Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- III (1894)
- Issue
- 137 (18.11.1894)
- Date
- 1894-11-18
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 freies Blatt. Anderem brachte er eine Geschichte von einem jüdischen Falschspieler vor, der im Eisenbahncoupüe einen französischen Landmann durch ein Spielchen geprellt hat. Um „Kosaken" zu finde», braucht ein Wiener wahrlich nicht erst in die Ferne zu schweifen, sie sind in genügender Anzahl auch hier vorhanden; allerdings gehören sie durchgehendder „arischen" Race an und lasten sich also als Hetzmaterial nicht verwerthen. WaS an dieser Geschichte Wahres ist, misten wir nicht. Dagegen konnten wir eine andere Erzählung Lueger'S auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen. Er schilderte die „Verjudung" Berlins und sagte: „Es ist intereffairt, daß in Berlin trotz der verhältnißmäßig geringen Anzahl von Juden, die Macht derselben eine viel größere ist, als in manch anderen Städten mit einer bedeutend größeren jüdischen Einwohnerzahl, Das schönste und prächtigste Viertel in Berlin ist das Dbiergartenviertel, und hier sind die Eigenthümer der Villen und Paläste beinahe durchwegs Juden. Wie arrogant und überhebend diese Leute sind, davon nur ein Beispiel: Am Leipziger Platz steht das HauS des Zeitungöjudeu Masse. Ter FrieS des Hauses ist wunderbar gearbeitet, er stellt den, Driunrphzug der Preste dar. Run ralhen Sie, wer sich unter den Gefesselten, die im Triumphzuge für die Preste mitgeführt werden, befindet! Unter diesen Gefesselten erblickt man — den Eii/iger des Deutschen Reiches, Fürsten Bismarck, DaS duldet man in Berlin! Es ist wahr, Berlin hat eine große Ruhmeshalle, man findet dort viele Zeichen der außerordentlichen Tapferkeit des,,putschen Volkes, aber gegenüberall diesen Zeichen großer Siege niid unendlicher Macht ist der Fries am Moste'schen Palais ein iiivnunto inari — — der Gründer des Deutschen Reiches, der Erfechter all dieser glänzenden Siege, der Hervorbringer des kslanzes und Ruhmes steht dort oben als Gefesselter hinter dem Triumphwagen der Preste! Ich -weiß nicht, ob es wo anders geduldet ivird, daß ein so gefeierter Mann in so niederträchtiger und gemeiner Weise behandelt würde," Wir wendeten uns nach Berlin mit der Bitte um einen authentischen Aufschluß und sind nun in der Lage, dos Schreiben zu reprodueiren, welches der Schöpfer des Frieses, Herr Bildhauer Mar Klein, in dieser Angelegenheit an Herrn Rudolf Moste gerichtet hat: dasselbe lautet: Grunemgld, den 8. November 189-1, Hochgeehrter Herr! Wie :ch höre, .hat ein Wiener Abgeordneter behauptet, ich hätte lauf Jhre.Veranlastung natürlich) Bismarck gefeffelk auf dem Fries Ihres Hauses dargestellt. Die Unrichtigkeit dieser Behauptung ergibt sich einfach ans dem Gedankengang, welcher dem FrieS zugrunde liegt, und welchen ich, um ferneren Jrrthümern vorzubeugen, gern einmal klarftellen möchte, Ter Fries stellt die Entwicklung des Deutschen Reiches dar und ist in zwei Dheile gelheilt. Auf der linken Seite vom Beschauer spielt sich zuerst der Kampf und Sieg der Germanen über, die Römer ab, Hermann der Cherusker schlägt die Römer, Varus stürzt sich in sein Schwert, indem er noch den Lorbeer von seinem Haupte reißt und ihn Hermann hinreicht. Mehr nach der Mitte hin ragt eine Heldengestalt zu Pferde hervor (der große Kurfürst), dem von seinem eigenen und dem tintrrworfenen Volke (Wenden rc.) gehuldigt wird, Weiterhin sehen wir die innere Entwicklung Preußens Boruisia gibt die Verfassung), die allmälige Vorbereitung zur Hegemonie Preußens. Bismarck,- der die abschließende Figur dieses l:nk n »rrie'-eS bildet, ist in stolzer Haltung und in eiserner Rüstung m.i an' den Rücken gelegten Händen hargestellt. Den Kopf sinnend ssaei' unten ge'-eukt, schaut er im Geiste die Wiedervereinigung der d-:nt'R:n S:ämn:e unter einer Krone, üud das Krähen des gallischen Hahnes aut der Mauer über feine*! Haupte scheint ihm den gesuchten Weg tu weifen: der preußische Adler zu seinen Füßen sträubt die s dern und deutet an, boßj er, ihn versteht, D er Fries aus der rechten Seite izeigi uns, daß der Gedanke sich verwirklicht har Wiedererrichtung hes Deutschen Reiches), Dem heimkehrendeu königlichen, Sieger wird yon Priesterinnen die, Kaiserkrone überreicht, der France werden wieder weggenommen, und der deutsche Hahn. Mit vorzüglichster Hochachtung ne Kinder Elsaß-Lothringen Aar zerzaust den gallischen Man ist in Berlin der Ansicht, das Herrn Lueger sich mit ihm einen schlechte! sind nicht davon überzeugt, daß Herr Lu gl glauben, daß er nach dem Grchstdprincip gehandelt hat,' welches besagt: „Unseren bieten." ' lieber die Beleidigung von Juden. Ein praktischer