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Freies Blatt · 1894-11-18 · 137 (18.11.1894) · p. [Seite]

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Journal
Freies Blatt
Volume
III (1894)
Issue
137 (18.11.1894)
Date
1894-11-18
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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4 Nr. 137. _ .freie» frgioti zählt, wie eine Evangelium". DaS Reichsgericht bestätigte daS ver urtheilende Erkenntniß de» Landgerichtes und führte aus, daß, wenn in jener - Kundgebung ihrer äußere» Form nach nur ei», jedoch nicht abgegrenzter und »»kennbar gemachter Theil der Gesaiumlheit angegriffen werde, eben wegen der Unbestimmtheit deS Angriff« die B>zieh»ng der Beleidigung auf alle Mitglieder augeiiomme» werde» ^körrrre. Man sieht den tiefgreifendeu Unterschied, In dem ersten Erkenntniß wird a»S der Beziehung aus die Jude» im Allgemeinen gefolgert, daß der Thäter gewöhnlich die unbestimmte Mehrheit der einzelne» Glieder im Auge habe. Hier wird gerade in Folge der Unbestimmtheit der Angriffs die Beziehung der Beleidigten auf alle Mitglieder des preußischen Richterstankes augeuomme», Bor Allem aber verkennt da« erstgedachte Urlheil, daß es sich hier gar nicht um die Beleidigung einer eollective» Personeinheit handelt, sonder» um die Beleidigung einer Mehrheit einzelner Personen unter einer eollective»-Bezeichnung. Hieran« ergibt sich, daß die Berusungeu der Antisemiten aus diese« Urtheil nicht de» geringste» Werth habe» Wenn Jemand gegen die Jude», alle Juden, die gelammten Juden ohne Ausnahme beleidigende Aeußerurige» braucht, so ist den Beschuldigte» ganz klar bewußt, daß jeder Jude sich beleidigt suhle» kann, daß, wie der bekannte Strasrechtslehrer Hugo Meyer anuimmt, im Falle der Wahrheit des betreffende» BorwursS die Zusammengehörigkeit zu der bezügliche» Gemeinschaft dem Betreffenden zum sittlichen Vorwurf gereiche» muß. Das Reichsgericht nimmt nunmehr i» constanler Praxis an, daß eine Beleidigung nur dann aiiSgeschloffen ist, wenn der Thäter die betreffende» Antrag steller habe auSnehmeu wolle» uud die Ueberzerigmig gehabt habe, daß die Zuhörer und Leser die Kundgebung auf sie nicht beziehe» würden, Ru» ist ja der Standpunkt erklärlich, daß, wenn der Thäter seine» Aeußerungeu nur durchschnittliche Geltung beilege, die Absicht, die Aeußeruiig aus alle einzelne» zu beziehe», auSgeichloffeu sei, allein gerade bei anliiemitischen Beleidigungen trifft . dieser Gesichtspunkt nicht zu. Möge» auch immerhin die antisemitische» Angeklagten zu ihrer Bertheidiguirg ansühre», daß sie nur die schlechten Jude» habe» treffen wollen, so steht doch fest, daß sie im Grunde eine Uiilerscheiduiig von schlechten und guten, anständige» und »»anständigen Jude» nicht kennen. Im antisemitische» Katechismus heißt eS: Auch lönne man bei keinem Inden wiffe.u,, als was für ein Betrüger er sich schließlich entpuppe, und in dem in vielen Hunderttausenden Exemplare» verbreiteten Talmudanszuge heißt e«c Eine ebenso gedankenlose Phrase ist eS, von sogenannte» anständigen Juden zu reden; wartet nur ab, der Jude kommt auch gelegentlich bei diesen zum Borschei», Hieraus ergibt sich nicht nur die BeleidigungSsähigkeit der Juten al« solcher, gerade wenn sie von antisemitischer Seite ausgeht, als auch die Berechtigung de« einzelnen Juden, als Ansragsteller auszutreten, da eben jeder Einzelne in gleicher Weise getroffen wird. Diese Grundsätze sind in einein kürzlich ergangene» schöffeugerichllichen Uriheil deS königlichen Amtsgericht« II zu Berlin endlich zur praktische» Bethätiguug gelangt. In einer hiesigen Zeitung wurde» im Anschluß an de» hannoverschen Spielerproceß heftige Angriffe gegru das gesammte Judenthum geschleudert, DaS Treiben der Abter und Geuoffen zeige, daß