Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- III (1894)
- Issue
- 133 (21.10.1894)
- Date
- 1894-10-21
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 133. /■ Freie Frau gab, an, sie habe das Kind in das Werner'schc HauS hineingehen, aber nicht heraustreten sehen. Frau Hcrrmann lief dann zum Bürgermeister und ersuchte ihn um Hilfe zur Befreiung ihres Kindes. Die Aufregung der Menge wuchs bedenklich und war schon aufs Höchste gestiegenals das Kind, welches mittlerweile die Ziege einem jüdischen HandelSmanne verkauft hatte, zurückkehrte. Frau Herrmann wu^de wegen groben Unfugs vom Schöffengericht zu Bereut zu zwei Wochen Haft verurthcilt. Gegen dieses Urtheil Halle sowohl die Angeklagte als auch die Amlsanwaltfchaft Berufung eingelegt: Die Erstere entschuldigte ihr Gebühren mit ihrer Mutterliebe und bczcichnctc die Strafe als zu hoch, die letztere fand die Strafe für die Handlungsweise der Frau Hcrrmann, welche leicht bösere Folge» »ach sich halte ziehen können, zu niedrig. Der Gerichtshof gab keiner Berufung statt, sondern bestätigte die vom Bcrcntcr Schöffengericht festgesetzte Strafe. , ' (Jüdische Soldaten im dentsch-sranzösischen Kriege.) DasBcr lincr Abwehrorgan erzählt eine Reihe tapferer Reiterstücklcin, welche Wolf Grünebaum aus. Voll merz bei Schlechter» im deutschfranzösischen Kriege auSgcführt hat, und thcilt dann über feinen weiteren Lebenslauf mit: „Rach Beendigung dcS Feldzuges kehrte Grünebaum, mit drei Orden geschmückt, in seine Garnison zurück. Der Großhcrzog von Sachsen-Weimar wollte ihm unter seinen Hof beamten eine Stelle geben, doch lehnte Grüncbaum daö Anerbieten ab. Lange Zeit nach der gesetzlichen Frist zur JnvaliditätSmcldung stellten sich bei ihm die Folgen der großen Strapazen ein. Ter eine Unterschenkel starb ab, und Grüncbaum mußte gcfährcn und getragen werden» Trotzdem konnte ihm nach dem Gesetze keine Jnvalidcnpcnsion bewilligt werden. Erst durch die dem Kaiser zur BerfüguNg gestellten Fonds wurde es möglich, ihm eine solche zuzuerkenncn. Rach langjährigen, Besuch verschiedener Hcilguclle» ist Grüncbaum jetzt imstande, sich mit Hilfe zweier Stöcke gehend zu bewege» und das in einer vom hochseligcn Kaiser ihm geschcnttc» Maschine liegende Bein nachzuzichc». Grünebaum lebt in Fulda, angesehen und beliebt bei den staatlichen und städtischen Behörden." — In Hebel, Kreis Homburg, wurde neulich eine Gedenktafel zu Ehren der 1870/71 Gefallene» enthüllt, / aber auf Beranlafsung des dortigen Pfarrers durfte, wie daS „Hessische Volksblatt" meldet, der Raine Moses Fxänkcl auf derselben nicht 'angebracht werden. Der Jude hat zwar auf dem Schlachtfeld«: sei» Leben gclasic», aber auf einer Gedenktafel, zumal diese eine Kirche schmückt, würde sein Raine nur Äergerniß erregen. — In der 181)1 erschienenen Geschichte des hessische» Infanterieregimentes v. Wittich erzählt der Berfasicr Hauptmann v. K ö n e m a n n. daß während der Kämpfe um Orleans der Musketier David Marx, eine Jude, sich der Aufgabe, fcstzustellen, ob ein etwa eine halbe Stunde vor den Vorposten gelegenes Gchöft von den Franzosen besetzt sei, sich ^ebenso klug als tapfer entledigt habe. Marr lebt jetzt als schlichter Handels mann im Dorfe Grussen im Regierungsbezirke Easiel. Seinem Buche hat Hauptmann v. Könemann auch ein Berzcichniß der gefallenen