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Freies Blatt · 1894-09-16 · 128 (16.9.1894) · p. [Seite]

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Journal
Freies Blatt
Volume
III (1894)
Issue
128 (16.9.1894)
Date
1894-09-16
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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feite 4 .freies Blatt. Nr. 128. und Meisters". Aber wer sich durch Worte nicht täuschen läßt, der sieht allerdings nur zu bald, daß eAbloß Worte sind, mit denen die innerste (Besinnung im schreiendsten Widerspruch steht. Im nämlichen Athemzug, wo sie diese Unterscheidung machen, vergessen sie es wieder und bewerfen alle Juden mit ihrem Schmutz und Koth. Das ist die größte, die himmelschreiende Unwahrheit des Antisemitismus, denn es ist gan; dasselbe, als wenn ein Franzose, der weiß, daß viele Deutsche gewohnheitsmäßige Trinker sind, und über die Zeit in den Kneipen sitzen, deswegen alle Deutsche für «Säufer" erklären würde. Diese Unwahrheit ist zugleich aber auch eine Ungerechtigkeit, weil sie das Auge verschließt gegen die vielen Nichtjnden, gegen die vielen Christen, und zwar Christen aller Consessionen, denen nicht nnr als Gründern, Lieferanten und Speculanten im Großen, sondern ebenso auch wegen ihrer Uitredlichkeit im kleineren Geschäftsleben, ganz derselbe Vorwurf des gewisienlosen GeldniachenS, der Bereicherung auf Kosten ihrer Mitbürger gemacht werden muß. Ist es doch Thatsache, daß einer der größten und gefährlichsten Wucherer in Berlin ein pensionirter höherer T frieicr war! Und ist es nicht ebenfalls Thatsache, daß in noch höheren christlichen Kreisen, in weltlichen und sogar in geistlichen, in allen Jahrhunderten sich eine ganz stattliche -Zahl von Solchen sindet, die sich auch kein Gewissen daraus machten, mit Hintansetzung aller Grundsätze der Ehrlichkeit und Redlichkeit auf Kosten ihrer Mitmenschen Geld zusammen zu scharren, durch List, Betrug und selbst rohe Gewaltlhätigkeit, den Staats- und den Kirchensäckel zu bereichern? Oder was war es denn, wenn im XII., XIII. und XIX. Jahrhundert Könige von Frankreich, um sich durch die Juden zu bereichern, sämmtliche in Frankreich wohnende erst ihres Vermögens beraubten, dann auswiesen, später aber unter der Bedingung, große Summen dafür an die StaakSeasse zu zahlen, wieder einwandern ließen? Wenn Könige von England wiederholt ganz dasselbe thaten? Was war eS, wenn! der deutsche Kaiser Wenzel in Gemeinschaft mit Herzog Friedrich von Bauern, dem Burggrafen von Nürnberg, den Bischöfen von Bamberg, Augsburg und Würzbnrg, den Grasen von Tettingen und Wertheim, j also lauter hohen und allerhöchsten Herren, wenn sie in Nürnberg im : Jahre 1 ."»!>>> den gemeinsamen Beschluß faßten, daß süninitliche Darlehen, welche Christen von Juden empfangen hatten, diesen nicht mehr zurückzuzahlen seien, daß dagegen die Pfänder, welche die Juden dafür in Händen halten, herausgegeben werden müßten, und daß als Douceur für dieses voriheilhasle Geldgeschäft jeder Nürnberger christliche Schuldner von je 100 Gulden einen' gewissen Percentsatz an den Kaiser durch Vermittlung des StadtratheS einzuliewrit habe? Wie ungerecht dieser dem qesammtru Judenthum gemachte Vorwurf ist, gehr nun aber zum lleberstuß auch noch aus der von den Antisemiten wohlweislich ganz verschwiegenen Thatsache hervor, daß die Inden namentlich im Mittelalter zum Schachern und Wuchern förmlich, ja gesetzlich geradezu gezwungen waren. Die Inden wurden nicht als Menschen,.als selbstständige