Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- III (1894)
- Issue
- 107 (22.4.1894)
- Date
- 1894-04-22
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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Seite L Freie» Blatt. Socialen einwirkeu, damit diese die Wahl Df. ^fuer'S fördern. Es ist allgemein bekannt, daß Tr. .Geßmanii diesem Aun'che Folge leistete, und daran« erklärt es sich auch, daß Tr. Lueger, trotzürm er sich erst in der letzte» Tagung deS »iederöüerreichiiche» Landtages unumwunden als Racenantiseuiit bekannt batte, am Wahltage de» von dem antisemitischen Wahlcouiite in der Inneren Stadt in letzter Stunde ausgestellten Eandidaten nicht nur iin Stiche ließ, - sondern sogar dafür agilirte, daß sich die Christlich. Sociale» der Abstimmung enthalten. Tie Elericalen halten bereits Tags zuvor Wahleuchaliung verkündet, iveil sie Home», daß aus diele Weise Dr. Lsner gewählt werde» würde. Bei läufig sei hier bemerkt, daß Tr. Caspar Schwarz, Präsident des katholische» Schulvereiucs, Tr. Porzer und Tr. Low, die alle in der elericalen Bewegung in Wien eine große Rolle spiele», geraufte Juden sind. So kam cs, daß auf den anlifetiiilischen Eandidaten Tr Rabe »lech »er nur Stimme» entnelen, während, wenn die Partoileiruug rechtzeitig eingegrifsen hätte, Tr. Rabenlechner mit dein liberalen Eandida'en in die engere Wahl gekommen wäre. Iliucr diesen Umständen ist es begreiflich, daß in der antisemitischen Betvegnng eine tiefe Erregung gegen die Parteileitung platzgegrisse» hat, da man es nicht versteht, daß sie die Wahl eines Juden als das kleinere Nebel be trachtet, als die Wahl eine« Liberalen. Tie Angabe deS Rerchcnbcrger Annsemitenblattcs, wonach frei- . sinnige Männer bei der Wablaction in der Inneren Stadt die llntcrstützuiig eines Geßmann erberen hätten, erschien uns von vornherein nnglaubmürdig. is?ir übermittelten die betresfende Zcitungsnummer dein ReichstakhSabgcordncten Herrn Tr. Kronawetter mit dem Ersuchen uni eine authentische Aufklärung und sind nun in der angcnchnien Lage, das nachstehende Schreiben zu lldrössentlichen l Geehrter Herr Redacteurk In Beantwortung Ihres geschätzten Schreibens beehre ich mich, jede Polemik vermeidend, nur die tliatsächlichen Unrichligkeiteu deS von der „Teutschen BolkSteiiuiig" gebrachten Artikels richtigzustcUe», soweit dic''e sich auf das demokratische WahlcomitS bei der jüngsten Rcichsrathswahl im I. Wiener Gemeindebcziik beziehe». lieber die Borgänge in der feudal clerieal a»ki!eini:i'chen Partei selbst bin ich selbstverständlich außerstande, etwas zu wisse», da ich mit dieser. Partei und deren Führern keine Beziehungen und keinen Berkehr habe. IS«: ist zunächst unrichtig, daß in Wie» eine demokrarisch-clericale Partei bestehe: mir ist der Ausdruck ganz lir.flar; die demokratische Idee schließt clericale Bestrebungen giuiidsätzlich aus; wer dem Elericalismus aus irgend einem Gebiete des östenl lichcn Vebciis eine Bedeutung zuerkenncn will link ibnl als solchem eine» Einsluß auf die Ängelegenheiten des Staates, des Landes und der Gemeinde ein räumt, ist keui Temokrar. Lonfeision ist nach demokratischem Grundsätze Privatsache jedes