Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- III (1894)
- Issue
- 103 (25.3.1894)
- Date
- 1894-03-25
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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Freie» Blatt. Nr. 103 Seit« 4. tauce“ zu liefern. A hlwardt müsse hahne- Ragout eine, „picante i'üchelier auf treten. I t?lm 15. d. M. wurden u. A. die Zeugen <>eneralconful Rüssel, t'vlj.'iiner Eommercienrath S chw a b a ch und der amtliche Bücherrct'iior Töpfer vernommen; sie widerlegten ir eingehender Weise die Ai-gabeu der Angeklagten. Schwabach erklärte auch, er habe mit großer B-irnlmiß gelesen, daß Tieft-Traber d^e alte Legmde wieder vorgebracht lade, das; Bleichröder in dem seinerzeit ton dem Fürsten Bismarck gegen Tieft Taber angestrengten Verl umdungsprocesse eine» Meineid geleiftei Ijiittc. Tiefe schwere Beschuld gütig sei früher ebenso absurd gewesen wie jetzt. Tiest"Taber sei mit »ieser Behauptung vom Staatsanwalt und xTbcrstaatsanwalt stets zurü kgewiese» worden. Als Firmagestlljehafler, alS alter Freund und Tl stamentsvollstrecker des verstorbenen Bleichröder, miisie er diese dreisteöehanptung mit um so lieferet Entrüstung zurückweisen, als sie gegen einen Tobten gerichtet ist, der sich.' nicht mehr vertheidigeu kann. Tas Beweisversahren wurde am 10. d. M geschlossen. Tie zur Verlesung gelangten -Acten des Protestes Gehlseu enthielten nichts zur Entlastung der Angeklagten. Auf Wunsch nerfelten wurden noch einmal Finanzminister Tr. Miguel sowie ler frühere Eisen bahnminifter M anba ch vernommen und hiebei ssstgestellt, daß die Bcdanptung, wonach die Berftaatlichung der Brau aschweiger Bahnen eine Schädigung des Staates involvirt hätte, eine g-undlose Verdächtigung ist Tie Staatsanwälte Tre sch er und Müller betonten in ihren Plaidovers, daß die Ehre des Ministers Tt. Miguel aus diesem Proteste völlig rein hervorgehe, und beantragten alS Strafen für Plack zwcr Jahre, für Tchweinha'geu anderthalb Jichre und für Tewald neu» Monate Gefüngniß. Anr I, d M. ging, der Proceß zu Ende. Plack-PodgorSki hielt eine dreistündige Beriheidiguugsrede, in weicher er mit unerhörter Treiftigkeit die Angaben seiner Broschüre wiederholte, Gehlseu und Ahlwardt verherrlichte und sich selbst auch als » Märinrer des Kampfes gegen die Börse" lobte. S chw e inh a gen ckmgtgeu suchte sich zu entschuldigen Leine Thätigkeit als Polizeispion gestc.nd er mit den Worten ein: »Mein Berhältniß zur Social-Temokratie iji allerdings ein wunder Punkt." Tiefen »wunden Punkt" glaubte er dadurch in einem mildernden Lichte erscheinen zu lasten, daß er, der so mancher Bersamnrlung von »miliiarscheuen" Juden erzählt haben mock te, die Erklärung abgab. er habe den Behörden einige »Arbeiten" aber die Social-Temokratic geliefert, um »eine Strafe wegen Flucht wr dem Militärdienste tu vermeiden" Arrch bekannte er sich als begeisierten Anhänger Adolf Wagner's. Er habe, versicherte er ferner, Miqvel mit besten angeblich lüdiicher Herkunft nur »geneckt", Caprivi aber, dem er uachsagte, sich nicht mannhaft benommen und Teulschlands Ansehen geschädigt zu haben, keineswegs beleidigen wollen. "Rach a iderthalbstündiger Beralliung verkündete sodann der Gerichtshof das Ilrtheil. P lack- Podgorski wurde zu einem Jahre und n e ü» Monaten, S ch w e i n h a g e n zu einem Jahre Gefüne n iß unter Anrechnung von je sechs Mkonaten Untersuchiingshüft ver irtheilt. Ter Trucker Tewald erhielt drei Monate Ge säug» ß. In de» Urtheihse'-.