Menschen, sondern als «Eigenthum", als Eigenlhum des Reiches betrachtet, sie waren seine «Kammerknechte" und waren sogar gezwungen, durch eine besondere Kleidung schon, durch gewisse Abzeichen, gelbe Hüte, gelbe Flecken am Kleid sich bemerklich zu machen. Der .Kaiser tpar ihr Lehensherr und halte daS Recht, sie wie eine Waare nach Belieben an seine Vasallen, an Fürsten und Stände als Lehen zu verpachten. Dafür niußren sie nicht nur dem Kaiser, sondern auch den Vasallen für den von ihnen zugesagten Schutz ihre bestimmten Abgäben zahlen, den Jndenzoll, und wurden dadurch für ihre Besitzer eure einträgliche Geldquelle. Die Abgaben, tie sie entrichten mußte», beliefen sich auf nicht weniger alS ungefähr in Perceur, und damit sie in Stand gesetzt wurden, diese zu entrichten, ails diesem Grunde wurde ihnen von Kaiser und Reich daS Recht, d b daS Vorrecht des Wuchers ertheilt, indem ihnen gesetzlich gestattet wurde, mehr Zinsen zu nehmen als die Christen. Eine kaiserliche darauf bezügliche Verfügting lautete wörtlich: «Daß es den Jude», nachdem sie in viel höherer Weise zur Leistung von Abgaben und Steuern herangezogen sind alS die Christen, dabei aber weder liegende Gui.-r besitzen und bebauen, noch andere stattliche Hantirung, Aemter cd?. Handwerk, haben und betreiben dürfen, gestattet werden soll, ihre Baatkchaft zu höherem Nutzen und Zinsen anzulegen und zu ver- .v nden, als dies Christen erlaubt ist." Eine aaidere, vom Jahre 1-19-4, i.'ivire: «Wo der Christ zehn Schock nimmt^ soll der Jude zwanzig :in Jabr nehmen dürren, weil, wenn er so wenig nehmen würde wie ein Chritl, er nicht leben könnte, da er zuerst uns gegenüber seinen Pflichten Nachkommen muß, zweitens dem Herrn, dessen Schutz er sich emviohlen bat, zahlen mitj, drittens selbst die Interessen zu berichtigen >:at, viertens selten ein Amt, dessen Dienst er nöthig hat, ihn umsonst entläßt, und er endlich selbst etwas haben muß, um davon mit Weib und Kindern leben zu können." Es wäre darum auch selbstverständlich eine Täuschung, zu glauben, daß diese höheren Zinsen oder doch der üb i ht l he ou oc> größere Theil den Juden jedesmal selbst wie deutlich aus Vorstehendem zu erst hohe Summen und Abgaben zahlen, u sie mußten immer darauf gefaßt sein, in so bedrängter Lage waren, daß sie zurückschreckken, zuletzt ihr ganzes Darst auch zu einer gerechten Beurtheilung ni es die Juden nicht allein waren, wel sondern daß dasselbe auch kn mancheu In Florenz wurden deswegen im XV christlichen Einwohnern sogar förmlich niederzulasien, weil dortige Christen n verlangten, um den Zinsfuß herabzudnl nicht aus Noth und aus den angeg: wie die Juden den Zinsfuß erhöht, Habgier! Aus den angeführten kaiserlichen Er deutlich zu ersehen, daß es nicht wahr Juden vorwerfen, sie hätten nichts anhl gefchäfte machen wollen, sie hätten keine Verboten war sie ihnen! „Sie'dürfet: und bebauen, noch.andere stattliche Hanti haben und betreiben" — so steht'S für angeführten Kaiserbrief! Verboten warer und Erwerbsquellen, als einzig allein geschäft und der Beruf als Aerzte. Sie gesetzlich gezwungen, ihte Fertigkeit aussez zu beschränken, und wenn in Folge de Geldgeschäft es zu einer besonderen Meist die naturnothwendige Folge des Zwange? zugute kamen; sie mußten ja, hen, gan; unverhältnißmäßig was für sie daS Schlimmste, »aß sie an Schuldner, welche vor so hohen Zinsen nicht hen verloren! Es sollte aber ganz übersehen werden, daß so hohe Zinsen nahmen. Orten durch Christen geschah Jahrhundert Juden von