sie sich in ihrem zeitherigen Berhältniß ausgezeichnet haben. Das königliche Kriegsministerium hat mich hierauf benachrichtigt, baj Se. Majestät der König allerhöchst sich nicht bewogen gefunden heben, in der Sache lören die Leser, wenn sie wahrheitsgetreu berihten, und das sei ein eine besondere Entscheidung zu ertheilen, und znst sehr wichtiger Erfolg des Pereines. Der Perein flöße den Juden Mu:d und Selbstgefühl ein. Man solle allerdings nicht zur Selbsthilfe schreiten, wie es ein jüdischer Apotheker in einer kleinen Stadt geiban, der, durch die Provokation des Bürge! mejsters schon gereizt, dieien ent erfolglos gefordert, dann mit der Reitpeitsche' gezüchtigt und dafür 10U Mark Geldstrafe erhalten habe. Jeder Jude solle aber auf gesetzliche Weise sein Recht suchen und offe i und ehrlich als Jude berauslreken. So. hätten es dis'Juden in Eschnege in Hessen gerhan und in Befolgung der Raihichläge des Cenkrilvereinsvorstaudes die Ausschließung der Juden vom Geschworneni:ni> Schöffendienste erfolgreich beseitigt. Dr. Horwitz schilderte sodann die üble Lage der Juden ii«'kleinen Städten und Dörfern, wo dieselben durch den Antifeinilismus' aufs Schwerste geschädigt werden ustd. verzweifeln würden, ivenn sie nicht jetzt eine Stelle wüßten, wo sie!Rath und Hilfe oder, wenn Beides unmöglich, doch Drost und Mitgefühl fänden. Allen Juden sei aber jetzt mehr Selbstgefühl anzuempstehlen. Wer sich treten lasse' und „Danke schön!" sage, der verdiene keine Achtung! Sb orthodor oder liberal, jetzt müffe Jeder zeigest, daß er nicht nur als Memch, sondern auch als Jude Achtung! verlange. Nach Er- Itattiuig des Caffenberichtes wurde Hierauf dem bisherigen Pereinsvorstande Decharge ertheilr und derselbe durch Akklamation wiedergewähll. — Unmittelbar nach seiner Generalversammlung hatte der rührige Perein wieder einen Erfolg zu verzeichnen. Wie bekanii', beschuldigte der Marburger „Reichsherold" vor i einigen Wochen Einjährig-Freiwillige. jüdischer Confei'ston insofern dstr Zechprellerei, als er behauptete, sie hätten während des Manövers bei ihren Ouartiergebern beffere Speisen und Getränke mit der Persicherung bestellt, daß .die RegimenlSkaffe dies bezahlen werde. Ta diese Persicherung eitel Luge gewesen, so waren die Ouarkiergeber stetst die Geprellten, denn i'ic vermochten nicht einmal anzugeben, welchem Truppentheil die Einjährig-Freiwilligen angehört haben. Eine Anzahl^. Einjährig-Frei - Ulliger jüdischer Religion wandte sich ans diesem Anlaß an den Centralrereiii in Berlin, und bald darauf erhielt dev Porstand des von diesen! Perein unterhaltenen Rechtsbureaus. aus eine Eingabe an den.preußischen. Kriegsminister den Bescheid, daß er gegen den verantwortlichen Redakteur des „Reichsherold", Me.delsky, wegen Be-!.'id:gnng der Einjährig-Freiwilligen jüdischer Rejligion auf Grund des; l>*i des Strafgesetzbuches den' Strafantrag gestellt habe. Medelsky warte nun, da sich die ganze Geschichte von r.e;:i!tin I erausslellie, schuldig gesprochen und ron 1 r,t i Mark veruriheilt. Major Burg./ Unter'den Berliner Juden, ne.i:n rr.'ußi'chen Heere erlangt haben, waq einer der bekanntesten der B.'a^k.r Bura Zu Berlin am 0. Oktober 1780 geboren und e!g:>>:!!ch seinem Bera'e nach Feldnieffer, trat er am 0. Februar 1813 als Fre:w.ll:ger in die Armee, diente zunächst beim Garde-NormalbataiUoit. deai jetzigen 2. «Mrderegiment zu Fuß, dann, weil in der '^arde kein Jude dienen durfte, bei der Artillerie. Tüchtig und pflichttreu, erregte er hier >'ehr schnell die Äufmerksamksit des Prinzen August, welch r Gecheralinspector dieser Truppe war und ihn selbst zum Bombardier erüanlrte