daS ' gelammte Judenvolk, so weit eS jetzt in Deutschland bürgerliche Rechte genieße, ohne Ausnahme reis sei, auf den Zustand deS SchutzrechleS zirrürtgedrärrgt oder gewaltsam a»S unserem Lande gewiesen zu werde». WaS für die deutschen Lsfieiere die Abter uud Genoffen gewesen, sei für unS da« gesammte Jrideiithum, daS wir irr tölpelhafter Gmiirüthigkeil in unserem Hause walten ließe»; die AuSbeuiungSsucht uud Gervisjeulosigkeit aller unserer Juden sei zu vergleiche» mit der rauheu Gier jener lüdischen Verbrecher, die uuS mit Abscheu erfülle». Wenn das Gericht nicht diese Artikel als Ganze« arrfgesaßt hat, sonder» »»r einzelne Lätze hier auSsnche» zu müffeu geglaubt hat, so kann daS nicht für richtig erachtet werde». Der», aus den gesammte» Inhalt deS Artikels kommt e« an, nicht auf ein einzelnes Wort. Wenn aber weiter auSgesührt wird, daß, wenn eine Beleidigung gegen die Juden irrSgesammt auSgestoßeri werde, jedes einzelne Mitglied der "jüdischen Gemeinschaft sich beleidigt fühlt und Strafantrag stellen könne, so karr» dem durchaus beigestimml werden. Zwei Fragen find hiebei »och zu berühren r Liegt in solche» Fälle» nicht ein genügendes öffentliches Interesse vor, welches die Arrklagedehörde veranlaffe» tonnte, von Amiswegen Klage zu erheben? Und wie weil ist die Grenze bei Wahrnehmung berechtigter Interessen zu ziehe»? Tie erste Frage muß bejaht werden, denn gerade weil eS sich »m die Beleidigung einer gesammte» BerölkerungSelaffe handelt, ist die Oeffeutlichkeit au der Errlscheidririg interessirr, und gerade in einer Zeit, wo die aniisemilische» Woge» höher schlagen, hat die Anklagebehörde da» dringendste Jntereffe, von AmlSwegerr vorzugehen. Wenn irr einem Bescheide über die Anklagebehörde gesagt wird, e« liege kein öffentliche« Jntereffe vor, welche» e« geboten erscheine» ließe, wegen beleidigender Aeuße- > urig, die durch die Erregtheit politischer oder socialer Parleikämpfr hecvorgeruseu werde, zu Gunsten der eine»'oder der anderen Partei einznschreite», so fehlt unS daS genügende Berständiriß für die Schlüssigkeit dieses Arguments. Der Zukunit muß eS Vorbehalten bleiben, in jedem einzelne» Falle mit Energie ans da» Borliegen deS öffentliche» JulereffeS hirrzuweiseu, WaS »u» die Wahrnehmung berechtigter Interessen anlangt, so hat da» Reichsgericht eine bestimmte Praxis geschaffen, welche sich wie folgt zusammenfaffen läßt. Der B l a t t. . Leite H 8 133 de« Strafgesetzbuches stellt leirieswegs ein allgemeines, Jedermann z»- stehendeS Recht auf, Borkomnrniffe der Veben» z„m Gegenstand der .«nitif yi »rache», dieselbe an die Ccfjemlirtite.it;» bringen und hiebei die Ehre Anderer zu verletzen, sonder» knüpft ei» solche« Rertn an beiondere vor liegen; e individuelle Verhältnisse, in denen der Aeußernde sirt, des,»den »ruß, insbesondere sieht dem Redaetetrr einer Zeirung oder Zeitschrift al» solchem ein.derartige» Rertrt, riirter Schädigung der Ehre Anderer seine Meinung zu äußern, nirt,t zu. Es »iiiß vielmehr auch bei ihr» eine besondere Beziehung nartigewie'e» werde», die ihn zu der ehr kränkende» Besprechung berertnigt Mit R--ch, bat Gericht in dem eben besprochenen Falle auSgesührt, daß der Angeklagte n;rt)t bereinigt war, die Angriffe gegnerischer Blätter durch Beleidigung einer o-cüimntticit zu erwidern, Dieser ilrlheil steht irr einem wohlihueiiden G-ge»salzu einem anderen, mit der Rertitsprechurrg deS Reichsgericht» in Widerstreit stehenden^wonarti eineni antisemitischen Redaelertr der Schutz de» 8 IN3 de« Stra'geievbnrtie-5 zugebilligl wurde, weil er ein Jntereffe daran habe, daß im christlickm D'.aat auch Christen an der Spitze der Behörden stehen inrißteir, ' Tamil haben wir eine» kurzen Ueberblic? über die Gesichtspunkte zir gebe» versucht, >velcl>e bei Beleidigirrigeri der