Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- III (1894)
- Issue
- 129 (23.9.1894)
- Date
- 1894-09-23
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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I? citf 2 freies ift. ES ist bcfnmit, daß diese mit den Kleingewerbetreibenden Hand in Hand gehen, daß sie im Großen und Ganzen dieselbe politische ^c. antisemitische) Gesinnung bekunden und sich bei ihren Agitationen gegenseitig unterstützen. Auch bezüglich letzterer besteht eine lehrreiche Analogie. Es ist in der menschlichen Natur begründet, daß man sich im Kampfe lieber mit dem Schwächeren oder doch höchstens mit dem Ebenbürtigen mißt als mit dem Stärkeren. Daher erbeben die Handwerker zwar stets, wie sie es auch heute noch thun, ein großes Geschrei gegen die Großi/idustrie. aber einen ernstlichen wirthschafllichen Kamps nahmen sie mit dieser fast niemals auf, sondern begnügten sich damit, ihre Arbeitsgelegenheit auf Kosten ihrer engeren Genossen zu vermehren (siehe Zanflstreitigkciten alter und neuester Zeit). In ganz gleicher Weise stell: sich die Kleinhändler Phalanx — trotz des auch hier üblichen Dörmens über den Detailhandel eu gros — keineswegs vorzüglich gegen diesen, soiedern gegen den — Hansirhandejl. Die Kleinhändler haben nunmehr durch die Regierungs- Vorlage über daö Hausirwcicn einen allerdings noch nicht sanctio nirlcn Erfolg zu verzeichnen, indem die ohnedies weitgehenden Beschränkungen, welchen der Hausirhandel bisher in Destcrrcich im - Gegensätze zu anderen Ländern unterworfen war, noch um ein Bedeutendes vermehrt werden sollen. Gewichtige principielle Bedenken erheben sich gegen das beabsichtigte Gesetz. Der Staat übernimmt dadurch, daß er einer Elaste von Bürgern die Erwerbsmöglichkeit in durchaus ungerechtfertigter Weise einschränkt waS sogar im Mot«enberick>tc zum Gesetzentwürfe verhüllt zugegeben wird), auch die'Berantworlung für die wirlh'chaftlichc Lage derselben. Er gestattet den Hausirern nicht, ihre Existenz so gut als möglich zu gestalten, und wäre daher nach allen Begriffen von Gerechtigkeit verpflichtet, für den Ausfall aufzukommcn, der durch die Beschränkungen hervorgcrufen wird — ein Verfahren, mit dem sich die Socialistcn wohl noch am ehesten befreunden würden. Beschränkungen können — dicS dürfte man wohl im heutigen Rechts iinb Eulturstaate allgemein zugeben — nur dann gebilligt werden, wenn sic im öffentlichen Interesse liegen. WaS ist aber das öffentliche Inlercsse? Dieses ist niemals daS Interesse der Gesammtheit, ein Intercsfengegeiisatz ist immer vorhanden, sondern lediglich das Interesse der mehr oder weniger überwiegenden Majorität. Und von diesem Standpunkte aus dürfte sich kaum ein Vcrtheidiger . des fraglichen Gesetzes finden. ES liegt gewiß im öffentlichen Iulercsse, daß der Hausirhandel notorischen Dieben und Hehlern nicht gestattet werde, wie es auch als wünschenswcrth bezeichnet werden muß, daß der Verkauf von Arzneimitteln u. dgl, im Um hcrziehen verboten sei, damit die Bevölkerung durch Ankauf und Genuß schädlicher Substanzen nicht gefährdet werde. Dagegen dürfte der Beweis schwer zu erbringen sein, daß eine dringende . Nolhwcndigkeit bestehe, den Handel in einer Ortschaft von beispielsweise dreihundert Familien durch drei Landkrämer monopoli firen zu lasten. Gerade die Eoncurrenz, die den Letzteren durch den Hausirhandel erwachst, ist von großem Bortheile für die ländliche Bevölkerung — also die weitaus überwiegende Majorität — da die Krämer hiedurch verhindert werden, die ohnedies enormen Zuschläge für viele Waaren noch zu erhöhen. Als wichtigstes Argument zu Gunsten der Kleinhändler wird jedoch „die Erhaltung deS Mittelstandes" angeführt. Vortrefflich! Das Vorhandensein eines Mittelstandes ist eine Existenzbedingung für jeden Staat, die Pflege desselben eine seiner wichtigsten Aufgaben — aber doch nur die eines lebensfähigen, tüchtige» .und widerstandskräftigen Mittelstandes, der nicht von einigen Hausirern hinweggeblasen wird. Wenn ein Krämer die vielfach überschätzte Eoncurren; des Hausirhandels nicht auSzuhaltea vermag, dann war er eben nicht an demjenigen Platze, der seinen Fähigkeiten entspricht, und cS ist vom volkSwirthschaftlichen Standpunkte, so schwer auch der Betrosicne leiden mag, nur ein Gewinn, wenn ein tüchtigerer Kaufmann an seine Stelle tritt. Die Betheiligten selbst geben begreiflicherweise ihr Sonderintereste immer und überall für das allgemeine Interesse aus, indem sie ihre Bestrebungen als lediglich im Dienste deS kaufenden PublicumS stehend darstellen, obzwar von Klagen desselben fast gar nichts zu hören ist, und es wird als die heiligste Pflicht des Staates und der Communalverwallangen hingestellt, diese Tendenzen zu unterstützen. ES finden sich dann wohl Regierungen, die den Lockrufen nicht widerstehen können, aber merkwürdigerweise sind dann ebendieselben niemals bereit, den Hausirhandel, welchen die in der Nähe von Städten wohnhafte Landbevölkerung im Stadtgebiete mit landwirlhschaftlichen Producten betreibt, ebenfalls größeren Beschränkungen zu unterwerfen. obzwar auch gegexr diesen Zweig deS Handels vielseitig Blatt. Nr. 129 lebhaft agitirt wird. Profestor Lexis prrsiflirt diesen Widerspruch köstlich mit folgenden Worten: „In den Augen der städtische» Bäcker und Fleischer ist freilich die vom Lande kommende Zufuhr von Brot und Fleisch ein gkineinschäoliches Hebel, glücklicherweise entspricht sie aber den agrarischen Interessen und wird dadurch . .. geschützt."