Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- III (1894)
- Issue
- 128 (16.9.1894)
- Date
- 1894-09-16
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
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Seite ti. Freier Blatt. > Nr. 128. Wunsch von der Berliner philosophischen Facultät nicht erfüllt worden ist. (AuS der amtlichen Crimiualstatistik Deutschlands.) Der eben erschienene 102. Jahrgang der amtlichen Criminalstatistik Deutsch» tandS, welcher das Jahrzehnt 1882—1891 umfaßt, wirft ein interessantes Streiflicht auf den Antheil der Juden am Verbrechen. Der zehnjährige Ueberblick erweist die Thatsache, daß nicht nur der percentuelle Antheil der Juden zurückgegangen ist. sondern daß auch die absolute Zahl der von Juden begangenen Verbrechen sich innerhalb des zehnjährigen Zeitraumes etwas vermindert hat, während die Zahl der Verbrechen überhaupt um 18 Percent gestiegen ist. Es wurden verurthcilt: In Dkutlchlanv Davon Inden 1-IÖ-2 . ..329.968 3493 18X3 . 330.128 3478 1884 . 345.977 J 3487 1885 . 343.087 3241 1886 . 353.000 3399 1887 . 356.357 3428 1888 . 350.665 " 3447 1889 . 369.644 348t) 1X90 . 381 450 3546 1-91 . 391.064 3488 Während also im Jahre 1882 schon der 94. Verbrecher Jude war, ist eS im Jahre 1*91 erst der 112. Aber noch viel günstiger stellt sich daS Verbältniß, wenn man daS Vergehen der Verletzung det Wehrpflicht ausscheidet, wie dieS die amtliche Statistik selbst thut, weil diese« Vergehen meist nur als eine Folge mangelhafter 2i|ten. auf dem Papier erscheint, ohne in Wirklichkeit begangen zu werden. Durch diese Veränderung stellt sich die Berechnung (wir citiren die amtliche Statistik Band 04 II 34 ff.) wie folgt: Verbrechen und Vergeben überhaupt Davon Juden Aus 100.000 Strafmündige kommen uberbauor Juden 1882 . . . . . . 315.849 32! 2 998 844 1X83 . . . 314.096 3008 986 809 188t . . . 323.492 3 >85 1023 799 1X-5 . . . . 325.122 2X79 1005 740 18x6 . . . . . 333.420 3009 1022 767 1887 . . .... 336 189 2907 1023 .62 1888 . . . . 329 244 3018 764 188!» . IS!-il . . ' 319.961 3142 1043 792 . . . . 362.163 316" 1065 794 1891 . . . 373.240 3194 1073 799 Während also bei der christlichen Bevölkerung sowohl die Zahl der Verbrechen (um 18 Percent' als der percentuelle Antheil (um 7'/, Percent) gestiegen ist, ist die Summe der Verbrechen bei den Juden sogar um eine Kleinigkeit ('/, Percent), der percentuelle Antbetl aber ganz erheblich (um 5'/, Percent) gefallen. Sehr interesiant ist ferner der Rückgang bei Meineid (von 40 Fällen im Jahre 1882 auf I I i,n Jahre 18!»1, durchschnittlich 19 pro Jahr in dem Decennium 1882—1891), ferner bei Diebstahl von 355 auf 286, Hehlerei von 132 auf 71, während die Bankerottvergehen constant blieben. Von antisemitischer Seite werden Verschärfungen der Strafgesetze mit dem Hinweis darauf empfohlen, daß die Juden von denselben vorzugsweise getroffen werden würden. Wie die obigen Zahlen beweisen, würden etwaige strengere Gesetze den Antheil der Juden nicht erhöhen. Wohl aber ist eS der inständige Wunsch der Juden selbst, daß jedes'Verbrechen eines Juden streng geahndet werde, denn derjenige Jude, der in heutiger Zeit ein Verschulden auf sich ladet, versündigt sich außer an den Staatsgesetzen auch gegen die jüdische Gcsammtheit, der nun einmal die Verbrechen eines Einzelnen zur Last gelegt werden. l Prcßprocesse antisemitischer „Schriftleiter".) Vor Kurzem fand in Magdeburg ein Caprivi-BeleidigungSproceß statt. Die „Deutsche Warte" in Dresden brachte einen Artikel mit der llederschrift „Poremkin's Dörfer", der den Reichskanzler Grafen Eaprivi in der gröblichsten Weise beleidigte. Der Artikel wurde von der „Magdeburger Reform" abgedruckt, und daraufhin vom ersten Staatsanwall in Magdeburg, nachdem di- Ermächtigung dazu vom Reichskanzler eingeholt worden war, gegen den verantwortlichen Redacieur dieses Blattes Reusohn und den Redacteur deS Dresdener Blattes. Schmidt, Anklage erhoben. In der Verhandlung wurde Reusohn zu zwei Monaten Gesängniß verurthcilt, gegen Schmidt wurde trotz Widerspruchs des Staatsanwalts das Verfahren eingestellt, weil er die strafrechtliche Verantwortung dadurch ablehnte, daß er als Verfaffer des Artikels den Schriftsteller Dr. Paul Lim an bezeichncte. DaS Urtheil wurde rechtskräftig, und Reusohn verbüßt gegenwärtig seine Strafe. Dr. Liman bestritt, der Verfasser des Artikels zu fein. Drei als Zeugen vernommene Redacteure des Dresdener Blattes, die Herren Huhle, Schmidt und Siebert, sagten au». daß sie zwar Liman für den Verfasser des! fraglichen Artikels hielten, aber sich nicht entsinnen könnten, die Niederschrift von Liman'S Hand gesehen zu haben. Herr Huhle glaubte, «suS einer Reihe von