Juden erörtert zu werden pflegen. Daß e» ein Organ nicht gibt, welche« zur Vertretung der Jude»,-und-de» JuderithumS legiliuiirt ist, erschwert die RechtSverjoignirg, Allein aurti. uarti de stehendem Recht sind die Juden wohl in der Lage, in dep meinen Fällen die Verletzung ihrer Ehre zu ahirderr, Ir „i»sa»greirt,er uud energischer sie von ihrem Reichte Gebrarrrli »rache», nmiomehr werdeu sie ihre Gegner zur Anerkennung der Rechtsgleichheit zwinge» und damit auch de» Bode» ebne» zur Veriphnung^unit denen, hoelche» der Antisemitismus »irt,t lediglich Gejchä'i ist Die voranstehenden AuSführnngen, deueu deutsch',' insbetoridere preußische Berhältniffe zur Grundlage diene», erscheinen auch für Freunde der Rechtsgleichheit außerhalb Deutschlands beachtenSwerlh, Namentlich sollte die an die dentschen I»den gerichtete M a h n u n g, den k cum p f u in S stk echt nicht zu s ch e n e n, v o n -den Mitglieder» der israelitischen ReligionSgenossenschaft auch in Oesterreich beherzigt werden, (AllS dtlll Rbsicorüncktllhansc.) Anläßlich der in der Sitzung vorn 10, d, M. stattgesnndenen. Berathrrng über die Bewilligung deS ReerutcueontiirgenteS für 181)5 erklärte Abgeordneter Dr. .stronxrwetter, eS seien ihm Beschwerden zngekomine», daß bei den Sffieiersprüfungen für btcv Einjährig-Freiwilligen von einzelnen Prnfnngsconinlissioiren auffallend strenge vorgegairgen werde. So ffollen beim '91. Infanterieregimente in Prag von 35 Einjährig - Freiwilligen, die sich der Prüfung unterzogen, -3 reprobr/ t worden sein, darunter auch alle acht Iuden, ,die sich z n z- Pr >', - fung meldeten. Ileberhaupt soll im Berhältniffe zu de» Reprobirten die Anzahl der Juden eine auffällig große sein, Bo» vertranenöwürdiger Seite werde behauptet, daß oft schon ein Raine, insbesondere bei der praltische» Prüfung die Beranlaffung zur Reprobirnng gebe, Senn Einer Turteltaub oder dergleichen heißt, so sage »tan: lieber einen solchen Rainen werden in der Mannschaft später Späffe gemacht, der paffe nicht zu einem Ofsieier. Senn die Jriden um Ramerisänderung einkomnien, so nehme mau ihnen das übel, lind wenn sie nicht darum einkomnien, so müsse Einer, weil er .viertele» heißt, ein Jahr repetiren und werde dann erst bei der OtiicieiSprüsnng geworfen, „Die Juden Wörden genau so;nm Rkilitär genommen wie die-Anderen: eü wird von ihnen dasselbe verlangt. Die Leute, müssen ohne Rürtfirtit auf Confession oder Rationalität behandelt werden " Der LandesvertheidigungSMinister Graf SelserSheimb erwiderte hierauf, eS sei ihm absolut kein Anhaltspunkt bekannt, »ach welchem er zu scliließen -vermöchte, daß eine verschiedene Behandlung in Bezug auf die Eon fession oder Rationalität platzgegrifseu. hätte, und er könne versichern, daß eine solche ganz entschieden n i d) t n n r nichb in den allerhöchsten Intentionen, sonder>r auch nicht in den von der Heeresleitung erlassenen Barisch riften begründet ist. In derselben Sitzung richtete der Antisemit Geßmann an den Ministerpräsidenten eine von Lueger, Schneider, Liechtenstein, Scheicher, Schlesinger, Jax, Troll, Polzhofer, Kaiser, Rigler, Laginja, Peri: und Peru er stör fer Unterzeichnete Interpellation, in welcher die lügenhafte Behauptung eines bulgarischen Blättchens frnetisicirt werden sollte^ daß die „Rene Freie Presse" von der bulgarischen Regi-rung, so lange an deren Spitze Stanibulow stand, eine JahreSsnbvenlion von 12.000 Francs, durch sechs Jahre zusammen also 72.000 F.aneS, bezogen hätte. Der Interpellant verlangte von der Gesammtreg errmg legislatorische Maßregeln, um in Zukunft derartige staalSgcfährliche Beziehungen der Preffe zu auswärtige» Regierungen ftvafrcdjtliei) ahnden und sonach verhindern, zu könne» und zugleich Maßnahmen zu

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