Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- III (1894)
- Issue
- 101 (11.3.1894)
- Date
- 1894-03-11
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4. Freie» Blatt. Nr. 101 Um dir Verjährung deincriminirten Artikels öarzuthun, waren auf de« Geklagten Wunsch Tr. Kro nawetter und mehrere Mitglieder der demokratischen Partei vorgeladen, welche darrhün sollten, daß Herr Paul Reinhardt durch . sie von dem erwähnten Aufsatze i» der „Goldene» Mittelstraßeschon vor dem von ihn, angegebenen Datum Lenntniß hatte. Sämmtliche Zeichen erNäre» die« >edoch alvollständig uinichtig. Herr Paul Reinhardt, der gleichfalls alS Zeuge vernommen wurde, legt die Motive seiner Lr efe an den Kürfterzbischos in gleicher Weise dar, wie er eS in dzr Änklagc getyan. Erst alS er auf dieielbcu keine Antwort erhielt, habe er feine Zuschriften veröffentlicht, um hiedurch ans den Eleru« eine Wirkung auSzuiiben. Tr. Fraiikl beantragt nun, de» Fürsierzhilchvf Tr. Gruscha al« Zeugen vorzuladeu, damit derselbe Auskunft gebe, Welchen Eindruck die Briefe de« Klägers auf ihn gemacht hätte». Auch Eooperator Schnabl und Pfarrer Eichhorn seien über die Briefe zu vernehme». Tr. Fischer überläßt die Entscheidung hierüber dem Gerichtshöfe, welcher den Antrag zuriickweist, da die>e Bernebm,»ngen irrelevant für die Proceßsachc feien. Nach Schluß deS BeweiSverfahrenS niinnil Tri. Zacqnes Fischer das Wort und betont „achdrücklichst, daß, welche politische Ansicht man immer haben . möge, ein Angriff, wie der des Angeklagten, zu weit gehe und nicht geduldet werden dürfe. Womit werden denn diese schweren Beleidigungen motivirt'? Herr Reinhardt soll in seinen Briefen an den Kirchenfürsten die Form, verletzt habe». Allein der ganze Inhalt der Zuschrift athmc Ehrerbietitng. Er habe von seinen Rechten al» Staatsbürger und alS Christ Gebrauch gemach«, um feinen obersten Kirchenfürsten um eine Auskunft zu bitten. Tiefer Schritt habe seiner langjährigen Vergangenheit al« katholischer Schriftsteller g^wiß keine Schande gemacht. Nicht Mammon habe er durch sein Wirken epstrebt, und er habe ihn auch nicht erreicht. Er habe ferner unier seinem Eide auSgesagt, daß er für erhalten oder empfaiigeu daß im Interesse des Hetzcapläne nennt, auS feine Thätigkeit von keiner Seite eine Leistung zugefagt habe. Sein Streben ging bei seinen Briefen dahin, PriesterstaiideS jene Mitglieder desselben, welche man demselben deutlich ausgeschieden iverden. Und ei» solches edelrnnthigeS, selbstlose« Verfahren sollte geeignet sein, ihn verächtlich zu machen, «rabziisetzen, ja moralisch;n tödlen? Er glaube nicht, daß sich Geichworne finden werden, welche in diesem Falle die Beschuldigung der Erpressung, der ralfinirle» Niederträchtigkeit und der Banditenhafrigkeil als zulässig finden werden. Tie Heschwornen mögen dem Kläger Gerechtigkeit gewähren, dieser werbe dann mit dfr Menschenliebe, welche seiner Religion eigen ist, Nachsicht und Milde bei der ^Urtheilsfällung erbitten. Ter Vertheiisiger Tr. Wilhelm Frankl spricht seist Bedauern auS, daß an seiner Stelle nicht ein Parteigenoffe de! Angeklagten sich! befinde, während man von ihm, dem Redner, nicht erwarten könne, daß er die Anschauungen seines Clienten theile. Die Geschwornen hätten übrigen» das Recht, i» freier Würdigung zu »rlheiken. Noch in Einem habe der Nägcrische Vertretet die günstigere Position. Neben diesem befinde sich dessen Client, welcher heute einen gewisse» Eindruck übte, während der Angeklagte in Folge Krankheit und Mangels an Reisernitleln nicht hiehergekornmen sei. Der Angeklagte sei ein altert Man», physisch und