Jurist schreibt unter Beleidigungen" in der Berliner „Allgenieinev Fürst Bismarck sagte einmal: „Ich wieder jöle, daß ich jeden Strafantrag Nr. 137. - Max Klein, die dortigen Freunde des Witz gemacht haben. Wir [er aufgesesten ist, sondern antisemitischer Redekunst Leuteu können wir Alles dem Titel: „Antisemitische Zeitung des Judenthums": ch nur durch dieses Mittel von in der Presse beitragen kann." allein um diese innere Ehre rissen auf die Ehre ihrer eilt» doch die Ehre Niemandem gesolche hat, man möchte sagen. stellen werde, wo ich mich beleidigt fühle, weil meiner Seite zum Erziehen de» guten Tone» Tie Ehre kann Niemandem genommen werden handelt e» sich auch nicht im Strafgesetzbuch. Ehre, sagt Professor Tr. v, LiSzt, bedeutet das Interesse der Einzelnen, feiner Lebensführung gemäß geachtet zu werden. Mag daher der Einzelne auS einer gewissen Vornehmheit heran» Anträge wegen Verletzung seiner Ehre zu stellen unterlassen; unrichtig ist eS aber, wenn eine große Gesammtheit denjenigen Ancr zeluen Angehörigen thallo» gegenüber steht, weil nommen werden könnte, Tie Gesammtheit al» eine Berus »Pflicht, aus die Integrität ihrer l:hre zu sehen. Denn das, ivaS straflos verbreitet witd, glaubt man, und da» al gemeiue Niveau der Schätzung sinkt. Die Gesammtheit ist e» sich, ihrer Stellung nach Außen hin, ihrer Zukniift schuldig, keine Beleidigung ihrer Angehöriger gerade mit Beziehung ihrer Zug,Hörigkeit zur Gesammtheit ungeahndet zu lasten. Wen» vom Reichskanzler gesagt wird, er spreche wie ein Schornsteinfeger, so verliert der Reichskanzler itP Wirklichkeit nichts von seiner Ehre, ,Tas Gesetz verbiete! aber diesen Ausdruck der Mißachtung, Wenn behauptet wird, daß da» gesainmte Judenvolk den Wucherern tm hannoverschen Spwlproceß vergleichbar sei, so wird dem einzelnen Juden damit nicht seine Ehre genommenj Der einzelne Jude sowie die etwa bestehende Vertretung der Gesammtheit deck Juden hat aber ein Interesse daran, dem Verbreiter derartiger Vergleiche nabe zu legen, daß das deutsche Strafgesetzbuch auch für Juden Geltung hat, Wenn mau sich von dem vielfach bestehenden falschen Glaube» loSmacht, daß nur!Rachstkch! die Triebfeder einer Strafanzeige sein könne, sondern wenn man ijarau denkt, daß.die Wahrung seiner Stellung nach Außen hin die'Verfolgung jeglicher Verletzung seiner Ehre zur Pflicht macht, so wird das dem Kampfe kür die RechlSgleichheit nur zu statten koinmen. Ta, wo die Juden beleidigt wurde», traten der Strafverfolgung wegen Beleidigung mancherlei Hindernisse entgegen. Einmal war e» überhaupt fraglich, ob die Juden beleidigt werden köunen; und ivrnu diese Frage bejaht wurde, stritt man, ob jeder einzelne Jude anlragsberechtzgt sei. Insbesondere ein Erkenntniß de» Reichsgerichts vom 6, Tclober 1Äk hatte für lange Zeit jeder Verfolgung wegen Beleidigung der Juden unübrrsteigbare Hindernisse bereitet, und dennoch ist diese Entscheidung durch Wissensckwft und Praxi» längst reparirt. Tem gedachten Uriheile lag folgender Thatbestan« zu Grunde: Ter Angeklagte hat in einen, Zeitungsartikel beleidigende Behauptungen gegen die Juden istr Allgemeinen hervorgebracht. Mehrere Juden stellten Strafanträge wegen Beleidigung, Tie Slrafkamtner veruriheille den Anseklagttn, indem sie thatjächlich feststellte, daß einzelne Juden sich durch den Angeklagten für beleidigt halten können, also auch die Antragsteller, weil sie Judei^ seien. Demgegenüber hat da» Reichsgericht ausgeführt, die Injurien müßten sich gegen eine gewisse Person richten. Bei Injurien aber, welche sich gegen eim collective Einheit richten, sei es ditrchaus nicht nölhig, daß der Injuriant bestiw mie Personen beleidigen wollte, er wstrde vielmehr die unbestimmte Mehrheit der einzelnen Glieder im Auge haben. Aus diesem Grunde müsse bei Injurien zegen collective Einheiten dem Jnjnrianteu nachgeiviesen werden, daß er bestimmte Personen, und welche be stimmte Personen er habe beleidigen wollen. Nicht aber dürfe seine Bestrafung aus die Schlüßfolgeruug gestützt werden, seine beliidigendeu Aeußerungen richten sich gegen die Juden im Allgemeinen, die Antragsteller seien die Juden und mithin beleidigt worden, Sehen wir einstweilen tön den principiellen Bedenken gegen diese Begründung ab und stellen wir dir sein Uriheile ein anderes Urtheil deS Reichsgerichts gegenüber, welches von demselben Senat erlassen wordeit ist. Ter preußische Jnstizininister hatte wegen Beleidigung deS preußischen Richter ständeS Strafantrag gestellt, weil in einem Zeitum sarttkel behauptet war,' „eine allgemeiue Miiiisterialverfügung, in der etwas anempfohlen wird, gilt dem charakterlosen Streber, von welcher Sorte daS Richterthum Preußen» eine