Ofsicierc, Unterofficicrc und Mannschaften des Regimentes bcigcgeben. Da der Verfasser i» all den gefallenen Helden nur gleichberechtigte Söhne des Vaterlandes und Kämpfer für Thron und Reich gesehen hat, so lag für ihn keine Beranlasiung vor, bei jedem der todtcn Krieger RcligionS- und Mcenangchörigkcit zu erwähnen. AnS den Berzeichnisien der Gefallenen können darum nur folgende Ramcn aufgeführt werden, deren Klang mit großer Wahrscheinlichkeit auf jüdische Abkunft der Träger schließen läßt: Abraham Salomo n, Earl Samuel, Adolf G u t in a n n. Josef H a h n, Aron M o s c S und Jacob R u ß b a u in. «Aus der antisemitischen Gesellschaft.) Bor dem Schöffengerichte I» Kaiserslautern hatte sich vor Kurzem der dortige .'16jährige Bcrlagsbuchhändler August Gott hold wegen zweier Uebertrctungcn, rcspective Verübung groben Unfugs durch Bcrbreitung antisemitischer Zettel zu verantworten. Rach der Constatilung durch Wachtmeister Schulz wurden den ganzen Winter hindurch bis in das Frühjahr laufenden Jahres hinein Zettel anzüglichen Inhalts an Laden, Thüren, Latcrnenpfosten rc. gefunden, als deren Urheber man-den Angeklagte» vermuthete. In den Monaten März, April, Mai und Juni d. I. betrieb derselbe die Ausgabe solcher Zettel im Großen, theils durch Berkauf, thcilS durch unentgeltliche Austheilung, in erster Linie an Schüler der königlichen höheren Lehranstalt zur Wcitervcrbreitung. Der Inhalt derselben lautete;. B^: „Kauft nicht bei Juden!" „Hier wohnt ein Jude!" „Retourbillet mach Palästina" u. s. w. Auch PreiSräthsel fanden sich vor, wie: „Warum wurde der jüdische Bankerotteur Maaß in einen runden und nicht in einen viereckigen Thurm eingesperrt? Auflösung: Damit der Jude an den Ecken seinen Kopf nicht anstoße." Der Unfug wurde immer größer, endlich so gewaltig, daß der Borstand Slott, ircitc r» der israelitischen Cultusgcmcinde von Kaiserslautern, Anwalt Tr. Gallinger, sich in Folge der. viele» bei ihm eiiigclaufeiicn Beschwerden veranlaßt sah, Anzeige zu erstatten. Sehr bezeichnend ist cs, daß. wieder ultramontane „Pfälzische Volksboic" hervorhcbt, durch Zwischenhändler der israclitischeu E n l t u s g c m c i n d c der Berkauf sümnitlicher im Besitze des Beklagten befindlichen antise»litische» Drucksachen" üm 11000 Mark a»geboten wurde, welche Summe, mau zuletzt auf 1000 Mark zu reduciren sich bereit erklärte. Der Beklagte will in Wahrung berechtigter Interessen gehandelt haben. Das Gericht verunheilte ihn zu 100 Mark Geldstrafe und'in die ganz bcdcutcndcn Kosten des Strafverfahrens. Zudtll als Hausärzte der Päpste.) Tie Behandlung der Juden in Rom während de« Mittelalters war sehr verschieden. Biele Papste waren ihnen gnädig und gewährten ihnen hinreichendeil Schutz. Trotz mancher Bedrückung genosien die Inden in rlCom rnhigcie.Zeitcn selbst dann, wenn „Über den Bergen" ihre Gläubeiisgenon'e» ji,it Feuer und Schwert verfolgt wurden. Erst mit dem Thealiner Earaifa, der als Paul IV. die Tiara trug, begann eine Zeit schweren Leidens für die Juden.. Paul IV war es, der 1555 die Juden ins Ghetto sperrte und sie zu einer.Knechtschaft verdammte, aus welcher sie auf kurze Zeit im Anfang dieses Jahrhunderts, cndgilkig aber erst im Jahre 1 ><70 erlöst werden sollte» Dennoch findcii wir bis dahin freundliche und intime Beziehlingcu von Papste» zu Jude», so daß wir solche als