Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- III (1894)
- Issue
- 114 (10.6.1894)
- Date
- 1894-06-10
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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Seit« S Welche Ziele immer Pollitzer mit diesem Briefe gehabt haben mochte, sicher ist, dag er damit zugleich Offeuweit und Ehrlichkeit seinem Gegner bekunden wollte, sowie er demselben auch bei der Attaque auf ihn von vorne entgegcntrat. Durch diese Zuschrift hatte er auch wirklich den Adgevrdireten veranlaßt, achtsam zu sein und sich aus eine Gegenwehr vorzubereiten. Allein unser Gesetz bestraft in vielen Fällen die Drohung stärker als die Thal. Und so war es gerade der Brief, welcher dem Angeklagten eine schwere Kerkerstrafe zuzog. 'Als merkwürdig muß es ferner hervorgehoben, werden, daß selbst dieser Drohbrief, als Herr Kaiser ihn der Polizei vorlegte, derselben keinen Anlaß bot, gegen den Schreiber der geharnischten Zeilen cinzuschreiten, und daß sie den Letzteren nur vorlud, um ihn über die Authenticitül der Zuschrift zu befragen, ihm aber nicht einmal hiebet eine Verwarnung ertheiltc. TieS fällt umsomehr ins Gewicht, als die Sicherhcitsbchörde viel rascher mit Androhungen von' Strafen und Verhaftungen bei der Hand ist, als das Gericht. Ihre Maßnahmen haben aber nur einen präventiven Charakter, selbst die ^Verhaftung, welche sie vornimmt, hat noch nicht jenen ernsten Charakter, welcher der Verhaftung durch das Gericht inuewohnt, und deshalb glaubt sie, mit weniger Scrupeln energisch eingreifen zu können. To ist wenigstens die Praxis. Unwillkürlich fragt man sich nun: Wie nst es zu erklären, daß die Polizei, deren Mitglieder juristisch gebildete und eifrige, ja oft übereifrige Beamte sind, dem ihr vorgelegten Schreiben Pollitzcr's gar keine Bedeutung beilegte und daß dasselbe doch später zum Gegenstände einer schweren Anklage wurde? Bekanntlich erfolgte die Haftnahme Pollitzer's nach den, Rencontre, das zwischen ihm und dem Abgeordneten Kaiser stattgefunden hatte, jedoch nur wegen der Drohung, deren Ausführung der thätliche Angriff auf der Straße gebildet hatte, denn dieser selbst konnte nur Gegenstand einer Privatklage sein. Hier tritt das auffallende Moment ein, daß dem Anträge des Bertheidigers des Beschuldigten, diesen auf freien Fuß zu setzen, mit der Begründung keine Folge gegeben wurde, es sei Gefahr für eine Wiederholung der That vorhanden. Welche Dhat war damit gemeint? Der Uebersall auf der Straße hätte als eine einfache Ehrenbeleidigung überhaupt schwerlich Anlaß bieten können, Pollitzer in Gewahrsam zu nehmen. Man kann wohl lange in den Annalen des Ländesgerichtes zucückblättern, ohne einen Präcedenzfall dafür zu finden, daß Jemand für längere Tauer in Haft behalten wurde, damit er eine thätliche Beleidigung nicht wiederhole. Ernstlichen Gegenstand der Untersuchung bot allein der Drohbrief, und von einer Erneuerung dieser That konnte vernünftigerweise keine Rede sein. Man sieht also, daß zuweilen der Opportunismus sich mit juristischen Motiven vermengt. Wenden wir uns der Hauptverhandlung zu, so ist es ein Punkt deS Verhöres deS Angeklagten, der unsere besondere Aufmerksamkeit in Anspruch nimmt. Als der Angeklagte auf die Aufregungen zu sprechen kam, in welche ihn das antisemitische