moralisch ausgerieben durch einen langjährigen Kampf im Erwerbe und für seine politischen Anschauung«». Nur mit Rücksicht hierauf köniie er, der Bertheidiger, den Idealismus haben, den Angeklagten ganz und voll;i» vertreten. Tr. Frankl letzt nun auseinander, daß die Briefe des Klägers den Znieck hatten, eine» Truck auf de» «irchenfürsten auszuüben, ja, daß der Angeklagte einen TerroriSmnS darin erblicken mußte. Ta er nun überdies diese Briefe zum erstenmal in der demokratischen „Völksstimme" las, wo sie abgedruckt waren, habe er in der momentane» Aufwallung seine Entgegnung »iederge>'chriebrn und seine Ausdrücke, ohne viel »achzudenken, dein Strafgesetze entlehnt. \ Zn der Thal wären vor bniidert Zähren solche Briefe excommunicirl worden.! Ter Angeklagte habe äiich nur gesagt, er Halle diese Angriffe für eine Erpressung. Es handle sich hier bloß pin eine journalistische Polemik, in welcher die Ausdrücke nicht so genau;n nehme» seien, und er bitte daher um die Freisprechung. Es 'eigen Replik und Tupl'ik. Tr. Fischer bezeichnet die Eharakterisirnng der Brieke Mit den Bertheidiger als eine tendenziöse Esttstellung, da in den Zuschriften die größte Loyalität vörwalie. Lb aber die Züry glaube, der Kläger habe richtig gehandelt oder gefehlt, in jedem Falls sei * seine Handlung eine sklbnlo't und Ne gewesen, und e« dürfe ihm nicht geraubt werden, was jedem Menschen heilie sein müsse-— die Ehre. Tr. Frankl dejmerkt, der klägerische Vertreter lei;i> strenge mit ,bin i»SGericht gegangen; erlabe den Kläger noch ge'chenl, da >a erklärte, daß er sich mit ieenem Clieiten nicht identisicire. Es inline crncgen werde», daß diele Briefe nicht etwa nur an einen höheren Priester.;. B. s» einen Consistorialraih, gerichtet waren, sondern an den ersten «irchensür-':,»; wniir könne man '-gen, daß sie eine» nn iaiihaften Truck enthielt«». Ten >V-ci'chivarnen werde» rwe, Lchuld'rageu vorgelegt, von denen sich die eine aus d->- Beschuldigung der Erpressung, die zwcits ans di» sonstigen Schmähungen bezieht. Tie In,» beaniworiete Sic rrste Frage mit sechs Ja gegen sechs Nein, di« zweite mit nenn Za gegen drei Rein. Eduard'Fritsch wird auf Grund diele« Berdicie« zn vierzehn Tagen Arrests, verschärft m ’: einmaligem Fasten, verurtheilt (Ein Sieg auf'dem Lande.) In Waid Hofen a. d.?)bbs, einem Hauptquartier der Antisemiterei, siegte bei den am 18. Februar und 1. März stattgehabten Gemeindewahlen die liberale Partei über die Antisemiten, welche früher am Ruder waren, im ersten und zweiten Wahlkörpcr. Im dritten Wahlkörper gelang es einsttveilen noch dem Abgeordneten I a x, für sich eine' Stimmenmehrheit Herauszüschlagen. Unsere Bermuthnng, daß die Gesundung der Bolksscele vom flachen Lande her sich anbahncn werde, scheint sich zu bewahrheiten. (Aufhebung des Grazer Schächtverbotes.) Statthalter Freiherr v. Kübeck hat den Beschluß, des GemeinderatheS von Graz, mit welchem das Schächten nach jüdischem Ritus im Bereiche der Stadt Graz verboten werden sollte, aus Grund deS 8 17 der Gcmcindeordnung aufgehoben. In dem betreffenden Erlasse heißt cS, daß der Gemcinderath mit jenem Beschluffc seinen Wirkungskreis.