wohlgclittenc und mit vielen Privilegien versehene Hausärzte bei jenen sehen. Untern, 1. Juli des Jahres lü'.tt bestätigte Papst Bonifacins IX. „dem geliebte» Sohne Angelus Manuele, de», Juden von dem städtische» Rione Trasteverc, dem Arzte und liin'iiait Vertrauten (fiimiliitris)", alle die Privilegien und Rechte, die sein B.rker genossen. Die weitgehenden Privilegien, die Alerander VI. dem jüdische» Arzte Samuel Zarfati cuhcilt, bestätigte dessen Rachfolgcr Julius II., der ihn auch znni- Hausarzt annahm..- Tiefer Arzt spielte bei dem Schciniodc Julius' eine besondere Rolle. Am >7. August t»T>l 1 hielt man de» Papst für tobt, während der jüdische Arzt erklärte, daß . der Papst noch lebe. In Wirklichkeit erholte sich der Papst und lebte noch fast zwei Jahre. Bauer de Lutes, Leibarzt hes Papstes Leo X , muß als sehr einflußreich bei feinem'Herr» bekannt gewesen sei», denn Reuchlin wendete sich an ihn mit einer Bitte. Zum Bcrtrauten wird auch Isaak Zarfati vom Papste Elcineiis VII. (Rovcmber l.VJtM ernannt, weil er durch seine Gelehrsamkeit „die meisten Krankheiten, sonst unheilbar, von denen sehr viele Lense der .Euric', auch alte getreue .Hausgenossen von Uns, Uns lieb und genehm, bedrückt wurden", geheilt hat. Auch Paul III. halle einen jüdischen Leibarzt,! Jakob M anrin o, der sich einen Ruf in der wissenschaftlichen j Welt erworben hat. Mil Paul I V. war solchen Beziehungen ei» Ende gemacht Unter die unmenschlichen AuSnähmSgcscve, mir denen er die Juden knechtete, nahm er auch die Bestimmung auf, daß ausnahmslos I kein jüdischer Arzt einen Ehristen behandeln dürfe. (Kein Schußqcld.) Russische Blätter berichten aus Fehls ln in Livland: „Einen Jude», der vom Martt heimkehrle, überfiel ein Mann und versetzte ihm mit einem Stein einen solchen Schlag auf den Kopf, daß der Getroffene bewußtlos hinstürzte. Während der Räuber seine Taschen untersuchte, war der Jude offenbar zu sich ge kommen und harte sich zur Wehr gesetzt,, wenigstens läßt die stark aufgewühlte Erde auf einen stattgchabten Kampf schließen, der damit endete, daß der Räuber den Ilebcrfallencn mit einem Steine endlich todtschlug und ihn, nachdem er ihm 50 Rubel abqcnoinme», seinen Wagen durchwühlt und uMgcworfen Hane, in den Wald schleppte, ivo er ihn mit Tannenreiscrn zudcckrc. Bauern, dieam andere» Tage dck ' Stelle passirtcn, den Wage», die aufgewühlte Erde und Blutlachen * fanden, benachrichtigten die Polizei, welche bei Besichtigung dcS Thahi orteö die Leiche fand. Ter Verdacht fiel auf einen jungen Mensch«^)! der im vergangene» Frühling sich der großen AuSwandcrerbcwegung ' 1 angcschlofsen hatte, da er aber weder Arbeit noch Verdienst gefunden, in die Heimat zurückgckehrt war. -Rachbarn hatten ihn bei einbrechender Dunkelheit hinter einem Inden hergcheis gesehen. Die Untersuchung erwies, daß der beschäftigungslose Vagabund im Besitze von 50 Rubeln war, einen Blutfleck im Hemde und ein zerkratztes Gesicht hatte. Wegen Diebstahls schon im vergangenen Jahre mit mehrmonatlicher Gefängnißhaft bestraft, sitzt er zur Zeit wiederhinter Schloß mid » Riegel." Wie cs scheint, hat selbst in Rußland, wo' man vor sonstigen Gewaltthaten gegen Juden nicht zurückschrickt, die Schußgcld-Theorie^ noch keine Wurzel gefaßt. Man belohnt auch dort noch keine Verbrecher, welche Juden todtschlagrn und berauben. '