den fgefordert, in ihrer Stadt sich höhere Zinsen als die Juden ticken! Die Christen hatten aber ebenen unfreiwilligen Gründen dern aus reiner wucherischer sos fällt in letzter Linie die Schuld davon, Druck manche es in dieser Meisterschaft auf die Juden, sondern auf die Christel hervorgehoben wurde, einer der handgrü lichen Züchtung", d., h. dafür, daß un Pflanzen und Thiere, so auch der M' eines Volkes Eigenschaften annimmt ode treibt, einzig und allein in Folge des E durch den gan; entsetzlichen Druck, auf ausgeüht wurde. äffen ist nun aber auch ebenso ist, wenn die Antisemiten den eres als Handels- und Geld- Lust zu anderer Arbeit gehabt, weder liegende Güter besitzen runq, Aemter oder Handwerk Jeden zu lesen in dem oben ihnen alle anderen Geschäfte der Kleinhandel, das Geldtuarett somit förmlich und ließlich auf diesen engen Kreis fen viele von ihnen zumal im erschaft brachten, so war daS , unter dem sie standen, und daß unter dem namenlosen sogar zu weit brachten, nicht! Es ist das, wie mit Recht flichsten Beweise der „natürer gewissen Verhältnissen, wie nsch und ein gewisser Theil Eigenschaften auf die Spitze Einflusses, der von außen, hier die Juden jahrhundertelang (Schluß folgt.) (Bon dcn Lemlicrger Kaisertageil. in der Landeshauptstadt Galiziens cm Hnldigungsdeputatiouen auch die Vertre: Cultusgemeinde und erwiderte die Anss, Worten: «Ich bin von der Treue, und genossen überzeugt und rechne stets auf Gcmcindcwahltli.) In Haderst trotz heftiger Gegenagitation des dorligin Wahl von l.r> Gemeindevertretern und Liberale gewählt. In Gloggnitz siegtet zweiten Wahlkörper und verfügen daher heit der Gemeindevertretuitg. (Nothgedrungene Abwehr.) Der S veröffentlicht in den Tagblätlern folgend: Ta zahlreiche Zuschriften, abfälligste .Krit k mit der Bezeichiiuiig: «Chef Redakteur des S \ veranlaßt, hiemit zu erklären, daß ich seil 8 Ziehung mehr zu dem genatinteu Blatte stehe an der gegenwärtigen Haltung und Richtung Altlengbach, 10. September 1894 (Ein Werkzeug antisemitischer Ehral fanden in G a a d e n die GemeinderathSmtsh antisemitischen Partei nach einigen Tagen geschah jedoch so spät, daß die Reclamasi Händen der politischen Behörde gelangte, vorüber war, wurde der Act von der zurückgeschickt, mit dem Vermerk, daß jährung keine Folge gegeben werden langten sowohl bei der Statthalterei als Mannschaft anonyme Briefe ein, worin und Postmeister Wendelin P e ch t o l d Wahlbeschwerden zwei Tage zurückbehaltet eines späteren Datums versehen und dadu trugeS begangen habe. Herr Pechtold kogn Anläßlich seines Aufenthaltes tlpsing der Kaiser unter den er der Lemberger israelitischen rache ihres Führers mit den nhänglichkeit Ihrer Glaubensueselben." „ orf-Weidlingau wurden Hausherrenvereines bei der Ersatzmännern ausschließlich die Liberalen im ersten und tach wie vor über die Mehrchriftsteller Theodor- Flamm „nothgedrungene Abwehr"' enthaltend, an meine Petfon ikerikt" gelangen, sehe ich mich Febrnar d. I. in keinerlei Beitud daß mir somit keine Schuld Desselben zuzuschreiben ist. Theodor Flamm.! schneidet.) Am 8. August d. I. len statt, gegen die von der Protest erhoben wurde. Dies ion erst am 17. v. M. zu Da die gesetzliche Frist nun Bezirkshauptmannschaft Baden Reclaination wegen Ver-!öune. Einige Tage darauf auch bei der Bezirkshauptder damalige Bürgermeister uldigt wurde, daß er 'die , dieselben mit dem Stempel rch das Verbrechen des Bete jedoch Nachweisen, daß er besch J

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