ünte» wird ausgeführt: Tie Beschuldigungen Plack's gegen Miguel iineruucfcit und unwahr. Miquel habe nie unberechtigien Gewinn gesucht oder gefunden. Ter Vorwurf des Meineides gegen ihn sei v'iiul'.cti haltlos. Ebenso unwahr seien die Anschuldigungen Schweinba.:m o gehen Miquel und besten Beleidigungei gegen Eaprivi. Tie Wab'.lii-.g berechtigter Interessen sprach der Gerichtshof keinem der Angek.agt-.u zu, 'ah aber bei Lchweinhageu besten FonatismuS als mildernd Ter 'Gerichtshof erkannte auch aus Verachtung der Broschüre; z.egl. ch wurde dem Tr. Miquel und dem Grafen Caprivi die Besugi iß r chul lieatiou des llrtheils im »Reichsanzeiger" zugesprocheu. Ti-. B.".i:ner »Post", welche häufig selbst in Antisemitismus i.eo.e!.:. kann de.smalnicht umhin, die stärkster Ausdrücke zur Verd,::.:::".:vq d.o Treibens der antisemitischen Ehrc.bschneider zu wählen; ''äu.ib: ., Tie Verurthcilun^ deS würdigen Kleeblattes Plack, Lch'.re:nbag.ii und Tewald und die dabei drrch den Richter s'estg.stell:: Tbat'.-.che, daß iämmtliche von den ersteedachten Beiden gegen den Fii:auzin:v.:fter Tr Mianel erhobenen Anschuldigungen jeder tbai'achlichen Unterlage entbehren, daß die zum Beweise derfelben bei* ge! raeinen Behauptungen tdaifächlicher Ratur simmtlich unwahr sind, bBoen . : em unserer Zeit und unserem Volk z» schwerer-Unehre gereichenden Manöver ehrab'chneidcrischer und g Idschneiderischer Natur das wohlverdiente schimpfliche Ende bereitet. M it Recht hat mau sich in dem vor liegenden Falle nicht gescheut, in daS Wespennest zu greifen, zugleich aber auch den alten Spruch beherzigt, i Isdaii» fest zu greisen. Rückhalte und rücksichtslos - ist in der Behandlung der ganze Schwindel der Angeklagten vor der Sestentlichkiit entlarvt, die heuchlerische Maske patriotischer Besorgniß gelüftet und die niedrige'und genteine Natur der Beweggründe, von denen die Angeschüldigten sich leiten ließen, Ausbeutung der Scandalsucht und der Neugier zu den selbstsüchtigsten Zwecken ohne Rücksicht auf-die Gefährdung des Gemeinwohles, vor aller Augen klargelegt. Tas Exempel, welches in diesem Proteste statuirt ist, ist um so angebrachter, als das böse Beispiel, gerade die in den verantwortlichsten Stellen des Reiches und Staates stehenden Männer zum Gegenstände verleumderischer Angriffe zu machen, nur zu sehr anzustecken drohte. Weiß man aber erst, daß dem Frevel unnachsichtlich die Strafe aus dem Fuße folgt, sieht man, daß die natürliche Scheu anständiger Menschen, sich mit widerwärtigem Schmutz zu befassen, Ehrabschneidern keinen Freibrief für ihr Thun mehr sichert, so wird die Furcht in der FSkste^ wohl daS erreichen, was Ehre und Anstand nicht vermochten. Sollten aber wider Verhofse» doch noch Giftpflanzen von der Art, wie sie den Gegenstand des in Rede stehenden Proceffes bildeten, wieder sich zeigen, dann mögen sie mit der gleichen Energie und Rücksichtslosigkeit ausgerottet werden, ehe sie ernstlich Schaden anrichten können!" Demnächst wird in Berlin noch ein Schweinhage» Proceß zur Verhandlung kommen. Tabei wird Schweinhagen aber nicht als Verklagter, sondern als Ankläger auftreten, und zwar gegen den Redactenr der »Jüdischen Presse", Tr. Hildesheimer, der Schweinhage» i» einem Flugblatte beleidigt haben soll. Die ganze Klage wird sich um den »echten" und den »unechten" Talmud drehen, und