Burg's hervorragendes Wiffest in der Mathematik ba:te lehr bald zur Folge, daß er Unteroisikier! und als Lehrer verder Zechprellerei als u einer Geldstrafe welche die Ofsiciersar in der Boraussetzung, daß Sie durch Ihre Bildung, Stellung und religiöse Ueberzeugung wohl bereits diejenige Annäherung ar ' das Christenthum gefunden haben, welche Sie dazu bevegen würie, durch förmlichen Ilebertritt zur christlichen Religion zugleich jeder Anstoß zu Ihrer ferneren Beförderung aus dem Wege zu räumen Ich setze Sie von vorstehender Aeußerung mit dem Anheimstellen i>> Kennlniß, mir zu seiner Zeit von dem Ergebniß Ihrer hierauf bezughabenden Ent schließung Mittheilung machen zu wollen. (Gez.) August.". So deutlich und verlockend der Wink auch war, trug Burg dennoch, keinen Augenblick Bedenken, bei seinem Glauben : u verharren. Offen und entschieden lehnte er es ab, die Confession wezen der Aussicht auf Beförderung zu wechseln. In deniselben Jahre erschien dann noch ein zweites Werk: „TaS architektonische Zeichwm", und auch dies mal war der Beifall so allgemein, daß König Friedrich Wilhelm III. nicht umhin konnte, dem Perfaffer seine Anerkennung zu zollen. Als Prinz August wiederholt Beranlaffung nahm,!)urg's Beförderung zum Hauptmann anzuregen, erging vom Monarcher folgende charakteristische Cabinetsordre: „Ich kann auf Eurer königlichen Hoheit Bericht vom I. h. M. den bei der Artillerie- und Ingenieurschule als Lehrer stehenden Premierlieutenant Burg von der. ersten ' Irtille'riebrigade nicht zum Hauptmann von der Armee ernennen und verspreche mir von seiner geistigen Ausbildung, er werde noch zur Eck^nntniß der Wahrheit und des Heils des christlichen Glaubens gela igen. Seinen nützlichen Diensten lasse ich gern Gerechtigkeit widerfihren,. und für die Bearbeitung seiner Lehrbücher möge Eure königliche Hoheit ihm die beiliegenden fünfzig Thaler in Gold als Gratifikation zustellen lassen. Berlin, 6. Teeeinder 1830. (Gez.) Friedrich Wilhelm " Aber schließlich konnte der Monarch doch nicht umhin, ihm die so lange vorenthaltene Beförderung zum Hauptmann zulheil werden zu lasse». iie erfolgte zwei Jahre später, im November 1832, auf nochmalige Anregung des Prinzen August und zur großen Fieude desselben. Nach fünfundzwanzigjähriger Dienstzeit erhielt Burg das goldene Dienstauszeichnungskreuz und bald nach dem Regierungsantritt Friedrich Wilhelms IV., im Jahre 1841, den Rothen Adlerorden. Im Mär; 1817 zum Major befördert, hat er dann noch bis zum Jahre 1853 erfolgreich in seinem Berufe gewirkt. Er starb den 20. August 185)3 als eines der ersten Opfer der eben auSbrechendei Cholera und wurde unter allgemeiner Theilnahme der Bevölkerung Birlins, zumal seiner Porgesetzten und Kameraden, auf dem Friedhofe in der Schönhauser Allee beerdigt. (Zur Schiichtsrage.) Im deutschen Reichstage haben die Anti semiten den bereits in der vorigen Session eingel rächten Antrag auf Perbot des Schächtens erneuert, indem sie folgenden Gesetzentwurf, betreffend das Betäuben der Schlachtthiere, einbrachten. „§ 1. Beim Schlachten aller Thiere, mit Ausnahme des Fe'«erviehes, muß der Blutentziehung die Betäubung vorausgehen. Ausgmommen bleiben die wegen Unglücksfällen und plötzlicher Erkrankungen r othwendig werdenden Nothschlachtungen, sobald sich die Betäubung nah den thatsächlichen Perhältniffen nicht ausführen läßt. § 2. Beim Rinde soll die Be täubung unter Benützung der Schlachtmäske rusgeführt werden, soweit nicht beim Jungvieh die ungenügende Entn icklung des Schädels eine Ausnahme erfordert, is 3. Alle Schlachtunzen, mit Ausnahme

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