Rebenumständen und auS einzelnen charakteristischen Wendungen die Autorschaft Liman'S erkennen zu können. Den^gegenüber meinte die Vertheidigung, daß kein Sachverständiger imstpnde sei, auf Grund solcher Umstände klipp und klar unter dem Eide!zu behaupten, der und der ist der Verfasser; im Besonderen behauptete der Angeklagte Liman, daß ihm sehr oft Artikel zugegangen seien; die er mit L. unterzeichnet habe, um den eigentlichen Verfasser nicht! errathen zu lassen. Auf Grund deS BeweiSergebniffeS führte der StaatSanwalt aus, daß der Artikel nicht zur Wahrung berechtigter Interessen, sondern nur zu dem Zwecke geschrieben sei,, den Reichskanzler zu schmähen, zu verhöhnen und lächerlich zu machen. Der jAngeklagte sei trotz deS entgegenstehenden eidlichen Zeugnisses feinetz Ehefrau der Verfasser des Artikels und fei abgesehen davon für dtn Inhalt desselben als Redacteur verantwortlich zu machen. Der Angeklagte fei jüdischer Abstammung, seine Großeltern seien Juden gewesen und hätten sich taufen lassen; er könne unmöglich mit Ueberzeugnng Antisemit Sein, um aiS solcher über den Reichskanzler herzuzfehen. Er erklärte eS für lächerlich, wenn Dr. Liman in Antisemitismus machen und für sich den Paragraphen von Wahrung berechtigter Interessen in Anspruch nehmen wolle. Um so strafbarer sei seifte Handlungsweise und eine Strafe von sechs Monaten Gefängniß archemessen. Der Vertheidiger stellte die Zeugen als unfähig zur Beurteilung des Style» des Angeklagten hin, als Leute, die in „subalternen Anschauungen befangen" wären. Der StaatSanwalt dagegen notnnte den Liman'schen Styl „volltönende Phrasen". Der Gerichtshof «hielt nicht zur vollen Ueberzeugung für erwiesen, daß der Angeklagte der Verfasser de» Artikels sei. Aus diesem Grunde erfolgte Freisprechung. Der ^alS Zeuge geladene Buchhändler Glöß war nicht erschienen; in einem Schreiben theilre er dem Gerichtshof mit,- daß er leche Lust habe, für daS Gericht Auslagen zu machen, man möge ihm erst Reisegeld schicken. Darauf ging daS Gericht nicht ein; eS verurthfilte ihn vielmehr zu einer Ordnungsstrafe von 100 Mark. 4— In Plauen wurde ein gewisser Hermann Reinhold Thom, der! als Redacteur deS „Oelsnitzer Tagblattes" einen dortigen Kaufmann beleidigt hatte, zu sechs Wochen Gefängniß verurthftlt. Bei dieser Gelegenheit wurde vor Gericht festgestellt, daß Thopi neben mehreren Strafen wegen Preßvergehen auch eine vier monatliche Gefängnißstrafe wegen Urkundenfälschung und Betruges erlitten hat. (Eine „Jlldenordnung".) Aus Hünfeld wird berichtet: In den Orten des früheren Stiftes F ulda lbestehl noch folgende „Judenordnung" in Kraft: „Bon GotteS Gnadsn wir AmanduS deS Heiligen Römischen Reiche« Fürst und Abt deS Sftift Fulda p p fügen hiermit zu wissen: tzH 33. Nachdem denen Huden eine leichte Sache ist, mehrere christliche Unterthanen zur Berbürftung und Expromission deren von Christen zu fordern habender Schuldin zu bewegen, hierunter aber die zeitliche Wohlfahrt deren sich als Borgen oder Selbstzähler Darstellenden großen Theil» verkürzt werden! kann, so wird hiermit überhaupt verordnet, daß keiner Unserer christlichen Unterthanen einige Bürgschaft oder C)promission einzugehe» und über sich zu nehmen ermächtigt sein solle, e» sein dann, daß testen Frau dazu vor Gericht und anders nicht ausdrücklich einwilligje, ohne daß der von selbiger äußernde Widerspruch von unseren Beamten durch ihr Gutbefinden ersetzet werden möge. Gegeben Fulda, der) 29. Juli 1751. Amandus." Diese veraltete Verfügung und Bevormundung wirkt überaus belästigend und benachtheiligend auf den Geschäftsverkehr, und um diese einseitige, wohl nur im Fuldaer Lande bestehende „Judenordnung" zu beseitigen, wird seitens der Stadt Hünfild an den Justizminister eine Eingabe gerichtet werden, um deren Unterstützung auch die Handelskammer zu Hanau angegangen werden n ird. (Zur Lage der Juden iu Rußland.) Dr. Kraus köpf hat, wie es scheint, mit seinem von uns beretS erwähnten Vorschläge, auf Kosten amerikanischer Philanthropen ein: Zahl von Ackerbaucolonien für arme Juden in Rußland zu errichte t, wider alles Erwarten eine günstige Aufnahme bei russischen Machtlabern gefunden. In einem Briefe an seinen Lehrer Dr. W i s e inj Cincinnati schreibt er auS Petersburg: „Ich habe feit meiner Ankunft der unbeschränktesten Freiheit mich erfreut und bin mit vielen einflußreichen Persönlichkeiten in Berührung gekommen. Diesen Morgen nische Gesandtschaft ein Schreiben von biedonoSzew, worin er mir höchst bewilligt, sobald er von Moskau zurück sein wird. Da ich nicht so lange warten kann, so hatten Gesandter White und ich eine Beerhielt ich durch die amerikadem Generalprocurator Pozuvorkommend eine Audienz