eS soll sich hiebei entscheiden, ob der von äntisemitischer Seite oder der von jüdischer Seite verbreitete „Talmud-Auszug" der „echte" ist. Auf ein vom »Teutsch-socialen-antisemitischen Verein Berlin-Westen" Ende Sctober 1892 herausgegebeües Flugblatt, au dessen Verbreitung sich der damalige Vorsitzende, »Schriftsteller" Schweinhagen, in hervorragender Weise betheiligte, das ein »Talmud-Auszug" sei» sollte und in allen antisemitischen Versammlungen Verbreitung fand, gab Tr. HildeSheimer cin »Echter Talmud-AuSzug" betiteltes Flugblatt heraus, iu dem die Verfasser des erstereu Flugblattes als,»Ehrabschneider" und „Verleumder" bezeichnst waren. Aus dieses Flugblatt hin erhob damals Schweiuhageu Privatklage gegen Tr. Hildesheimer, die jedoch bei der äußerst schwierigen Beweisaufnahme und der damaligen Flucht Schweinhogen's nach Rumänien nicht gleich-verhaudelt werden konnte. Jetzt, ist nun die Angelegenheit so weit gefördert, daß im Mai die Ver Handlung stattsindeu dürfte. (Zur Hetze siegen Biccbiirgermcistcr Tr. Richter.) Die antisemitische Presse, welche durch den Erfolg ihres EalumniationSkriegeS gegen Tr. Richter als Bürgermeistercandidaten offenbar dem Größen wahne verfallen ist, glaubt ihir nun auch vom Stuhle eines ersten Vicebürgermeisters stürzen zu können, indem sie ihn in marktschreierischer Weise wegen einer, wie sie sagt, falschen Angabe seines Nationales vor Gericht zu denuncireu sucht. Trotzdem Vicebürgermeister Tr. Richter die diesbezügliche Interpellation Tr. G eß », a n n's int Gemeinderathe in einer den juridischen Sachverhalt; an; unzweideutig darstellenden Weise beantwortete, wird die Tenunciationscampagne unter der MaSke der sittlichen Entrüstung unbeirrt fortgesetzt. Bezeichnend für. die Echtfärbigkeit dieser Entrüstung ist die Thatsache, daß derselbe Herr Tr. Geßmaun an Tr. Richter die Interpellation stellte, der sich im Jahre 1885 als Zeuge auf § *153 Strafproceßordnung berufen mußte, nu; von der Zeugenaussage, welche, nach feinen eigenen Worten, ihm intensive Schande bringen könnte, enthoben zu werden. Man sieht also, daß Tr. Geßmaun just der richtige Mann war, um eine solche Entrüstungskomödie in Scene zu setzen. (Tie Affaire Ttiaßny-Gregorig.) Tie Antisemiten frohlocken. Architekt Baurath Stiaßny, welcher seiner nur zu sehr berechtigten Entrüstung über einen rhetorischen Exceß Gregorig'S. im Gemeinderathe Ausdruck gab, indem er diesen als „miserablen, frechen Buben" charakterisirte, wie ihn auch Professor Tr. Luftkur ndl im Landtage als »frechen Lügner" bezeichnet hatte, wurde vom Bezirksgerichte Alsergrund zu zmölsstündigem Arrest verurtheitt. In der Begründung dieses Erkenntnisses sagte der Richter: Eine derartige Aenßerung begründe unter allen Umständen die Uebertretung der öffentlichen Beschimpfung nach $ 490 St. G. auch schon deshalb, weil die adjectivijche Bezeichnung »miserabel" und »frech" an der T.ualisicatiou der Bezeichnung „Bube", das ist au der eigentlichen Beschimpfung, nichts ändert. Bei Bemessung der Strafe mußte der erkennende Richter iu Berücksichtigung ziehen, daß die strafbare That, die incriminirte Aenßerung, an einem Lrte begangen wurde, der, wie es im § 496 St. G. ausdrücklich heißt, »besondere Anständigkeit vorschreibt". Es sei unzweifelhaft, daß eine öffentliche Gemeinderathssitzung als ein solcher Crt betrachtet werden muß. Aus diesem Grunde sah sich der Richter gezwungen,