Staatsbürgers, um die der Staat ulid die Selbstverwaltungskorper sich nicht;u kiimmcru haben; demokraii'ch-elerical, d. h. als Temokrat dem Eleius was immer äür einer Esiiiefflon eine» solchen Einstuß zuerkennen, das ist ein für die Temokraten u»saßbarcr Begriff. In der demokratischen Partei Wiens, in terdu Programm die unbedingte Trennung der siirche vom Staat ei» Haiiplvuukl ist, koinmen solche „demokratifch-clericale Elemente" nicht vor. Es ist unwahr, daß Abgesandte des te»>okralischen Wahlcomites beim Abgeordneten Geßma'nn ivaren, in» ihn zu billen, er möge aiis die Eli eint ich Socialen einwirkan, die- Wabl 'Sfner's zu 'ordern Ich selbst geboile diesem Wablcoiniil-s an und kann Sie versichern, daß es keinem einzigen der Mitglieder eingefallen ist, auch nur inil Einein Worte einen solchen Antrag zu stelldn, geschweige denn, daß ei» solcher Antrag anqenrmltien oder ausgeiühri ivorden wäre. Rgch der „Teulichcn Bolkszejiung" :st eo ein c'stiles "'elieininiß, daß das geschehe» sei, nun dieic Zeitung möge de.l Säl-ikr dtsses .steo.e» (se,-l:e.i»niffes ganz lüsten und auch die Namen der rcui demokre.tistlen Wäblcomit,- zu He^rn Tr. iöeßiuaiiii enlseukelkn Abgeordpeteu rennen: >o lauge das nicht geschiebk, iiiilß dieses Journal de» Vorwurf der Beibreit:ng eine: cras'eu Unwahrheit aus sich nehmen. Taß Tr.Geßi’-'-J»eii>> :u Wuiu.t. . der ihm gegenüber nicht ausgesprochen wurde, auch nicht e leisteir!ünu:e, re.stebl sich von selbst Ii o.. i.:r. Aukkläi nn,; in r..">r. Angelegenheit entsprochen zu haben glaube, ermächtige :t:.Sie. ro>: diese. .'.'iUtb.'iliino ieden Ihnen zw za inacheii, ui:d :--ba e mit ge: dem ich Hiemil Ihrein Wunsche ^dienlich rrscheineuden Gebrauch Hochacht tilg Ihr ergebenster v e r d i u a n d x r o n a w e l t e r besetz und Millkü'r. iTrigirial Minbeiluug des „Fileien Blattes"., Petersburg, l4. April. a ie Lage der Juden in Rußland, wes che durch Legionen von Ans iäluusge'etzcn erschwert wird, gestaltet fish geradezu tragisch in . Folge Nr. 107 hmsgcsetze von Seite der der willkürlichen Anwendung dieser Ausn russischen Machthaber. Mau kann sich allea falls cincm gcwisicu Aus nahmSgcsetze in dieser oder jener Weise acci mobile», das Leben danach entrichten, aber uiau ist ganz hilsloS rircr unberechenbare» Willkür gegenüber. Hätten sich die russische» Machthaber wenigstens stricte au die bcstehcuden AuSnahiuSgesctzc gegen die Juden gehalten, wir wären nicht Zeugen all der Grausamkeiten, die täglich den Jude» iu Ruß . land zugesügt werden Rcichsgesetze, die den Jude» ein spärliches Recht zu athincn einräumen, werden durch den Federstrich eines Tschinownik hiiiwcggcsegt, der die Juden so vcrsolgt, wie es ihm eben beliebt. Livland, Efthland und Kurland gehören bc anntlich nicht zum jüdischen Ricdcrlassungsgcbictc. Allein die dort lebend n Juden sind nicht „eigen mächtig dahin cingedrungen", wie die russische AnSdruckSweisc für die Ansicdluitg von Juden außerhalb deS RiederlassungSgebicteS lautet; viclinchr waren die Juden »ach diesen Provinzen bernfcn worden, und zwar vor bald hundert Jahren. Am 1-t. März 1700 wurde vom Kaiser Paul I., einein bekanntlich nicht ju)cufreundlichen