Treiben seil Langem versetze, unterbrach ihn der Vorsitzende, LandesgerichtSrath Dr. Haller, mit folgenden Worten : „Rach dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich. Schlagwort: wie Antisemit und Philosemit sind für uns nicht da; wir haben nur Staatsbürger vor uns." Wir hegen nicht den mindesten Zweifel, daß diese Worte ehrlich gemeint waren. Wir sind vpn diesem Vertrauen besonders durchdrungen Herrn LandesgerichtSrath Tr. Haller gegenüber, der alS ein unabhängiger, gewisienhafter und von edler Humanität erfüllter Richter bekannt in. Allein diese Unterbrechung, welche den .Angeklagten an einer sxortsevung dieser Darlegung hinderte, entsprang einer überraschenden Verwechslung seitens des Vorsitzenden. Ter Angeklagte wollte ja nicht der Besorgniß Ausdruck geben, daß der Gerichtshof ihm als -Angehörigen der jüdischen Confessio» sein volles Recht versagen werde. Er wollte erklären, auf welche Weise er dazu gelangt sei, diesen Angriff, der bei ruhiger Erwägung ernste Mißbilligung finden muß, auszuüben. Er war in« Begriffe, die tiefe Erregung zu schildern, in welcher sich die jüdischen Staatsbürger seit langer Zeit befinden. Er hatte offenbar die Absicht zu sagen: „Wenn wir seit Zähren von der Tribüne deS Abgeordnetenhauses die häßlichste Verleumdung, die empörendsten Angriffe erdulden, ohne dagegen ankämp'en zu können, weil diese Anschuldigungen durch die Immunität der Volksvertreter gedeckt sind; wenn wir auch an anderen Srten,?ie inchr durch Immunität geschützt sind, wie beispielsweise von der Kanzel, beleidigt, beschimpft, ja besudelt werden, ohne daß die Staatsgewalt uns Tchutz gewährt; wenn wir auf diese Weise der wildesten und feindseligsten Agitation preisgegeben sind, die dann ihre verderblichen Früchte für uns trägt, ist cS da zu verwundern, wenn einer Derjenigen, die unter diesen Angriffen schwer leiden, bei einem neuerlichen Anlässe in seiner höchsten Entrüstung die Besinnung verliert und sich zu einem eraltirten Schritte hinrcißcn läßt?" — Das wollte wohl der Angeklagte sagen, und solche Ausführungen standen sicherlich im Zusammenhänge mit der Anklage. - Blatt. i»tr Pa Uebcrblickcn wir weiter die hervorstechende r lung, so fällt uns die Seltsamkeit auf, daß klägers, Herr Dr. Pattai, den Muth hatte, behaupte», die Interpellation, welche sein Clo: cinbrächte, habe keinen antiseniitischen Charakte: falsche Anschuldigung eines antisemitischen sogenannte „jüdische" Gesellschaft sollte ohr worden sein? In der That, Herr Dr. blütigkcit an den Tag, als er dies in seiner aussprach. , Und endlich, um die wichtigste Eigenthü erwähnen — der Angeklagte ist zu einer gewiß urtheilt worden, aber die Staatsanwaltscha wesentlichen Anklagepunkten eine Zurückweisung hinnehmen. Sie hatte den Angeklagten besck Pressung beabsichtigt habe, und der Gerichtshof Sie hatte dem Beschuldigten als erschwerend Immunität eines Abgeordneten verletzt habe, aus, daß es eine Immunität des ParlamentSÜi Privatperson nicht gebt. Die Staatsbehörde schwerungsgrund angeführt, daß die That Ucberlcgung vorbereitet worden sei, und das satze hiezu, daß Pollitzer in der Exaltation liehe Ankläger hatte endlich die Motive der bezeichnet, und auch dies wurde von dem hältig befunden. In diesem Sinne wurde Staatsanwaltes auf Anwendung des höheres