überschritten habe. — Peinlicher als diese Verfügung deS Statthalters dürfte die im Grazer Gcmeindcrathe dominirenden „gemäßigten- Antisemiten die Wiederwahl des radical-antiscmitischen Agitators Feichtingcr berühren, dessen Mandat sie schon einmal ungiltig erklärt hatten. (Ucbcrflüsslge Besorgniß.) Man schreibt uns aus Berlin: Ter Ausspruch deS Alt-RcichskanzlcrS, wonach der Deutsche nur Gott allein fürchte, erfuhr in der Commission, welche sich mit der Prüfung deS deutsch-russischen Handelsvertrages befaßte, eine wesentliche Aenderung; inan wäre heute berechtigt zu sage»: Der Deutsche fürchtet vor Allem den — russischen Juden. In der Aenßerung von Besorgnissen vor einer Maffcneinwanderung russischer Inden nach Deutschland fauden sich, abgesehen von den Social- Temokratcn Vertreter aller Parteien zusammen: Tivoli- und Radaubrüder, Rational-Liberale und selbst ein Freisinniger. War aber auch diese Judenfurcht irgendwie begründet? Ein treffendes Wort sprach ein vorurtheilSfrcierer Volksvertreter, welcher die Angst vor einer Ucbrrschwemmung mit russischen Juden für ebenso grundlos erklärte, wie die vor einer Ueberschwcmniung mit russischem Roggen. Die Herren erhitzten sich ganz unnölhig; die russischen Juden, welche der für das preußische Juukerthum als die Blüthe der Menschheit schwärmende Oberpräsident v. Bennigsen die „niedrigste Elaste aller Juden" nannte, bedrohen keineswegs das Deutsche Reich mil einer „Landplage". Der StaatSsecretär des Auswärtigen Amtes Freiherr v. Marschall wies zur Beruhigung der furchtsamen Patrioten daraus hiu, daß das Recht, mißliebige Einwanderer auszumeiscn, durch den Handelsvertrag nicht geschmälert werde und man sich in dieser Beziehung auf die preußische Regierung verlassen könne. Jawohl! Man kann sich darauf, meinen wir, sicherer verlassen, als ans die Wahrung der Interessen deutscher Juden gegenüber Rußland. Lieb Vaterland, magst ruhig sein! Fest und treu steht das Recht der hohen Obrigkeit, mißliebige Fremde, fortzujagen. p. (Zur Rcchtsstcllunss deutscher Juden in ) Ter Centra lvcrein d e u t sch er S ta al s b ü rg er jüdischen Glaubens in Berlin ist in einer Audienz bei dem StaatSsecretär des . Auswärtigen Amtes, Freiherrn Marsch all v. Bieberstein, in Betreff der Rechtsstellung der Juden im deutsch-russischen HandelSverlrage vorstellig geworden. H rr v. Marschall hat, wie ein Berliner Blatt hervorhebt, im Gespräche dabei erwähnt, daß beim Abschlüsse des Vertrages die Rechtsstellung der deutschen Juden von beiden Seiten erörtert worden ist; das geflissentlich verbreitete Gerücht, alle diesbezüglichen Fragen seien auf ausdrücklichen Wunsch deS Ezars umgangen worden, entbehre jeglicher Begründung. Günstig sind die Aussichten, welche Freiherr v. Marschall der Deputation erössncte, aller dings nicht. Es ist nur, wie er selbst in einer Reichstagscommission Zur Beschwichtigung eines Antisemiten mittheilte, davon die Rede gewesen, daß die deutschen Juden in Rußland nicht ungünstiger als russische behandelt würden. (Tic Genossen des irrsinnigen Paasch.) Wie ans Berlin gemeldet wird, fällte der Gerichtshof in dem Proccsse gegen die Genossen des irrsinnigen Paasch das Erkenntniß: Tie Angeklagten Radelli, Hille, Riemann und Dr. Wesendonk seien der Beleidigung nicht schuldig und deshalb freizusprechcn. Dagegen sei der Angeklagte Minde der Beleidigung in zwei Fällen und deS Preßvergchcns für schuldig befunden und deshalb zu zwei Monaten Gcsängniß und 100 Mark Geldstrafe verurtheilt worden. Der Gerichtshof hatte angenommen; daß Minde vor Herausgabe der beiden Broschüren „Offener Brief" und „Auf deutsche Wähler zum Kampf!" von dem Inhalte derselben Kenntniß gehabt hatte und daher auch den beleidigenden Charakter kannte. In Betreff des Angeklagten Dr. Wesendonk sei der Gerichtshof zu der Ansicht gekommen, daß .er an den Bcleidigungen keinen Anthefl gehabt. Er habe^ nur irrige Beleidigungen beseitigt und keine neuen hinzngefügt. In der Verbreitung des Buches „Eine jüdisch-deutsche Gesandtschaft" müsse daS Prcßvergehen gefunden 2779