Monarchen, ein vom Senate genehmigtes Gesetz sanction rt, wonach den Juden das Recht der freien Niederlassung in Livland, Esthland und Kurland cingcrünmt worden war. In diesem Ukas heißi cs wörtlich: „Ten Jude» wird hiedurch gestattet, in unseren Provinzen Livland, Efthland yunb Kurland uilbeschränkt sich aiisicdel» und Synagogen nach ihrem Gut dünken errichten zu dürfen." Tic nach den bczcichnctcil Provinzen cingewailderten Juden waren, wie die ossicillle Statistik besagt, meistens Handwerker und Kleingewerbetreibende, bi: im Schweiße ihres An gesichtes ihr Auskommen fanden. Tie gcgci wärtig in diesen Provinzen lebenden Juden sind Abkömmlinge jener, i: ield)C sich dort 1700 an gesiedelt lstlttcn, und haben sich dort ganz eingebürgert. Bis vor Kurzem »och hatte cs Ricmand gewagt, an ihrem Wohnrecht zu rütteln. Insbesondere waren die dortigen jüdischen Handwerker, die nach dem russischen Gesetze doch das Rech: der freien Niederlassung im ganzen Reiche genießen, von Ausweitungen verschont geblieben. Spgar der verstorbene Stadthauptmann von Petersburg, General G ress er, betrachtete die Juden. auS bc t erwähnten Provinzen als Bürger, die in der Wahl ihres Wohnortes unbeschränkt seien, so daß Biele derselben, welche in Petersburg sich ni:dcrlasicn wollten, von ihm die Autorisation dazu erhielten. Bor wr tigcn Tagen jedoch ist den Juden in Livland, Efthland und Knrlai d das ihnen vom Kaiser Paul I. verliehene Recht genommen'und >egcn dieselben eine Ans weisungSordre erlassen worden. Und diese An'Weisungen werden mit unerbittlicher Strenge durchgcführt. ■ In Riga Reval, Libau und vielen anderen Städten werden nächtliche Streifungen auf Juden vorgenommen und dieselben ins Gcfängniß abgeführt. T:r „Woschod" berichtet ans Riga, daß die Zahl der verhafteten jüdi chcn Handwerker sehr groß ist. Biele dieser Unglücklichen, die abgeschoben werden sollten, wurden ans die Fürbitte christlicher Bewohner hin jrcigclasscn, ihnen jedoch die Bcrpflichtnng aufcrlcgt, die Stadt binnen drei Tagen zu verlassen. Und diese Sitnalion hat nur. die Willkür lcs Gouvcrncnrö von Kur lqnd, Fürsten SchachowSkoj, geschafsen, denn das Gesetz ist in dieser Hinsicht ausdrücklich für die unglücklichen Juden. Welche Bedeutung also hat das Gesetz, wenn cs durch die Willkür cincS jeden Beamten illusorisch gemacht werden kann? Für bii land das Gesetz, ansofern cs zu ihrem Schutze dienen soll, gar keine Bedeutung. In der Stadt Rowoukrainka dortigen Gcmeindcrathc städtischen Grund c cpachtct, um auf demselben Gcschüfkslocalc und Wohnhäuser zu errichten. Jetzt, wo diese Baute» schon längst auSgcführt wurden, verfügt plötzlich der Ständevorstchcr, daß sammtliche Geschüftslocalc und Wohnh iuscr der Inden, die auf städtischem Grunde sich befinden, bis zun I. Mai abzntragcn sind. Ter Gcmcinderath schließ» auf Grund d<r bestehenden Gesetze einen Bcrträg ab, ein subalterner Beamter findet cs für gut, ihn für nngütig zu erklären. Ter Tschinownik, de: sich in seinem Borgchcn gegenüber den Inden daran gewöhnt, das' besetz mit Füßen zu treten, legt sich allmülig auch keinen Zwang auf, sobald cs ihm angenehm Juden hat in ganz- Ruß B. hatten die Juden beim