Angeklagten nicht stattgegeben. Wie kommt cS doch, daß die StaatSanw der Anklage mit solcher Heftigkeit vorging u zum Nachtheilc deS Angeklagten schuldig m des Iustizministers im Aogeordnetenhause, daß mäßige Führung der Untersuchung wachen w beeinträchtigt Haben? _ Nr. 114. Momente der Verhaud- Vertretcr des Privatin seinem Plaidoyer zu nt im Abgeordnctcnhause : gehabt. Die leichtfertige, Abgeordneten gegen eine Parteitendenz erhoben lttai legte große Kaltglatten, gelassenen Weise geha G-r »achte i£i„'£id?tpun und Alichkeit des Proceffes zn nicht milden Strafe vcr-, st mußte in mchrcreil durch den Gerichtshof uldigt, daß er eine Er sprach ihn hievon frei, angercchnct, daß er die der Gerichtshof sprach »tgliedes gegenüber einer hatte ferner als Ermit kalter und reiflicher (sericht erklärte im Gegen.- ndelt habe. Der össcnt- Drohnng als egoistische ichtshofe als nicht stichauch dem Anträge des llrassatzes wider den a tschafl bei der Erhebung, > sich dieser Irrthümer? Sollte die Erklärung er über die streng gesctzcbdc, ihre Unbefangenheit die in In Folge meiner neuerlichen Stcllungnab lichcn Antisemitismus habe ich eine Menge Kaztl Mit einer einzigen Ausnahme waren alle an Anonymität bezeichnet ein St. Pöltener ganz Strafgesetze, das ihn bei seiner rohen Bcschi „erwischen" könnte. Alle stammten aus gcist von einem Haste, der im höchsten Grade des unwürdig ist. Selbstverständlich konnte ich nicht beantworten. Um so erfreulicher war würdigen Pfarrers, der den Muth hatte, se zeichnen. Dadurch war ich in der angenehmen beantworte». Ter Brief lautet: Geehrter Herr Toclor und Professm Tbwohl ich nie Ihr Schüler war, und die c vorgelrogeuen Stoffe mir nicht iirr Blut übergegangse, stets hohe Achtung vor Ihren Werken. (Hs thut müssen, daß diese hohe Achtling nun, seit Euer H „so vielfach gedrückten Inden" geworden, ii geiunke». Auch Goethe hat sich überlebt — ist zu Iall öfters Vorkommen? I» aller Hochachtuiig me wider den abscheuen und Briefe erhalten, olnym. Als Grund der chfen die Furcht vor dem mpfung meiner Person iichcr Feder und zeugten Christen und Priesters anonymen Zuschriften ir der Brief eines chrncn Namen zu unter Lage, sein Schreiben zu isist von Euer Hochwürdcii!l sind, so hatte ich doch mir leid, Ihnen sagen zu c chwürdeu Perlheidiger der eiu 'Nichts zusammenl t geworden. Sollte dieser Nachschrift: Welche Zeitung lesen Sie den» cb Zeilen dem Herrn Erzbischof zeigen. Auf dieses Schreiben erwiderte ich: Lieber Herr Eonfrater! Wenn 'Sie gleich mir die Schriften der Äoryfhi studirt hätten, die eines Dühring u. s. w-, so würden anders urtheilc» und meine Stellung begreifen. W dem Treiben des Pöbel« dadurch »»lerscheideu, daß dann urtheile», wenn wir dieselbe gründlich dnrchstulsi und wir werden uns die Hand reichen. Auf dieses mein Schreiben erhielt ich folgende Antwort: Hochgeehrtester Herr Doctor! Ungemein erfreut über Euer Hochwürden gii mich, offen gestanden, sehr beschämt, daß ich damals vielmals um gütige Entschuldigiuig und Nachsicht, t. Euer Hochwülden (Folgt die Unterschrift.) il .entlich? Sie lönneu diese «en deS AntisenlitismuS Sie über die Sache ganz r Priester sollte» uns von wir über eine Sache erst irt haben. Thun wir das, i iges Schreiben, fühle ich so geschrieben, und bitte wenn meine Zeilen Euer