! Der Hausirhandel findet als Geflossen auf der Anklagebank die Eonsumvereine. Die heftigen Angriffe gegen dieselben von Seite des Kleinhandels sind eine bekannte Erscheinung und haben auch schon zu praktischen Resultaten geführt. Wenn es nach dem Wille» .der kleinen Detaillislen ginge, dann würden natürlich sämmtliche Eonsumvereine ohnewerlerp aufgehoben und die Neu gründung solcher strengstens verboten^ ganz unbekümmert darum, daß diese Genossenschaften durch deü Antrieb zum Sparen eine geradezu sittliche Bedeutung haben, zat lreichc Haushaltungen äußerst wohlthütig beeinflussen und ebendesha b die Interessen einer großen Majorität empfindlich geschädigt wi irden. So weit ist cö nun allerdings nicht gekommen und wi d cs auch in einem Staate nicht konupen, der nach einigermaßen nodernen Grundsätzen regiert wird. Die Nachgiebigkeit der Behöi de» führte jedoch, z. B. in Destcrreich und Deutschland dazu, baß der Verkauf an Nicht Mitglieder den Eonsumvercinen unteisagt wurde, waS in erster Linie keineswegs vom Standpunkte d r Rentabilität, sondern viel mehr deshalb bedauert werden muß, weil auch hier die falsche Bcintwortung einer Principienfragc vorlicgt. Denn durch die Beschränkung der Eonsumvereine so l, wie durch diejenige d.ö Haiisirhandcls, den Kleinhändlern ein gewisser Kundenkreis ge sichert werden, -und dieses „Recht auf Kundschaft" ist nichts Anderes als das „Recht auf Arbeit" n specieller Anwendung auf den Handel. Was aber von diesem si cialistischm Programm punkte zu halten ist, dürfte einer näheren Erörterung cntrathen können. ES ist nicht einzuschen, warum d e Krämer eine solche Aus nahmSstellung genießen sollen. Man mag zugeben, daß daS Einkommen der Kleinhändler durch Hiwirhandcl und Eonsumvereine beeinträchtigt werde, allein die vielfach — natürlich von Inter kssciiten — ausgesprochene Ansicht, i aß jene beiden Factoren den Zwischenhandel zugrunde richlen, maß als gänzlich uikbcgründel zurückgewiesen werden. Dicj nige Macht, die vor allem Anderen den Kleinhandel bedroht, ist der G oßbetrieb, der Detailhandel en "ros (wohl zu unterscheiden vom Großhandel) oder mit anderen Worten: die großen bazararliz en Magazine. Diese Macht läßt sich aber nicht bekämpfen, weil sie das nothwendige Product der neuzeitlichen Entwicklung, ist und Alles darauf hindeutet, daß die ^Zukunft ihr gehört. Sie ist ein Theil deö allgemeinen Eultur stromeS, in welchem derjenige untergeht, d;r sich ihm entgegen stellen will, sie ist eine Thatsache, nit der man sich nach bestem Können abfinden muß. Selbstredend liegt gerade h erin die große Schwierigkeit, der Kern dieser spctiellcn socialen Frage. Wie schwer man sich dazu entschließt, rnt dem Althergebrachte» zu brechen, sich den geänderten Verhälmi feit anzupassen und die durch diese vorgeschricbenen Wege zu gehui, daS sehe» wir doch im Kleingewerbestand. Der Kleinhandel wird natürlich ebensowenig wie daS Handwerk in absehbarer Zeit — vielleicht niemals — gänzlich verschwinden, obzwar ein Grand, der für die Fortexistenz deS Kleingewerbes spricht, nämlich die Anpassungsfähigkeit desselben an individuelle Bedürfnisse, gerade gigcn die Lebensdauer deS Kleinhandels spricht, da der Käufer seine besonderen Wünsche in einem großen Laden besser befriedigt, als i i einem kleinen. Die kleinen Detaillisten der Gegenwart werden aber die Aufgabe haben, die junge Gtneration vor dem Jrrthume zu bewahren, daß der Kramladen die einzig berechtigte, auösicht »volle Forni des Handels sei und die Nengründung solcher Unternehmungen im Volks- und privatwirthschaflliche» Interesse liege; vielmehr wird es sich empfehlen, die jungen Leute nach Maßzabe der Umstände in andere ErwerbSbahnen zu lenken. Dies kann und wird ganz allmälig vor sich gehen, da noch viele Zweige lies kleinen Detailhandels bis heute an Existenzberechtigung weni > oder gar nichts cingebüßt hahen, so — abgesehen von den Londkrämern — diejenigen Geschäfte, welche die Versorgung der Eonsumenten mit Lebensmitteln betreiben. Aber gerade dieser Kategorie ist daS Fortkommen durch eine große Ueberfüllung des Standes sehr erschwert. Wenn in jeder Straße etwa alle, zwanzig Meter lang ein Viktualienhändler und ein Mikchverkäufer angelroffen werden kann, so ist es klar, daß diese Unternehmer entweder gar nicht oder doch nur sehr schwer den Kamps ums Dasein bi stehen werden, und auch in diesem Falle nur durch Verkauf mindrrwcrthjger Waare zu ungerechtfertigten Preisen.